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Die Arterfassung in den Naturschutzgebieten Sachsen-Anhalts weist einen heterogenen Bearbeitungsstand auf. Gerade für die Untersuchungen zur Biodiversität von Naturräumen ist sie aber unerlässlich. Fliegen-Familien spielten dabei bislang zumeist eine untergeordnete Rolle. Dennoch hat die Anzahl der aktiven Dipterologen in Sachsen-Anhalt zugenommen und erste Arbeitsergebnisse wurden als Checklisten (Frank & Neumann, 1999) sowie Rote Listen (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2004) dokumentiert. Weiterhin gibt es aber Fliegenfamilien, die trotz der relativen Häufigkeit zahlreicher Arten deutliche Erfassungsdefizite aufweisen oder gänzlich unbearbeitet sind. Mit der vorliegenden Arbeit soll die Dipterenfauna des Naturschutzgebiets (NSG) „Sprohne“ und seiner geplanten Erweiterungsflächen vorgestellt werden.
Mit der Avifauna der zentralen Mittelelberegion liegt nunmehr ein bemerkenswertes Ergebnis langjähriger ehrenamtlicher Forschung in einer sehr ansprechenden Buchform vor, welche bisherige kleinere Publikationen aus der Region vereint und durch bisher nicht publizierte Daten auf einen Bearbeitungsstand 2005 aktualisiert.
Der Othaler Wald gehört zum FFH-Vorschlagsgebiet „Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg“ und ist eine ca. 170 Hektar große, nahezu vollständig von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgebene Waldinsel in Sachsen-Anhalt im Regenschatten des Harzes südwestlich der Gemeinde Beyernaumburg (Landkreis Sangerhausen). Als potentielle natürliche Vegetation bei völliger Nutzungsaufgabe (Tüxen 1956) wurde postuliert, dass die Rotbuche auf allen unvernässten Standorten und damit auf gut 89 % der Gesamtfläche des NSG am Aufbau der Klimaxgesellschaft maßgeblich beteiligt bzw. vorherrschend wäre. Auf dieser Vorstellung basieren die Überlegungen zum Management dieser Traubeneichen-Hainbuchenwälder auf potenziellen Buchenstandorten (Jentzsch & Katthöver 2005). Im Folgenden sollen die floristischen und faunistischen Bestandserhebungen, die Grundlage für diese Publikation waren, dargestellt werden.
Mit der politischen Wende entstanden in den 1990er Jahren in Ostdeutschland im Rahmen von Bebauungs- sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen insbesondere in stadtnahen Gemeinden zahlreiche neue Wohngebiete, welche einen Teil der aus den Ballungszentren abgewanderten Mietbevölkerung aufnahmen. In der Folge dieses als Wohnsuburbanisierung bezeichneten Prozesses verlor allein die Stadt Halle zwischen 1992 und 1996 11 906 Bürger an den sie umgebenden Saalkreis (Busmann & Sahner 2002). Die Dimensionen der neuen Siedlungen übertreffen nicht selten die Ausmaße des historisch gewachsenen ursprünglichen Dorfbildes und die Versuche der städtebaulichen und sozialen Integration sind in vielen Fällen noch immer nicht abgeschlossen oder drohen gar gänzlich zu scheitern (Friedrich 1998). Die Wohngebiete unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Architektur und Gestaltung zumeist nicht von vergleichbaren Flächen in der Randlage westdeutscher Kommunen (vgl. Reichholf 1989).
Das Mansfelder Land und hier insbesondere das Naturschutzgebiet (NSG) „Hasenwinkel“ im Mansfelder Seengebiet standen aufgrund ihres Florenreichtums in der Vergangenheit im Mittelpunkt botanischer Erhebungen (WÜNSCHMANN 1939, KRÜMMLING 1955, WEINERT 1956, BEINHAUER 1965, VOLKMANN 1990). Insbesondere wegen der repräsentativen Vorkommen verschiedener Biotope des Anhanges I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) wurde das NSG vom Land Sachsen-Anhalt als Schutzgebiet für das kohärente europäische ökologische Netz „NATURA 2000“ vorgeschlagen (MÜLLER et al. 1997). Dem vorliegenden Beitrag liegt eine Diplom-Arbeit an der Hochschule Anhalt (KÖBERLEIN 1999) zugrunde. Es sollen die floristischen und vegetationskundlichen Besonderheiten des Gebietes und angrenzender, für eine Gebietserweiterung vorgesehener, Flächen dargelegt, soweit möglich mit den älteren Daten verglichen und Hinweise für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Vegetation des Gebietes gegeben werden.
Das Naturschutzgebiet (NSG) "Hasenwinkel" im Landkreis Mansfelder Land steht aufgrund seines Florenreichtums seit vielen Jahren im Mittelpunkt botanischer Erhebungen. ln den Jahren 1998 und 1999 wurden im Rahmen einer Diplom-Arbeit und mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Halle erstmals detaillierte Untersuchungen zu verschiedenen Tierarten-Gruppen direkt im NSG durchgeführt (Köberlein 1999). Mit der vorliegenden Arbeit sollen der Kenntnisstand zum Vorkommen der terrestrisch lebenden Säugetiere dargestellt und damit Wissenslücken zur Kleinsäugerverbreitung geschlossen werden. Im Hinblick auf Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Begleitfauna der FFH-Lebensräume erfolgt eine naturschutzfachliche Einschätzung.
Das natürliche Verbreitungsgebiet der Stieleiche (Quercus robur) erstreckt sich von Südskandinavien bis zum Mittelmeer und im Osten bis Kleinasien. Sie ist ein typischer Baum der großen Flussauengebiete und bodenfeuchter Ebenen.
Die Zwergmaus (Micromys minutus) ist der kleinste heimische Vertreter der Familie der Echten Mäuse (Muridae). Zu diesen Nagern mit langen, dünnen und wenig behaarten Schwänzen gehören auch Hausratte, Wanderratte und Waldmaus.
Methodik
(2002)
Die vegetationskundliche und strukturelle Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgt nach der vorrangig von Braun-Blanquet entwickelten Vegetationsklassifizierung, einer hierarchischen Gliederung der Vegetationstypen (Syntaxonomie), die die Ebenen der Assoziation, des Verbandes, der Ordnung und der Klasse umfasst. Hierbei ist die Assoziation die grundlegende Einheit, in der die Pflanzengesellschaften zusammengefasst werden, die sich durch gleiche charakteristische Arten(gruppen)kombinationen auszeichnen. Der Verband vereinigt ähnliche Assoziationen. Das sind bereits umfassendere, jedoch standörtlich noch recht einheitliche Vegetationseinheiten. In Ordnungen werden ähnliche Verbände zusammengefasst. Die Klasse vereinigt ähnliche Ordnungen.
Mit der Verbandsbeteiligung weist das bundesdeutsche Naturschutzrecht eine besondere Partizipationsform auf, die sich in anderen Teilgebieten des deutschen Umweltrechts in dieser Form nicht findet. So bleibt z.B. im Immissions- oder Gewässerschutz die Rechtsverfolgung der Initiative des Einzelnen überlassen, sofern dieser in seinen subjektiven Rechten betroffen ist. Nehmen behördliche Entscheidungen jedoch Einfluss auf Belange der Natur, kann diese sich selbst nicht artikulieren.