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Im Landesamt für Umweltschutz wird gemäß §42 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das zentrale Naturschutzregister des Landes geführt. Alljährlich zum Jahresende findet mit den zuständigen Naturschutzbehörden ein Abgleich der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte aller Schutzgebietskategorien statt; ein Resultat ist die vorliegende Schutzgebietsstatistik des Landes. Angaben zur Anzahl und zu den Flächen der Gebiete und Objekte sind zusammengefasst.
„Man kann nur schützen, was man kennt.“ Getreu diesem Grundsatz des Naturschutzes gibt das Buch „Naturschutzgebiete in Sachsen“ einen umfassenden Überblick, nicht nur über die 212 Naturschutzgebiete (NSG) und den Nationalpark des Bundeslandes, sondern einführend auch über wichtige Grundlagen der Landeskunde Sachsens mit Erläuterungen zur Geologie, zu den Böden, zum Klima und zu den Gewässern. Ein Kapitel widmet sich dem Schutz der Pflanzen- und Tierarten, gefolgt von einem Abschnitt mit Beschreibungen der Wälder, der Moore und des Grünlandes als wichtige Lebensräume in Sachsen. Zum Abschluss des Allgemeinen Teils wird die Geschichte der Naturschutzgebiete kurz vorgestellt und ein Überblick über die Systematik der Naturschutzgebiete gegeben.
Es ist Tradition, in dieser Zeitschrift die im Laufe eines Jahres neu ausgewiesenen (Natur-)Schutzgebiete vorzustellen. Diese Reihe wird mit der Vorstellung des LSG „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld fortgesetzt. Damit werden Naturschutzbehörden und Ehrenamtlichen die naturschutzfachlich wertvollen Teile unseres Landes vorgestellt und der breiten Öffentlichkeit nahe gebracht.
Das Buch über die Siedlungsvegetation in Mitteleuropa erschien in der neuen Reihe des Ulmer Verlages „Ökosysteme Mitteleuropas aus geobotanischer Sicht“. Die Grundidee dieser Reihe ist es, einerseits sowohl natürliche und naturnahe Ökosysteme als auch andererseits sekundäre Ökosysteme (Kulturlandschaften) vorzustellen. Nach den Veröffentlichungen über Moore und über Fließgewässer des Binnenlandes folgt nun mit dem Werk über die Siedlungsvegetation die Beschreibung eines sekundären Ökosystems.
Mit dem Buch „Die Naturschutzgebiete Thüringens“ wird eine Tradition fortgesetzt. Thüringen hat nach Sachsen-Anhalt (1997), Mecklenburg-Vorpommern (2003) und Sachsen (2009) in Anknüpfung an die Reihe Handbuch der Naturschutzgebiete der DDR eine umfangreiche, fast 1.000 Seiten umfassende Übersicht über seine Naturschutzgebiete (NSG) und die Kern- und Pflegezonen der beiden Biosphärenreservate „Vessertal – Thüringer Wald“ und „Rhön“ veröffentlicht.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.
Unter diesem Titel erschien das dritte Heft der Veröffentlichungen der LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH. Es ist ein weiteres Heft dieser Schriftenreihe, das sich speziell auf das Gebiet an der Mittleren Elbe bezieht. Zudem stellt es gleichzeitig einen Beitrag zum 25-jährigen Bestehen des UNESCO-Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ dar. Das Heft 3 gibt einen Überblick über die abiotischen und biotischen Verhältnisse in der Elbeaue unterhalb von Dessau.
Die Umsetzung der 1979 verabschiedeten EU-Vogelschutzrichtlinie (Europäische Kommission 1979) beschäftigt die Politik sowie den amtlichen und den ehrenamtlichen Naturschutz in Sachsen-Anhalt seit 1992, die Umsetzung der 1992 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) seit 1994/1995. Die erste Phase der Gebietsmeldung im Zeitraum von 1992 bis 2000 wurde in Heft 1/2000 dieser Zeitschrift bereits dargestellt. Die Liste der im Jahr 2000 der EU-Kommission als Teil der Meldung der Bundesrepublik Deutschland übermittelten NATURA 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts enthielt 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von rund 200.023 ha. Das entsprach einem Flächenanteil von 9,8 % des Landes Sachsen-Anhalt.
Aus der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) und aus der Vogelschutz-Richtlinie (Europäische Kommission 1979) leiten sich unabhängig von der bereits erfolgten Auswahl und Meldung der NATURA 2000-Gebiete konkrete Aufgabenstellungen (z.B. Berichtspflicht, Monitoring, Gebietsmanagement) ab. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist obligatorisch, die Methoden sind nicht verbindlich vorgeschrieben.