Refine
Year of publication
- 2004 (2) (remove)
Document Type
- Article (2)
Language
- German (2)
Has Fulltext
- yes (2)
Is part of the Bibliography
- no (2)
Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
Parnassius mnemosyne hat eine Spannweite von 5,5-6 cm. Die Grundfarbe ist weis mit transparenten Flügelspitzen (teilweise Außenbezirken), in der Discoidalzelle des Vorderflügels mit 2 schwarzen Punkten, die Hinterflügel haben schwarze Zeichnungselemente zwischen Costa und Subcosta, am Ende der Discoidalzelle und am Innenrand. Gelegentlich sind alle Flügel dunkler bestaubt. Die Art zeigt einen Geschlechtsdimorphismus: männliche Tiere sind im Thorakalbereich, insbesondere Patagia, grau bis silbergrau behaart, die weiblichen Tieren besitzen im gleichen Bereich eine rötliche Behaarung. Bei weiblichen Tieren ist nach der Begattung eine Sphragis (Begattungstasche) sichtbar, die äußerlich unterseits am Hinterleibsende deutlich sichtbar (milchigweiße Färbung) inseriert ist.