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Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine retrospektive, klinische Studie, die die Bedeutung prognostischer Faktoren beim Morbus Hodgkin behandelt. Das Patientenkollekiv umfasst 136 Patienten, die an Morbus Hodgkin erkrankt sind. Mittels der bisher verwendeten und damals etablierten Risikofaktoren und der Stadienklassifikation nach Ann Arbor erfolgte eine prognostische Einteilung, anhand deren das jeweilige Chemotherapieprotokoll festgelegt worden ist. Zunächst wurden die Patienten anhand ihrer Risikofaktoren in zwei Gruppen untergliedert, die prognostisch günstigere, EBOEP I-Gruppe und die prognostisch ungünstigere EBOEP II-Gruppe. Nach Einführung des EEP-Protokolls wurde eine dritte Patientengruppe gebildet, die sich, genau wie die EBOEP I-Gruppe, in einem günstigen Stadium befand und nun nach dem EEP-Schema behandelt wurde. Der Vergleich der prognostischen Einteilung nach den Risikofaktoren mit dem neu entwickelten prognostischen Index nach Hasenclever et. al führte zu einem überraschenden Resultat. Nach der alten Einteilung anhand der Risikofaktoren zeigen beide EBOEP-Gruppen nahezu gleiche Ergebnisse mit 2,16 und 2,59 Risikofaktoren pro Patient für EBOEP I und EBEOP II. Die EEP-Patienten haben ein günstigeres Ergebnis mit 1,17 Risikofaktoren pro Patient. Verwendet man den neuen geprüften Prognostischen Index zur Einteilung derselben Patienten, erhält man andere Werte. Hierbei zeigen die Patienten der EBOEP I- und der EEP-Gruppe ähnliche prognostische Eigenschaften mit einem prognostischen Index pro Patient mit 1,48 bzw. 1,43 für die jeweiligen Gruppen. Betrachtet man sich nun das rezidivfreie Überleben nach 5 Jahren erkennt man deutlich schlechtere Ergebnisse der EEP- im Gegensatz zur EBOEP I-Gruppe. Auch die Resultate der Überlebenswahrscheinlichkeit nach 5 Jahren ist für das EEP-Patientenkollektiv ungünstiger. Dies bedeutet, dass die vermeintlich prognostisch günstigere Patientengruppe schlechtere posttherapeutische Ergebnisse zeigt. Der Grund dafür liegt darin, dass anhand der Einteilung nach den alten Risikofaktoren eine günstige Prognose erwartet worden ist und die Patienten eine weniger intensive Chemotherapie erhielten. Nach dem neuen prognostischen Index jedoch zeigten die Patienten der EEP-und der EBOEP I-Gruppe kaum Unterschiede. Die Bedeutung prognostischer Faktoren liegt darin, eine adäquate prognostische Einteilung treffen zu können, um die entsprechenden, der Krankheit angepassten, Therapiekonzepte anzuwenden. Weniger intensive Chemotherapien, die die Gefahren einer Zytostatika - bedingten Leukämie oder das Auftreten von Zweittumoren reduzieren, sind allerdings erstrebenswert für die Patientenkollektive mit einer gesicherten günstigen Prognose, die auch mit dieser geringer dosierten Therapie zuverlässig geheilt werden können.
Zur Phänomenologie der Obduktionen im Zentrum der Rechtsmedizin in Frankfurt am Main 1996 – 1998
(2005)
Das Sektionsgut im Zentrum der Rechtsmedizin in Frankfurt am Main der Jahre 1996 bis 1998 wurde nach eingehender Analyse der Todesfallakten, mit einem speziell für die rechtsmedizinischen Belange entwickelten Datei-Erfassungsprogramm (MÜLLER, 1992) erfasst und ausgewertet. Es wurden von 1996 bis 1998 insgesamt 3 663 Leichen in das Zentrum der Rechtsmedizin eingeliefert. Davon wurden 2 795 Leichen obduziert (76%). Der männliche Obduktionsanteil überwog mit 64% deutlich dem weiblichen Anteil mit 36%. Das Durchschnittsalter aller obduzierten Leichen lag bei 64 Jahren, während das Durchschnittsalter der gerichtlich Obduzierten 45 Jahre betrug. Gerichtliche Obduktionen lagen im Auftrag der Staatsanwaltschaften Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Wiesbaden und Darmstadt / Zweigstelle Offenbach mit 1 707 Fällen vor. In 1023 Fällen fand eine Feuerbestattungssektion statt. In weiteren 38 Fällen kam es zu einer Transplantationssektion. In 14 Fällen wurde eine private Sektion veranlasst. Hinzu kamen 8 Versicherungs- und 5 Verwaltungssektionen. 847 Leichen wurden lediglich besichtigt. 21 Leichen wurden irrtümlich in das Zentrum der Rechtsmedizin eingeliefert (sog. „Irrläufer“). Bei den obduzierten Leichen lag in 48,6% ein natürlicher Tod, in 47,9% ein nichtnatürlicher Tod vor. Eine Kombination aus beiden wurde in 1,1% der Fällen diagnostiziert. Bei 2,4% der Todesfälle konnte die Todesart nicht geklärt werden. Unter den nichtnatürlichen Todesfällen standen 439 Selbsttötungen im Vordergrund, wobei die Todesumstände überwiegend durch Stürze aus der Höhe („stumpfe Gewalt“) bestimmt war (24% der Fälle), gefolgt von Strangulationen und Vergiftungen (jeweils 21%). Bemerkenswert war der Rückgang der obduzierten tödlichen Verkehrsunfälle auf 272 Fälle. Am häufigsten waren Kfz-Fahrer mit 27,5% betroffen. An zweiter Stelle standen Fußgänger / PKW-Unfälle (22,8%). Die Verkehrsunfallopfer verstarben zum größten Teil (42%) an den Folgen eines Polytraumas, in weiteren 37% führte ein isoliertes Schädel-Hirn-Trauma zum Tode. Im Untersuchungszeitraum wurden 170 Opfer von Tötungsdelikten obduziert, wobei 83% durch Mord bzw. Totschlag verstarben (143 Fälle). Die restlichen 17% verteilten sich auf Kindestötung bzw. Tod durch Kindesmisshandlung, tödliche Körperverletzung und Sexualmord (27 Fälle). An Haushaltsunfällen (im eigentlichen Sinne „Unglücksfälle im häuslichen Bereich“) verstarben 101 Personen. Eine Hauptrolle spielte mit 47% die Einwirkung von stumpfer Gewalt durch Stürze an Treppen (weniger von Leitern und aus Fenstern) und Wohnungsbränden in 28% der Fälle, die restlichen 26% verteilten sich auf Haushaltsunfälle durch Einwirkung von Strom, Vergiftungen, Ertrinken, Ersticken und Glasssplitterverletzung. Bei der Analyse von Arbeitsunfällen konnte mit 41 Fällen eine rückläufige Tendenz beobachtet werden. In dieser Auswertung waren Männer betroffen. Die Phänomenologie der Drogentodesfälle verdeutlicht den gesellschaftlichen Panoramawandel der siebziger Jahre. Im Untersuchungszeitraum zeigten sich 151 drogenbedingte Todesfälle. Während 1972 bis 1974 nur 20 Drogentodesfälle obduziert wurden, kam es bereits 1978 bis 1980 zu einem Anstieg auf 147 Todesfälle. Allerdings ist zu beobachten, dass die Drogenfälle zunehmend durch Medikamentenmissbrauch abgelöst werden. Seit 1994 wird der Gebrauch von Amphetaminderivaten (Ecstasy) beschrieben, dessen Konsum eine deutlich steigende Tendenz zeigt (bis 1996 Anstieg auf das dreifache). Bei den natürlichen Todesursachen beherrscht der plötzliche Herztod nach wie vor mit einem Obduktionsanteil von 61% die Sterblichkeitsrate. Einen nicht unwesentlichen Anteil mit 13% nahmen die Lungenerkrankungen ( Pneumonie, Embolie, Tumore ) ein. Tuberkulose spielt im Gegensatz zu früher keine Rolle mehr. Auf plötzliche Säuglings- bzw. Kleinstkindtode entfiel ein Obduktionsanteil von 4%. Der Vergleich des Sektionsgutes mit den Verstorbenen der Stadt Frankfurt am Main zeigte, dass in den Jahren 1996 bis 1998 durchschnittlich 7% der verstorbenen Frankfurter Bürger im Zentrum der Rechtsmedizin obduziert wurden. Der Anteil der außergerichtlichen Obduktionen (in der Regel Feuerbestattungssektion) betrug 4%, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Ffm wurden 3% untersucht. Das Durchschnittsalter dieser Obduzierten lag im Mittel 13 Jahre unter dem der gesamten Frankfurter Sterbefälle. Nach Auswertung besonderer nichtnatürlicher Todesfälle ist festzustellen, dass im Untersuchungszeitraum offensichtlich alle Opfer von entdeckten Tötungsdelikten, jedoch nur 63% der in Frankfurter verunglückten Verkehrsunfallopfer, obduziert wurden. Die ausgewerteten Obduktionen geben Einblick über die Entwicklung im Straßenverkehr und der Drogenszene in den betreffenden Jahren und können für andere epidemiologischen Untersuchungen zum Vergleich herangezogen werden.
Das Hepatitis C-Virus verfügt vermutlich ähnlich wie andere Viren über die Fähigkeit die Interferon-basierte Immunantwort des Wirtes zu antagonisieren. In diesem Zusammenhang wurde in vitro die Hemmung der Interferon-induzierten doppel-strang-RNA-aktivierten Proteinkinase (PKR) durch spezifische Interaktion mit einer die Interferon-Sensitivität determinierenden Region (ISDR) umfassenden PKR-bindenden Domäne des HCV-NS5A-Proteins und einer Phosphorylierungs-Homologiedomäne (PePHD) des HCV-E2-Proteins beschrieben. Während die klinische Bedeutung von Mutationen im Bereich der ISDR/PKR-bindenden Domäne des HCV-NS5A-Proteins bei Patienten mit einer HCV-Genotyp-1-Infektion gut untersucht war, fehlten klinische Daten zu Patienten mit einer HCV-Genotyp-3a-Infektion, sowohl für das HCV-NS5A- als auch für das HCV-E2-Protein. Daher wurden in der vorliegenden Arbeit 33 Patienten, die mit dem HCV-Genotyp 3a infiziert waren und eine Therapie mit Interferon-alfa mit und ohne Ribavirin über insgesamt 48 Wochen erhielten, untersucht. Es erfolgte eine Sequenzierung der HCV-Isolate der 33 Patienten aus Serumproben vor Beginn der antiviralen Therapie im karboxyterminalen Bereich des E2- und NS5A-Gens, der jeweils die vermuteten PKR-Interaktionsstellen umfasst. Die Analyse der Sequenzen zeigte weder eine Korrelation von einzelnen Mutationen noch der Anzahl der Mutationen im Bereich der PePHD des E2-Proteins, der gesamten sequenzierten Region des E2-Proteins, der ISDR bzw. der PKR-bindenden Domäne des NS5A-Proteins und der gesamten sequenzierten Region des NS5A-Proteins mit dem virologischen Ansprechen auf die Interferon-alfa-basierte Therapie. Auch in phylogenetischen und konformationellen Analysen der HCV-Sequenzen des E2- und NS5A-Proteins der 33 Patienten konnte kein Zusammenhang von Sequenzmustern bzw. Mustern der Sekundärstruktur mit dem virologischen Therapieansprechen nachgewiesen werden. Eine Korrelation einer vermehrten Anzahl von Mutationen in den genannten Bereichen des E2- bzw. NS5A-Proteins mit einer niedrigeren HCV RNA-Konzentration vor Therapiebeginn erreichte keine statistische Signifikanz. Aufgrund der hohen virologischen Ansprechraten von über 80 % unter der gegenwärtigen Standardtherapie mit PEG-Interferon-alfa und Ribavirin erscheint das Vorhandensein von genomischen Mutationen der HCV-Proteine in Korrelation mit dem Therapieansprechen bei Patienten mit einer HCV-Genotyp-3a-Infektion insgesamt unwahrscheinlich zu sein. Darüber hinaus sind vermutlich neben den teilweise in der vorliegenden Arbeit untersuchten virologischen Parametern auch wirtsspezifische Mechanismen für die Sensitivität gegenüber der Interferon-basierten Therapie von Bedeutung.
In dieser Arbeit wurde ein systematischer Zusammenhang zwischen einer Infektion des ZNS mit HIV und einer gleichzeitigen Infektion mit EBV untersucht. Mit Hilfe der PCR, ISH und ICH wurde post-mortem Hirngewebe von Patienten mit den Krankheitsbildern HIV-Enzephalopathie, HIV-Infektion ohne Enzephalopathie, primär HIV-assoziiertes Lymphom und sekundäres Lymphomen des ZNS mit und ohne HIV-Infektion unter Einbezug einer Kontrollgruppe ohne neuropathologische Veränderungen untersucht. Es zeigte sich, dass EBV lediglich in Hirngewebe HIV-Infizierter nachweisbar ist und hier in unerwartet hohem Ausmaß. Mit Ausnahme der HIV-assoziierten primären ZNS-Lymphome war der EBV-Nachweis weitgehend Unabhängigkeit von den jeweils untersuchten Krankheitsbildern. Die statistische Auswertung zeigte keine signifikante Assoziation von EBV mit den Krankheitsbildern HIV-Enzephalopathie oder HIV-assoziiertes sekundäres Lymphom des ZNS. Die Infektion des ZNS mit EBV war stattdessen signifikant abhängig von einer gleichzeitigen HIV-Infektion. Entgegen der Erwartung, primär Immunzellen als morphologisches Korrelat einer EBV-Infektion des ZNS anzutreffen, kamen vor allem Neurone und wenig Gliazellen vorwiegend in der ISH und deutlich geringer in der IHC zur EBV-positiven Darstellung. EBV wurde bisher nur in Zusammenhang mit seinem ausgesprochenen Lymphotropismus, seines onkogenen Potentials und mit wenigen parainfektiösen Prozessen erwähnt, ein direkter Neurotropismus des EBV war nicht bekannt. Diese Befunde lassen EBV in die Nähe anderer Mitglieder der Herpesfamilie wie dem HSV oder CMV rücken. Bisherige Erklärungsmodelle für die Entstehung neuropathologischer Krankheitsbilder während einer HIV-Infektion, die v.a.einer primären Schädigung des ZNS durch das HIV zugeordnet werden, wie die HIV-Enzephalopathie, zeigen sich zu eindimensional. Sie berücksichtigen zu wenigdie Rolle etwaiger Co-Infektionen des ZNS, wie in der vorliegenden Arbeit durch den Nachweis von EBV aufgezeigt wurde. Ob EBV trotz statistisch nicht signifikanter Assoziation mit der HIV-Enzephalopathie eine Funktion bei der Entstehung dieses Krankheitsbildes hat, bleibt unklar, wenn auch wahrscheinlich.
Infektionen mit Herpes simplex Virus Typ 1 und 2 sind weltweit verbreitet. HSV1 verursacht in den meisten Fällen orofaziale Infektionen, wohingegen HSV2 normalerweise für genitale Ulzerationen verantwortlich ist. Trotz dieser klassischen Einteilung ist in den letzten Jahren vermehrt diskutiert worden, wie groß der Anteil von HSV1 bei genitalen und HSV2 bei extragenitalen Infektionen ist. Die Daten von 453 Patienten mit positivem Nachweis einer Herpes simplex Virus Infektion (nachgewiesen über eine Hautabstrich Untersuchung mit anschließender Anzucht des Virus in Zellkultur) wurden retrospektiv ausgewertet. Es handelte sich um Patienten der Universitätsklinik Frankfurt, bei denen im Zeitraum zwischen Januar 1996 und Dezember 2002 ein oder mehrere positive HSV Abstriche untersucht werden konnten. Der nachgewiesene Herpestyp wurde mit verschiedenen Kriterien wie Alter und Geschlecht des Patienten, sowie Lokalisation der Herpesinfektion korreliert. Als Ergebnis ergab sich folgende Herpestypverteilung: Herpes simplex Virus Typ 1 positiv waren 66% der Isolate, 34% waren HSV2 positiv. Herpes Typ 2 konnte bei 38% der insgesamt 212 weiblichen Patienten und bei 30% der insgesamt 241 männlichen Patienten nachgewiesen werden. Auch in unserer Untersuchung konnte gezeigt werden, dass die in vielen Studien beschriebene typische Altersverteilung für HSV1 und HSV2 besteht: in der Altersgruppe der bis zu 10 Jahre alten Kinder waren alle Isolate HSV1 positiv. HSV2 positive Abstriche wurden erst mit Beginn des Alters der ersten Intimkontakte gefunden. Die meisten HSV1 und HSV2 Abstriche stammten aus der Altersgruppe der 31-40 Jahre alten Patienten. Wie erwartet konnte Herpes Typ 1 vermehrt aus extragenitalen Läsionen nachgewiesen werden: 95% dieser Abstriche waren HSV1 positiv. Anders sah die Typ-Verteilung der genitoanalen Abstriche aus: 75% dieser Läsionen wurden durch HSV2 und 25% durch HSV1 verursacht. Bei den Patienten mit Tumorerkrankung, Zustand nach Transplantation oder positivem HIV Status in der Anamnese, die mit über 50% einen Großteil des Gesamtkollektives bildeten, war die Herpestypverteilung im großen und ganzen mit dem restlichen Kollektiv vergleichbar. Viele Patienten dieses Kollektivs hatten mehrere Herpes simplex Virus positive Abstriche. Abschließend kann festgestellt werden, dass die typische Verteilung von HSV1 als Verursacher von extragenitalen Infektionen und HSV2 als Verursacher von genitoanalen Infektionen weitestgehend besteht. Allerdings war etwa ein Viertel dieser genitoanalen Infektionen durch HSV1 verursacht.
In der vorliegenden Untersuchung werden 178 Kenia-Reisende vor und nach der Reise schriftlich befragt. Erfasst werden vor der Reise persönliche Daten, Vorerkrankungen, geplan-te Reisedauer, durchgeführte Impfungen und Vorhaben in Kenia. Nach der Reise wird nach gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Reise, Medikamenteneinnahme, Malaria-Chemoprophylaxe und Beachtung von Ernährungsregeln gefragt. Ziel ist es, Qualität und Möglichkeiten der reisemedizinischen Beratung zu untersuchen. Fast alle Personen (98%) fahren in den Urlaub, 74% für zwei, 18% für drei Wochen. Strand-urlaub (89%) und Safaris (85%) sind die bevorzugten Beschäftigungen. 97% der Reisenden lassen sich vor der Reise medizinisch beraten. Nur 3% der Reisenden geben an, vor der Reise keine reisemedizinische Beratung vorgenommen zu haben; es handelt sich um Reisende mit Tropenerfahrung. Die Beratung erfolgt in drei Viertel der Fälle durch den Hausarzt. Nur 43% sind allen Impfempfehlungen der STIKO nachgekommen (Hepatitis A, Poliomyelitis, Tetanus und Diphtherie). Lediglich 75% der Reisenden nehmen eine für Kenia indizierte Malaria-Chemoprophylaxe ein (71% Mefloquin, 4% Atovaquon-Proquanil). 8% verzichten auf eine Chemoprophylaxe, 15% nehmen eine Prophylaxe ein, gegen die bereits Resistenzen beste-hen, zwei Personen (1%) eine homöopathische Prophylaxe. Sämtliche Personen, die auf eine Chemoprophylaxe verzichten, reisen nicht zum ersten Mal in ein tropisches Land. 44% der Reisenden leiden während der Reise an gesundheitlichen Beschwerden, wobei Durchfall mit 35% die mit Abstand häufigste Erkrankung ist. 20-29-jährige erkranken am häufigsten daran. Neben Durchfall stellen pulmonale Erkrankungen sowie Infektionen im HNO-Bereich die größte Gruppe von Erkrankungen dar. Folgende Symptome treten nur ver-einzelt auf: Sonnenbrand, Sonnenallergie, Insektenstiche, Fieber, Reizhusten, Atembeschwer-den, Schlafstörungen, Blasenentzündung, Furunkel am Unterarm, Gelenkbeschwerden, Hals-schmerzen, Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen, Obstipation, Ohrgeräusche, Schüttel-frost, Sodbrennen, Übelkeit, Unruhe, Zahnentzündung, Zerrung am Fuß und geschwollene Augen. 3% benötigen wegen leichterer Beschwerden ärztliche Hilfe während der Reise. Schwerwiegende Erkrankungen oder Unfälle werden nicht genannt. Tropen-Erstreisende haben signifikant häufiger gesundheitliche Beschwerden als Reisende mit Tropenerfahrung. Keine bedeutende Rolle bei der Beschwerdehäufigkeit spielen in dieser Studie die Unterkunft am Reiseort, Organisation der Reise (durch eine Reisegesellschaft oder selbstständig), Vorerkrankungen und die Art der Malariaprophylaxe. 10% der Befragten ge-ben an, nach der Reise einen Arzt aufgesucht zu haben, 6% zur Vorsorge, 4% wegen leichter Beschwerden wie Durchfall oder Bronchitis. Während der Reise ist der Reisende zahlreichen Risiken ausgesetzt. Die Studie zeigt, dass neben impfpräventiblen Erkrankungen und Malaria auch weniger vital bedrohliche Erkran-kungen, wie Reisediarrhöe, Grippe oder ein Sonnenbrand, das Wohlbefinden der Reisenden einschränken können. Der Reisende sollte ausführlich über die bestehenden Risiken im Reise-land informiert werden, um eigenverantwortlich Risiken und Gefahren vermeiden zu können. Die reisemedizinische Beratung muss daher weit über die „klassischen“ Beratungsinhalte, wie Impfempfehlungen und Malariaprophylaxe, hinausgehen. Für die Berücksichtigung der Reisemedizin in der Aus- und Weiterbildung bestehen derzeit nur geringe Möglichkeiten, da sie als interdisziplinäres Fach weder einem Lehrgebiet noch einem Fachgebiet oder –bereich zuzuordnen ist. Durch eine Einbindung in ein Lehrgebiet wie die Allgemeinmedizin und Eingliederung in die Weiterbildungsordnung würde eine Verein-heitlichung der Aus- und Weiterbildung erreicht und damit eine Qualitätssicherung der reise-medizinischen Beratung begünstigt werden.
Für diese retrospektive Studie wurden 157 Sportlerinnen in den Sportarten Fußball, Handball und Basketball über ihre Verletzungen und Fehlbelastungsfolgen in einem Erfassungszeitraum von 4 Jahren befragt. Die Sportlerinnen wurden in die Leistungsklassen Hochleistungssport und Leistungssport eingeteilt.
Die Probandinnen waren im Fußball durchschnittlich 22,2 Jahre alt, hatten im Schnitt 12,7 Trainingsjahre hinter sich und trainierten 7,9 Stunden in der Woche mit einem prozentualen Krafttrainingsanteil von 23%. Die Wettkampfanzahl pro Jahr lag bei durchschnittlich 32,7. Die relativ kleine Anzahl von 7 Hochleistungsfußballerinnen kann diese Werte als zu niedrig verfälscht haben.
Im Handball lag das Durchschnittsalter bei 25,1 Jahren, 16,3 Trainingsjahren und 8,9 Wochenstunden Training mit 16% Krafttrainingsanteil. Die Zahl der Wettkämpfe betrug durchschnittlich 33,4 pro Jahr.
Die Basketballerinnen waren durchschnittlich 23,6 Jahre alt, seit 12,7 Jahren im Training und von 9,7 Stunden Wochentraining zu 18% im Kraftraum. Sie absolvierten 41,6 Wettkämpfe im Jahr.
Im Erfassungszeitraum von 4 Jahren trat bei fast allen Sportlerinnen, bis auf 4 Leistungssportlerinnen im Fußball, mindestens einmal akut eine Verletzung auf, bei allen jedoch mindestens einmal eine Fehlbelastungsfolge. Das heißt, dass 97% der Befragten mindestens einmal akut verletzt waren, in Sportarten aufgeteilt, dass zu 100% im Handball und Basketball jede Sportlerin mindestens einmal verletzt war.
Im Fußball ergab sich eine Verletzungshäufigkeit von 2,18 akuten Verletzungen, bzw. 2,25 Fehlbelastungsfolgen pro Jahr. Auf je 100 Belastungsstunden gab es 0,47 Verletzungen bzw. 0,50 Fehlbelastungsfolgen pro Jahr. Die Handballerinnen hatten eine Verletzungshäufigkeit von 2,55 pro Jahr und 2,12 Fehlbelastungsfolgen. Auf 100 Belastungsstunden entspricht dies einer Verletzungshäufigkeit von 0,53 akuten Verletzungen pro Spielerin und 0,43 Fehlbelastungsfolgen pro Jahr.
Im Basketball lag die Verletzungshäufigkeit bei 1,89 akuten Verletzungen und bei 1,71 Fehlbelastungsfolgen, bzw. bei 0,35 akuten Verletzungen und bei 0,32 Fehlbelastungsfolgen bezogen auf 100 Belastungsstunden.
Hochleistungssportlerinnen waren aufgrund des relativ hohen Trainingsumfanges und der Wettkampfbelastung gegenüber den Leistungssportlerinnen pro Jahr absolut gesehen häufiger verletzt und mussten mit mehr Fehlbelastungsfolgen rechnen.
Pro Belastungsstunde zeigten jedoch die Leistungssportlerinnen mehr
Sportverletzungen und auch Fehlbelastungsfolgen. Ein erhöhtes Trainingspensum bzw. Wettkampfpensum bedeuten also nicht gleichviel mehr Verletzungen.
Rund 52% aller akuten Verletzungen waren leichte Verletzungen ohne notwendige Sportpause oder ärztliche Behandlung, etwa 28% waren mittelschwer, d.h. sie machten eine Sportpause von kürzer als 2 Wochen und/oder eine Behandlung durch einen Arzt notwendig und etwa 19% waren schwerer Art mit ärztlicher Behandlung und einer Sportpause von länger als 2 Wochen.
77% aller Fehlbelastungsfolgen waren leichte, rund 20% mittelschwer und lediglich ca. 3% aller Fehlbelastungsfolgen schwer. Todesfälle oder Invaliditätsfälle konnte diese Studie nicht erfassen.
Die meisten Verletzungen ereigneten sich im Wettkampf mit ca. 52% im Vergleich zu etwa 48% im Training. Da nun aber die Wettkampfzeit deutlich geringer ist als die Trainingszeit, ergab sich in den einzelnen Sportarten folgende Relation: im Fußball liegt der Faktor, der eine Aussage über die erhöhte Verletzungswahrscheinlichkeit im Wettkampf macht, bei 9, im Basketball bei 17 und im Handball ergab sich der Faktor 20. Diese Zahlen verdeutlichen die erhöhte Risikobereitschaft und damit
Verletzungsgefahr im Wettkampf.
Die häufigsten Verletzungen betrafen die Muskeln mit über 30% aller Verletzungen, insbesondere im Fußball und Handball, gefolgt von Gelenkverletzungen wie Supinationstraumata im oberen Sprunggelenk, besonders im Fußball und Basketball, und Distorsionen der Finger, besonders Handball und Basketball. Die meisten Fehlbelastungsfolgen zeigten sich an Gelenken, wie Hüftgelenk und Sprunggelenk im Fußball, Schulter-, Ellenbogen- und Kniegelenk im Handball und Sprung- und Kniegelenk im Basketball.
Die meisten der oben aufgeführten Beschwerden zogen keine weiteren
Konsequenzen wie Trainingsausfall oder Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung nach sich, sie sollten jedoch Anlass dafür sein, diese als erste Warnsymptome des Körpers zu erkennen, um weitere Schäden vermeiden zu können. Rund 3% aller Verletzungen oder Fehlbelastungsfolgen waren Frakturen, insbesondere im Fußball traten Zehen-, Clavicula-, Nasenbein- und Kieferfrakturen auf. 10% aller Frakturen waren Stressfrakturen.
Die meisten akuten Verletzungen ereigneten sich an der unteren Extremität mit über 50, in allen drei Sportarten, am häufigsten im Fußball (66% im Leistungssport und 59% im Hochleistungssport) und Basketball (67% im Hochleistungssport und 55% im Leistungssport). Auch die Fehlbelastungsfolgen waren an der unteren Extremität am häufigsten, im Basketball 67%, im Handball über 50% und im Fußball 48%.
Die obere Extremität war bei allen drei Sportarten (Fußball 18%, Handball und Basketball je 35%) am zweithäufigsten Ort akuter Verletzungen. Nur im Handball waren auch die Fehlbelastungsfolgen am zweithäufigsten betroffen. Dies war der Rumpf mit 36% im Fußball und 20% im Basketball.
Akute Verletzungen in der Kopfregion traten mit 14% im Fußball, mit 12% im Handball und mit knapp 5% im Basketball auf. Fehlbelastungsfolgen waren nur im Fußball mit fast 10% erwähnenswert.
Der Rumpf war in allen drei Sportraten selten akut verletzt, im Fußball mit fast 3% Anteil an allen akuten Verletzungen noch am häufigsten. Fehlbelastungsfolgen in der Rumpfregion traten bei den Handballerinnen mit fast 11% am seltensten auf.
Die meisten akuten Verletzungen pro Spielerin und Jahr zogen sich die Hochleistungsspielerinnen im Vergleich zu den Leistungssportlerinnen zu, im Fußball mit 2,68, im Handball mit 2,55 und Basketball mit 2,42 pro Spielerin und Jahr. Bei den Leistungssportlerinnen verletzten sich akut pro Jahr mit 2,54 Verletzungen die Handballerinnen, mit 2,08 die Fußballerinnen und mit 1,7 Verletzungen die Basketballerinnen.
Auf je 100 Belastungsstunden, Trainings- und Wettkampfstunden addiert, verletzten sich mit 0,58 akuten Verletzungen pro Jahr am häufigsten die Handballerinnen aus dem Leistungsbereich, gefolgt von den Fußballerinnen mit 0,48 Verletzungen im Leistungs- und 0,45 im Hochleistungsbereich. Die Handballerinnen im Spitzenbereich waren 0,34mal im Jahr akut verletzt. Mit 0,31 im Hochleistungsbereich bzw. 0,37 im Leistungsbereich verletzten sich die Basketballerinnen am seltensten.
Insgesamt gesehen verletzten sich am häufigsten pro Jahr und Spielerin die Handballerinnen mit durchschnittlich 2,55 Verletzungen, die Fußballerinnen mit 2,18 und die Basketballerinnen mit 1,89 Verletzungen.
Auf 100 Belastungsstunden ergab sich die gleiche Reihenfolge.
Die meisten Fehlbelastungsfolgen traten mit 2,54 pro Spielerin und Jahr im Hochleistungsbereich der Fußballerinnen auf und mit 2,48 im Handball des Spitzenbereichs. Mit 1,79 im Leistungsbereich bzw. 1,48 im Hochleistungsbereich waren die Basketballerinnen am seltensten verletzt.
Auf 100 Belastungsstunden zeigt sich mit 0,52 pro Spielerin und Jahr bei den Fußballleistungsspielerinnen die größte Verletzungshäufigkeit, gefolgt von den Handballerinnen im gleichen Leistungsniveau. Mit 0,19 Fehlbelastungsfolgen waren die Basketballerinnen im Hochleistungsbereich am seltensten verletzt.
Alle Sportlerinnen in der jeweiligen Sportart, zusammen betrachtet, zeigen, dass die Fußballerinnen mit 2,48 Fehlbelastungsfolgen pro Jahr zu rechnen haben, Handballerinnen mit 2,12 und Basketballerinnen mit 1,71 Fehlbelastungsfolgen.
Der überwiegende Teil aller akuten Verletzungen und Fehlbelastungsfolgen blieb für die Spielerinnen ohne Konsequenzen, d.h. sie hatten keine Sportpause und benötigten keinen Arztbesuch, in dieser Studie als leichte Verletzungen/Fehlbelastungsfolgen definiert.
Etwa jede vierte Verletzung bei den Basketballerinnen war von schwerer Art, d.h. eine Sportpause von länger als 2 Wochen und eine ärztliche Behandlung waren notwendig, darunter z. Bsp. Außenbandrupturen am oberen Sprunggelenk und Meniskusschäden. Etwa jede fünfte akute Verletzung, wie z. Bsp. Commotio cerebri, Nasenbeinfrakturen oder Distorsionen des Schultergelenkes, zwang die Fußballerinnen und Handballerinnen zu einer zweiwöchigen Sportkarenz.
Schwere Fehlbelastungsfolgen, wie z.B. Stressfrakturen der Tibia, hatten in allen drei Sportarten nur einen verschwindend geringen Anteil.
Vor Beginn eines leistungsmäßig-betriebenen Sports sollte eine sportärztliche Untersuchung durchgeführt werden, um Verletzungen und Überlastungsschäden, die aufgrund von anatomischen Varianten oder pathologischen Bewegungsmustern entstehen könnten, zu vermeiden, bzw. zu reduzieren. Pathologische Befunde bei Jugendlichen können Grund dafür sein, dass vom leistungsmäßigen Spiel abzuraten ist, um Sportschäden zu vermeiden.
Am Anfang sollte die Sportlerin für Materialbeschaffung fachkundigen Rat einholen, um mit optimalem Schutz (z. Bsp. Schienbeinschützer, hohe Basketballschuhe) einer Verletzung vorzubeugen.
Anatomische Varianten und Fehlstellungen des Bewegungsapparates sollten durch entsprechendes Material (z. Bsp. Einlagen, Sprunggelenksorthesen, Tape), aber auch durch ein gezieltes, individuelles Kraft-, Koordinations- und Techniktraining ausgeglichen werden. Besonders der Ausgleich einer muskulären Dysbalance im Bereich der Sprunggelenke (z. Bsp. Supinationstraumata) könnte das Verletzungsrisiko in dieser Region reduzieren.
Das Tapen bestimmter Gelenke (z. B. twin-taping an den Fingern) oder das sog. „physiologische Tapen“ sollte fachkundig angeleitet und ausgeführt werden.
Fehlerhafte Technik, mangelnde Kondition und mangelnder Trainingsaufbau sind ebenfalls Ursache für Verletzungen und Überlastungsschäden.
Somit ist die Zusammenarbeit von Ärzten, Trainern, Sportpsychologen und Physiotherapeuten von großer Bedeutung, um auf ausreichende Regenerationszeiten, realistische Zielsetzungen in der Rehabilitation, gesunde und richtige Ernährung sowie auf einen gutstrukturierten Trainingsaufbau achten zu können.
Im leistungsmäßig-betriebenen Sport ist die Risikobereitschaft immer hoch, so dass besonders im Auftreten von weiteren Faktoren wie Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, mangelhaften Materials, fehlerhafter Ernährung etc. ein erhöhtes Verletztungspotential vorliegt.
Der überwiegende Anteil aller in dieser Studie erfassten Verletzungen trat während eines Wettkampfes auf, auch durch den Einfluss des Gegners. Um den Anteil an den Verletzungen, die aufgrund von Regelwidrigkeiten entstanden sind, zu reduzieren, sind von den Schiedsrichtern diese Regelverstöße konsequent zu ahnden, bzw. die Spielregeln durch die Sportverbände zu ändern.