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Der westdeutsche Arbeitsmarkt war zwischen den Jahren 1960 und 1990 einem Pendeln zwischen zwei Extremen ausgesetzt. Nach dem 2. Weltkrieg und dem sich anschließenden Wiederaufbau folgte durch die Früchte des so genannten Wirtschaftswunders eine Periode der Vollbeschäftigung, in der Arbeitskräfte zu einem so raren Gut geworden waren, dass Produktionsengpässe durch die Anwerbung von migrationswilligen Ausländern gelöst werden mussten. Zum Ende der 1960er Jahre und mit dem Einsetzen der Ölkrise 1973 zeichnete sich der Beginn der heute noch vorhandenen Massenarbeitslosigkeit ab. Gerade durch diesen letzte Punkt gewinnt die vorliegende Arbeit an Aktualität, da sich das wiedervereinigte Deutschland, legt man die Arbeitsmarktzahlen zugrunde, immer noch in einer Phase der Massenarbeitslosigkeit befindet. Der zeitlich aktuelle Bezug birgt aber gleichzeitig die Gefahr den Rahmen der historischen Betrachtung zu verlassen. Aus diesem Grund soll diese Arbeit aus einer gegenwärtigen Perspektive räumlich und zeitlich differenziert werden. Diese Arbeit beschränkt sich räumlich auf das Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland. Da in der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 bis 1990 nach offiziellen Angaben keine Arbeitslosigkeit herrschte, bzw. der Arbeitsmarkt durch Planwirtschaft staatlich gesteuert war, fällt dieses Territorium für die in dieser Arbeit vorliegende Betrachtung heraus. Zeitlich bezieht sie sich auf die Phase der einsetzenden Vollbeschäftigung in den 1960er Jahren. Die 1950er Jahre werden dabei nur kurz als Ausgangspunkt beleuchtet, da diese Dekade mehr von der Restauration als von Strukturwandelprozessen geprägt ist. Die Betrachtung des westdeutschen Arbeitsmarktes endet mit der Erweiterung der alten Bundesrepublik durch die Wiedervereinigung 1990, die wiederum eine Zäsur darstellt: Einerseits liegt dieses Ereignis für eine historische Betrachtung zeitlich noch zu nahe und ist als Prozess nicht abgeschlossen. Andererseits ist der Arbeitsmarkt der neuen Bundesrepublik durch das Hinzukommen der ehemaligen planwirtschaftlich organisierten östlichen Bundesländer nicht unmittelbar mit den bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten vergleichbar. Strukturell spaltet sich die Arbeit in drei große Blöcke. Zunächst sollen Definitionen, Arbeitsfragen und Methoden zur Beleuchtung des Arbeitsmarktes in den Jahren zwischen 1960 und 1990 aufgestellt werden. Anschließend wird mittels dieser Voraussetzungen der Arbeitsmarkt analysiert. Dafür werden statistische Erhebungen sowie Literatur aus der Arbeitsmarktforschung vor allem der 1970er und 1980er Jahre verwendet. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich dabei auf die Abwägung zwischen Arbeitsmarktnachfrage sowie Angebot an Arbeitskräften mit Bezug auf Bildung, Entlohnung, Branchen und Sektoren. Gleichzeitig wird in diesem Kontext die Migration ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland analysiert. Im dritten Teil werden gezielt die verschiedenen Theorien der Arbeitslosigkeit dargestellt und die dazugehörigen Prozesse aufgezeigt. Aus der Betrachtung des Arbeitsmarktes und den Theorien zur Arbeitslosigkeit soll schließlich ein Modell entwickelt werden, das die verschiedenen Mechanismen des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosigkeit für den analysierten Zeitraum darstellt. Der Fokus der Arbeit ist dabei ein sozialwissenschaftlich-historischer. Wirtschaftswissenschaftliche oder mathematische Erwägungen spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Wirtschaftsmathematische Formeln zur Darstellung der Bewegung auf dem Arbeitsmarkt werden folglich nicht konzipiert. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es vielmehr, die verschiedenen Strukturwandelprozesse und ihren Einfluss auf den Arbeitsmarkt in positiver, gegebenenfalls auch negativer Richtung darzustellen. Zusätzlich soll die Semantik verschiedener Begriffe aus dem Bereich des Arbeitsmarktes und deren Wandel in der Zeit berücksichtigt werden. ... Strukturell gliedert sich die Arbeit in insgesamt fünf Teile. Zunächst werden verschiedene methodische Vorüberlegungen angestellt. Da zu dem Thema Strukturwandel und Beschäftigung bereits Veröffentlichungen vorliegen, die im Kapitel 1.3 beleuchtet werden, muss eine Abgrenzung zu diesen vollzogen werden. Danach erfolgen Begriffsdefinitionen und relevante Arbeitsfragen, die zum Abschluss der Arbeit verifiziert oder falsifiziert werden. Im zweiten Kapitel erfolgt eine kurze Darstellung der Nachkriegssituation bis zum Jahr 1960; sie demonstriert die Ausgangslage für den betrachteten Zeitraum von 1960 bis 1990. Den ersten Block des Hauptteils bildet das drittel Kapitel, das sich den Veränderungen des Arbeitsmarktes von 1960 bis 1990 widmet. In ihm wird das Zusammenspiel zwischen der Nachfrage nach Arbeitskräften seitens der Arbeitgeber und dem Angebot seitens der Arbeitnehmer dargestellt. Grundlage dafür bildet die Auswertung von statistischem Material. In diesem Kontext werden demographische Daten mit Bezug auf die Arbeitnehmer und deren Bildung und Alter ausgewertet und mit den Vorstellungen der Arbeitgeber verglichen. Zusätzlich werden Themen wie Mismatch3 zwischen den angeführten Vorstellungen, regionalen Unterschieden in der alten Bundesrepublik und der in den 1960er Jahren einsetzenden Migration relevant. Weiterhin erfolgt eine Darstellung des Einfluss der im Verlauf der Arbeit noch zu analysierenden Strukturwandelprozesse auf den bundesdeutschen Arbeitsmarkt im Wandel der Zeiten. Als zweiter Block erfolgt die spezielle Betrachtung des Übergangs der beiden Extremzustände Vollbeschäftigung in den 1960er Jahren und Massenarbeitslosigkeit seit den 1970er Jahren. Dabei wird die Entwicklung der Arbeitsmarktstatistik in Zusammenhang mit verschiedenen Theorien von neoklassischen Ansätzen über die Ansätze von Keynes bis hin zur These vom Ende des Kapitalismus zur Arbeitslosigkeit dargestellt. Auch in diesem Zusammenhang erfolgt eine Analyse des Einflusses von Strukturwandelprozessen, die im Bereich der Arbeitsmarkttheorien von besonderer Bedeutung sind. Ein Umstand, der sich leicht daran erkennen lässt, dass in Form der strukturellen Arbeitslosigkeit eine eigene Theorie vorliegt. Zum Ende dieses Kapitels werden die gewonnenen Erkenntnisse in Form eines grafischen Modells aufbereitet. Abschließend wird die Beziehung zwischen Strukturwandel und Beschäftigungsverhältnissen in Form eines Fazits zusammengefasst. Ziel ist, einen sozialhistorischen Erklärungsansatz für die Arbeitslosigkeit zu finden und ihn mit anderen Theorien, wie dem neoklassischen oder keynesianischen Ansatz, zu vergleichen.
Die vorliegende Arbeit untersucht das nationale Selbstverständnis der gesamten Konföderation und behandelt insbesondere Aspekte der Innenpolitik sowie bestimmte soziokulturelle und sozioökonomische Charakteristika, aus denen sich die nationalistische Ideologie der Konföderierten konstituierte. Es bleibt zu betonen, dass sich der Fokus der hiesigen Untersuchungen auf innerstaatliche Ereignisse und Phänomene während des Bürgerkrieges richtet und somit vom großen Feld der konföderierten Außenpolitik beinahe vollständig absieht. Die Außenpolitik bildet zweifelsohne ein ebenso spannendes Forschungsgebiet, sie wird hier aber zu Gunsten einer expliziteren Betrachtung des innerstaatlichen Kontexts außen vor gelassen, da die inneren Umstände für die Genese des konföderierten Nationalismus unmittelbarer und somit von größerer Tragweite waren.
Die lutherische Reformation war nicht nur eine Reformation von Glauben und Leben, sondern auch eine solche von Tod und Sterben. Mit den Predigten Luthers bei den Begräbnisfeierlichkeiten für die sächsischen Kurfürsten Friedrich den Weisen (1525) und Johann den Beständigen (1532), der Predigt bei Luthers eigenem Begräbnis (1546) und den jeweils begleitenden biographischen orationes Philipp Melanchthons formte sich eine neue Gattung der Totenmemoria aus, die von den Wittenberger Theologiestudenten an ihre späteren Wirkungsorte getragen wurde. Sie selbst waren es dann, in ihrer Funktion als Prediger, die das neue Medium der Leichenpredigt zu ihrer eigenen Verortung in der frühneuzeitlichen Gesellschaft nutzten, indem sie die Gruppe der evangelischen Geistlichen, in der Gestalt des jeweils Verstorbenen, als nachahmenswertes Vorbild christlicher Tugend priesen und ihre Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausstellten. Das so gezeichnete Bild bringt nicht nur das Amtsverständnis zum Ausdruck, sondern wirft auch Licht auf die jeweiligen Zeitumstände, den Bildungsweg der Verstorbenen, ihre Berufung als Prediger, Heiratsstrategien, Kinder und deren Entwicklung, Zuständigkeitsverteilungen im Amt, gesundheitliche und andere Beschwerden, ihren seelsorgerlichen Einsatz, ihre konfessionelle Ausrichtung und schließlich das ritualisierte Sterben. Somit sind gedruckte Leichenpredigten eine vielseitig auswertbare Quelle zur frühneuzeitlichen Alltagskultur, insbesondere hinsichtlich der Bevölkerungsgruppe, die uns sowohl als deren Autoren, wie als Verstorbene gegenübertritt. Die lutherische Reichsstadt Frankfurt am Main, deren Geistliche sich zur gemeinsamen Beratung in einem „Predigerministerium“ zusammenfanden, bietet hier ein besonders lohnendes Untersuchungsfeld. Die gute Überlieferungslage, die Bedeutung Frankfurts im Alten Reich, wie auch das, gerade am Beginn der Reformationsepoche, spannungsreiche Miteinander von Rat und Predigern ermöglichen es, an ausgewählten Beispielen die Etablierung, das Selbstverständnis und die wechselnden theologischen Herausforderungen der mit der Reformation entstandenen neuen Sozialgruppe der evangelischen Geistlichkeit im Wandel dreier Jahrhunderte zu verfolgen.
Am Ende dieser Arbeit ist zum Leitthema Die Frau im Dritten Reich eigentlich, betrachtet man die Vergleiche und Zusammenfassungen in den Kapiteln 4 und 6, nicht mehr allzu viel hinzuzufügen.
In dem hier gesteckten Zeitrahmen, von dem Kriegsende 1918 über den Beginn und Verlauf der Weimarer Republik bis hin zum Übergang der Republik in das Dritte Reich und dem Ende des Letztgenannten, haben sich die Lebensbedingungen, sowie die Berufs- und Aufstiegschancen der Frauen auf deutschem Boden prinzipiell nicht oder nur minimal verändert.
Einen Bruch oder gar Diskontinuitäten lassen sich dabei nicht ausmachen. Vielmehr gab es eine Kontinuität der Unterdrückung und Bevormundung der weiblichen deutschen Bevölkerungsmitglieder, und zwar durchgehend von der Republik bis in den Nationalsozialismus. Aufbauend auf der, in der Weimarer Phase geschaffenen, Gesetzeslage war es für die nationalsozialistisch-anti-semitisch-rassistische und anti-feministische Gefolgschaft Hitlers ein Leichtes, sich das Potential der weiblichen Arbeitskraft, gemäß Bedarfslage, nutzbar zu machen. Das geschlechterspezifische Denken (männliche Dominanz im Vergleich zu weiblicher Unterordnung) änderte sich unter diesen Rahmenbedingungen, wenn überhaupt, nur marginal (beziehungsweise kann hier eher von einer Fortschreibung und Verfestigung der daraus resultierenden Hierarchie zwischen den Geschlechtern bis in die frühen 60er Jahre gesprochen werden). Der Weg des Karrieristen, der die berufliche Leiter kontinuierlich und zielgerichtet empor klettert, war nach wie vor exklusiv den männlichen Arbeitnehmern vorbehalten. Die Frauen, meist Angestellte, konnten höchstens im Wohlfahrtswesen eine bescheidene Karriere machen oder ihren gesellschaftlichen Status durch die Ehe-schließung mit einem gesellschaftlich und sozial höher gestellten Partner „upgraden“ (sozialer Aufstieg in die nächsthöhere „Klasse“).
Unter Bezugnahme dessen auf die Arbeiterinnen und Hausgehilfinnen kam dies überhaupt nicht in Frage, dass heißt, dass deren Situation in einer Stasis hängen geblieben war und daher praktisch keinerlei Veränderungen aufwies. Ein kleiner Ausbruchs- oder Wiederbelebungsversuch wurde hierbei durch die beginnende Gewerkschaftsbewegung in der Weimarer Republik ermöglicht, was jedoch nach der Machtübernahme Hitlers, speziell aber nach dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes, wiederrum zum Erliegen kam. Die Frauenbewegungen (Bund Deutscher Mädel, Winterhilfswerk etc.) wurden danach staatlich „organisiert“ (zwangsverstaatlicht) und dem System nahtlos unter- beziehungsweise beigeordnet. Dies ging natürlich mit dem Verlust eines jedweden Selbstbestimmungsrechts einher. Das Bild der Frau oder die Sicht auf dieselben ver-engte sich unter den Nationalsozialisten insofern, dass sie versuchten, die Existenz-berechtigung der Frauen auf Familie, Mutterschaft und Fortpflanzung (selbstver-ständlich orientiert an dem rassischen Merkmalskatalog) zu reduzieren. Im Grunde also, so bewerte ich es, nicht mehr als ein pervertiertes Zentrierungsunterfangen des Regimes.
Ein Ausnahmekapitel stellte vor diesem Hintergrund eine verschwindend geringe Minderheit von Frauen dar, als deren Exponat ich die Person Leni Riefenstahl ausgewählt habe. Der Vergleich mit den oben erwähnten Angestellten, Fabrik-arbeiterinnen und Hausgehilfinnen muss daher zwangsläufig (da Ausnahme) scheitern, was bedeutet, dass er – angesichts der Tatsache, dass weder bei den finanziellen noch bei den bildungsmäßigen Hintergründen der gleiche Maßstab zugrundelegbar ist, noch nicht mal im Entferntesten – nicht vollzogen werden kann. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Personenkreis um Riefenstahl um einen winzigen Bruchteil der Gesamtmasse der weiblichen Bevölkerungsmitglieder, die sich praktisch in einem Zwischenstadium (oder Limbo) befanden. Veranschaulicht dargestellt, lässt sich dies so zusammenfassen: Männliche Rolle – Riefenstahl’scher Typus – Weibliche Rolle.
Das Statement zur Lage der Frauen im frühen 20. Jahrhundert muss deshalb, wie folgt, lauten:
Zur Weimarer Republik und dem nationalsozialistische Regiment, über die Jahre hinweg zusammen betrachtet, kann man, so meine ich, sagen, dass die Situation des weiblichen Geschlechts, sowohl im familiären Bereich als auch im Arbeitsleben, sich nicht gravierend geändert hat. Sie blieben, wie bereits weiter oben angeführt, was sie schon seit langer Zeit (Beginn der Industrialisierung) waren: biologische „Brutmaschinen“, die mikrokosmisch gesehen benötigt wurden für den Erhalt der Keimzelle Familie und makrokosmisch für das Fortbestehen des Volkskörpers, und darüber hinaus, in bestimmten wirtschaftlichen Extremsituationen (Krieg etc.) benutzte und missbrauchte, Lückenbüßer und Bedarfseinheiten für die Magnaten in der harten Arbeitswelt. Alles Handeln, war es nun politisch, wirtschaftlich, oder sozial motiviert, folgte dem Zwang des, über der gesamten Szenerie schwebenden, Bedürfnisses der Widerherstellung, beziehungsweise der Rückkehr zur alten, männlichen Ordnung der Welt und der auf ihr existierenden Gesellschaften. Weder Weimar noch das Reich konnten oder wollten sich dem entziehen.
Die Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei im britischen Einflussgebiet ist in den letzten Jahrzehnten intensiv behandelt worden. Dabei ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um das – nicht zuletzt ‚erinnerungspolitische‘ – Problem der Verstrickung britischer Kaufleute und Politiker in den Sklavenhandel, um die Bedeutung der Sklaverei für die britische Wirtschaft und den britischen Aufstieg zur Weltmacht, schließlich um die Motive der Pionierrolle, welche die britische Öffentlichkeit und die britische Regierung für die Kritik an und die Abschaffung von Sklavenhandel und Sklaverei einnahmen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich vor, das Bild zu ergänzen, in dem sie nach einer nur auf den ersten Blick marginalen Gruppe fragt: Afrikanerinnen und Afrikanern, die sich weder auf ‚Staatsbesuch‘ noch als Arbeitskräfte in Großbritannien aufhielten, sondern die danach strebten, in England eine britische bzw. europäische Bildung zu erhalten. Die Gruppe erscheint Ries aus zwei Gründen besonders signifikant: Zum einen, weil sie eine entscheidende Funktion für ‚Kulturkontakte‘ zwischen Großbritannien und Afrika hatte, da sie möglicherweise dazu beitragen konnte, britische Bilder und Perzeptionen von Afrika und Afrikanern in anderer Weise zu prägen, als Sklaven oder lokale Potentaten; zum anderen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Veränderungen der Haltung(en) der britischen Öffentlichkeit im Allgemeinen und besonders an Afrika interessierter Gruppen im Besonderen abseits der (bereits hinreichend erforschten) Debatten zum Sklavenhandel genauer zu untersuchen.
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Die Familie von der Tann entstammt altem fuldischem Lehnsadel und war in den Prozess der Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft von Beginn an eingebunden. Zur Reformationszeit taten sich vor allem die Brüder Eberhard und Alexander von der Tann hervor, die als fürstliche Ratgeber in Kursachsen bzw. Hessen tätig waren. Vor allem Eberhard von der Tann hat in vielfacher Weise an der Verwirklichung von Luthers Reformvorstellungen mitgewirkt. So war er 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg als protestantischer Verhandlungsführer entscheidend am Zustandekommen des Religionsfriedens beteiligt, eine Tatsache, die in der einschlägigen Forschung bis heute noch wenig beachtet wurde.