Refine
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (20)
Language
- German (20)
Has Fulltext
- yes (20)
Is part of the Bibliography
- no (20)
Keywords
- Dentin adhesives (1)
- Endodontie (1)
- ISO (1)
- Karies (1)
- OSCE (1)
- OSPE (1)
- Online-Umfrage (1)
- Prädiktive Validität (1)
- Reliabilität (1)
- Toxikologie (1)
Institute
- Medizin (20)
1. Die einzelnen Schritte der instrumentellen Zahnextraktion in der Antike sind dem heutigen Vorgehen im Prinzip sehr ähnlich: das Ablösen des supraalveolären Faserapparates, die Luxation und das Herausziehen des gelockerten Zahnes aus der Alveole längs der Zahnachse. 2. Wurzelreste sollten – folgen wir der antiken Literatur – durch eine spezielle Wurzelfaßzange, der „rizagra“, entfernt werden. Die antiken Texte erwähnen nicht die operative Entfernung von Wurzelresten durch Osteotomie. Der Hebel zur Zahnentfernung war den Römern höchstwahrscheinlich unbekannt. 3. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken bildeten sich in der Antike immer wiederkehrende Therapieschritte heraus, die für die Behandlung eines schmerzhaften Zahnes von sämtlichen Autoren medizinischer Abhandlungen empfohlen wurden: - medikamentöse Schmerzausschaltung - medikamentöse Lockerung der Zähne durch Gifte und starke Ätzmittel - Ziehen des gelockerten oder des bereits durch pathologische Prozesse beweglichen Zahnes mit den Fingern - Extraktion des Zahnes mittels einer Zange 4. Die instrumentelle Entfernung des Zahnes wurde nur im äußersten Notfall vorgenommen und wurde in erster Linie von Allgemeinärzten durchgeführt. Ärzte, die auf Zahnbehandlungen spezialisiert waren, werden zwar erwähnt („medicus dentalis“), kommen aber hauptsächlich in den Großstädten (Rom, Alexandria) vor und bilden dadurch die Ausnahme. Von einer „Zahnärzteschaft“ in der Antike kann daher keine Rede sein; wir müssen eher von einem „Außenseiterstatus“ dieses Berufsstandes ausgehen. 5. Die Zahnzange („odontagra“, „forceps“, „dentiducum“) bestand in der Antike aus Eisen. 6. Griff- und Faßteil aller Zangen bilden eine Gerade und entsprechen nach moderner Klassifizierung von Zahnzangen dem Typus der Oberkieferzahnzange. Demnach handelt es sich bei den römischen Zangen um ein Instrument, das die Unterscheidung in Unter- und Oberkiefer nicht kannte. Die einzelne Zange wurde sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer sowie auf der linken als auch auf der rechten Kieferseite eingesetzt. Daher könnte man von einer Universalzange sprechen, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die Römer unterschieden den Einsatz von Zangen für den Front- und Seitenzahnbereich. Die Faßenden oder Branchen lassen sich in unterschiedlichen Größen nachweisen, die ähnliche Abmessungen haben wie heutige Zahnzangen. Möglich ist auch, daß es sich bei den „kleineren“ Exemplaren um die in der antiken Literatur beschriebene Wurzelfaßzange, die „rizagra“, handelt. Im Gegensatz hierzu kommen die medizinischen Zangen aus Bronze als Zahnzangen nicht in Betracht, da ihre größere Branchenbreite eine optimale Zahnextraktion nicht erlaubt. Sie fallen zu groß aus und würden bei Luxationsbewegungen wie auch beim Greifen die Nachbarzähne unweigerlich beschädigen. 7. Die bis heute aufgefundenen Zangen decken einen Zeitraum ab, der von der Zeitenwende bis in die Spätantike des 4. nachchristlichen Jahrhunderts reicht. Die ältesten Fundstücke aus datierbaren Fundkomplexen sind die Zangen aus dem Bereich des augusteischen Fundplatzes von Augsburg-Oberhausen (früheste Zangentypen) bis hin zu dem Grabfund von Gadara (Jordanien) aus der Mitte des 4. Jahrhunderts n. Chr. Innerhalb dieser Zeitspanne bleiben die wesentlichsten Konstruktionsmerkmale der Zangen – bis auf die Gestaltung der Enden der Branchen – konstant, eine Erscheinung, die uns auch von der übrigen materiellen Sachkultur der Römer bekannt ist. Bewährte Werkzeuge, Instrumente oder Waffen werden über Jahrhunderte kaum verändert. 8. Zu den wesentlichen Konstruktionsmerkmalen zählen: - die bajonettförmige Gestaltung der Faßenden / Aufbiegung der Branchen - Die Hebelverhältnisse zwischen Griff und Zangenbranchen, die sich zwischen 1:1,7 und 1:2,5 bewegten und damit deutlich unter den Werten heutiger Zahnzangen mit 1:5 liegen, erlaubten demnach nur eine verminderte Kraftwirkung bei der Extraktion. - Das mit einem Schmiermittel beschichtete Zangenschloß setzte sich wahrscheinlich immer aus einem Eisenstift zusammen, der durch zwei angenietete, weichere Buntmetallscheiben fixiert wurde. Die Scheiben setzten die Reibung herab und gaben gleichzeitig den beiden eisernen Schenkeln der Zange eine entsprechende Führung bei Zangenöffnung und Zangenschluß. - Die relativ dünn ausgebildeten, runden oder kantigen Griffe wurden wohl mit einer Griffumwicklung (Textil, Leder) versehen, wodurch ein ergonomisches Zufassen erlaubt und ein Abrutschen der Hand bei Luxations- und Zugbewegungen verhindert wurde. - Ein Abgleiten der organischen Griffumwicklung vom Metall wurde durch die auffälligen und unterschiedlich ausgeführten Verdickungen am Griffende unterbunden. - Durchgängig läßt sich bei der Ausbildung der Branchen eine Veränderung hin zu einer Zahnzange erkennen, die den Zahn mögichst vollständig umfaßt. Im Verlauf von drei Jahrhunderten wurde eine technische Verbesserung vorgenommen: Die anfängliche kneifzangenartige Gestaltung der Branchen wurde zugunsten einer vertieften und hohlkehlartig ausgeformten Gestaltung der Faßenden aufgegeben, aus der sich schließlich die jüngsten Fundstücke mit dornenartigen Branchen entwickelten. Damit wurde der Halt der Zange am Zahn deutlich verbessert und die Gefahr einer Kronenfraktur herabgesetzt. 9. Trotz der beschriebenen Veränderungen der Zahnzangen blieben diese Instrumente von Anfang an multifunktional einsetzbar, da sie nicht nur zum Zahnziehen, sondern auch zum Entfernen von Splittern, Geschossen und Pfeilspitzen verwendet wurden. Daraus resultiert, daß sich keine ausgeprägte Typenvielfalt entwickelte, ein Phänomen, das wir auch von anderen medizinischen Gerätschaften aus der Römerzeit kennen. Bewährte Instrumente wurden über Jahrhunderte eingesetzt, ohne wesentliche Veränderungen zu erfahren. 10. Offenbar verläuft die Entwicklung der Zahnzange parallel zur Herausbildung einer medizinischen Betreuung innerhalb der römischen Armee. Beginnend in der Regierungszeit des Augustus hält diese Entwicklung bis in die Spätantike an. Ein gewisser Einfluß aus Griechenland ist wahrscheinlich, eine Weiterentwicklung durch die Römer gesichert. Möglich ist aber auch, daß die Zahnzange in der vorliegenden Form eine römische Erfindung ist. 11. Der Typus der römischen Zahnzange war dem Mittelalter nach heutigem Stand der Forschung unbekannt. Das europäische Mittelalter nahm Neuerungen aus der Welt der Araber auf (z.B. den Hebel) und entwickelte eigene Instrumente (z.B. den Pelikan). Bis in die Neuzeit (der Zeit des Barock und des Absolutismus) hinein war die Zahnheilkunde weitgehend in den Händen von Handwerkern (Barbiere, Zahnbrecher, niedere Wundärzte). Ob die Kenntnis der römischen Zahnzangen an dieser Entwicklung etwas geändert hätte, ist unwahrscheinlich. Erst durch den technischen Fortschritt des 19. und 20. Jahrhunderts kann die Zahnextraktion sicher und vorhersehbar durchgeführt werden (anatomische Zahnzange, Lokalanästhesie, Röntgenstrahlen, elektrische Lichtquellen und Motoren, kompressorbetriebene Absauganlagen).
Die Flusssäure stellt in der modernen zahnärztlichen Adhäsivtherapie eine wichtige Substanz dar. Nur sie allein vermag außerhalb der Mundhöhle ein gleichmäßiges Relief in die defektzugewandte Fläche einer vollkeramischen Einlagefüllung (Inlay) zu ätzen, das es ermöglicht, eine mikro-mechanische Verzahnung mit einem Befestigungszement auf Komposit-Basis einzugehen. Ein Silanisierungsvorgang soll zudem die chemische Bindung zwischen Keramik und Zement ermöglichen und die Haftung optimieren. Kommt es trotz sorgfältigster Handhabung der Restauration und Befolgung sämtlicher Präparationsregeln zu Frakturen, stellt sich die Frage nach der Reparaturfähigkeit solcher Defekte in situ. Grundvoraussetzung hierfür bleibt jedoch die Konditionierung der keramischen Verbundflächen mittels Flusssäure. Die Auswirkungen der als höchst ätzend eingestuften Flusssäure bei Hautkontakt sind weitestgehend bekannt: Neben den auftretenden starken Schmerzen kann es zur Überschwemmung des gesamten Körpers mit Fluoriden kommen. Die Vitalfunktionen des menschlichen Körpers sind durch das Ausfällen des Kalziums durch das Fluorid im höchsten Maße bedroht. Infolge dessen kann es zum Herzstillstand kommen. Aus diesen Gründen war die Untersuchung der Auswirkungen der Flusssäure unerlässlich. Ein von SCHMALZ 1988 beschriebenes Verfahren der Agar-Overlay-Methode in Verbindung mit einem von HEIDEMANN 1982 und 1985 erprobten Modell der Primärzellkultur mit humanen Gingivafibroblasten bildete die Grundlage für eigene Untersuchungen. Dentinscheiben 9 verschiedener Stärken von 100 bis 500 μm wurden mit Flusssäure behandelt und mit 10 ml Ringer-Lösung gespült oder ungespült auf den Zellrasen, der mit Agar überschichtet war, zurückgelegt. Das gleiche Verfahren wendete man bei der Prüfung der Zytotoxizität eines Gemisches aus Fluss- und Phosphorsäure an. In den Versuchsreihen wurde das Verhalten der einlagigen Zellpopulation phasenkontrastmikroskopisch hinsichtlich zytotoxischer Erscheinungen beobachtet und fotographisch dokumentiert....
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden 59 Zähne mit Paro-Endo-Läsionen im Zeitraum von 1994 bis 2004 nach einem standardisierten Behandlungskonzept behandelt und regelmäßig nachuntersucht. Die Nachuntersuchung erfolgte klinisch, röntgenologisch sowie durch Befragung der Patienten. Ziel dieser Arbeit war es, die gestellte Diagnose und die Therapiemaßnahmen zu evaluieren, Aussagen zur Langzeitprognose zu treffen und mögliche Gründe für eine trotz Behandlung später notwendige Zahnextraktion herauszufinden. Die Datenaufbereitung und die statistische Analyse wurden mit dem Programm SPSS Version 12.0.1 (SPSS Inc., USA 2003) durchgeführt. Die Untersuchungen führten zu folgenden Ergebnissen: • Eine Paro-Endo Läsion tritt gehäuft an Unterkiefermolaren auf (47,5 %). • Zähne mit einer prothetischen Versorgung in Form einer Krone (auch Brückenpfeilerzähne) weisen häufiger eine Paro-Endo Läsion (59,3 %) auf als Zähne mit oder ohne Füllung. • Es konnten 36 Zähne (61%) länger als 5 Jahre erhalten werden. • In Bezug auf den Zahnerhalt ist für Zähne mit einer primär endodontische Läsion eine optimistischere Prognose zu erstellen als für Zähne, die primär parodontal betroffen sind. • Bis zum heutigen Zeitpunkt, 5-10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, sind insgesamt 35 (59%) der untersuchten Zähne extrahiert worden. • Die „wesentlichen Gründe“ für eine Extraktion waren parodontale Probleme (n=12 / 20,3 %) und endodontische Komplikationen (n=9 / 15,3 %). In nur 8,5 % der Fälle (n=5) konnte eine vertikale Wurzelfraktur nachgewiesen werden, die dann zum Zahnverlust führte. Die Studie zeigt, dass Zähne mit Paro-Endo-Läsionen im Grunde keine günstige Langzeitprognose aufweisen. Von den hier aufgeführten 59 Zähnen konnten lediglich 36 Zähne länger als 5 Jahre erhalten werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt (5 bis 10 Jahre nach Therapiebeginn) gingen aber insgesamt 35 Zähne trotz Behandlung verloren. Das dennoch 24 Zähne erhalten werden konnten, muss dem hier beschriebenen Behandlungskonzept gutgeschrieben werden. Die Langzeitprognose einer behandelten Paro-Endo-Läsion ist abhängig von einer korrekten Erstdiagnose, einer sorgfältigen Wurzelkanalbehandlung und sie ist limitiert durch den Grad der parodontalen Destruktion.
Von den etwa 400 subgingival nachgewiesenen Mikroorganismen stehen nur wenige eng mit der Parodontitis in Verbindung. Zu diesen werden Aggregatibacter actinomycetemcomitans (AA), Porphyromonas gingivalis (PG), Tannerella forsythensis (TF) und Treponema denticola (TD) gezählt. Aggressive und generalisierte schwere chronische Parodontitiden, bei denen eine Infektion mit bestimmten Parodontalpathogenen, insbesondere AA, vorliegt, lassen sich nur durch systemische Gabe von Antibiotika zusätzlich zur mechanischen antiinfektiösen Therapie erfolgreich therapieren. Für den quantitativen und qualitativen Nachweis dieser Keime stehen in der Routinediagnostik kommerziell überwiegend molekularbiologische Methoden zur Verfügung. Je nachdem, welche Komplexe subgingivaler Mikroorganismen sich nachweisen lassen, werden unterschiedliche Antibiotikaregime vorgeschlagen. Dazu sollen Plaqueproben aus den jeweils tiefsten parodontalen Taschen mit Blutung oder Suppuration entnommen werden. Für die systemische Antibiotikagabe in der Therapie spezieller Parodontitisformen ist nicht die subgingivale Flora einzelner Taschen, sondern ein repräsentatives Bild der subgingivalen Flora des jeweiligen Patienten relevant. Deshalb werden aus Kostengründen dazu häufig Proben aus mehreren Taschen zusammengefasst und als sogenannte „gepoolte“ Probe ausgewertet. Ziele dieser Studie waren zu einem, die Übereinstimmung der Ergebnissen der Analyse gepoolter Proben mit den Ergebnissen der separaten Analyse dieser Proben zu überprüfen und zum anderen, ob der Nachweis bestimmter Bakterien die klinischen Diagnosen chronische bzw. aggressive Parodontitis ermöglicht. Insgesamt wurde bei 60 Patienten (33 weiblich) mit einer unbehandelten aggressiven (AgP: 30) oder generalisierten schweren chronischen Parodontitis (ChP: 30) subgingivale Plaque aus den 4 parodontalen Taschen mit der höchsten Sondierungstiefen entnommen. Jeweils 2 sterile Papierspitzen wurden gleichzeitig an den ausgewählten Stellen nach subgingival platziert. Anschließend wurde jeweils eine Papierspitze in ein separates Transportgefäß gegeben und die jeweils andere mit 3 weiteren des gleichen Patienten gepoolt (MT4). Der Inhalt jedes Gefäßes wurde mit einem von zwei kommerziellen Tests (RNS-Sondentest oder real time PCR) auf Aggregatibacter actinomycetemcomitans (AA), Porphyromonas gingivalis (PG), Tannerella forsythensis (TF) und Treponema denticola (TD) ausgewertet. Die logarithmierten Bakterienzahlen lagen für MT4 höher als für die separaten Analysen (P< 0,001). Bei der Nachweishäufigkeit aller untersuchten Keime kamen separate Analysen und MT4 zu vergleichbaren Ergebnissen. Für PG, TF und TD war die Übereinstimmung beider Strategien moderat (k > 0,4) bis ausgezeichnet (k > 0,75), für AA schlecht (k = 0,38). PG, TF, und TD wurden bei der Mehrheit der Patienten nachgewiesen (PG: 90%, TF/TD: 98%), während AA in nur 57% der Fälle vorkam. Die logarithmierten Bakterienzahlen für AA lagen bei separater Analyse statistisch signifikant höher bei der aggressiven Parodontitis (AgP) als bei der generalisiert schweren chronischen Parodontitis (ChP) (P=0,036). Dieser Unterschied konnte bei der gepoolten Analyse (MT4) statistisch nicht gesichert werden. TF, PG, und TD wurden mittels separater Analyse bei ChP in statistisch signifikant höheren Zahlen nachgewiesen als bei AgP, dies wurde mittels MT4 nur für TF bestätigt. AA wurde statistisch signifikant häufiger bei AgP als bei ChP mit separater Analyse nachgewiesen. Die Gesamtprävalenz und MT4 konnten diese Beobachtung nicht bestätigen. PG wurde mit allen Analysestrategien häufiger bei ChP als bei AgP nachgewiesen. Die Prävalenz von TF und TD ergab keinen statistisch signifikanten Unterscheid zwischen ChP und AgP. Unter Limitationen der vorliegenden Studie lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen: 1) Bei gepoolter Analyse subgingivaler Plaqueproben werden die untersuchten Bakterien zumindest genauso häufig nachgewiesen wie bei separater Analyse, sodass die gepoolte Analyse für die mikrobiologische Routinediagnostik empfohlen werden kann. Es gibt allerdings eine deutliche Variabilität der Nachweishäufigkeit von Proben, die gleichzeitig entnommen wurden auf Patientenebene. Die Entnahme von 6 statt 4 Proben könnte die Variabilität möglicherweise reduzieren. 2) Der Nachweis von AA unterstützt die klinische Diagnose und beeinflusst die Therapieauswahl. Als alleiniger diagnostischer Test für AgP ist er aufgrund der geringen Sensitivität und des geringen positiven Vorhersagewertes allerdings nicht geeignet. Der Nachweis von PG, TF und TD eignet sich ebenfalls nicht als diagnostischer Test für AgP aufgrund der hohen Prävalenz dieser Keime sowohl bei AgP als auch bei generalisiert schwerer ChP.
In einer prospektiven klinischen Studie wurden 40 Procera-AllCeram-Kronen unter standardisierten Bedingungen bei 18 konsekutiv ausgewählten Patientinnen und Patienten im Front- und Seitenzahnbereich eingegliedert. Als Untersuchungszeitpunkte wurde ein Termin vor der Eingliederung, bei der Eingliederung, sowie nach ein und zwei Jahren Tragedauer festgelegt. Insgesamt 21 Untersuchungskriterien bezogen sich auf die Bewertung der Pfeilerzähne, der Kronen und der Keramik. Weiterhin wurde eine subjektive Beurteilung des Zahnersatzes durch die versorgten Patienten anhand eines Fragenkataloges vorgenommen. Zur Kontrolle der parodontalen Verhältnisse wurden der Approximalraum-Plaqueindex (modifiziert nach LANGE, 1977) und der Sulkus-Blutungsindex (modifiziert nach MÜHLEMANN und SON, 1971) erhoben und die Sondierungstiefen gemessen. Als Kontrollgruppe dienten die entsprechenden kontralateralen Zähne, an denen die gleiche Untersuchung erfolgte. Zusätzlich zu den klinisch erhobenen Daten wurden die Restaurationen zu jedem Untersuchungszeitpunkt fotografisch dokumentiert. Die Untersuchungen nach 24 Monaten Tragedauer ergaben folgende Resultate: Bei keinem der Pfeilerzähne traten ein Vitalitätsverlust, eine Perkussionsempfindlichkeit oder Schmerzen auf. Im Vergleich zu den bei Eingliederung erhobenen Daten (Baseline) verringerte sich die Mobilität der Pfeilerzähne (Veränderung des Anteils der Pfeilerzähne mit Lockerungsgrad 0 von 25,0 % auf 27,5 %, Lockerungsgrad I von 67,5 % auf 70,0 % und Lockerungsgrad II 7,5 % auf 2,5 %). Die Plaqueakkumulation reduzierte sich im Vergleich zu den Daten zum Zeitpunkt der Kroneneingliederung (Baseline) von 12,5 % auf 7,5 %. Eine gingivale Irritation konnte nach zweijähriger Tragedauer bei nur 2,5 % der Pfeilerzähne festgestellt werden, während bei Kroneneingliederung (Baseline) noch 15,0 % betroffen waren. Die Sondierungstiefe blieb an 35 Zähnen konstant oder verbesserte sich um bis zu zwei Millimeter, während bei fünf Pfeilerzähnen eine Erhöhung von einem Millimeter auftrat. Bei keiner Krone konnte die Entstehung einer Sekundärkaries, die Bildung eines sondierbaren Randspaltes oder einer positiven oder negativen Stufe am Kronenrand festgestellt werden. Ebenso kam es bei keiner Restauration zum Verlust der Retention bzw. zur Veränderung der Approximalkontakte. Bezüglich der Keramik lagen bei keiner der eingegliederten Vollkeramikkronen eine Hartkernfraktur, eine partielle Fraktur oder einzelne Frakturlinien vor. Hinsichtlich der Verblendkeramik ließ sich bei keiner Krone eine Verfärbung bzw. ein Glanzverlust feststellen. Die okklusalen Verhältnisse änderten sich im Vergleich zu den bei Eingliederung erhobenen Daten nach Prüfung mit Shimstock- und farbiger Okklusionsfolie nicht. Im Hinblick auf die subjektive funktionelle Bewertung anhand von zehn Fragen durch die versorgten Patient(inn)en resultierte eine positive Bewertung bei allen Personen. Das mittels des Schulnotensystems evaluierte ästhetische Ergebnis ergab bei 17 Patient(inn)en (39 Kronen) die Beurteilung „sehr gut“. Eine Person bewertete das Aussehen der bei Ihr eingegliederten Krone lediglich als „befriedigend“. Unter Berücksichtigung des begrenzten Beobachtungszeitraumes von zwei Jahren kann anhand der vorliegenden Studie festgestellt werden, dass Procera-AllCeram-Vollkeramikkronen eine positiv zu bewertende Behandlungsmethode im Hinblick auf Funktion und Ästhetik darstellen. Bei Gegenüberstellung der ermittelten Ergebnisse zu den in der Literatur vorliegenden Daten von Vollguss- oder Metallkeramikkronen zeigen die eigenen klinischen Resultate, dass das untersuchte vollkeramische System zur Herstellung von konventionell zementierbaren Einzelzahnkronen im Front- und Seitenzahnbereich geeignet erscheint.
Ziel: Ziel der vorliegenden klinisch-experimentellen in vitro Studie war es, die Scherhaftfestigkeit von Kompositproben an humanem Dentin, vermittelt durch zwei selbstkonditionierende Adhäsive, unter simuliertem Dentinliquorfluß zu überprüfen. Material und Methode: Die Scherhaftfestigkeitstests wurden mit insgesamt 60 humanen kariesfreien Molaren durchgeführt. Das Dentin wurde parallel zur Okklusalfläche freigelegt und aus einem Zahn jeweils eine 800 mikrom dicke Dentinscheibe geschnitten. Nach dem Polieren (600 grit SiC) wurden die Dentinadhäsive und der Kunststoff unter simuliertem Dentinliquorfluß (60 cm H2O) auf die Dentinscheiben aufgebracht. Getestet wurden die Dentinadhäsive Clearfil SE Bond (SE) und Adect (AD). In Gruppe 1 wurden beide Adhäsive laut Herstellerangaben aufgetragen, in Gruppe 2 wurde zusätzlich vorher mit Phosphorsäure geätzt. Die Proben wurden anschließend einem Thermocycling ausgesetzt (5°C/ 55°C,5000x) und die Scherhaftfestigkeitswerte mit einer Vorschubgeschwindigkeit von 5 mm/min ermittelt. Ergebnisse: Es ergaben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede in der Scherhaftfestigkeit in den einzelnen Präparategruppen. Die Mittelwerte für SE und AD nach Anwendung laut Herstellerangaben lagen bei 7 bzw. 6 MPa und unterschieden sich nicht signifikant. Mit vorheriger Phosphorsäureätzung beliefen sich die Werte bei SE auf 6 MPa und bei AD auf 6,8 MPa. Schlussfolgerung: In der vorliegenden Untersuchung konnte gezeigt werden, daß mit SE und AD vergleichbare Verbundfestigkeitswerte erreicht werden können. Eine zusätzliche Phosphorsäureätzung des Dentins veränderte die Haftfestigkeit nicht signifikant.
Ziel der vorliegenden Studie war, die maschinelle Aufbereitung stark gekrümmter Wurzelkanäle extrahierter humaner Oberkiefermolaren unter Anwendung von drei verschiedenen Ni-Ti-Instrumentensystemen (Profile®, FlexMaster® und RaCe™) mittels einer modifizierten Methode nach Bramante zur prä- und postoperativen Analyse von Kanalquerschnittsflächen zu untersuchen. Hierfür wurden 60 stark gekrümmte Wurzelkanäle auf drei Versuchsgruppen verteilt. Von jedem Wurzelkanal wurden vom Apex ausgehend mindestens fünf Querschnittebenen hergestellt, die nach sicherer Reposition in einer eigens angfertigten Küvettenform mittels des Endodontiehandstücks Tri Auto ZX aufbereitet wurden. Die prä- und postoperative Vermessung der Kanalflächen wurde mittels einer Flächenvermessungssoftware durchgeführt und anschließend die Werte der Kanalflächendifferenzen, wie auch die Aufbereitungszeiten, die Arbeitslängenverluste sowie Frakturhäufigkeiten mit Hilfe des Kruskal-Wallis Multiple-Comparison Z-Value Tests, des Duncan’s Multiple-Comparison Tests und des Regular-Tests statistisch erfasst. Der weitaus signifikant größte Materialabtrag konnte bei FlexMaster® mit 0,19 mm² im Vergleich zu Profile® und RaCe™ ermittelt werden. In der Gruppe FlexMaster® wurden gleichzeitig auch die geringsten Aufbereitungszeiten mit im Mittel 795,00 Sekunden notiert. Der Verlust an Arbeitslänge war allgemein gering, wobei Profile® im Vergleich zu den beiden anderen Gruppen keine Arbeitslängenverluste vorzuweisen hatte aber auch RaCe™ mit 0,05 mm einen signifikant kleineren Mittelwert als FlexMaster® zeigte. Insgesamt frakturierten 10 Aufbereitungsinstrumente, davon sechs bei RaCe™, drei bei Profile® und nur ein Instrument beim FlexMaster®-System. Abschließend lässt sich aus den in dieser Studie gewonnenen Erkenntnissen ableiten, dass die Aufbereitung stark gekrümmter Wurzelkanäle mit FlexMaster®-Instrumenten in Verbindung mit dem Tri Auto ZX sicher, schnell und effektiv durchgeführt werden kann. Inwieweit ihr massiver Instrumentenkerndurchmesser durch eine denkbar geringere Flexibilität hierbei Einfluss auf den in der Untersuchung festgestellten möglichen geringen „Zipping-Effekt“ hat, sollte in weiteren Studien untersucht werden. Auch mit RaCe™-Instrumenten konnte eine schnelle und effiziente Kanalaufbereitung erfolgen, jedoch ist von dem Einsatz dieser Instrumente in Verbindung mit dem in dieser Studie verwendeten Tri Auto ZX hinsichtlich der im Vergleich hohen Frakturrate abzuraten.
In der vorliegenden Studie wurden zwei Polyether und sechs additionsvernetzende Silikone hinsichtlich ihrer Dimensionsgenauigkeit untersucht. Mit Hilfe einer zu diesem Zweck hergestellten V2A-Stahlform konnte das Dimensionsverhalten isoliert betrachtet werden, ohne Einflussnahme anderer Parameter wie zum Beispiel durch die Desinfektion oder die Gipsexpansion. Von jedem Material wurden zehn Abformungen genommen, die mit Hilfe eines Stereomikroskops hinsichtlich ihres Dimensionsverhaltens vermessen wurden. Die Messungen wurde zu zwei Zeitpunkten durchgeführt: der erste Zeitpunkt entsprach dem vom Hersteller frühest möglichen angegebenen Termin zur Modellherstellung, die zweite Vermessung erfolgte nach insgesamt 90-minütiger Lagerung. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Messstrecke 1 – 2 die wenigsten signifikanten Differenzen im Vergleich zu den durch Vorvermessungen erhaltenen Referenzwerten aufwies, während die Messstrecken 1 – 3, 1 – 4, 2 – 3 und 3 – 4 sich überwiegend signifikant von diesen unterschieden. Alle Materialien banden teilweise unter Kontraktion, teilweise unter Expansion ab. Hinsichtlich der Vermessungszeitpunkte lies sich bei Honigum ein verbessertes Dimensionsverhalten zum zweiten Vermessungszeitpunkt konstatieren. Bei den anderen getesteten Materialien war keine Abhängigkeit des Dimensionsverhaltens von den beiden Vermessungszeitpunkten feststellbar. Gegenüber den Referenzwerten reichten die Dimensionsveränderungen von 0,001 % bis zum Maximum von 0,19 %. Cirka zehn Prozent der erhaltenen Werte befanden sich in einem Bereich von > 0,1 % bzw. < -0,1 %. Insgesamt konnte den untersuchten Materialien zu beiden Vermessungszeitpunkten ein sehr gutes Dimensionsverhalten konstatiert werden, wobei weder die beiden Materialgruppen Polyether und additionsvernetzende Silikone qualitative Unterschiede zueinander aufwiesen, noch die jeweiligen Produkte selbst.
In der vorliegenden Studie wurde die Randdichtigkeit von systemkonformen im Vergleich zu nicht systemkonformen Materialkombinationen mittels Farbstoffpenetration und Gipsreplikas untersucht. Ferner wurde die Möglichkeit der Approximalpunktgestaltung geprüft. Die 72 Zähne wurden zum Aufbau von Approximalkontakten in eine spezielle Halterung montiert. Um eine möglichst klinisch nahe Situation nachzuahmen, wurden die Zähne in einem Spezialsilikon eingebettet. Dies ermöglichte eine gewisse horizontale Flexibilität der Proben, ähnlich der physiologischen Eigenbeweglichkeit und eine Separierung der Zähne durch die Wirkung des Holzkeiles. Die Füllungen wurden unter Zuhilfenahme von Metallmatrizen und Holzkeilen in 144 ultrakonservative Klasse-II-Kavitäten, mit der zervikalen Grenze im Dentin, gelegt. Sie wurden in Anlehnung an die Schalentechnik nach Hansen appliziert. Das Auftragen der Dentinhaftvermittler erfolgte streng nach Herstellerangaben. Nach Abnahme der Matrize wurde ein Leuchtkeil in den Interdentalraum angebracht und die Füllung von oral und vestibulär mit Licht nachgehärtet. Nach erfolgter Ausarbeitung und Politur wurden die Zähne einer Temperaturwechselbelastung von 5000 Zyklen zwischen 5° und 55° unterworfen. Die Untersuchung der Randdichtigkeit wurde mittels Farbstoffpenetration nach thermischer Belastung durchgeführt. Die makroskopische Untersuchung der Randadaptation an Gipsreplikas und die Approximalpunktüberprüfung erfolgten vor und nach Temperaturwechselbelastung. ... Den geringsten Penetrationswert von 38,42% erreichte die nicht systemkonforme Materialkombination B2, den höchsten Penetrationswert hingegen wies die systemkonforme Verbindung C1 mit 86,81% auf. Eine gesonderte Betrachtung gilt der Untergruppe B2. Diese wurde mit dem Vergleichskomposit Herculite XRV gefüllt und ist somit als nicht systemkonform einzustufen. Das hierbei verwendete Adhäsiv Optibond FL und das Vergleichskomposit stammen von dem gleichen Hersteller. Aufgrund dessen kann man die Kombination B2 ebenfalls als systemkonforme Verbindung betrachten, die sich signifikant zur Materialkombination B1 unterscheidet. Gemeinsam sind die Verbindungen B1 und B2, in B zusammengefasst, mit dem geringsten Penetrationswert signifikant besser in der Gegenüberstellung mit den anderen Gruppen. Allerdings wurde innerhalb der Gruppen ein signifikanter Unterschied nur in B und C festgestellt. Hierbei erlangten, entgegen der Herstelleraussagen, die nicht systemkonformen Verbindungen den geringeren Penetrationswert im Vergleich zu den systemkonformen Kombinationen. Diese Erkenntnis lässt den Schluss zu, dass die Systemzugehörigkeit der verwendeten Materialien unerheblich auf den Grad der Penetration ist, vielmehr ist die Randdichtigkeit einer Restauration alleine vom verwendeten Dentinhaftvermittler abhängig.
Ziele: Evaluation von Zahnverlust bei Molaren und prognostischen Faktoren für das Überleben von Molaren Material und Methodik: 505 Molaren bei 71 Patienten (durchschnittliches Alter: 46 Jahre; 40 weiblich) wurden untersucht. Die folgenden Einschlusskriterien mussten erfüllt werden: Parodontaltherapie an mindestens einem Molaren, mindestens 5 Jahre Unterstützende Parodontitistherapie, Vorliegen der Dokumentation klinischer präoperativer oder intraaoperativer Befunde der Furkationsbeteiligung (FB). Folgende Parameter wurden erfasst: Patientenbezogen: Alter (I), Ausgangsdiagnose (II), Nikotinkonsumverhalten (III), Gesamtzahl der Zähne vor (IV) und nach Therapie (V), regelmäßige Recallteilnahme (VI), durchgeführte Therapien (VII), bei Verlust von Zähnen (soweit nachvollziehbar) der Extraktionsgrund patientenspezifisch (VIII) sowie der durchschnittliche Plaque-Index (IX). Zahnbezogen: Furkationsbeteiligung, Molarentyp, Kiefer und Knochenabbauindex. Ergebnisse: Zum Zeitpunkt der Ausgangsuntersuchungen wiesen 200 der 505 Molaren keine FB, 116 eine Grad-I-, 122 eine Grad-II- und 67 eine Grad-III-FB auf. 27 Molaren erhielten keine Parodontaltherapie; 127 Molaren wurden nichtchirurgisch und 227 Molaren mit Lappenoperationen therapiert. Bei 14 Molaren wurde eine Tunnelierung durchgeführt, eine Wurzelamputation erfolgte an 20 Molaren, regenerativ wurden 57 Zähne behandelt. 33 Molaren wurden extrahiert. Während der durchschnittlichen Nachuntersuchungszeit von 107 Monaten gingen 38 Molaren verloren. Molaren mit Grad-III-FB wiesen die höchste Verlustrate auf. Das Multilevel „proportional hazard“-Modell konnte den Einfluss von Zigarettenkonsum, den Ausgangsknochenverlust, die Anzahl der verbliebenen Molaren und Grad-III-FB als Risikofaktoren für die Retentionszeit von Molaren aufzeigen. Schlussfolgerung: Insgesamt weisen parodontal behandelte Molaren eine gute Prognose auf. Eine Grad-III-FB führt zu einer signifikanten Verschlechterung der Prognose. Neben der Furkationsbeteiligung beeinflussen Zigarettenkonsum, das Ausmaß des Knochenabbaus und die Anzahl der bereits verlorenen Molaren die Überlebensraten von Molaren negativ. Klinische Relevanz: Wissenschaftliche Gründe für diese Studie: Furkationsbeteiligte Molaren sollen weniger günstig auf eine Parodontaltherapie ansprechen und ein größeres Risiko für Zahnverlust im Vergleich zu Molaren ohne Furkationsbeteiligung oder zu einwurzeligen Zähnen aufweisen. Diese Studie hat zum Ziel, unseren eigenen Patientenpool zu evaluieren und prognostische Faktoren für das Überleben von Molaren zu identifizieren. Hauptergebnisse: Eine Grad-III-FB vor Therapie führt zu einer statistisch signifikanten Verschlechterung der Prognose, insbesondere bei Oberkiefermolaren. Neben der Furkationsbeteiligung sind Rauchen, Knochenverlust vor Therapie, der Zahntyp und die Anzahl der verbliebenen Molaren prognostische Faktoren für das Überleben von Molaren. Praktische Folge: Generell resultiert aus einer Parodontaltherapie eine gute Prognose für Molaren.