Refine
Year of publication
Language
- German (21)
Has Fulltext
- yes (21)
Is part of the Bibliography
- no (21)
Die Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Union erfordert sowohl qualitative als auch exakte quantitative Angaben zu den im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Diese Daten sind ein maßgeblicher Inhalt der FFH-Standarddatenbögen (KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 1995) bzw. des Nationalen Datenerfassungsbogens/ Erläuterungen zum deutschen Erfassungsprogramm für NATURA 2000-Gebiete des Bundesamtes für Naturschutz (BUNDESAMT F. NATURSCHUTZ 1997).
Mit Stand vom 15.05.2001 sind für die Pflanzen und Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs II der FFH-RL in Sachsen-Anhalt 4749 Nachweise bekannt, von denen ca. 40 % innerhalb der gemeldeten FFH-Vorschlagsgebiete liegen. In der folgenden Statistik sind nur die Arten dargestellt, die aktuell in Sachsen-Anhalt nachgewiesen sind. Für die einzelnen Artengruppen (Wirbellose, Wirbeltiere, Gefäßpflanzen) wurde der Begriff „aktueller Nachweis“ durch die Spezialisten aufgrund der diversen ökologischen Gegebenheiten unterschiedlich definiert. Für die Wirbellosen werden als „aktuell“ Daten ab dem 01.01.1960 gewertet (nähere Erläuterungen in den Artkapiteln bzw. in der Einführung zur Artengruppe), für die Wirbeltiere Daten ab dem 01.01.1990 und für die Gefäßpflanzen in der Regel ab dem 01.01.1980. Somit ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass Vorkommen von Arten, die an dieser Stelle als aktuell nachgewiesen betrachtet werden, inzwischen als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten.
Die Zusammenstellung der Liste der charakteristischen Tierarten erfolgte analog der vom LAU (2002) geschilderten Vorgehensweise. Inzwischen konnten durch die vom LAU in den FFH-LRT Sachsen-Anhalts durchgeführten intensiven faunistischen Untersuchungen ein besseres Bild der charakteristischen und regional typischen Artengemeinschaften vermittelt werden. Allerdings stehen für einige der neu aufgenommenen FFH-LRT solche Untersuchungen noch aus. Deshalb werden hier in naher Zukunft verstärkte Anstrengungen nötig sein, die Wissenslücken zu schließen.
Die vielgestaltigen Habitate der Südharzer Karstlandschaft bieten einer artenreichen Tierwelt Lebensraum. Zwar sind aus dem Südharz eine Vielzahl von Angaben zu den verschiedensten Tierarten bekannt, systematische Untersuchungen begannen aber erst in der jüngsten Zeit. Fast alle Daten wurden von Einzelpersonen zusammengetragen. Eine Zusammenstellung für den gesamten Harz, der auch alle verfügbaren Meldungen zum Südharz enthält, wurde 1997 mit dem Arten- und Biotopschutzprogramm "Landschaftsraum Harz" vom Landesamt für Umweltschutz veröffentlicht.
Wirbellose
(1995)
Der landschaftlich reizvolle Überschwemmungsbereich zwischen Schollene und Havelberg lässt aufgrund der naturräumlichen Ausstattung eine artenreiche Wirbellosenfauna vermuten. Leider sind bis heute für bestimmte Arten kaum Angaben zu Vorkommen bekannt. Historische Quellen existieren so gut wie nicht; wenn doch, so wurden zumeist nur Zufallsbeobachtungen dokumentiert. Nachdem 1989 von B. Heinze in Havelberg eine entomologische Fachgruppe gegründet wurde, war ein kleiner Aufschwung im Kenntnisstand zu verzeichnen. Nicht unwesentlich trägt auch die von ihm initiierte Schriftenreihe "Untere Havel - Naturkundliche Berichte" zur Erweiterung des Wissensstandes bei. Ansonsten finden sich nur vereinzelt faunistische Arbeiten aus dem Gebiet, so sei u.a. Spitzenberg erwähnt, der die aquatilen Coleopteren des NSG "Schollener See" untersuchte. Dabei konnten neben einer Vielzahl anderer Arten als bemerkenswerte Vertreter die beiden Kolbenwasserkäferarten Hydrous aterrimus und H. piceus gefunden werden.
Mit Wirkung vom 24.3.2011 trat in Sachsen-Anhalt die neue Verordnung über ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte (GVBl. LSA Nr. 9/2011 S. 549–550) in Kraft. Die bisherige Regelung lief damit aus. Infolgedessen waren auch die Dienstausweise der „Naturschutzbeauftragten mit besonderen Aufgaben“ (NbBA) zu ersetzen, die ihre Gültigkeit zum 11.6.2011 verloren. Alle neuberufenen Naturschutzbeauftragten erhielten außerdem eine Bestellungsurkunde mit Benennung der Aufgaben und Befugnisse.
Tabellarisch sind anerkannte Naturschutzvereinigungen im Land Sachsen-Anhalt (Stand: September 2011) aufgelistet. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die nach NatSchG LSA (§ 29) in Verbindung mit Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (§ 3 Abs. 3) und BNatSchG (§ 63 Abs. 2) im Land Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Vogelspinnen erfreuen sich unter Terrarianern und Züchtern, aber auch unter biologisch Interessierten zunehmender Beliebtheit. Ihre Langlebigkeit und ihr ungewöhnliches Beute-, Sexual-, Brutpflege- und Feindabwehrverhalten ließ sie zu allseits bewunderten Terrarientieren werden. Dem wird durch Händler und Importeure weiter Auftrieb gegeben. Da einige Arten im Washingtoner Artenschutzabkommen benannt und somit besonders geschützt sind, werden die potenziellen kuscheligen Mitbewohner auch für den Arten- bzw. Naturschutz interessant.
Im Juni dieses Jahres wurden vom Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt als Fachbehörde für Naturschutz „neue“ Naturschutzbeauftragte mit besonderen Aufgaben (NbBA) des Landes Sachsen-Anhalt berufen. Dies machte sich erforderlich, da die bisherige Verordnung (GVBl.LSA Nr. 4/1994 v. 21.01.1994) mit dem überarbeiteten Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 41/2004 v. 29.07.2004) außer Kraft gesetzt wurde.