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Unter der Signatur VI/273 befinden sich in der Stiftsbibliothek Kremsmünster acht Pergamentstreifen unterschiedlicher Breite (...) und unregelmäßiger Länge (...). Es handelt sich um die Reste von zwei Pergamentdoppelblättern (...). Die Schrift gehört wohl noch dem 12. Jahrhundert an, sie macht jedenfalls einen altertümlicheren Eindruck als die der Göttinger Bruchstücke, der bisher ältesten Überlieferung des Lucidarius (...). Inhaltlich erweist sich die vorliegende Textpartie zugehörig zum 3. Buch des Lucidarius (...).
Im Stil stellt sich die Predigt in die Nachbarschaft der Predigtsammlungen des 12. Jahrhunderts. Der ausgesprochen hypokratische Satzbau findet seine Entsprechung in den längeren Stücken des deutschen Speculum ecclesiae, in denen der Bearbeiter wie in dieser Predigt sich nicht allzu weit vom lateinischen Text entfernte, und in Schönbach III, dem Predigtbuch des Priesers Konrad, der ebenfalls die hypotaktisch gegliederte Periode vorzieht. (...) Im Vergleich zum Priester Konrad wird diese Figur sehr zurückhaltend verwendet, wie überhaupt dieser Text im Vergleich zu der Weitschweifigkeit und Redseligkeit jenes Predigtbuches die lateinische Vorlage nur geringfügig erweitert und rhetorisch verbreitert.
Als einziger ist bisher W. Wolf auf (...) [die Titurelstrophe des Vorsatzblattes (I V) der Pergamenths. Nr. 2675 der Österreichischen Nationalbibliothek ('Jüngerer Titurel' Hs. A)] eingegangen (...). Er erwägt fünf Möglichkeiten für die Herkunft des Textes (...). Da Wolf auf diese Möglichkeiten zum Teil nur mit recht pauschalen Argumenten eingeht, (...) [erwägt Mertens diese einzeln], um so über Wolfs Unentschiedenheit hinaus zu einer festeren Vermutung bezüglich der Herkunft der Strophe zu gelangen. (...) Als Quelle für Form und Stoff kommt eigentlich nur der 'Jüngere Titurel' in Frage, zumindest hinterlässt diese Annahme am wenigsten ungelöste Probleme. Wir hätten es mit einer Strophe zu tun, die im Gefolge des "Jüngeren Titurel" unter Anschluß an die Klageszenen der Sigune entstanden ist und diese Klage zum Inhalt hat, d.h. mit einem Rollengedicht der Sigune. (...)
Drei Tagweisen schreibt die Kolmarer Liederhandschrift einem sonst nicht weiter bekannten ‚Graff peter von arberg’ zu, darunter befindet sich die bekannte ‚Große Tagweise’ mit dem Text ‚Ach starcker got’. (...) Originale Texte von Peter von Aarberg kennen wir nicht (...). Wahrscheinlich standen seine Lieder auch ganz in den traditionellen literarischen und gesellschaftlichen Formen, so daß nur seine Töne lebendig blieben: mit neuen Texten, die in ihrer religiösen Thematik eher als die an ein bestimmtes soziales Ideal gebundene Minnelyrik das trafen, was auch nach der Mitte des 14. Jh.s bis weit in das 15. Jh. hinein zeitgemäß war.
Im Vorder- und Rückendeckel des Cod. 250 der Stiftsbibliothek Kremsmünster (...) um 1400, ‚In librum quartuor sententiarum’, waren je ein Pergamentdoppelblatt einer Pergamenths. des späten 13. Jahrhunderts in 4° eingeklebt. (...) Über dem Liedtext [des ersten Blattes] stehen, und zwar über allen 3 Strophen, linienlose Neumen. Diese Aufzeichnung der Melodie für mehrere Strophen ist nicht ungewöhnlich, wenngleich auch nicht der Normalfall: sie ist im Codex buranus ebenso belegt wie in jüngeren Liederhss. (...) Hier liegt eine der frühen musikalischen Quellen des Minnesangs vor, älter sind nur der Codex buranus um 1250 (...), Walther N, Schreibers Fragment (beide vor 1300), etwa gleichaltrig die Frankfurter Niedhartbruchstücke O (erste Hälfte des 14. Jahrhunderts) (...).
Die Annahme, Fuß sei ein Minnesänger gewesen, beruht auf der Zuordnung zu drei Personen, die auf diesem Gebiet hervorgetreten sind, und auf der Interpretation der Bezeichnung ‚puler’. Trifft nun schon die Angabe „Minnesänger“ bei Wolfram nur für ein dem späten Mittelalter kaum mehr gegenwärtiges Nebengebiet seines dichterischen Schaffens zu, so bedeutet ‚puler’ in den (...) [Volker Mertens] bekannten Belegen soviel wie „Minner, Liebhaber“, in einem Fall auch „Sachverständiger in Liebesdingen“ (...), aber niemals „Minnesänger“.
Vergänglichkeitsmetapher oder Bild für den Aussatz – um diese Interpretationen der Stelle E 73 (bzw. B 143) "ze hewe wart sîn grüenez gras" im neuaufgefundenen Benediktbeurer Fragment des "Armen Heinrich" ist ein Streit zwischen L. Wolff und Gesa Bonath einerseits und H. Rosenfeld andererseits entbrannt (....). Die strittigen Verse im "Armen Heinrich" aber sind in ihrer, das "ûzen" (Vergehen der Schönheit) ebenso wie das innen (Krankheit als Prüfung) erfassen Mehrschichtigkeit doch eher das Werk eines theologische Anregungen verwertenden Dichter, und damit (...) [nimmt Volker Mertens an], Hartmann selbst.
In seiner umfassenden Untersuchung zum deutschen geistlichen Lied im Mittelalter beschäftigt sich J. Janota (...) mit dem "Ruf" im Zusammenhang mit dem Credolied und dem Lied nach der Predigt. Er weist daß die "Nachrichten über mittelalterliche Predigtlieder jeweils nur eine Liedzeile" nennen. (...) [Volker Mertens scheint] das vorliegende Material noch nicht hinlänglich ausgebreitet und ausgewertet und einen Aussage, die über das faktische non liquet Janotas hinausgeht, möglich zu sein.
In der Einleitung zu seiner Ausgabe der ‚Visio Sancti Pauli’ diskutiert F. Maurer (...) die Frage, ob das unter diesem Titel laufende Fragment, die Hs. ser. nova 338 Bl. der Österreichischen Nationalbibliothek, Teile von einem oder von zwei Gedichten überliefert. (...) Da (...) für die ‚Visio’ kein detaillierter Quellenvergleich vorliegt, will (...) [Volker Mertens] zunächst die Vorlagen für dieses Textstück zusammenstellen und anschließend das Problem der Quellen für die ‚Zukunft’ unter Beziehungnahme auf die bisher in diesem Zusammenhang so gut wie unbeachtete Tradition der ‚Lein-Seele-Legende’ einer Lösung näher führen.
Wohl kaum eine andere Stelle in "Des Minnesangs Frühling" hat soviele Emendationen und Interpretationen provoziert, wie Zeile 5 und 6 der letzten Strophe des Kreuzlieds "Mîn herze und mîn lîp die wellent scheiden" von Friedrich von Hausen. (...) Der Kontext der Strophe soll zuerst dazu dienen, den möglichen Bedeutungskreis der dunklen Textstellen zu erhellen. Es geht um die Rechtfertigung des Sängers vor der Gesellschaft, weil er ein Minneverhältnis aufgekündigt hat.