004 Datenverarbeitung; Informatik
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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Webanwendungen bei Farbenblindheit und der Erstellung eines barrierearmen Anforderungskatalogs für Prototypen, der einen Modus für Farbenblindheit/ Sehschwäche bieten soll. Zur Analyse wurden Kriterienkataloge wie die W C A G 2.1 herangezogen und mithilfe eines Tools Bedienelemente der Oberflächen bestehender Webapplikationen analysiert. Auf Basis der Ergebnisse und den Anforderungen der W C A G 2.1 konnte schließlich ein Anforderungskatalog erarbeitet werden, auf dessen Basis ein Prototyp implementiert wurde. Anschließend konnte durch einen durchgeführten User*innen-Test eine Qualitätssicherung durchgeführt werden. Mithilfe der Arbeit konnte festgestellt werden, welche Gesichtspunkte von besonderer Relevanz sind und inwiefern Entwickler*innen dies bei der Konzeption und Weiterentwicklung ihrer Software berücksichtigen sollten. Dafür können dem Paper Informationen zu Farbenblindheit bzw. Sehschwächen und ein Leitfaden entnommen werden, der interessierten Entwickelnden Best Practices zur Verfügung stellt, um die Webanwendung hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu optimieren und sich an diesem zu orientieren. Teil des Leitfadens ist eine Checkliste, die auf Basis der W C A G und den Erkenntnissen aus Analysen verschiedener Webplattformen erstellt worden ist. Es werden ebenfalls externe Hilfswerkzeuge wie Leonardo und der Color Contrast Analyser vorgestellt. Abschließend werden ein paar Vorher-nachher-Beispiele gezeigt.
Digitale Barrierefreiheit ist selbstverständlich und muss proaktiv in
Lern-/ Bildungsangebote integriert werden, wenn Hochschulbildung für eine inklusive Gesellschaft die Diversität von Studierenden als gegeben anerkennt.
Im Gegensatz dazu ist es jedoch hochschulische Realität, dass heterogene Lernausgangslagen erst dann von Lehrenden in der Planung und Umsetzung von Bildungsangeboten berücksichtigt werden, sofern Studierende selbst ihre individuellen Bedürfnisse artikulieren und Unterstützung (etwa in Form eines Nachteilsausgleichs) einfordern. Das Flensburger Projekt „Study as you are - Anforderungsdesign und Umsetzungsstrategie barriere-sensibler Hochschullehre am Beispiel inklusiv-digitaler Sprachenpädagogik“ (STUDYasU) setzt die Heterogenität aller Studierenden als Prämisse voraus. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch die Implementation eines Servicebüros an der Europa-Universität Flensburg (EUF), das als zentrale Anlaufstelle und Lernlabor zu allen Fragen der barriere-sensiblen Lehre etabliert wird, sowohl Lehrende als auch (Lehramts-) Studierende für digitale Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Hier werden sich Lehrende und Lernende zukünftig Rat holen und ihr bereits bestehendes Lehr-/ Lernmaterial diklusiv (digital-inklusiv) aufbereiten (lassen können). In diesem Beitrag steht die Konzeptentwicklung im Vordergrund. Grundlegend ist die Zugänglichkeit digitaler hochschuldidaktisch fundierter Lehr-/ Lernarrangements von zwei Seiten: Erstens werden die Bedürfnisse der Lehrenden unter Einbezug der hochschulseitig etablierten digitalen Instrumente wie Moodle, Panopto oder Webex als Voraussetzung für Blended-Learning-Szenarien, betrachtet. So sollen Barrieren für Lehrende in Bezug auf ‘neuartige’ Werkzeuge gar nicht erst entstehen. Zweitens werden die Bedürfnisse der Lernenden in das Zentrum gerückt, indem diese digitalen Tools – eingebunden in spezifische Bildungspraxen – analysiert und für die intersubjektive Anwendbarkeit präzise modifiziert werden. Mit STUDYasU sollen adaptierbare Lehr-/ Lernarrangements theoretisch und empirisch exploriert werden, um letztendlich zu verallgemeinerbaren Aussagen oder gar Modelllösungen für eine barriere-sensible digitale Hochschullehre zu gelangen.
Spätestens die einstimmig verabschiedete Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ der Hochschulrektorenkonferenz (2009) hat die U N-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (C R P D) mit der enthaltenen Forderung nach inklusiver Bildung im Lebensverlauf (U N, 2006 § 24) und dem barrierefreien Zugang zu selbiger (e b d. § 9) zum Handlungsauftrag für Hochschulen gemacht. Die Kultusministerkonferenz (K M K) (2016, 2019) empfiehlt hierzu eine verstärkte Implementierung von digitalisiertem Lernen, um der Diversität der Studierenden Rechnung zu tragen und beispielsweise die Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden mit Beeinträchtigungen erheblich verbessern zu können (Ebersold & Evens, 2003). Entscheidend ist es, holistische statt zielgruppenspezifische Lösungsansätze zu entwickeln und neben technischen auch die strukturellen und didaktischen Aspekte zugänglicher Lehre in den Blick zu nehmen (Grundmann & Podszus, 2019; Podszus, 2019a, 2019b). Dies erfordert zum einen Kenntnisse der Stakeholder von digitalisiertem Lehren und Lernen über die Bedarfe Studierender mit Beeinträchtigungen im Hinblick auf Selbiges und zum anderen die Kooperation der beteiligten Stakeholder und Organisationseinheiten innerhalb der Hochschulen sowie deren Unterstützung durch ein wirksames Diversitätsmanagement. Als Herausforderung erweist sich, dass das Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“ generell und auch beim Implementieren solcher Diversitätsmanagementstrukturen neben Diversitätsdimensionen wie atypischen Bildungsbiografien, Migrationshintergrund oder Gender nur eine marginale Rolle spielt (Knauf, 2015; Rothenberg, 2012) und die Maßnahmen eine Fokussierung auf Nachteilsausgleiche, Fall-zu-Fall-Lösungen und fakultative Angebote anstelle proaktiver Barrierefreiheit beinhalten (Fisseler, 2013; Podszus, 2019a). Ein für die Betrachtung und Systematisierung von derartigen Implementierungsprozessen und Forschungsfragen nutzbares Modell, die Adaption des Contextualized Model of Accessible E-Learning Practice in Higher Education Institutions für den deutschen Hochschulraum (Podszus, 2019a), soll im Beitrag vorgestellt werden.
Die Hochschulen sind rechtlich dazu verpflichtet, Studierende mit Behinderung nicht zu benachteiligen, wobei insbesondere Prüfungen für Studierenden eine hohe Relevanz haben. Vor allem bei digitalen Prüfungen ist es sinnvoll, diese proaktiv von vornherein barrierefrei zu gestalten und nicht nur im Nachhinein – im Rahmen des Nachteilsausgleichs – individuell anzupassen. Bei digitalen Prüfungen steigt die Bedeutung einer barrierefreien technischen und formalen Gestaltung. Zudem ist dies auch für Präsenzprüfungen relevant, da hier die Möglichkeit besteht, papierbasierte Prüfungen in digitaler Form barrierefrei anzubieten. Zusätzlich können didaktische und organisatorische Aspekte die Barrierefreiheit erhöhen.
Die Inklusion blinder und seheingeschränkter Studierender in den Lehralltag stellt besonders bei technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen eine Herausforderung dar.
Die Situation soll sowohl durch fremde Hilfe – also extern – als auch soweit wie möglich durch diese Studierenden eigenständig – also intern – kontrollierbar sein. Die Beherrschbarkeit wird in der Hauptsache durch digitale Barrierefreiheit mit Software- und Hardwareunterstützung hergestellt. Zusätzlich kommt eine Reihe organisatorischer und räumlich bezogener Hilfestellungen zum Einsatz. Für die vollständige Berücksichtigung der externen und internen Kontrollierbarkeit wird das Konzept des Lebenszyklusmanagements herangezogen. Anhand einer Maßnahmen-Matrix zeigt dieses Best-Practice-Rahmenwerk, welche Maßnahmen zur Kontrollierbarkeit entlang des Studierendenlebenszyklus‘ führen können.
Eine inklusive digitale Hochschullehre gelingt nur, wenn Lehrende und andere Hochschulangehörige über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Aber welche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen benötigen Beteiligte an Hochschulen für eine inklusive (digitale) Hochschullehre? Der Diskurs im deutschsprachigen Raum ignoriert einerseits die Notwendigkeit von spezifischen Maßnahmen, andererseits beschränken sich Empfehlungen für die Lehrpraxis oft auf die barrierefreie Gestaltung von Textmaterialien und Präsentationen. Daten und Informationen zu Weiterbildungsangeboten rund um das Thema „digitale Barrierefreiheit“ sind zudem rar. Bislang wurde weder systematisch untersucht, für wen in welchem Umfang entsprechende Weiterbildungen angeboten werden, noch wie das Thema „digitale Barrierefreiheit“ kommuniziert und welche Inhalte konkret vermittelt werden. Die wenigen vorliegenden Studien zeigen deutlich, dass die Inhalte häufig auf technische Aspekte reduziert werden. So wird aber ein falscher Eindruck von den Herausforderungen vermittelt. Wenn lediglich die technische Umsetzung gezeigt wird, bleibt der Eindruck, dass diese Maßnahmen nur für unmittelbar Betroffene ergriffen werden. Deshalb schließt der Beitrag mit dem Vorschlag, digitale Barrierefreiheit als sozio-technische Herausforderung zu begreifen. Die Entwicklung einer pädagogischen Kultur der Vermittlung von Barrierefreiheit kann dazu beitragen, die Qualifizierung von Lehrenden und anderen Beteiligte an Hochschulen in den Fokus der Diskussion um eine inklusive digitale Hochschullehre zu rücken.
Barrierefreiheit wird in der (Online-)Hochschullehre immer wichtiger. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche barrierefreien Instrumentarien für Lehrkräfte möglich sind (1), wie sie einfach umzusetzen sind (2), welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen (3) und warum die Anwendung digitaler Barrierefreiheit als Schlüsselkompetenz für Lehrkräfte von großer Bedeutung ist (4). Dabei fließen die Erfahrungen der Autorin aus über 20 Jahren Online-Lehre mit ein.