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Mit dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) wurde konkret festgelegt, inwieweit bei der Bauleitplanung die Probleme des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Damit soll dem Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprochen werden, die Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 NatSchG LSA).
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dem neuen Naturschutzgesetz am 17.06.2004 zugestimmt. Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vom 23.07.2004 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 15. Jahrgang, Nummer 41/2004, ausgegeben in Magdeburg am 29. Juli 2004, veröffentlicht und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.