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Aus verschiedenen Regionen Deutschlands wird in den letzten Jahren gemeldet, dass sich die seltene und heimliche Wildkatze ausgehend von ihren letzten Rückzugsräumen wieder ausbreitet und verloren gegangenes Terrain zurückgewinnt. Auch im Kreis Höxter gibt es aus den letzten Jahren glaubwürdige Meldungen von Wildkatzen. Aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise ist es durchaus möglich, dass diese Art auch im Raum zwischen Egge und Weser schon weiter verbreitet ist, als der bisherige Kenntnisstand es vermuten ließe, denn der Kreis Höxter liegt nahe an zwei großen Vorkommen dieser Art, dem Solling und dem Reinhardswald. Diese Vorkommen wiederum sind vernetzt mit Beständen im Kaufungerwald und möglicherweise in geringerem Maße mit der Harzpopulation (siehe Abb. 2). Die günstige Situation lässt hoffen, dass die Wildkatze über kurz oder lang wieder stabile Populationen in den größeren Waldbeständen des Kreises aufbauen wird. Besondere Planungsrelevanz erhält die Wildkatze dadurch, dass sie in der bundesweiten Roten Liste als stark gefährdet eingestuft wird, in Nordrhein-Westfalen gilt sie sogar als „vom Aussterben bedroht“ (FELDMANN, HUTTERER & VIERHAUS 1999). Weiterhin ist sie rechtlich geschützt durch die FFH-Richtlinie (Anhang IV), die Bundesartenschutzverordnung (besonders und streng geschützte Art, CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen: Anhang II) und die Berner Konvention (Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2004). Im Naturschutz wird sie als Leitart für unzerschnittene und waldreiche Landschaften angesehen und vertritt damit auch andere große Säugetierarten mit großen Raumansprüchen wie z. B. den Rothirsch (SIMON & RAIMER 2007). Deswegen erscheint es über das naturkundliche Interesse hinaus sinnvoll, die aktuelle Situation der Wildkatze in diesem Raum einmal näher zu untersuchen. Der folgende Text soll interessierten Personen einen Einblick in das Leben der Wildkatze geben und darüber hinaus über eine praktikable Methode der Bestandserfassung informieren.
Da Wildkatzen anhand äußerer Merkmale zum Teil nur schwer von wildfarbenen Hauskatzen zu unterscheiden sind, können Beobachtungen im Gelände zwar eine relativ sichere Bestimmung ermöglichen. Zweifelsfrei nachvollziehbar sind Wildkatzen-Meldungen aber dann, wenn ein Totfund eindeutig bestimmt und dokumentiert werden kann. Eindeutig dokumentierte Nachweise aus dem Raum Egge-Weser waren dem Verfasser bis zum Jahr 2008 nicht bekannt. Im letzen Heft der "Beiträge zur Naturkunde zwischen Egge und Weser" (Heft 19) stellte der Verfasser Beobachtungen von Wildkatzen etwa aus den vergangenen 20 Jahren zusammen (LIEBELT 2007). Die Totfunde wurden aufgeführt, auch wenn keine nachvollziehbaren Dokumentationen vorlagen. Das Verkehrsopfer aus dem Brakeler Stadtwald wurde vom damaligen Kreisveterinär bestimmt. Eine Dokumentation hierüber ist aber bis heute nicht auffindbar, da dieser Kreisveterinär verstorben und der Fund verschollen ist. Ein weiterer Fund aus der Südegge konnte zunächst ebenfalls nicht belegt werden, stellte sich aber in diesem Jahr als der Fund heraus, der von der Jägerschaft mitgeteilt wurde (s. u.). Um so "erfreulicher" waren einerseits dann die im Jahr 2008 eintreffenden Meldungen weiterer Totfunde - andererseits sind Totfunde leider immer ein erheblicher Verlust für die Population dieser seltenen Säugetierart: Ende März 2008 gelang ein Nachweis anhand eines Verkehrsopfers, welches auf der Ostwestfalenstraße (B 252) bei Brakel im Waldgebiet Hinnenburg gefunden wurde. Ein weiteres Verkehrsopfer am Kiekenstein bei HöxterAbb. 2: Präparat der "Hinnenburger Wildkatze" Abb. 4a: "Hinnenburger Wildkatze", seitlich (Foto: Johannes Lang) Stahle wurde im August 2008 als Wildkatze angesprochen, wobei letzte Zweifel erst durch das Ergebnis des noch ausstehenden DNA-Testes beseitigt werden könnten. Eine weitere Meldung erreichte den Verfasser durch telefonische Befragungen bei der Jägerschaft. Im Juli 2001 wurde eine tote Wildkatze in der Südegge gefunden und als Präparat dem "Lernort Natur" der Kreisjägerschaft Höxter zur Verfügung gestellt. Ende November 2008 schließlich konnte der Verfasser zwei in Lebend-Fallen gefangene Katzen aus Wäldern bei Beverungen fotografieren.
Der Steinkauz (Athene noctua) gilt im Weserbergland als vom Aussterben bedroht (SUDMANN et al. 2009) und wird in Deutschland nach der Roten Liste als „stark gefährdet“ eingestuft (SÜDBECK et al. 2007). Aus Anlass eines Brutnachweises aus dem Jahr 2009 hatte der Naturschutzbund im Kreis Höxter für das darauf folgende Jahr ein Projekt zum Schutz des Steinkauzes initiiert. Zum Brutnachweis und zur Bestandsentwicklung im Kreis Höxter hatte David SINGER einen aktuellen Überblick in dieser Zeitschrift veröffentlicht (SINGER 2009). Das Steinkauz- Projekt im Jahr 2010 wurde von der Bezirksregierung Detmold mit Mitteln des Landes NRW gefördert und gliederte sich in zwei Teile: Erfassung des Steinkauzes und Herstellen und Aufhängen von Nisthilfen Die Gelände-Untersuchungen wurden vom Verfasser durchgeführt. Das Herstellen und Aufhängen der Nistkästen wurde vor allem vom NABUKreisverbands- Vorsitzenden Theo ELBERICH unter Beteiligung verschiedener Personen durchgeführt.
Die Gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata) und die Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) gehören im Kreis Höxter zu den seltenen Großlibellen-Arten. Beide Arten sind recht einfach von den übrigen Großlibellen- Arten zu unterscheiden: Die Imagines sind relativ groß, schwarz-gelb gezeichnet und haben grüne Augen. Der für die Gattung verwendete deutsche Name „Quelljungfer“ ist nicht eindeutig, da in der Regel nur die Gestreifte Quelljungfer im Bereich von Quellen lebt, während die Zweigestreifte Quelljungfer Bäche und kleinere Flüsse besiedelt. Der aktuelle Kenntnisstand zur Verbreitung beider Arten im Kreis Höxter und angrenzenden Regionen ergibt nur wenige Fundpunkte (vgl. Abb. 11 und 12, AK LIBELLEN NRW in Vorb.). In der Roten Liste von NRW (LANUV 2011) wird Cordulegaster bidentata sowohl landesweit als auch für das nordrhein-westfälische Bergland als „stark gefährdet“ (RL 2) eingestuft. Cordulegaster boltonii ist demnach sowohl landesweit als auch im Bergland „gefährdet“ (RL 3).