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Die Hessische Landesforstverwaltung hat mit Erlaß vom 14.4.1983 - Az.: III B 3 - 3378 - F 36 - die Verbandsbeteiligung gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz freiwillig auf die Mitwirkung im Forsteinrichtungsverfahren erweitert. Damit haben erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland Naturschutzverbände auch Gelegenheit, direkt bei dieser wichtigen forstlichen Planung aktiv mitzuwirken.
Es ist das Anliegen der Naturschutzverbände, auch bei der Bewirtschaftung der Wälder ökologische Wertvorstellungen zu verankern. Zwar gilt Wald als besonders naturnahe Form von Landbewirtschaftung, dennoch wissen wir, daß auch jede noch so naturnahe Bewirtschaftung von Waldbeständen mit einem erheblichen Artenverlust verbunden ist.
Darüber hinaus möchten die Naturschutzverbände alle Bemühungen unterstützen, den Laubwaldanteil in hessischen Wäldern zu erhalten und langfristig wieder zu erhöhen, denn die ursprünglichen, natürlichen Wälder Hessens sind nun einmal - auf ganz wenigen Standorten in Südhessen ausgenommen - reine Laubwälder, die den typischen, ursprünglichen Lebensraum für fast alle bei uns heimischen Waldpflanzen und -tiere darstellen. Die Verbände verkennen dabei nicht, daß auf vielen Standorten die nicht heimischen Nadelbaumarten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit einem nachwachsenden, unentbehrlichen Rohstoff darstellen. Für einen ökologisch orientierten Waldbau ist aber wesentlich, daß
- die noch vorhandenen Laubwaldflächen als solche erhalten bleiben,
- keine Nadelwald-Reinbestände mehr begründet werden,
- die naturnahen Laubwaldreste im Rahmen des bundesweiten Naturwaldreservate-Programms gesichert werden,
- von der Kahlschlagwirtschaft Abstand genommen und naturnahe Waldbewirtschaftung verbindlich gemacht wird und
- der Totholzanteil im Laubwald landesweit deutlich erhöht wird.
In diesem Sinne verstehen die Verfasser diesen Leitfaden, der für mehr "Naturschutz im Walde" und für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Forstleuten und Naturschützern in Hessen führen sollte.