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Im vorliegenden Fall wird von einer Fehldiagnose auf der Grundlage eines falsch-reaktiven Anti-HCV-Tests und eines falsch-reaktiven HCV-Nukleinsäureamplifikationstests (NAT) berichtet, die bei einem 58-jährigen chirurgischen Oberarzt im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung im krankenhauseigenen Labor gestellt wurde und zu einem knapp zweimonatigen Berufsverbot führte. Basis dieser Fehldiagnose war ein wiederholt schwach reaktiver HCV-Antikörper-ELISA, der mit einem Nukleinsäureamplifikationstest, der ebenfalls schwach positiv ausfiel, überprüft wurde. Ein Antikörperbestätigungs- bzw. Ergänzungstest (Immunoblot) wurde nicht durchgeführt. Die Fehldiagnose ist jedoch nicht durch einen Testfehler, sondern durch ein Missverständnis entstanden, indem beim Kliniker zwei Laborindizien zu einem Beweis aufsummiert wurden.
Hintergrund: Eine standardisierte Erhebung von COVID-19-Infektionen bei Gesundheitspersonal während der laufenden Pandemie war und ist nicht gegeben. Vor allem der Anteil von arbeitsbedingten Infektionen beim Gesundheitspersonal und die Frage, welche Arbeitnehmer/-innen darunter am meisten gefährdet sind, bleiben unklar.
Ziel: Ziel dieser Studie war es, die gemeldeten COVID-19-Fälle beim Gesundheitspersonal in Frankfurt/Main in den ersten 6 Monaten der Pandemie zu analysieren, die Zahl der arbeitsbedingten Infektionen zu ermitteln und somit eine bessere Interpretation der durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Daten zu ermöglichen.
Methoden: Die Daten des Gesundheitsamts Frankfurt/Main wurden für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.08.2020 betrachtet und medizinisches Personal für eine Querschnittserhebung im Rahmen einer Umfrage rekrutiert. Drei Subgruppen wurden nach Ort des Infektionskontakts, am Arbeitsplatz, im Privaten und unbekannt, unterteilt und analysiert.
Ergebnisse: Medizinisches Personal machte 11,8 % (319/2700) aller gemeldeten COVID-19-Fälle in Frankfurt/Main im untersuchten Zeitraum aus. In der Umfrage gaben 47,2 % der Befragten an, dass ihre Infektion am Arbeitsplatz erworben wurde. Es zeigte sich eine Assoziation von Kontakt zu COVID-19-Patient/-innen sowie der Beschäftigung auf einer internistischen Station und einer arbeitsbedingten Infektion. Ersichtlich wurde außerdem ein Zusammenhang zwischen mutmaßlichen Infektionen am Arbeitsplatz und folglich gestellten Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheit.
Diskussion und Fazit: Gesundheitsämter sind in der Lage, relevante Daten von arbeitsbedingten Transmissionen in Berufen und Arbeitsplätzen im Gesundheitswesen zu erheben, und sollten standardisierte Daten zu infiziertem Gesundheitspersonal generieren. Diese Daten sind notwendig, um gezielte Maßnahmen der Infektionsprävention zu ergreifen, die Gesundheitspersonal und ihre Patient/-innen schützen.