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Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
In den vorangehenden Kapiteln wurde die besondere Charakteristik sowie die bundes- und europaweite Bedeutung des Schutzgebietssystems um die Mansfelder Seen und vordringlich des ehemaligen Salzigen Sees herausgestellt. Es wurde ebenfalls deutlich, dass die Wiederentstehung des Salzigen Sees einen schwerwiegenden Eingriff in den bestehenden Gebietswasserhaushalt darstellt, dessen langfristige Konsequenzen noch nicht in allen Aspekten absehbar sind. Welche Auswirkungen kann dieses Vorhaben nun auf die hoch schutzwürdige Fauna und Flora haben und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, damit die Chancen für den Arten- und Biotopschutz, die der Wiederentstehung des Sees zweifellos innewohnen, zum Tragen kommen?
Schutz und Pflege von Zwergstrauchheiden in Sachsen-Anhalt : am Beispiel der "Woltersdorfer Heide"
(2001)
Im Gegensatz zu den "Feuchten Zwergstrauchheiden des nordatlantischen Raumes", welche durch eine Dominanz der Glockenheide (Erica tetralix) geprägt sind und innerhalb Deutschlands ihre Schwerpunktvorkommen im nordwestdeutschen Tiefland besitzen, sind die hier näher betrachteten "Europäischen Trockenen Heiden" (NATURA-2000-Code 4030) vor allem in Nordostdeutschland verbreitet. Die Hauptvorkommen befinden sich im Süden Mecklenburg-Vorpommerns, in Brandenburg sowie im nördlichen und mittleren Sachsen-Anhalt. Sie sind durch das Vorherrschen der Besenheide (Calluna vulgaris) gekennzeichnet, deren Wuchsorte meist durch silikatischen und oberflächlich entkalkten Untergrund sowie schlechte Nährstoff- und Wasserhaushaltsverhältnisse geprägt sind (SSYMANK et al. 1998). In Sachsen-Anhalt sind die großflächigen Heide-Vorkommen in der Regel an glazial-fluviatile Sande gebunden.
Faunistischer Artenschutz in Waldgebieten : dargestellt für das NSG "Borntal" im Ziegelrodaer Forst
(1999)
Das Naturschutzgebiet (NSG) "Borntal" wurde am 30. März 1961 vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft der DDR unter Schutz gestellt. Damit wurde vor allem das Ziel verbunden, einen einmaligen Komplex naturnaher Waldgesellschaften und Standortformen, wie er in derart konzentrierter Ausprägung nirgends sonst im Ziegelrodaer Forst und dessen Umgebung zu finden ist, zu sichern. Analysen zur Bedeutung des Gebietes für die Tierwelt traten hinter diesem Aspekt stets deutlich zurück und spielten vom Zeitpunkt der Ausweisung an (Hentschel et al. 1983) bis heute (Die Naturschutzgebiete …1997) lediglich eine untergeordnete Rolle.
Für die anstehende Runde der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder bewirbt sich die Goethe-Universität Frankfurt mit vier neuen Clustern zu den Forschungsthemen Vertrauen im Konflikt (CONTRUST), Infektion und Entzündung (EMTHERA), Ursprung der Schweren Elemente (ELEMENTS) und zelluläre Architekturen (SCALE). Die Anträge vereinen die Kompetenzen und zukunftsweisenden Ideen der Goethe-Universität mit denen der Kolleg:innen des Verbunds der Rhein-Main-Universitäten (RMU) und weiterer Partner der vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung. Der seit 2019 bestehende Exzellenzcluster Cardiopulmonary Institute (CPI) wird im kommenden Jahr direkt einen Vollantrag einreichen.
Die Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Union erfordert sowohl qualitative als auch exakte quantitative Angaben zu den im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Diese Daten sind ein maßgeblicher Inhalt der FFH-Standarddatenbögen (KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 1995) bzw. des Nationalen Datenerfassungsbogens/ Erläuterungen zum deutschen Erfassungsprogramm für NATURA 2000-Gebiete des Bundesamtes für Naturschutz (BUNDESAMT F. NATURSCHUTZ 1997).
Mit Stand vom 15.05.2001 sind für die Pflanzen und Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs II der FFH-RL in Sachsen-Anhalt 4749 Nachweise bekannt, von denen ca. 40 % innerhalb der gemeldeten FFH-Vorschlagsgebiete liegen. In der folgenden Statistik sind nur die Arten dargestellt, die aktuell in Sachsen-Anhalt nachgewiesen sind. Für die einzelnen Artengruppen (Wirbellose, Wirbeltiere, Gefäßpflanzen) wurde der Begriff „aktueller Nachweis“ durch die Spezialisten aufgrund der diversen ökologischen Gegebenheiten unterschiedlich definiert. Für die Wirbellosen werden als „aktuell“ Daten ab dem 01.01.1960 gewertet (nähere Erläuterungen in den Artkapiteln bzw. in der Einführung zur Artengruppe), für die Wirbeltiere Daten ab dem 01.01.1990 und für die Gefäßpflanzen in der Regel ab dem 01.01.1980. Somit ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass Vorkommen von Arten, die an dieser Stelle als aktuell nachgewiesen betrachtet werden, inzwischen als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten.
Die Zusammenstellung der Liste der charakteristischen Tierarten erfolgte analog der vom LAU (2002) geschilderten Vorgehensweise. Inzwischen konnten durch die vom LAU in den FFH-LRT Sachsen-Anhalts durchgeführten intensiven faunistischen Untersuchungen ein besseres Bild der charakteristischen und regional typischen Artengemeinschaften vermittelt werden. Allerdings stehen für einige der neu aufgenommenen FFH-LRT solche Untersuchungen noch aus. Deshalb werden hier in naher Zukunft verstärkte Anstrengungen nötig sein, die Wissenslücken zu schließen.