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Der zweite Nachtrag enthält in zwei nach Seiten sortierten Listen sämtliche Änderungen zum "Namensverzeichnis", die sich seit dem Erscheinen vor drei Jahren ergeben haben. In der ersten Liste sind Korrekturen zu bereits vorhandenen Namen zusammengetragen, wozu Setzfehler gehören sowie falsche oder fehlende Betonungsunterstriche oder falsche Endungen bei Epitheta, zudem geänderte Autoren und Veröffentlichungsjahre, wenn es dazu neue Erkenntnisse gab. Die zweite Liste enthält Ergänzungen: neue Taxa, neue Synonyme und einige fehlende Basionyme. Neue korrekte Namen sind durch Umrahmung hervorgehoben. Bei den Statusangaben wurde ein modifiziertes System eingeführt mit "e" (Sippe mit Einbürgerungstendenz) als neuer Kategorie. Ein alphabetischer Index am Ende mit allen zitierten Namen dient der schnellen Übersicht. Neue Kombination: Cerastium holosteoides E. M. Fries subsp. vulgare (C. J. Hartman) Buttler.
Bezogen auf die Flora Hessens werden die internationalen und nationalen Rechtsvorschriften vorgestellt, die den Handel mit bestimmten Arten einschränken, die den Lebensraum besonders schützenswerter Arten betreffen oder die gezielt das Individuum bestimmter Arten vor Beeinträchtigung schützen. Kurz diskutiert wird die Frage, ob diese Rechtsvorschriften auf alle in Hessen vorkommenden Arten anzuwenden sind oder nur für die indigenen Arten gelten. In Kombination mit den Gefährdungseinstufungen der aktuellen Roten Liste Hessens zeigt sich, daß insbesondere die internationalen Bestimmungen zum Schutz des Lebensraumes bedrohter Arten in Hessen kaum noch Anwendung finden können, da die überwiegende Zahl der betroffenen Arten bereits ausgestorben ist oder als verschollen gilt.