Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (440) (remove)
Language
- German (440) (remove)
Has Fulltext
- yes (440)
Is part of the Bibliography
- no (440)
Keywords
- Deutschland (24)
- Mobilität (17)
- Digitalisierung (9)
- Urheberrecht (9)
- Verkehr (9)
- Regulierung (8)
- Einkommensverteilung (7)
- Bankenunion (6)
- Globalisierung (6)
- Methodenbericht (6)
Institute
- Wirtschaftswissenschaften (123)
- Rechtswissenschaft (97)
- Center for Financial Studies (CFS) (82)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (65)
- House of Finance (HoF) (59)
- Geographie (44)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (40)
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (40)
- Institute for Law and Finance (ILF) (28)
- Gesellschaftswissenschaften (26)
Die Krisenproteste in Frankfurt am Main und insb. das Blockupy-Bündnis und dessen Praxen zwischen 2012 und 2015 stehen im Mittelpunkt der folgenden Auseinandersetzung. Insgesamt stellt Blockupy den wohl breitesten Versuch dar, in Deutschland Widerstand gegen das „europäische Krisenregime“ zu organisieren. Hierfür trat das Bündnis 2012 und 2013 mit Aktionen des zivilen Ungehorsams in Frankfurt, im Mai 2014 mit dezentralen Aktionen in ganz Europa sowie der Mobilisierung gegen die Eröffnungsfeier des Neubaus der EZB im Frankfurter Ostend 2015 in Erscheinung. In dichter Form werden die Ereignisse skizziert und abschließend bewertet. Zentralgestellt werden in der Auseinandersetzung mit Blockupy dessen Praxen des Widerspruchs, die Aktionsformen sowie die Prozesse der Bündnisbildung. Gefragt wird nach Blockupys Organisation, den vollzogenen Lernprozessen sowie den inhaltlichen und praxisbezogenen Verschiebungen. Herausgearbeitet wird, dass Blockupy zunächst stark auf die Kritik an „Banken und Konzernen“ abzielte, dann aber immer expliziter auf die EZB fokussierte und eine antikapitalistische Position entwickelte. Immer stärker wird auch die internationale Ausrichtung des Bündnisses, womit die Zielsetzung der Etablierung eines ‚Europas von unten‘ entgegen der ‚autoritären EU von oben‘ einherging.
Big data, data mining, machine learning und predictive analytics – ein konzeptioneller Überblick
(2019)
Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft wächst die Bedeutung von Big Data Analytics, maschinellem Lernen und Künstlicher Intelligenz für die Analyse und Pognose ökonomischer Trends. Allerdings werden in wirtschaftspolitischen Diskussionen diese Begriffe häufig verwendet, ohne dass jeweils klar zwischen den einzelnen Methoden und Disziplinen differenziert würde. Daher soll nachfolgend ein konzeptioneller Überblick über die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Interdependenzen der vielfältigen Begrifflichkeiten im Bereich Data Science gegeben werden. Denn gerade für Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik kann eine grundlegende Einordnung der Konzepte eine sachgerechte Diskussion über politische Weichenstellungen erleichtern.
Die BaFin hat im August 2021 eine Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen vorgelegt. Diese soll regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Fonds als „nachhaltig“, „grün“ o.ä. bezeichnet und vermarktet werden darf. Zwar sind aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Qualität von Informationen zu Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten zu erhöhen, grundsätzlich zu begrüßen. Der Erlass der konsultierten Richtlinie ist jedoch nicht zu befürworten. Im Lichte der einschlägigen unionsrechtlichen Regelwerke und Initiativen ist unklar, welchen informationellen Mehrwert diese rein nationale Maßnahme schaffen soll. Ferner bleibt auf Grundlage des Entwurfs unklar, anhand welcher Maßstäbe die „Nachhaltigkeit“ eines Investmentvermögens beurteilt werden soll, sodass das primäre Regelungsziel einer verbesserten Anlegerinformation nicht erreicht würde.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.
Was ist »Neoliberalismus« und wie ist es um ihn bestellt? Welche Rolle spielt der Begriff nach all den Abgesängen und Wiederbelebungen heute in Politik und den Sozialwissenschaften? Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, das unübersichtliche Feld der Forschungsrichtungen, die sich mit dem Neoliberalismus befassen, in Augenschein zu nehmen und die wichtigsten Debatten sowie ihre Fortentwicklungen vorzustellen, um die Orientierung zu erleichtern. Ausgehend von einem kurzen Überblick über aktuelle Stellungnahmen zum Neoliberalismus im politischen Diskurs werden die beiden wichtigsten theoretischen Perspektiven wird – Hegemonietheorie und Governmentality Studies –vorgestellt, aus denen der Neoliberalismus untersucht wird, um dann verschiedene der wichtigsten Schauplätze des Neoliberalismus abzuschreiten. Das kritische Interesse der größtenteils aus einer der beiden Perspektiven heraus arbeitenden Forscher richtet sich unter anderem auf die Rolle des Nationalstaats, den Umbau urbaner Räume, seine Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse oder die Art und Weise, wie das Leben im Neoliberalismus die Selbstverhältnisse der Subjekte transformiert. Der Artikel schließt mit Überlegungen zum theoretischen Preis, der für den ungeheuer weit gefasste Neoliberalismusbegriff zu zahlen ist und der nicht zuletzt in einer vermeintlichen Alternativlosigkeit besteht, die ironischerweise aus den zahllosen kritisch intendierten Beschwörungen des Neoliberalismus hervorgeht.
Der vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Studie „Berufliche Weiterbildung von Teilzeitkräften“ zusammen. Der Projektzeitraum erstreckte sich vom 15.06.2010 bis zum 31.03.2011, Gefördert wurde die Studie durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und den Europäischen Sozialfonds (ESF).
In seiner Entscheidung in Sachen Fresenius - Der Konzern 2012, 420 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Vorstand einer Aktiengesellschaft handele pflichtwidrig, wenn er einem Aufsichtsratsmitglied die vereinbarte Vergütung für Beratungsleistungen zahle, noch bevor der Aufsichtsrat dem Vertrag zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang hat er die bereits zuvor herrschende Lehre bestätigt, der zufolge § 114 AktG auch Beratungsverträge zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und einem von der Aktiengesellschaft abhängigen Unternehmen erfasst. Schließlich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung konkretisiert, nach der § 114 AktG auch dann Anwendung findet, wenn die Beratungsleistung nicht von einem Aufsichtsratsmitglied, sondern von einer Gesellschaft erbracht wird, an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist, sofern es nur in nicht unerheblichem Umfang an der Vergütung partizipiert. Der vorliegende Beitrag nimmt kritisch zu allen vorgenannten Aspekten des Fresenius-Urteils Stellung.
In diesem Beitrag werden die Angaben aus der Beschäftigtenbefragung der GDA-Dachevaluation zum Thema Belastungen am Arbeitsplatz unter verschiedenen Aspekten ausgewertet. Insbesondere erfolgt eine Betrachtung der hessischen Daten, die den Ergebnissen der Gesamtstichprobe gegenübergestellt werden; weiterhin wird eine nach Branchen und Betriebsgrößen differenzierte Betrachtung dargestellt. Außerdem wird in bi- und multivariaten Modellen untersucht, welche Faktoren einen Einfluss auf die Belastungswahrnehmung haben.
In einem weiteren Schritt werden die Einschätzungen der Beschäftigten den Ergebnissen der Betriebsbefragung gegenübergestellt, um Unterschiede bzw. Ähnlichkeiten dieser beiden Gruppen hinsichtlich der Wahrnehmung der betrieblichen Situation zu betrachten.
Als wichtiges Ergebnis hat sich gezeigt, dass für die Beschäftigten die „Arbeit unter Zeitdruck“ den wesentlichen Belastungsfaktor darstellt. Neben diesem psychischen Belastungsfaktor spielen aber auch physisch-technische Belastungsfaktoren, d.h. schwere körperliche Arbeit und Umgebungsfaktoren, nach wie vor eine große Rolle. Erwartungsgemäß gibt es große Unterschiede hinsichtlich der wahrgenommenen Belastungen zwischen den Wirtschaftssektoren. In Hessen spielen Belastungen durch bewegungsarme Tätigkeiten eine deutlich größere Rolle als im Schnitt aller Länder.
Die Ergebnisse aus einer bi- beziehungsweise multivariaten Auswertung der Daten zeigen, dass neben der Branche auch die betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten einen nachweisbaren Einfluss auf die Belastungswahrnehmung der Beschäftigten haben. Weiterhin wird deutlich, dass die Beschäftigten in der Wahrnehmung der Belastung eine klare Unterscheidung zwischen physisch-technischen Belastungen und psychischen Faktoren treffen. Belastungen aus bewegungsarmen Tätigkeiten spielen insgesamt eine große Rolle, lassen sich aber eindeutig keinem dieser Belastungskomplexe zuordnen.
Aus der Gegenüberstellung der Befunde der Beschäftigtenbefragung mit den Ergebnissen der Befragung der Betriebe ergibt sich, dass Führungskräfte bzw. Expert/innen die betrieblichen Belastungskonstellationen anders wahrnehmen als die Beschäftigten: die Beschäftigten nehmen psychische Belastungen an einem deutlich höheren Anteil der Arbeitsplätze wahr, wohingegen die betrieblichen Vertreter/innen Belastungen nach wie vor eher im technischen Bereich sehen.
In diesem Beitrag wird ein Vorschlag vorgestellt, wie es trotz langfristiger Niedrigzinsen möglich ist, die vor 18 Jahren eingeführte Riester-Rente so umzugestalten, dass alle Beteiligten davon profitieren. Wird die Mindestauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit nur für die Eigenbeiträge, nicht aber für die staatlichen Zulagen garantiert, können deutlich höhere Renditen erzielt werden. Unter dem Strich haben dann nicht nur Privatleute mehr Geld aus ihrer Altersvorsorge, sondern der Staat wird mehr Steuern einnehmen und die Anbieter haben mehr Spielraum für bedarfsgerechte Produktgestaltung.
Beispiele klimabedingter Risiken werden verschiedenen Risikoklassen zugeordnet. Risiken lassen sich nicht nur als systemische Risiken erfassen, sondern auch danach unterscheiden, wie gut sich der wahrscheinliche Schadensfall und das wahrscheinliche Schadensausmaß kalkulieren lässt. Für ein besseres Verständnis des Risikos wird hier insbesondere der Einfluss des Klimawandels auf die Entwicklung des Risikos und seine Einschätzung betrachtet. Für diese erste Entfaltung des Verständnisses klimabedingter Risiken wird vergleichend die Typisierung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen herangezogen.