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Menschenrechte und Ausnahmezustand sind zwei Weisen, durch die der moderne Staat seine rechtliche Ordnung nicht nur begründet und erhält, sondern auch immer wieder durchbricht. Zwischen ihnen besteht ein Gegensatz: Wo der Ausnahmezustand erklärt wird, werden Menschenrechte eingeschränkt.
Während die beiden Phänomene in ihrem Zweck entgegengesetzt sind, sind sie allerdings in ihren Mitteln verbunden. Darauf beruht ihr dialektisches Verhältnis, das in diesem Buch als Zusammenhang von Berechtigung und Entrechtung ausgewiesen wird. Dazu diskutiert der Autor im ersten Teil die Theorien von Souveränität und Ausnahmezustand bei Carl Schmitt und Giorgio Agamben. Im zweiten, philosophisch und historisch argumentierenden Teil zeigt er auf, dass das für die Menschenrechtsidee konstitutive Konzept der Rechtsperson staatliches (Ausnahme-)Handeln nicht nur begrenzt, sondern es auch ermöglicht.
Die Analyse zielt darauf, das positive Potential der Menschenrechte gegen ihre negativen Effekte in Stellung zu bringen und so gegenüber einer Logik der Maßnahme zu verteidigen.
Für die diesem Buch zugrunde liegende gleichnamige Dissertation wurde Jonas Heller 2018 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.
In der gegenwärtigen Corona-Krise erscheinen die Entstehung der Krise – die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zur Pandemie – und die Bewältigung der Krise – die rechtlichen Einschränkungen und Maßnahmen – scharf getrennt. Die Entstehung der Krise geht auf ein Stück Natur zurück, auf ein für Menschen bedrohliches Virus. Die Bewältigung der Krise geht mit staatlichem und gesellschaftlichem Handeln einher, das in zahlreichen Ländern im Rahmen rechtlicher Ausnahmezustände erfolgte. Den markanten Trennungspunkt zwischen Entstehung und Bewältigung der Krise bildet die Ausrufung der Ausnahmemaßnahmen, durch die in das Pandemiegeschehen interveniert wurde. Diese Einteilung kann den Eindruck erwecken, die mit Natur verbundene Entstehung der Krise sei eine Zeit, die gänzlich vor dem Handeln liegt: eben die Zeit des natürlichen Prozesses, die von der mit Handeln verbundenen Bewältigung der Krise abgekoppelt sei. Dieser Aufsatz zielt demgegenüber darauf, die Phasen der Entstehung und der Bewältigung der Corona- Krise in ihrer jeweiligen Ambivalenz hervortreten zu lassen. Das Ziel ist dabei ein doppeltes: Einerseits soll hervortreten, inwiefern die Phase der Entstehung der Krise nicht nur prä-aktiv und die Krise damit keine bloß natürlich gegebene, sondern auch eine gesellschaftlich gemachte ist. Andererseits soll deutlich werden, in welcher Weise die Phase der Bewältigung der Pandemie nicht allein krisenreaktiv, sondern auch krisenproduktiv ist.
Einleitend werde ich die genannte Zeitlichkeit – Entstehung und Bewältigung – erläutern, die einem gängigen Krisenverständnis zugrunde liegt, das auch in der gegenwärtigen Pandemie wirksam ist. Darauf werde ich darlegen, inwiefern das Denken des Ausnahmezustands ein Denken ebendieser Zeitlichkeit und damit zweier Phasen der Krise ist (I.1), und zeigen, warum sich die gegenwärtige Krise gerade aufgrund ihrer Verbindung mit Natur in dieses Denken einfügt (I.2). Auf dieser Grundlage gehe ich dazu über, ein komplizierteres Verständnis der gegenwärtigen Krise zu gewinnen, indem ich darlege, wie in ihrer Entstehung natürliche Prozessualität und gesellschaftliches Handeln untrennbar zusammenwirken (II.1) und an welchen Punkten ihrer Bewältigung die Krisenreaktion so in Krisenproduktion umschlägt, dass das gesellschaftliche bzw. staatliche Handeln wiederum auf Natur zurückwirkt (II.2). Durch diese Schritte soll deutlich werden, inwiefern sich in der gegenwärtigen Krise weder natürliche Prozesse und soziale Praxis noch Krisenreaktion und Krisenproduktion äußerlich gegenüberstehen, sondern intern verbunden sind. Das eingangs erläuterte Krisenverständnis erfährt dadurch eine Modifikation.