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Die Versammlungsfreiheit war ein gesuchtes Gut, das erst einmal zu begründen und im Blick auf mögliche Beschränkungen zu untersuchen war. Die Performativität einer Versammlung – das Beieinandersein freier Individuen zu einem Zweck, der sich nicht oder nicht immer einer reglementierenden Norm verdankte – erscheint heute als Teil jener Ethik der Kohabitation, die aus der Kantischen Notwendigkeit der Koordination der Freiheitsräume als Aneinanderstoßen von Willkürgrenzen kommt und im Blick auf Gefährdungsszenarien aktualisiert ist. Doch Aktualisierungen bedürfen der Grundlage, wollen sie nicht geschichtsvergessen sein (niedergelegt in der Geschichte finden wir die Praktiken, die für die damaligen Akteure Sinn verbürgten).
Die Kultur der Reichsverfassungskampagne spiegelt als politische Kultur die Überschreibungen von Deutungsbewegungen, die das historische Ereignis konturieren. Sie lassen es nicht in eindeutiger raumzeitlicher Individuierung deutlich werden, sondern weisen Deutung selber als prozessuale zeitweilige Verdichtungen von Semantiken aus, die jeweils Gehör finden, als seien sie, zu einem bestimmten Zeitpunkt, unhintergehbar. Der Plausibilitätsnachweis von historischem Sinn ist damit nicht nur zeitabhängig, sondern auch in der Genese der anerkannten Bedeutungsnuance auf eine Modernität verweisend, die darin, dass die mannigfaltigen inhaltlich möglichen Deutungen der Vielstimmigkeit der Deutungsformen entsprechen, ihre höchste Deutung findet.
Modern ist der Eindruck der Unentscheidbarkeit des Diskussionszusammenhangs der im März 1849 von der Frankfurter Nationalverfassung verabschiedeten Reichsverfassung; nicht zufällig beginnt der Autor der Studie seine Überlegungen mit Aufzeichnungen Rudolf Stadelmanns, der anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten 1948 fragte, ob das, "was sich von März 1848 bis zum Juni 1849 in Deutschland abgespielt hat und aus den Bahnen der Loyalität nie herausgefunden" hat, "überhaupt eine Revolution gewesen" war. So wird die Studie, mit der Klaus Seidl 2013 an der Ludwig-Maximilians-Universität promoviert wurde, zunächst über die Zuschreibung einer Unwahrscheinlichkeit perspektiviert, auch dies ein Zeichen der Modernität.
Vorwort
(2018)
Das Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte hat aus der Kritik an der französischen Menschenrechtserklärung gelernt, dass es Menschenrechte weder ohne System der Rechte und Pflichten des Bürgers noch ohne Verankerung in der einschlägigen Organisation der Staatsorgane geben kann, die gleichzeitig die Freiheit und die Einheit des Volkes sichern. Außerdem sieht die den Reichsgesetzen zugrunde liegende Auffassung keine Grundrechte ohne Verankerung im zu schützenden geistigen Leben des Volkes vor. Unter dem Einfluss der Rechts- und Staatsphilosophie J. G. Fichtes und Hegels wurden im Vormärz rechtsphilosophische Theorien entwickelt, die individuelle Menschenrechte nicht abstrakt, sondern nur in einem "System des Rechts" aufeinander bezogener Komponenten gelten lassen, das den Menschen grundsätzlich als gesellschaftliches Wesen betrachtet und dem eine organische und geistige Auffassung der Gesellschaft zugrunde liegt.