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In Sachsen-Anhalt sind 265 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 179.729 ha nach Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtline der Europäischen Union geschützt (FFH-Gebiete). Diese werden teilweise von insgesamt 32 Europäischen Vogelschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 170.611 ha überlagert. Die kumulative Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt insgesamt 231.936 ha. Die FFH-Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht.
Am 20.05.2005 wurde ein Männchen der Roten Mordwanze (Rhynocoris iracundus Poda, 1761) in der Bergbaufolgelandschaft der Goitzsche im Messtischblatt-Quadranten 4440/1 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nachgewiesen. Der Fund gelang auf einem wertvollen Trockenrasen, der vielerorts von vegetationsfreien Flächen unterbrochen war.
Der Schutzzweck von Naturschutzgebieten zielt in der Regel auf den Erhalt wertvoller Lebensraume für Pflanzen und Tiere ab. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Kenntnis über die Zusammensetzung der Fauna und Flora in den Schutzgebieten zu erlangen. Dieses Wissen kann dann bei der Einschätzung der Schutzwürdigkeit oder bei der Festlegung von Leit- und Zielarten für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Berücksichtigung finden.