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Nach Eickholz (2005) ist die bakterielle Plaque die notwendige, wenn auch nicht die alleinige Ursache für die Entwicklung der entzündlichen Zerstörung des Zahnhalteapparats bei Parodontitis. Die Plaque-Bakterien geben Stoffwechselprodukte ab, die zur Reizung des Zahnfleisches bis hin zur Zahnfleischentzündung mit einhergehenden Blutungen und der Bildung von Zahnfleischtaschen führen. Jeder Parodontitis geht immer eine Gingivitis voraus, während nicht jede Gingivitis zu einer Parodontitis führen muss (Löe et al. 1986). Der Entzündungsprozess kann sich auf den gesamten Zahnhalteapparat ausbreiten und letztendlich zum Zahnverlust führen (GABA 2005). Die Parodontalbehandlung stützt sich auf die Beseitigung oder zumindest auf die Verringerung der pathogenen Mikroorganismen. Dies erfolgt durch Kürettage und Wurzelglättung der Wurzeloberfläche. Die Effektivität der Parodontalbehandlung ist jedoch nur dann gesichert, wenn während der Nachsorgephase eine Patienten-Compliance gesichert ist. In der vorliegenden Studie werden relevante Daten aus den Patientendaten der Poliklinik für Parodontologie in Frankfurt am Main entnommen und zusammen mit den Daten einer aktuellen Untersuchung analysiert. Es sollte der Therapieerfolg in Abhängigkeit zur Compliance des Patienten bewertet werden. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zur Nachuntersuchung hatten sich 76 Patienten (46 Frauen und 30 Männer) mit einem durchschnittlichen Alter von 63,5 Jahren zur aktuellen Untersuchung erneut vorgestellt. Diese Patienten waren vor 10 – 21 Jahren am Carolinum einer systematischer Parodontalbehandlung unterzogen worden. 32 Patienten (Testgruppe) hatten danach regelmäßig (1 - 2 x jährlich) am Recall teilgenommen, während 44 Patienten (Kontrollgruppe) nicht regelmäßig zum Recall erschienen waren. 12 der 76 Patienten waren Raucher. Als klinische Parameter dienten Zahnverlust, Approximalraum-Plaque-Index (API), Taschensondierungstiefe, Blutung nach Sondierung (BOP), sondierbare Furkationen und gingivale Rezessionen. Die Resultate ergeben, dass bei der Testgruppe 2,13 Zähne und bei der Kontrollgruppe 1,3 Zähne seit Therapiebeginn verloren wurden. Der durchschnittliche Zahnverlust aller Patienten betrug 1,65 Zähne. Betrachten wir nur die Raucher, so haben diese 3,08 Zähne pro Patient im Durchschnitt verloren. Der durchschnittliche API- Wert lag vor der Behandlung bei der Testgruppe bei 25%, nach 1 Jahr bei 31,9% und beim aktuellen Befund bei 41%. Die Kontrollgruppe hatte vor der Behandlung einen API von 24,6%, nach 1 Jahr 50,4% und beim aktuellen Befund 50,3%. Die durchschnittliche Sondierungstiefe wurde bei der Testgruppe ein Jahr nach Behandlung um 0,37 mm und bei der aktuellen Untersuchung um 0,87 mm reduziert. Bei der Kontrollgruppe wurde die durchschnittliche Sondierungstiefe nach dem ersten Jahr um 0,26 mm und zum aktuellen Befund um 0,34 mm gesenkt. Von Bedeutung ist die Beurteilung der Blutung nach Sondierung, welcher den Entzündungsgrad des Zahnhalteapparats widerspiegelt. Patienten der Testgruppe hatten im ersten Jahr nach Behandlung ihren durchschnittlichen BOP um 12,3% und zur aktuellen Untersuchung um weitere 10% auf 21,7% reduziert. Bei der Kontrollgruppe wurde der durchschnittliche BOP im ersten Jahr um 10,1% und zur aktuellen Untersuchung um weitere 5,5% auf 25,5% reduziert. Die sondierbaren Furkationen haben in beiden Gruppen zugenommen. Beim aktuellen Befund waren im Durchschnitt bei der Testgruppe 2,8 und bei der Kontrollgruppe 2,6 Parodontien sondierbar. Hinsichtlich der Rezessionen gab es bei der Test- und Kontrollgruppenpatienten keine Unterschiede. In beiden Gruppen hatte die Rezession im Durchschnitt auf einen Wert von 1 mm behandlungsbedingt zugenommen. Mit dieser Untersuchung konnte belegt werden, dass bei der Testgruppe ein besserer parodontaler Zustand (API, Taschentiefen, BOP) nach einer systematischen Parodontalbehandlung erzielt und erhalten werden konnte, als es bei der Kontrollgruppe, die nicht regelmäßig zum Recall erschien, der Fall war. Demnach kann dem am Carolinum praktizierten Recallsystem ein gewisser günstiger Einfluss auf die Zahn- und Parodontalgesundheit zugeschrieben werden. Man hätte sich Daten gewünscht, die diesen Effekt noch stärker untermauern. Es ist jedoch zu bedenken, dass alle Recall-Termine nur Momentaufnahmen des Patienten ergeben, die nichts darüber aussagen können, wie mundgesundheitsbewusst sich dieser Patient in der monatelangen Zeit zwischen seinen Zahnarztterminen verhält. Solange keine besseren Möglichkeiten der Einflussnahme seitens des Zahnarztes bestehen, muss deshalb das Recall-System mit seinen nachweisbaren (wenn auch bescheidenen) Erfolgen, als praktikable Methode hin zur besseren oralen Gesundheit angesehen werden.
Ziel: Das Ziel der vorliegenden Studie war es, die Scherhaftfestigkeit zweier selbstkonditionierender Dentinhaftvermittler mit und ohne zusätzliche Ätzung durch Phosphorsäure zu untersuchen. Der Arbeitshypothese zufolge ließ eine zusätzliche Ätzung einen Anstieg der zu ermittelnden Haftfestigkeiten erwarten. Material und Methoden: Aus 60 extrahierten, kariesfreien menschlichen Molaren wurden Dentinscheiben mit einer Dicke von 800 µm gewonnen. Sie wurden mittels eines Perfusionsgerätes nach Pashley (1985) der Penetration von Ringerlösung ausgesetzt. Die Dentinscheiben wurden mit zwei Dentinadhäsiven der sechsten Generation ( Resulcin AquaPrime und MonoBond und Solist) behandelt und mit einem Hybridkomposit (Herculite XRV) beschichtet. Die Versuchreihe wurde in zwei Gruppen eingeteilt. In Gruppe A folgte die Verarbeitung der Dentinadhäsive exakt den Herstellerangaben, in Gruppe B hingegen wurden sämtliche Dentinscheiben durch 36%ige Phosphorsäure vor der Anwendung der bei den Haftvermittler konditioniert. Nach der Temperaturwechselbelastung ( 5000 Zyklen bei 5°C und 55°C) wurde die Haftkraft des Materials an den Dentinscheiben ermittelt. Zur Überprüfung der Nullhypothese wurde der Kruskal-Wallis Multiple Comparison Z-Value Test mit korrigiertem Signifikanzniveau alpha=0,05 nach Bonferroni eingesetzt. Ergebnisse: Resulcin AquaPrime und Mono Bond erzielte in Gruppe A eine mittlere Scherhaftung von 3,79 MPa. Die Haftkraft von Solist liegt in Gruppe A im Mittel bei 3,83 MPa, der Unterschied zwischen den beiden Adhäsiven ist allerdings statistisch nicht signifIkant. Nach zusätzlicher Ätzung der Dentinscheiben in Gruppe B kommt es zu einer Verschlechterung der mittleren Haftung von Resulcin auf 3,48 MPa, die mittlere Scherkraft von Solist steigt mit zusätzlicher Ätzung auf 4,87 Mpa. Die Verbesserung der Haftung von Solist ist allerdings statistisch nicht signifikant. Schlußfolgerung: Eine zusätzliche Ätzung der Dentinoberfläche mittels Phosphorsäure führte weder bei Resulcin noch bei Solist zu einer Steigerung der Haftfestigkeitswerte. Sowohl das Adhäsivsystem Resulcin AquaPrime und MonoBond als auch das Präparat Solist genügen mit der gemessenen Scherhaftung nicht den klinischen Ansprüchen. Keines der beiden Produkte kann einen langfristig erfolgreichen Randschluß zum Dentin garantieren.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass trotz der Verwendung von photochromen Unterfüllungsmaterialien, bei der Revision einer Kunststofffüllung eine Überextension der Kavität auftritt. In dieser Studie konnte kein signifikanter Unterschied in dem Zahnhartsubstanzverlustniveau zwischen konventionellen Kompositrestaurationen und jenen mit photochromer Unterfüllung festgestellt werden. Auch treten in beiden Gruppen Füllungsreste trotz möglichst genauer Vorgehensweise auf. Eindeutig und auch erwartungsgemäß wiesen die Kavitäten nach der Entfernung von Amalgamfüllungen keine oder nur eine minimale Überextension und keine Materialüberschüsse auf. Weiterführende Versuche werden zeigen, ob mit der Ausdehnung der farbaktiven Unterfüllung bis an die Kavitätenränder, eine deutliche Verbesserung der Revisionswerte erzielt werden kann oder nicht [57]. Dass die Revisionszeit von Kunststofffüllungsmaterialien sich durch photochrome Materialien verkürzen lässt, konnte in der vorliegenden Untersuchung eindeutig bewiesen werden. Abschließend kann man sagen, dass die Verwendung von photochromen Kunststoffen eine Erleichterung der späteren Revision ermöglicht. Die Verwendung dieser Materialien sollte, um bessere Ergebnisse im Bezug auf Vollständigkeit der Revision und Vermeidung der Überextension der Kavität zu erhalten, in einer anderen Art und Weise erfolgen. Möglich ist eine Ausdehnung dieser Unterfüllung über die komplette Kavitätenfläche. Dabei können jedoch im Frontzahnbereich ästhetische Probleme auftreten, die die Verwendung der Materialien in diesem Bereich nur auf die Unterfüllung im klassischen Sinne mit den in dieser Studie aufgeführten Nachteilen limitieren. Die hier vorliegenden Ergebnisse wurden aus einer in vitro Untersuchung gewonnen. Durch die bekannte und einfache Kavitätenform sowie durch die optimale Zugänglichkeit der Kavität können aus diesen Ergebnissen keine eindeutigen Rückschlüsse auf eine Arbeitserleichterung in vivo gezogen werden.
Die zunehmende Technologisierung aller Lebensbereiche sowie der seit Mitte der 60er Jahre wachsende Touristenstrom lassen uns fast jeden Tag von Katastrophen hören, bei denen eine Vielzahl von Menschen ums Leben kommen. Bei solchen Vorfällen werden viele Menschen oftmals bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Ziel muss es daher sein, die Leichen so schnell wie möglich zu identifizieren. „Sei es in Ramstein, Bopal, Enschede oder New York am 11.September 2001: Nur ein Zahn kann ausreichen, um einem Toten seinen Namen zurückzugeben2.“ Diese Aussage von Benedix kann als Anstoß für die vorliegende Arbeit gesehen werden. .... Zur Verifizierung der anfangs formulierten Vermutungen wurde im Verlauf der vorliegenden Dissertation schrittweise vorgegangen. Durch die Bearbeitung der russischen Fachliteratur wurde das notwendige Basiswissen für eine genauere Umschreibung der These geschaffen. Die anschließenden Untersuchungen in der JVA, der Zahnarztpraxis mit überwiegend russischem Patientenanteil sowie der Karteikartenauswertung in der Ukraine bestätigten in manchen Hinsichten die These, wiesen aber auch deutliche Grenzen auf. So konnte festgestellt werden, dass die Arbeiten sich häufig sehr voneinander unterschieden. Während in der Universitätsklinik von Kiev zeitgemäßer, zum Teil moderner Standard der Zahnmedizin praktiziert wurde, gab es Dorfkliniken sowie kleineren Zahnarztpraxen in und um Kiev, die in der Entwicklung noch Jahre von diesem Standard entfernt waren. Gleichzeitig konnten jedoch auch Patienten der höheren sozialen Schicht registriert werden, die sich in Behandlung in Privatpraxen befanden, welche sich bereits Ende der 90er Jahre dem hohen westeuropäischen Standard angenähert hatten. Aber nicht nur während der Reise in die Ukraine waren Unterschiede erkennbar. Bei der Auswertung der Untersuchungen aus der JVA wurde eine ähnliche Problematik erkennbar. Während in der JVA selbst häufig provisorische oder eher kostengünstige Lösungen gesucht wurden, gab es Patienten, die sich vorher entweder in ihrem Herkunftsland oder aber bereits in Westeuropa in zahnärztlicher Behandlung befanden und sich somit unterschiedliche Arbeiten im Mund befanden. Das gleiche Bild zeichnete sich in der Zahnarztpraxis in Frankfurt am Main ab. Es gab Patienten, die jahrelang in Behandlung in ihrem Heimatland waren und sich in Westeuropa nur nach Bedarf einzelne Komponente haben erneuern lassen, so dass auch bei diesen Patienten sehr unterschiedliche Arbeiten im Mund registriert wurde. Dieser Faktor würde im DVI-Fall die Arbeit erheblich erschweren. Dennoch kann man bestimmte wiederkehrende und auffallende Merkmale sowohl in der prothetischen als auch in der konservierenden Zahnheilkunde festhalten. Die konservierende Zahnheilkunde lieferte, wie aufgrund der Fachliteratur zu vermuten war, nur einen eindeutigen Hinweis im Identifizierungsfall: eine rosafarbene Verfärbung der Zahnkrone als Hinweis auf mit Paracinzement aufgefüllte Kanäle nach einer Wurzelbehandlung. Die statistische Auswertung in der Ukraine wird durch die Fachliteratur im Hinblick auf die weite Verbreitung einer solchen Versorgungsart in den 80er bis in die 90er Jahre im molaren sowie prämolaren Bereich bestätigt. Aufgrund der hohen und lang anhaltenden antibakteriellen Wirkung von Parazinzement kann ein Zahn nach einer solchen Behandlung noch lange im Mund bleiben. Obwohl diese Zähne häufig spröde geworden sind, die Zähne brechen zum Teil ab und werden oftmals überkront. Dennoch ist bei abstehenden Kronenrändern oder häufig auch unterhalb des Kronenrandes die rosa Verfärbung deutlich erkennbar. Dies kann aufgrund der vorliegenden Untersuchungen aus der JVA und der Zahnarztpraxis bestätigt werden, wo Zähne mit einer solchen Versorgung häufig anzutreffen waren. Auf den dort gefertigten Röntgenbildern wurde deutlich, dass die Versorgungsart sich auf Röntgenbildern deutlich von einer in Westeuropa als Standard angesehen Wurzelbehandlung unterscheidet. Es sind im Gegensatz zu Behandlungen aus dem westeuropäischen Raum keine Guttaperchastifte zu erkennen, sondern ein spinnennetzartiges Gewebemuster, das sich wie ein dünnes Netz durchzieht. Häufig reicht das Wurzelfüllngsmaterial nur bis zum oberen Drittel des Wurzelkanals. Im westeuropäischen Raum ist Parazinzement auf Resorzinformalinbasis nicht erlaubt aufgrund der enthaltenen kanzerogenen Substanzen. Die weiteren zeitlich aufeinanderfolgenden Versorgungsarten der konservierenden Zahnheilkunde wie die Füllungen mit Gamma 2 – Amalgam hatte zwar eine starke Korrosionserscheinung (schwarze Verfärbung) der Zähne zur Folge, dies kann jedoch nicht als eindeutiges Merkmal im realen DVI-Fall gewertet werden. In den 80er Jahren waren Kunststoffe, die nicht auf der Adhäsivbasis eingesetzt worden sind, sowie Zemente weit verbreitet. Diese Versorgungsart führte jedoch zu einem schnellen Verlust der Zähne, im Falle der Kunststoffe häufig hervorgerufen durch eine Entzündung der Pulpa und bei der Versorgung mit Zement aufgrund der negativen mechanischen Eigenschaften, so dass Zähne mit diesen Versorgungsarten in der Regel nicht mehr anzutreffen sind. Erst Mitte Ende der 90er Jahre war mit Kunststoffen auf Adhäsivbasis, zunächst aus Westeuropa stammend, dann in Osteuropa nachproduziert, eine Alternative zu Amalgam als Füllungsmaterial im Front- und Seitenzahnbereich gefunden worden. Kunststoffe dieser Art waren farbbeständig und hatten positive mechanische Eigenschaften. Für den realen Identifikationsfall liefert diese Versorgungsart jedoch keinerlei Hinweise auf die Herkunft einer unbekannten Leiche. Die Untersuchung im Hinblick auf die prothetische Zahnheilkunde ergab zusammenfassend folgende Ergebnisse: • Die gestanzte Krone war im osteuropäischen Raum in den 70er und 80er Jahren weit verbreitet und lässt mit Ihrer Form einen Rückschluss auf die Herkunft einer unbekannten Leiche zu. • Die goldähnliche Beschichtung war bei allen Untersuchungen anzutreffen und weist ebenfalls auf eine Herkunft aus dem osteuropäischen Raum hin. • Die gestanzte Brücke mit gelöteten Zwischengliedern lässt in dieser Form den Schluss einer osteuropäischen Herkunft zu. • Die gestanzte Krone mit Kunststoffverblendung ist ebenfalls nur im osteuropäischen Raum anzutreffen. • Der typische Rotgoldton der gestanzten Goldkrone kann ebenfalls als Merkmal einer osteuropäischen Herkunft gewertet werden. Im Hinblick auf die herausnehmbare prothetische Versorgung wurde im Verlauf der Untersuchungen deutlich, dass weder die MEG- noch die Totalprothese Hinweise auf die Herkunft einer unbekannten Leiche liefern können. Die Teilprothese mit handgebogener Klammer liefert zwar insofern Hinweise, als dass eine solche Art der Versorgung im osteuropäischen Raum als defintive Versorgung galt, während eine solche Versorgung im westeuropäischen Raum nur als Interimsversorgung genutzt wurde. Zusammenfassend muss man zu dem Schluss kommen, dass der festsitzende Zahnersatz eindeutigere Merkmale für den DVI-Fall liefern kann.
Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes zum Wintersemester 2005/06 hat den Universitäten die Möglichkeit eröffnet, 60 Prozent der Studierenden direkt auszuwählen und damit intensiv in die Konzeption der zahnmedizinischen Studienplatzvergabe einzugreifen. Vor diesem Hintergrund war das Ziel dieser Untersuchung, sowohl objektive schulische Parameter als auch außerschulische Prädiktoren (soft skills) zu eruieren, welche voraussichtlich für ein erfolgreiches Studium, definiert aus guten Noten und Einhaltung der Regelstudienzeit, sprechen. Dazu wurde nach einer Pilotuntersuchung an 114 Kongressteilnehmern der AFDT-Tagung in Bad Homburg (heutige DGFDT) eine Befragung an 260 Studierenden und 64 Mitarbeitern/übrige an der Universität Frankfurt/Main (Zahnärztliches Universitäts-Institut) durchgeführt und die gewonnen Ergebnisse in Korrelation mit den erbrachten universitären Leistungen gesetzt. Die Bewerberzahlen für das Zahnmedizinstudium belaufen sich auf ein Viertel der Mediziner in Frankfurt/Main. Daraus resultieren in Hinblick auf den Untersuchungszeitraum von einem Jahr zwangsläufig geringere Datenmengen und damit unweigerlich Einschränkungen in der statistischen Zuverlässigkeit. Anhand der Ergebnisse und der erhobenen Daten des Studierendenfragebogens wurde der tendenzielle Prototyp des Zahnmedizinstudierenden ermittelt, welcher voraussichtlich erfolgreich, d.h. schnell und gut sein Studium bewältigen wird. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung von zum größten Teil nicht signifikanten, deskriptiv gewonnenen Ergebnissen, welche in ihrer so aufgezeigten Gesamtheit keinen Impuls zur Selektion bieten sollen, sondern lediglich schwache Tendenzen zur Standortbestimmung aufzeigen. Hiernach handelt es sich bei dem erfolgreich Studierenden um eine weibliche Person. Sie belegt während ihrer gymnasialen Schulzeit in Hessen oder im Ausland die Leistungskursfächer Mathematik und Chemie, absolviert das große Latinum und belegt bis zum Ende der Oberstufe das Fach Musik. Die Schülerin widmet der Schulzeit voll und ganz ihre Aufmerksamkeit und investiert deshalb keine Zeit in außerschulische Aktivitäten (soft skills). Während der Oberstufe entscheidet sich die psychisch stabile und nie krank werdende Frau dazu, Zahnmedizin zu studieren, und schließt ihr Abitur mit einer Durchschnittsnote ab, die deutlich besser ist als 2,33. Unter den Familienmitgliedern der Studentin befindet sich kein Zahnarzt oder Zahntechniker, wohl aber ein Arzt. Nach dem Abitur bildet sie sich zunächst noch zur Zahntechnikerin weiter und vollzieht dann das Studium der Zahnmedizin ohne BAföG zu beziehen oder arbeiten zu müssen. Trotz allem muss natürlich in Bezug auf die soft skills festgehalten werden, dass durchaus Studierende ermittelt wurden, welche hervorragende Ergebnisse im Studium erzielten und sich zudem bezüglich außerschulischer Aktivitäten engagierten und herausragende Leistungen (z.B. Preisträger) vollbrachten. Die Ergebnisse bei den Mitarbeitern/übrige zeigen vor allem zwei Tendenzen. Zum einen schnitten diese im Vergleich zu den Studierenden in allen Prüfungsbereichen besser ab und zum anderen zeigt sich ebenso der Trend dahingehend, dass eine Abnahme der Angaben von soft skills eher mit einem erfolgreichen Studium korreliert. Als Hauptgrund sieht der Autor hier die "Erfolgsdruckunabhängigkeit", d.h. es besteht bei diesen nicht der Zwang, sich gegenüber anderen Mitarbeitern behaupten zu müssen, wie es verständlicherweise unter Wettbewerbsdruck vieler Studierender zu finden ist. Eindeutige Ergebnisse liegen bei den Kohorten mit der Zahntechnikerausbildung vor. Sowohl bei den Studierenden als auch bei den Mitarbeitern/übrige zeigt sich ein eindeutig besseres Abschneiden im Physikum im Bereich der Zahnersatzkunde, was eine wichtige Hürde im Verlauf des Zahnmedizinstudiums darstellt. Letztlich sieht der Autor den "goldenen Weg" zur Studierendenauswahl nur in der Kombination von Abiturdurchschnittsnote und manuellen Geschicklichkeitstests, plus Bonifikation derjenigen Studierenden mit Zahntechnikerausbildung. Soft skills können maximal einen Hinweis auf ein erfolgreiches Studium geben, eine signifikante Aussage konnte aber in keinem Fall gefunden werden.
Eine In-vivo-Studie zur Kompositseitenzahnversorgung nach sechs, zwölf und vierundzwanzig Monaten
(2005)
Die Verwendung von Kompositen als Amalgamalternative im Seitenzahnbereich hat aufgrund der Indikationseinschränkungen für Amalgam seit 1992 stark zugenommen. Jedoch wird die Langlebigkeit dieser Materialien kontrovers diskutiert. Bei der Verarbeitung von Kompositfüllungen müssen eine Reihe von Faktoren beachtet werden, die für den langfristigen Erfolg einer Füllung entscheidend sind. Der klinische Aufwand ist aufgrund der Techniksensitivität solcher restaurativer Versorgungen größer als bei Amalgamfüllungen. Wird bei der Anfertigung der Kompositfüllungen diesen Eigenschaften sowie der Einhaltung der empfohlenen Indikationsgrenzen Rechnung getragen, so kann man von einer ausreichend langen Lebensdauer der Kompositfüllungen ausgehen. Die vorliegende Studie hatte das Ziel, die klinische Bewährung von Kompositfüllungen der Klassen I und II des Materials Herculite XRV (Kerr, Karlsruhe, D) an einem Patientenkollektiv (n=138) mit 198 Füllungen innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von zwei Jahren zu beschreiben. Die Füllungsqualität wurde in vivo, mittels klinischer Untersuchung, Abformung und Fotografie als auch nach Abformung in vitro, anhand von Replikationsmodellen, nach bestimmten Kriterien beurteilt. Im Folgenden sind die Ergebnisse der in vivo-Nachuntersuchung zusammengefaßt: Die Auswertungen der Parameter mit ästhetischem Schwerpunkt wie der anatomischen Form, der Farbanpassung, der Oberfläche und der Oberflächenverfärbung ergaben über den zweijährigen Beobachtungszeitraum eine relativ gleichmäßige Veränderung mit nur geringen Mängeln, die durchaus als klinisch akzeptabel eingestuft werden können. Die klinischen Ergebnisse zur Beurteilung der Randqualität ergaben nach einer Liegedauer von 12 Monaten die größten Qualitätsverluste, die sich nach 24 Monaten vergleichsweise nur noch geringfügig verschlechterten. Nach 24 Monaten wiesen 11,1% (mesial) bzw. 7,4% (distal), sowie 13,3% (okklusal) der Füllungen deutliche Randdefekte (Note 4) auf. Die Gesamtnote von 1,55 nach 6 Monaten zeigte einen signifikanten Unterschied zu jener nach 24 Monaten (1,91) (p=0,0007). Besser sind dagegen die Beurteilungen der Randverfärbungen, die sich nach 24 Monaten in einer Gesamtnote von 1,56 äußerten. Dies ist ein klinisch akzeptables Ergebnis. Hinsichtlich des abrasionsbedingten Materialverlustes wurde eine erhebliche Zunahme der Note 4-Bewertungen innerhalb der klinischen Untersuchung deutlich. An okklusalen Arealen sind nach 24 Monaten 15,0% der Füllungen klinisch nicht akzeptabel (Note 4). Ähnlich verhält es sich mit den Ergebnissen zur Beurteilung der Okklusion. Hier wurden nach 24 Monaten 12,7% der untersuchten Füllungen mit der Note 4 bewertet. Bei beiden Parametern wurde eine Gesamtnote von 1,79 (Materialverlust) bzw. 1,78 (Okklusion) erteilt, woraus sich letztendlich auch ein Zusammenhang beider Parameter bestätigt. Bereits nach 6 Monaten waren approximal deutlich sondierbare Materialüberschüsse vorhanden, die mit der Note 4 beurteilt wurden (6,3% mesial und 4,5% distal). Nach 24 Monaten nahmen diese zu, was sich in der abschließenden Gesamtnote von 1,51 widerspiegelte. Nach 24 Monaten Liegedauer ergab die gingivale Situation ein gutes klinisches Ergebnis (Gesamtnote 1,53). Dabei wurden 68,0% (mesial) und 58,3% (distal) mit der Note 1 beurteilt. Im gesamten Untersuchungszeitraum gab es keine vollständigen Füllungsverluste (Note 4). Der Anteil teilweise desintegrierter Füllungsanteile (Note 2) stieg von 4,5% nach 6 Monaten auf 13,3% nach 24 Monaten. Die Beurteilung der approximalen Kontaktpunktqualität schnitt in dieser Studie am schlechtesten ab. Bereits nach 6 Monaten waren 50,0% der mesialen und 52,9% der distalen Kontaktflächen klinisch nicht akzeptabel (Note 4). Nach 24 Monaten stiegen die Häufigkeiten auf 52,2% (mesial) und 55,6% (distal) an. Dies ergab eine abschließende Gesamtnote von 3,01. Trotz der ähnlichen Methodik der in vivo- und der in vitro-Nachuntersuchung dieser vorliegenden Studie zeigen die Ergebnisse der in vitro-Untersuchung mehr signifikante Veränderungen, als aus der in vivo-Untersuchung hervorgehen. Die Resultate der vorliegenden Studie zeigen, daß das Kompositmaterial Herculite XRV eine in materialspezifischer Hinsicht gute klinische Tauglichkeit zur Versorgung von Seitenzahnrestaurationen der Klassen I und II aufweist. Nach wie vor scheinen jedoch noch folgende Probleme in Hinblick auf die Verarbeitung von Kompositen vorzuliegen. 1. Zur Rekonstruktion eines guten approximalen Kontaktpunktes muß bei der Matrizentechnik, der Verkeilung der Matrize sowie der Applikation des Komposits auf äußerste Präzision Wert gelegt werden. 2. Als schwierig stellt sich die Überschußbeseitigung, insbesondere an approximalen Füllungsarealen dar. Sämtliche Materialüberschüsse müssen durch die Feinpräparation mit feinsten Finierern und Polierscheiben entfernt werden. Zusammenfassend ist daher für die Zukunft zu erwarten, daß diese in der Studie als bemerkenswerte Schwachstellen hervorgehobenen Punkte durch Einhalten bewährter klinisch methodischer Vorgehensweisen vermeidbar sind.
Sowohl Menschen und Tiere als auch Pflanzen haben im Laufe der Evolution innere Uhren
entwickelt, die dem Körper auch in Abwesenheit äußerer Einflüsse Zeitinformationen liefern.
Unter diesen ist die endogene Tageszeitenuhr durch die Steuerung eines Rhythmus von Ruhe
und Aktivität, von Schlaf- und Wachzustand charakterisiert. Da diese Uhr unter konstanten
Bedingungen nicht einem exakten 24h-Rhythmus unterliegt, werden Zyklen, die unter der
Kontrolle dieser Uhr stehen, als circadiane Rhythmen bezeichnet; sie stellen eine
fundamentale Adaptation des Organismus an den physikalischenTag-Nacht-Wechsel dar, die
auch bei geringen diurnal-nocturalen Unterschieden persistiert.
Gesteuert werden diese Zyklen über eine übergeordnete circadiane „Master-Clock“, die sich
bei Säugern im Nucleus suprachiasmaticus (SCN) des Hypothalamus befindet. Da die
Periodendauer des circadianen, endogen generierten Rhythmus von einem 24h-Rhythmus
abweicht, muss die endogene Uhr durch das Tageslicht nachgestellt werden, d.h. mit der
tatsächlichen Tageszeit synchronisiert werden. Neben dem Beleuchtungszyklus hat auch der
Schlaf einen stabilisierenden Einfluss auf den im SCN generierten circadianen Rhythmus. Für
die Funktion der inneren Uhr ist die rhythmische Expression sogenannter Uhrengene
verantwortlich. Die Uhrengenprodukte bilden interagierende transkriptionell-translationale
Rückkoppelungsschleifen, die eine Periodenlänge des Syntheseablaufs von 24 Stunden
besitzen. Ein heterodimerer Komplex, der aus den beiden Transkriptionsfaktoren CLOCK
und BMAL1 aus der bHLH-PAS-Familie besteht, aktiviert über ein hochspezifisches E-Box-
Promotorelement die Transkription der Uhrengene per1-3, cry1-2 und rev-erbα. Unter dieser
Aktivierung häufen sich die Uhrengenprodukte PER und CRY im SCN an, bis am Ende des
circadianen Tages der Gipfel erreicht wird. Eine negative Rückkoppelung kommt zum Zuge,
indem die Proteine CRY und PER zusammen mit der Caseinkinase Iε (CKIε) einen
heterotrimeren Komplex bilden, der im Zellkern die CLOCK-BMAL1-abhängige
Transkription blockiert.
Schlaf als prominenter rhythmischer Prozess, der vom SCN gesteuert wird, dient gleichzeitig
zur Erholung des gesamten Organismus (genaue Funktionen immer noch unbekannt). Insofern
ist es interessant zu erforschen, wie der SCN auf Schlafentzug reagiert. Bei Goldhamstern
wurde die Beeinflussung von Schlafentzug auf die Uhrengenprodukte im SCN untersucht.
Dabei wurden die Veränderungen der Proteine CLOCK, BMAL1, PER1-3 und CRY1-2
direkt nach dem Schlafentzug und während des Tagesganges analysiert.
Mit immuncytochemischer Technik wurde in einem ersten Schritt nachgewiesen, dass ein 2-
stündiger Schlafentzug direkte Auswirkungen auf CLOCK, BMAL1, PER1 und CRY1 im
SCN des Goldhamsters besitzt. Um diese Auswirkungen besser zu deuten, wurde der
Schlafentzug auf 3 Stunden erhöht, und die Proteinkonzentrationen im SCN in regelmäßigen
Abständen über den ganzen Tag beobachtet. Von allen untersuchten Uhrengenprodukten
wiesen BMAL1, PER1-2 und CRY1 die stärksten Unterschiede zu den Kontrolltieren auf. Die
BMAL1 Immunreaktitivtät war nach Schlafentzug gesenkt. PER1, PER2 und CRY1
reagierten über eine Hochregulierung ihrer Proteine im SCN direkt nach dem Schlafentzug,
die zu einer Phasenvorverschiebung führte. Dabei war der Gehalt von PER2 schneller erhöht
als der von PER1. Die Uhrengene per1 und per2 spielen eine prominente Rolle bei der
Anpassung des endogenen Rhythmus an die exogenen Beleuchtungsverhältnisse und
antworten auf synchronisierende Lichtimpulse durch eine Hochregulation ihrer Transkription,
weshalb sie zu den immediate early genes gehören. Daraus kann die Hypothese hergeleitet
werden, dass auch Schlafentzug, da die Hamster im Licht wach gehalten wurden, zu
demselben Synchronisationsverhalten des SCN führt, wie ein kurzer Lichtstimulus. Der
BMAL1-Gehalt verringerte sich direkt nach Schlafentzug, der den antiphasischen Verlauf des
Expressionsmusters von BMAL1 und PER2 widerspiegelt. Eine Hochregulation des BMAL1-
Gehaltes während des Tages spricht dafür, dass ein initial hoher Gehalt von PER2 über eine
Supprimierung von REV-ERBα zu einer Enthemmung der Inhibition von BMAL1 führte. Da
REV-ERBα die Expression von CRY1 hemmt, dieses wiederum durch PER2 in seiner
Expression gehemmt wird, hat ein erhöhter PER2-Gehalt auch einen erhöhten CRY1-Gehalt
zur Folge. Der CLOCK-Gehalt im SCN, der auch unter normalen Bedingungen stabil bleibt,
schwankte unwesentlich im Laufe des Tages nach Schlafentzug. Dies spiegelt seine nur
geringfügige Bedeutung in der Synchronisation des Hauptoszillators wider.
Zum letzten Messungszeitpunkt, d.h. in der Mitte der Dunkelphase, ähnelten sich die
Proteingehalte von Versuchstieren und Kontrolltieren, woraus man schließen kann, dass die
Auswirkungen des Schlafentzugs durch den SCN im Laufe einer Tagesperiode von 24 h
wieder kompensiert werden können.
Der Untersuchungszeitraum von 9 Monaten und die Vergabe der Evaluation der Beratungsstelle der LZKH an die Poliklinik für Zahnerhaltungskunde des ZZMK der Universitätsklinik in Frankfurt (Carolinum) ergeben eine gute Vorraussetzung für eine repräsentative und objektive Beurteilung des bestehenden Services. Der bestehende Service der LZKH stellt eine gute Grundlage dar, was durch die positive Beurteilung der Ratsuchenden bestätigt wird. Diese zeigt, dass die bestehende Beratung die For-derungen des Präsidenten der LZKH nach einer unabhängigen und qualitativ hochwertigen Beratung bereits meist erfüllt. Möchte sich die Beratungsstelle allerdings gegen andere Konkurrenten, und vor allem gegen die geplante Beratungsstelle der Regierung behaupten [6], [25], [38], [57], [58], so muss der Service in einigen Punkten noch verbessert werden. Ein beträchtlicher Mangel stellte die Namensliste der Zahnärzte einer bestimmten Fachrichtung dar, die nur in den wenigsten Fällen mit der Spezialisierung des Zahnarztes übereinstimmte. Es müsste also für jedes Fachgebiet eine neue Liste erstellt werden, und diese in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Im Bereich „Behandlung unter Anästhesie“ ist dies bereits erfolgt und weitere sind laut Aussage der LZKH geplant. Die Hilfe bei Rechnungsfragen dauerte bei Einsendung der Unterlagen mit bis zu sechs Wochen eindeutig zu lange, denn der Patient muss die Rechnung meist innerhalb von 4 Wochen begleichen. Die Beraterinnen der LZKH können laut eigener Aussage allerdings auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens, auch in ihren anderen Tätigkeitsbereichen, die Überprüfung nicht schneller durchführen. Zusätzliche Mitarbeiter/innen wären in diesem Fall die einzige Lösungsmöglichkeit. Um sich in Hessen zu etablieren und für jeden Bürger zur Verfügung stehen zu können, sollte eine wesentlich breit gefächerte in Information in verschiedensten Medien durchgeführt werden. Denn viele Anrufer gaben an, nur durch Zufall auf die Nummer der Hotline gestoßen zu sein. Dieser Zustand entspricht derzeit also nicht einem Service, der allen Bürgern zugänglich ist, wie es das Ministerium für Gesundheit gefordert hat. Des weiteren müsste der Zugriff auf die beratenden Zahnärzte besser organisiert werden, denn es gab einige Fälle, in denen eine Beratung durch einen Zahnarzt nötig gewesen wäre, aber zum Zeitpunkt der Anfrage kein Zahnarzt verfügbar war. Ein Einsatzplan der beratenden Zahnärzte oder ein pensionierter bzw. berufsunfähiger Zahnarzt, der sich jedoch auf dem neusten Stand der Zahnmedizin befindet, sind die Lösungsmöglichkeiten dieses Problems. Eine persönlichen Vorstellung mit eventueller kurzer Befundaufnahme durch einen Zahnarzt wäre absolut wünschenswert, da einige Probleme nur mit einer genauen Diagnose qualitativ hochwertig lösbar sind [18]. Dieser Service müsste jedoch nicht für alle Ratsuchenden zur Verfügung stehen, sondern nur für diejenigen, denen per Telefon keine zufriedenstellende Lösung angeboten werden konnte. Allerdings dürfte der Telefonservice nicht vernachlässigt werden, denn viele Ratsuchenden sehen in dessen schnellen Hilfe den Hauptvorteil, denn hier entfällt die Wartezeit auf einen Termin. Außerdem gibt es einige Patienten, die aus psychischen oder physischen Gründen keinen Arzt aufsuchen können und so die telefonische Beratung oft die einzige Möglichkeit darstellt, um an Informationen zu gelangen [30], [70]. Diese genannten Ergänzungen würden zu einer Optimierung des bestehenden Beratungsser-vices führen, wodurch sich die Beratungsstelle gegenüber anderen Anbietern und vor allem dem Plan der Regierung, weitere Beratungsstellen zu gründen, behaupten könnte. Die Durchführbarkeit ist allerdings eine Kostenfrage, denn die LZKH möchte auch weiterhin dem Patienten ihren Service kostenfrei anbieten. Aus diesem Grund muss der Vorstand der LZKH abwägen, welche Verbesserungsvorschläge mit den vorhandenen finanziellen Mitteln durchgeführt werden können. Die Fortschritte der Veränderungen und eventuell auftretende neue Aspekte sollten regelmäßig durch befragen der Ratsuchenden überprüft werden. Trotz der genannten Mängel, ist die Forderung der Regierung nach einer bundesweiten Beratungsstelle, die dem Patienten gesundheitliche Informationen sowie Beratung und Aufklärung bieten sollen [55], nicht angebracht. Denn diese Forderungen erfüllt der bestehende Service der LZKH bereits. Aber nicht nur in Hessen hat der Patient diese Möglichkeit der Informationsfindung, sondern auch in allen anderen Bundesländern [79]. Der Nachteil anderer Anbieter ist die fragliche fachliche Kompetenz [55], [80], wenn sie keine Berater einsetzen, die aus dem zahnmedizinischen Bereich stammen, bzw. diese nicht auf dem neusten Stand der zahnmedizinischen Entwicklung sind. Wird das Feld durch die Krankenkassen besetzt, so ist hier das Problem die Neutralität, da diese nicht wirtschaftlich unabhängig sind. Außerdem erfolgt hier, im Gegensatz zu den Landeszahnärztekammern, oftmals erst die Beratung, wenn bereits ein Behandlungsfehler erfolgt ist [17]. Die durch die Regierung geplanten Beratungsstellen weisen nicht nur eine fragliche Kompetenz auf, sondern sollen aus Mitteln der Krankenkassen, und somit also durch den Patienten, finanziert werden [50]. Der Präsident der LZKH sieht dies sehr kritisch und betonte in einem Interview gegenüber der Pressereferentin der LZKH, dass in Zeiten knapper Ressourcen im Gesundheitswesen der von Bundesgesundheitsministerin Fischer mit Millionenbeträgen aus Mitteln der GKV geplante Aufbau von Patientenberatungsstellen absolut unnötig und überflüssig ist. Aus diesen Gründen versucht nicht nur die LZKH, sondern auch einige andere Zahnärztekammern, wie zum Beispiel die Landeszahnärztekammer Sachsen [25] und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg [57], den Versuchen der Krankenkassen, Verbraucherorganisationen und Regierung mit einer besseren Alternative entgegenzutreten. Die Landeszahnärztekammer Hessen hat mit dieser Untersuchung einen wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung und Etablierung gegenüber anderer Anbieter unternommen. Voraussetzung ist allerdings, dass zumindest ein Teil der Verbesserungsvorschläge realisiert werden.
Das Ziel der vorliegenden Studie bestand darin, die klinische Bewährung von Kompositfüllungen (Klasse I und II) des Materials Herculite® XRV (Kerr, Karlsruhe, D) im Seitenzahnbereich an einem ausreichend großen Patientenkollektiv (n = 109) mit 176 Füllungen über einen Nachbeobachtungszeitraum von insgesamt 36 Monaten zu untersuchen. Die Füllungsqualitäten wurden in vivo, mittels klinischer Untersuchung, Abformung und intraoraler Fotografie, als auch nach Abformung in vitro, anhand von Replikamodellen nach bestimmten Parametern bewertet. Als klinisch durchgehend akzeptabel kann man die Auswertungen der Anatomischen Form, der Farbanpassung, der Oberfläche und der Oberflächenqualität bezeichnen. Der Gesamtnotendurchschnitt lag hier zwischen 1,35 und 2,18. Materialüberschüsse im Sinne einer positiven Stufe spielten primär in den mesialen und distalen Füllungsarealen eine Rolle. Mesial fand sich ein sprunghafter Anstieg von Note 4-Füllungen von 6,7% (6 Monate) auf 29,4% (36 Monate). Eine analoge Situation zeigte sich im distalen Bereich. Trotzdem lag hier ein klinisch guter Gesamtnotendurchschnitt von 2,11 nach 36 Monaten vor. Gute Gesamtbewertungen erhielten auch die klinischen Parameter des abrasionsbedingten Materialverlustes. Zwar zeigte sich nach 36-monatiger Liegedauer ein Anstieg von Füllungen, die mit der Note 4 bewertet werden mussten; z. B. okklusale Füllungsareale: Hier wiesen nach 18 Monaten nur 2,47% die Note 4 auf, nach 36 Monaten erhöhte sich dieser Prozentsatz auf 15,52%. Die Gesamtdurchschnittsnote (6, 18 und 36 Monate) war aber auch hier mit 1,55 durchaus klinisch akzeptabel. Nach 6 Monaten wurden unabhängig von der Lokalisation noch zwischen 43,3 – 45,9% aller Füllungen mit der Note 1 versehen, d. h. die Füllungsränder als sehr gut eingestuft. Im letzten Untersuchungsintervall (36 Monaten) war der Anteil von Füllungsrändern, die mit "sehr gut" bewertet wurden, zwischen 0,0 – 3,7% gesunken. Es zeigte sich hier eine signifikante Verschlechterung der Füllungsrandsituation, sie sich in der Gesamtnote von 2,53 nach drei Jahren widerspiegelt. Die Randverfärbung wies nach einer Liegedauer von 36 Monaten eine Gesamtnote von 1,71 auf. Auch hier ein Ergebnis, das durchaus klinisch akzeptabel ist. Klinisch inakzeptabel war die Beurteilung des approximalen Kontaktpunktes. Hier war während des gesamten Beobachtungszeitraumes, ein hoher Anteil an Note 4-Bewertungen für den mesialen (bis zu 54,4%) und distalen Kontaktpunkt (bis zu 46,2%) festzustellen. Insgesamt fielen die Beurteilungen des mesialen Kontaktpunktes schlechter aus als die des distalen. Die klinische Untersuchung der Gingiva zeigte bei allen Untersuchungsintervallen (6, 18 und 36 Monaten) gute Ergebnisse. Gingivale Verhältnisse, die mit Note 4 eingestuft werden mussten (starke Entzündungszeichen) fanden in größerer Häufigkeit nach 18-monatiger Liegedauer. Nach 36 Monaten wurde wieder ein Rückgang des Anteils der Note 4-Bewertungen festgestellt. Die Gesamtdurchschnittsnote beträgt 1,47. Die vorliegende Studie belegt die Anwendbarkeit des Kompositmaterials Herculite® XRV (Kerr, Karlsruhe, D) bei Klasse I- und II-Restaurationen im Seitenzahnbereich, dokumentiert aber auch die nach wie vor, noch vorhandenen Problembereiche wie z. B. approximaler Kontaktpunkt, Materialüberschuss. Werden alle Voraussetzungen zur Verarbeitung berücksichtigt, können Komposite im okklusionsgetragenen Bereich ihren Einsatz finden. Allerdings müssen verarbeitungstechnische Parameter wie: - Kavitätendesign, - exakte marginale Adaption, - Kofferdam, - korrekte Anwendung des adäquaten Schmelz-Dentin-Haftvermittlers, - korrekte Applikations- und Polymerisationstechnik, - hygienefähige Verhältnisse und - sehr gute Mundhygiene bzw. Motivation konsequent bei der zahnärztlichen Behandlung berücksichtigt werden. Wenn diese Parameter beim Legen von Kompositfüllungen ihren festen Platz gefunden haben, kann den wenigen, in dieser Studie gefundenen "Problembereichen", erfolgreich entgegengewirkt werden.
Ziel der vorliegenden Studie war es , drei moderne Ni-Ti- Instrumentensysteme hinsichtlich ihrer Aufbereitungsfähigkeiten an stark gekrümmten Kanälen (Kriterium nach Schneider et al, 1971) zu vergleichen. 60 gekrümmte Kanäle extrahierter humaner Molaren des Oberkiefers wurden, nach Vorverteilung der Krümmungswinkel, randomisiert in die drei Testgruppen verteilt. Der Versuchsaufbau entsprach einer modifizierten Bramante-Methode. Jeder Kanal wurde dabei, von der apikalen Region ausgehend, in mindestens 5 Querschnitte zersägt. Nach Repositionierung im Testbehältnis wurden alle Kanäle mit Hilfe des EndoSteppers® von einem Behandler aufbereitet. Prä- und postoperative Bilder der Kanalquerschnittsflächen wurden digitalisiert und mit Hilfe einer Bildverarbeitungs-software (Image 2000) vermessen. Die Flächenveränderungen, die Aufbereitungs-zeiten, sowie die Arbeitslängenverluste und die Frakturhäufigkeit wurden erfasst und mittels One-Way-ANOVA, dem Kruskal-Wallis-Test und dem Duncan-Test statistisch ausgewertet. Die mittlere Arbeitszeit war bei RaCe TM signifikant geringer als bei FlexMaster®. Die signifikant höchsten Abträge an der Kanalwand wurden bei RaCe TM, im Vergleich zu den beiden anderen Testgruppen, verzeichnet. Arbeitslängenverluste waren bei allen Instrumentensystemen zu verzeichnen, wobei FlexMaster® einen signifikant geringeren Mittelwert im Vergleich zu RaCe TM aufwies. 17 Instrumente frakturierten, wobei mit 11 Brüchen bei RaCe TM die größte Zahl zu vermerken war. FlexMaster®-Instrumente frakturierten nicht. Klinische Relevanz: Im Zuge dieser Studie konnte festgestellt werden, dass sich FlexMaster®-Instrumente aufgrund einer näher an der ursprünglichen Kanalform liegenden Aufbereitung in Verbindung mit dem EndoStepper® besonders zur Aufbereitung von stark gekrümmten Wurzelkanälen eignen. Von der Benutzung der RaCe TM-Instrumente ist, zumindest in Verbindung mit der hier verwendeten EndoStepper®-Software, aufgrund des hohen Frakturrisikos abzuraten.