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Zum Verständnis der nachfolgenden Abhandlungen sind einige Anmerkungen erforderlich. Die Datenbank, die die Grundlage für die Verbreitungskarten bildet, basiert auf verschiedensten Quellen. Bei den Angaben der Fundorte wurden solche, die nur auf Zitaten in älteren Literaturquellen beruhen und keine eigenen bzw. neuen Beobachtungen beinhalten, in der Regel weggelassen.
Ausblick
(2001)
Die Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Union erfordert sowohl qualitative als auch exakte quantitative Angaben zu den im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Diese Daten sind ein maßgeblicher Inhalt der FFH-Standarddatenbögen (KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 1995) bzw. des Nationalen Datenerfassungsbogens/ Erläuterungen zum deutschen Erfassungsprogramm für NATURA 2000-Gebiete des Bundesamtes für Naturschutz (BUNDESAMT F. NATURSCHUTZ 1997).
Mit Stand vom 15.05.2001 sind für die Pflanzen und Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs II der FFH-RL in Sachsen-Anhalt 4749 Nachweise bekannt, von denen ca. 40 % innerhalb der gemeldeten FFH-Vorschlagsgebiete liegen. In der folgenden Statistik sind nur die Arten dargestellt, die aktuell in Sachsen-Anhalt nachgewiesen sind. Für die einzelnen Artengruppen (Wirbellose, Wirbeltiere, Gefäßpflanzen) wurde der Begriff „aktueller Nachweis“ durch die Spezialisten aufgrund der diversen ökologischen Gegebenheiten unterschiedlich definiert. Für die Wirbellosen werden als „aktuell“ Daten ab dem 01.01.1960 gewertet (nähere Erläuterungen in den Artkapiteln bzw. in der Einführung zur Artengruppe), für die Wirbeltiere Daten ab dem 01.01.1990 und für die Gefäßpflanzen in der Regel ab dem 01.01.1980. Somit ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass Vorkommen von Arten, die an dieser Stelle als aktuell nachgewiesen betrachtet werden, inzwischen als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten.
Für das Verständnis der nachfolgenden Abhandlungen machen sich einige grundlegende Bemerkungen erforderlich. Die statistische Auswertung und die Erstellung der Verbreitungskarten basierte auf der im Landesamt für Umweltschutz vorliegenden Datenbank zu den wirbellosen Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Dabei zeigten sich Probleme und Mängel, die u.a. zu Änderungen der Zuordnung bei den einzelnen wirbellosen Anhang II-Arten führten.