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Theorien des Rechtspluralismus treten überwiegend mit dem Anspruch auf, eine zutreffendere Beschreibung der Wirklichkeit normativer Ordnungen, namentlich der Rechtsordnung, einer Gesellschaft zu geben. Demnach geht das Recht aus vielerlei und verschiedenartigen Quellen hervor, es gibt eine Pluralität von rechtssetzenden Akteuren, Rechtsnormen verschiedener Herkunft überlappen sich in demselben sozialen Feld. Während diese Beschreibung auf historische Gesellschaften bis zur Epoche zentralisierter Nationalstaaten schon immer zutraf, sprechen viele Indizien dafür, dass auch die Entwicklung transnationalen und globalen Rechts zu einem neuen Rechtspluralismus geführt hat. Wer dagegen die Konzeption eines zentral gesetzten, hierarchisch geordneten, universalen und einheitlichen Rechts für einen Fortschritt gegenüber dem Zustand des Rechtspluralismus hält, müsste diesen kritisieren und überwinden wollen. Gegen diese Kritik wendet sich der normative Rechtspluralismus. Dafür wird vor allem seine höhere Responsivität gegenüber verschiedenartigen Rationalitäten einer komplexen Weltgesellschaft ins Feld geführt. Der Beitrag diskutiert verschiedene Varianten des normativen Rechtspluralismus und versucht zu zeigen, dass keine von ihnen ohne die Unterstellung eines gemeinsamen rechtlichen Sinnhorizontes auskommt.
Die Herausbildung normativer Ordnungen : zur Idee eines interdisziplinären Forschungsprogramms
(2010)
Ein geistes- und sozialwissenschaftliches Forschungsprogramm betritt mit der These, dass wir in einer Zeit tiefgreifender sozialer Veränderungen leben, kein Neuland. Ein thematischer Fokus auf die Frage der Herausbildung normativer Ordnungen mit Bezug auf die entsprechenden Verschiebungen, Umbrüche und Konflikte in verschiedenen Gesellschaften und auf transnationaler Ebene bringt dagegen etwas Neues und Wichtiges ans Licht. Das ist jedenfalls unsere Überzeugung.