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Die Verlags- und Buchhandelsgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts ist sowohl »faszinierende Blütezeit des Buchhandels in Deutschland« (Raabe 1984, S. IX) als auch reich an Innovationen des Kinder- und Jugendbuchmarkts im Prozess der Institutionalisierung und der Modernisierung (vgl. Schmid 2018, S. 22 ff.; Ewers 1982, S. 13 u. a.). Zu Recht wurde betont, dass sich Verlage als »eigentlich bestimmende und dynamische« Instanz der Kinder- und Jugendliteratur herausstellten, weil sie »als erste die enorm gestiegenen Lese- und Bildungsbedürfnisse immer breiterer Schichten wahrnahmen« und darauf strategisch geschickt reagierten (vgl. Dettmar u. a. 2003, S. 128)...
Wer sich auf Spurensuche nach den Anfängen der modernen Sachliteratur für Kinder und Jugendliche begeben will, muss den Blick auf Strategien und Konzepte der Wissensvermittlung in der Literatur der Frühen Neuzeit richten. In der Zeit des 16. bis 18. Jahrhunderts entstand ausgehend von Innovationen der Pädagogik und Didaktik eine Wissen vermittelnde Kinder- und Jugendliteratur eigener Art. Die Methodik der Darstellung und adressatenspezifischen Zurichtung des Wissens in diesen Kinder- und Jugendbüchern akzentuiert zwar primär den omnipräsenten pädagogisch-didaktischen Anteil der Wissensvermittlung, lässt jedoch auch eine vornehmlich emblematisch-bildliche sowie eine wortbasierte, verbale Anschaulichkeit der Gestaltungsweise zu. Innovative Formen der Anschaulichkeit rücken den Zweck der Belehrung der Zöglinge in den Kontext einer kinder- und jugendorientierten Ästhetik der Wissensvermittlung. Diese dadurch entstehenden Formen der Anschaulichkeit sind es, die als Narrative in Bild und Wort erscheinen. Sie bilden das Inszenierte und das Ästhetische der Wissensvermittlung. ...
Holger Steinberg und Sebastian Schmideler stellen zum Fall Woyzeck die Gutachten und die Urfassungen der beiden Todesurteile des Schöppenstuhls, die wichtigste juristische und medizinische Diskussionsgrundlage des gesamten Prozesses, vor. Die Todesurteile sowie die Gutachten, darunter jenes des Stadtphysikus' Johann Christian August Clarus, werden medizin- und insbesondere psychiatriehistorisch eingeordnet. Bemerkenswert ist das Sondervotum des Kronprätendenten Friedrich August von Sachsen, der Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit Woyzecks hegt und die Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslange Zuchthausstrafe fordert. Schließlich wird das im Prozess entscheidende Dokument, das bis vor kurzem verschollen geglaubte, aber in einer Abschrift in der Universität Leipzig Gutachten der Medizinischen Fakultät diskutiert. Die beschriebenen Dokumente geben Einsicht in die Diskussion um das Verhältnis von Recht, Publizistik/Literatur und Gesellschaft in den 1820er Jahren - löste der Fall Woyzeck doch eine von der medizinischen, juristischen und politischen Fachöffentlichkeit heftig geführte gesellschaftliche Debatte aus, zu deren Rekonstruktion die im Beitrag stattfindende Darstellung der Archivmaterialien beiträgt.