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In den vorangehenden Kapiteln wurde die besondere Charakteristik sowie die bundes- und europaweite Bedeutung des Schutzgebietssystems um die Mansfelder Seen und vordringlich des ehemaligen Salzigen Sees herausgestellt. Es wurde ebenfalls deutlich, dass die Wiederentstehung des Salzigen Sees einen schwerwiegenden Eingriff in den bestehenden Gebietswasserhaushalt darstellt, dessen langfristige Konsequenzen noch nicht in allen Aspekten absehbar sind. Welche Auswirkungen kann dieses Vorhaben nun auf die hoch schutzwürdige Fauna und Flora haben und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, damit die Chancen für den Arten- und Biotopschutz, die der Wiederentstehung des Sees zweifellos innewohnen, zum Tragen kommen?
The paper presents new records of the spider Atypus muralis Bertkau, 1890 in the valleys of the rivers Saale and Unstrut in the south of Saxony-Anhalt in Middle Germany. All specimens were males, caught by pitfall traps in xerothermic steppic grasslands on steep slopes. The geographic distribution of Atypus muralis in the eastern parts of Germany and habitat traits are discussed with special reference to regional climate, vegetation type and soil conditions. The phenology of aboveground activity of Atypus muralis males is shown.
Die Herausgeber des Buches Herr Ernst-Wilhelm Rabius (1991 bis 1992 Abteilungsleiter für Naturschutz im Umweltministerium des Landes) und Herr Dr. Rainer Holz (ehemals Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz, jetzt am Landesamt für Umwelt und Natur) fassten Beiträge von insgesamt 51 Autoren, die überwiegend in den verschiedenen Naturschutzbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, zusammen. Beschrieben wird die Arbeit der Naturschutzverwaltung des Landes in 10 Kapiteln.
Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
Zwischen den Städten Halle (Saale) und Eisleben im Süden Sachsen-Anhalts liegt das Niederungsgebiet der Mansfelder Seen. Von den ursprünglich zwei Seen existiert heute nur noch der Süße See. Der Salzige See wurde am Ende des 19. Jh., nachdem es zu starken Wassereinbrüchen in die Schächte des Mansfelder Kupferschieferreviers und einem rapiden Abfall des Wasserspiegels kam, trockengelegt.
Naturnahe Salzstellen im Binnenland gehören zu den Lebensräumen, die der Allgemeinheit kaum bekannt sind. Während andere Biotope, wie z.B. Flussauen, in letzter Zeit eine hohe Publizität erfahren haben, sind Salzstellen immer noch etwas "für Spezialisten". Dabei zählen sie zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen in Europa und genießen einen entsprechend hohen Schutzstatus (prioritärer Lebensraumtyp nach der FFH-Richtlinie).
Wegen ihrer spezialisierten und seltenen Fauna finden Binnenlandsalzstellen seit jeher das besondere Interesse von Floristen und Faunisten. Im mitteldeutschen Raum besitzt neben dem Aschersleben-Staßfurter und dem Magdeburger Gebiet (Hecklingen, Sülldorf etc.) sowie den Thüringer Salzstellen das Gebiet um die Mansfelder Seen zwischen Eisleben und Halle (S.) eine herausragende Bedeutung. Speziell der ehemalige Salzige See wurde bereits seit dem 18. und frühen 19. Jh. intensiv untersucht (Germar 1829, Ahrens 1833). Rapp (1933-35) fasste die seinerzeit bekannten Funddaten weitgehend vollständig zusammen. Erst gegen Mitte der 1980er Jahre setzte hier wieder eine intensive faunistische Tätigkeit ein, die sich nun auch auf anthropogene Salzstellen erstreckte. Eine davon ist das Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) im westlichen Saalkreis.
Übersicht
(2004)
In Sachsen-Anhalt kommen nach gegenwärtigem Kenntnisstand 59 Tier- und Pflanzenarten vor, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, 24 davon zugleich im Anhang II der FFH-Richtlinie. Weitere 18 Arten müssen als bereits ausgestorben angesehen werden, der Luchs wurde wiedereingeführt, der Schwarzapollo gilt derzeit als verschollen. Für die Anhang IV-Arten sind über 12.300 Nachweise, überwiegend seit 1960, bekannt geworden.
Ausblick
(2004)
Mit der vorliegenden Publikation zu den Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde die Reihe der Veröffentlichungen in den Sonderheften dieser Zeitschrift zu den Arten nach Anhang II (LAU 2001b) sowie zu den Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Weber et al. 2003) fortgesetzt. Damit sind im Wesentlichen die konzeptionellen Grundlagen für ein Monitoring der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zur Erfüllung der Berichtspflichten an die EU geschaffen. Auch für die FFH-Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten (LAU 2002) liegt als weiterer wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Berichtspflichten ein Sonderheft vor.