Die Geschichte Südosteuropas scheint eine Geschichte des Anderen zu sein: sei es, weil sie das Bild eines Anderen ist oder sei es, weil sie es gerade nicht ist. Dementsprechend gilt es, entweder sie als Imagination zu dekonstruieren oder ihre Verschiedenheit nachzuweisen. Sie lebt offensichtlich zwischen Konstruktion und Negation, Mythologie und Aufklärung, so dass es zuweilen schwer fallen mag, Identitätsmerkmale positiv zu definieren. ...
Zeit scheint ein Grenzfall zwischen Theorie und Trivialität zu sein. Der Begriff ist einerseits durch Theorie zu sehr strapaziert worden, andererseits im Alltagsleben mit so viel Plausibilität belastet, dass historisches Weiter- und Hinterfragen oft blockiert wird. Es sind jedoch auch gewisse, sehr oft als selbstverständlich empfundene Annahmen über Gegenstand, Mittel und Ziele der Geschichtswissenschaft, die ihr den Stellenwert von Zeit entweder gar nicht oder auf eine Art und Weise zu sehen erlauben, die alternative Sichtweisen ausschließen. Es dürfte deshalb nicht verwundern, wenn Historiker den Diskussionstitel "Keine Zeit!" wörtlich genommen haben. Für gewöhnlich neigen sie dazu, sich mit dem eigenen Vorverständnis von Zeit zu begnügen und weitere Fragen Philosophen und Physikern zu überlassen. Zeit scheint gemeinhin eine Bedingung zu sein, unter welcher Geschichte stattfindet, sie kann aber selbst durch die Geschichte nicht bedingt sein. Zeit lässt sich nicht erzählen: Sie ist die Bedingung dafür, dass man erzählen kann. – So dürfte vielleicht die communis ratio sprechen, wenn sie sprechen könnte. Eine Geschichte der Zeit müsste offensichtlich eine andere Sprache sprechen und dabei mehr tun als erzählen. Sie müsste sich auf Theorien einlassen und vor eigenen und fremden Selbstverständlichkeiten auf der Hut sein. Wie ist eine solche Geschichte möglich? Und was genau ist ihr Gegenstand? ...
Dass das römische Recht eine eigene Geschichte hat, leuchtete ein, als es seine Geltung in Europa einzubüßen begann. Heute scheint es, zumindest in den Lehrplänen, allmählich auch seine "Geschichte" zu verlieren. Vielleicht ist dies die richtige Zeit, um sich der Geschichte des römischen Rechts anzunehmen. Daran glaubt jedenfalls Aldo Schiavone, der im Verlust die Chance sieht, ein altes Erbe, das uns nicht mehr gehöre, historisch zu observieren (18) – was er in seinem neuen Werk unternimmt. Es ist fast sein Gesamtwerk. Damit will Schiavone jahrzehntelange Forschungen über das römische Recht abschließen. Dennoch verspricht er, dabei "substantielle" Änderungen vorgenommen zu haben, nichts habe er so gelassen, wie es vorher gewesen sei. ...
In der Alten Geschichte originell zu sein, fällt heute schwer, schwerer vielleicht denn je. Doch manchmal gelingt dies auf sonderbarem, abenteuerlichem Wege. Callie Williamson ist es mit dem Buch "The Laws of the Roman People" gelungen: ein Buch, das staunen lässt, ob es die Alte Geschichte je zuvor gab. Dass es sie längst gibt, ist zwar bekannt und durch das Literaturverzeichnis des Buches schnell bewiesen, nicht aber durch dessen Inhalt. Gerade in diesem Widerspruch, in der merkwürdigen Nonchalance, wenn nicht Ignoranz, gegenüber Stand und Bestand der althistorischen Forschung liegt Williamsons originelle Leistung. Eine "klassische" Buchbesprechung würde deshalb einem Repetitorium in 100 Jahre Classics nahe kommen. Statt Kritik am Buch mögen daher als Prophylaxe vor dem Buch einige Proben genügen, und im Übrigen sei auf das Literaturverzeichnis verwiesen. ...
Geschriebene Worte haben ihre eigene Geschichte. Einmal geschrieben, nehmen sie Abschied von ihrem Autor und treten eine lange Reise durch Zeit und Raum an, wie Schiffe ohne Besatzung segeln sie in einem unendlichen Meer von Lesern: eine leichte Beute in einem gefährlichen Meer. Kluge Leser entern sie gleich, ziehen ihre eigene Flagge auf und segeln fortan in alle Himmelsrichtungen. Manchmal entsteht an Bord Streit: sei es über die Richtung, sei es über das Kommando. Manchmal werden sie von anderen Lesern bedroht. ...
Historische Forschung ist Quellenforschung. Historische Wahrheit steht und fällt mit historischen Quellen. Dann und wann darf sie sich auf Hypothesen stützen. – Diese ehernen Gesetze befolgt der britische Romanist Ernest Metzger (M.) in seinem neuen Buch über den klassisch-römischen Zivilprozess. Es ist einem Gegenstand gewidmet, der desto mehr auf Quellen angewiesen zu sein scheint, je weniger diese vorhanden sind. Selbst die vorhandenen aber geben ihre Wahrheit nicht ohne weiteres preis: "Those who are new to the subject will be surprised at how little we know, and how much effort it takes to extract the truth from the sources" (1). Zuweilen können sogar alle Mühen umsonst sein. Denn am Ende entscheidet allein die Evidenz, nicht die Intelligenz. "Intellectual fashions have their effect, but in the end it is new evidence that eventually sends procedure textbooks to the elephant graveyard one finds in older libraries" (ibid.). Solche Gefahr besteht für dieses Buch nicht: Es ist die Evidenz, die für und durch Metzger spricht. Wovon spricht sie? ...
Das klassische Athen glänzte bereits in den Augen der Römer mit vielem, doch nicht mit seinem Recht. Die Athener übten sich in der Redekunst statt im Recht; statt Juristen hatten sie Redner und Redenschreiber. Für moderne Augen ein scheinbar diffiziler Fall: Wie, und warum auch, lässt sich hier Recht von anderen gesellschaftlichen Normen unterscheiden, wenn es keine Rechtskundigen gibt oder eher: wenn alle Bürger rechtskundig sind? Was heißt dann überhaupt Recht? ...