In den großen Linien ist die Geschichte, die Christopher Brooks erzählt, bekannt. Es sind die Details, das Hinabtauchen in unzählige bislang unberücksichtigte Manuskripte und damit vor allem die Berücksichtigung zahlreicher Akteure in den Grafschaften, Städten und selbst Dörfern, die Reiz, Wert und besonderes Schwergewicht seiner Darstellung ausmachen – und ihm eine erstaunliche Pointe der Argumentation ermöglichen. ...
Martin Heckels monumentale Kompilation kennt – soweit ich sehe – kein vergleichbares Werk, weder zum Thema noch dem Genre nach. Auf nicht ganz tausend Seiten – rund 170 davon eine inhaltlich strukturierte Literaturübersicht – verhandelt der Autor in großer Quellennähe, beeindruckender analytischer Durchdringung und präziser Diktion die drei großen Sachbereiche, welche der Untertitel nennt: die "Entwicklung der Theologie Luthers", die "Auswirkung auf das Recht", die Rahmenbedingungen Reichsreform und Territorialstaatsbildung, und die Auseinandersetzung mit "Rom und den Schwärmern". ...
Debatten über den relativen Beitrag von Konfessionalisierung und Säkularisierung zum Werden der modernen Welt bleiben von der Frage bestimmt, in welchem Verhältnis die theologischen Debatten der Reformation und die Gestalt der entstehenden Konfessionskirchen zu unseren Vorstellungen der Moderne stehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Reformation und Konfessionalisierung den Glaubensgegnern, und dann auch protestantischen Juristen in Konflikten mit ihren eigenen Konfessionskirchen, Argumente zur Verteidigung ihrer Positionen aufzwangen, die sich nach wie vor auf Grundpositionen und zentrale Autoritäten der eigenen Glaubensüberzeugung beriefen, aber der Sache nach tiefgreifende Transformationen im Verhältnis von Glauben, Gesellschaft und Bürger begründeten. Solche Argumente wurzelten in Reformation und Konfessionalisierung nicht allein deswegen, weil sie ohne diese nie entwickelt worden wären, sondern legten durch ihre Berufung beispielsweise auf Luther auch die Entwicklungspotentiale der Reformation frei, so wenig Ziele und Wünsche der Reformatoren umstandslos mit denen der sich auf sie berufenden Späteren gleichgesetzt werden können. Die frühe Neuzeit darf denn auch nicht in eine mehr dem Mittelalter angehörende frühere Epoche – etwa bis zum Westfälischen Frieden – und eine schließlich in die Aufklärung und den modernen Staat mündende Epoche des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts zweigeteilt werden. ...