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Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.
Feldhecken beleben die Agrarlandschaft, sind wichtige Bindeglieder im Biotopverbund und stellen wertvolle Lebensräume für zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten dar. In Sachsen-Anhalt stehen diese Landschaftselemente gemäß § 30 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) unter gesetzlichem Schutz. Nach der naturschutzrelevanten Bedeutung der Hecken ist der nachgewiesenermaßen positive Einfluss auf die umliegenden Äcker hervorzuheben (Reif et al. 1984). Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Vorkommen von Säugetieren in einer Feldhecke in der Goldenen Aue südlich von Sangerhausen.
Die mitteleuropäische Landschaft wurde im Laufe der Geschichte durch extensive Nutzung geformt. Als Ergebnis entstand eine Kulturlandschaft, welche eine Vielfalt ökologisch wertvoller artenreicher Lebensräume aufwies. Dazu zählen viele jetzt nach §30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) geschützte Biotope, wie Steuobstwiesen, Trockenrasen, extensiv bewirtschaftete Weinberge in Terrassen-, Steil- und Hanglagen, aufgelassene Steinbrüche, Hecken, Feldgehölze und Niederwälder. Diese wertvollen Habitate bedürfen der regelmäßigen Pflege durch den Menschen. Nur so kann ihr hoher ökologischer Wert erhalten werden.