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Am 17. und 18.04.1998 fand in Rübeland/Harz aus Anlass der 330jährigen Wiederkehr der ersten urkundlich nachweisbaren Unterschutzstellung eines Naturgebildes in Deutschland eine Festveranstaltung mit anschließender Fachtagung und Exkursion statt. Die Baumannshöhle wurde am 10.04.1668 per Erlass durch RUDOLF AUGUST, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, unter Schutz gestellt, damit in diesem "sonderbaren Wunderwerk der Natur nichts verdorben oder vernichtet" werde. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt führte aus diesem Anlass in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz eine Tagung durch.