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Viele Städte in Deutschland stehen aktuell vor komplexen ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die mit klassischen ressortbezogenen Planungskonzepten nicht zu bewältigen sind. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte erleben deshalb vielerorts eine Renaissance in der städtischen Planungspraxis. Die in diesem Zusammenhang diskutierten Planungsleitbilder geben jedoch nur selten direkt umsetzbare Handlungskonzepte vor. In diesem Beitrag werden deshalb am Beispiel der Stadt Leipzig konkrete Handlungsoptionen für eine an nachhaltiger Mobilität orientierte Stadtentwicklung vorgestellt. Aufbauend auf bisherigen Erkenntnissen zu integrierten Stadtentwicklungskonzepten werden zunächst infrastrukturbezogene Konzepte zur Förderung des Wohnens im Innenbereich, zur Stärkung städtischer Zentren sowie zur Förderung der Nahmobilität dargestellt. Darüber hinaus werden auch politische, organisatorische und kommunikative Handlungsoptionen aufgezeigt. Diese umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der übergeordneten Rahmenbedingungen, Konzepte zur Stärkung der inter- und intrakommunalen Kooperation sowie integrierte städtische Mobilitätskonzepte. Das Beispiel Leipzig macht dabei deutlich, dass infrastrukturelle Ansätze für eine an nachhaltiger Mobilitätsgestaltung orientierte Stadtentwicklung nicht ausreichend sind. Vielmehr ist eine bessere Abstimmung der Stadt- und Verkehrsplanung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich; dazu gehört auch die Integration von Mobilitätsmanagementmaßnahmen in städtische Verkehrskonzepte. Für eine wirksame Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte erscheinen außerdem eine an Nachhaltigkeitszielen orientierte Gestaltung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie eine stärkere Berücksichtigung regionaler Verknüpfungen in städtischen Planungen notwendig.
Die Sammlung von Aufsätzen des Frankfurter Lehrers, Erziehungswissenschaftlers und Soziologen besteht aus drei Teilen: In dem ersten Teil wird der Frage nachgegangen, aus welcher Perspektive heraus Unterricht hermeneutisch erschlossen werden und in welche Theorietradition sich eine hermeneutische Unterrichtsforschung stellen kann bzw. sollte. In dem zweiten Teil sind sodann Aufsätze versammelt, in denen grundlegende Fragen des Unterrichts neu aufgegriffen werden: Welche Probleme stellen sich zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde und welche Möglichkeiten gibt es, diese zu lösen? Worauf beruht die Autorität einer Lehrperson und wie wird diese im Unterricht durch die beteiligten Akteure kommunikativ erzeugt oder auch vermindert? Wie sind Unterrichtsstörungen zu deuten und wie ist mit ihnen umzugehen, wenn davon ausgegangen wird, dass diese Momente eines Interaktionsprozesses sind, die jeweils situativ emergieren? Was bedeutet es für Schüler, sich am Unterricht zu beteiligen? Und welche Situationen können sich ergeben, wenn die Schülerschaft einer Klasse in kultureller Hinsicht äußerst heterogen ist? Die Art und Weise, wie diese Fragen behandelt werden, ist nicht nur durch das besondere methodische Vergehen gekennzeichnet, sondern auch durch einen kasuistischen Zugang: Auf der Basis theoretischer Vorüberlegungen wird stets ein empirisches Beispiel herangezogen, um an diesem diese theoretischen Überlegungen nicht nur zu überprüfen, sondern schließlich auch weiterzuentwickeln. Dabei ist die Stoßrichtung stets dieselbe: Die Vielzahl möglicher Deutungen von Unterricht wird nicht bestritten, doch die Fruchtbarkeit einer dezidiert pädagogischen Deutung dieses Geschehens wird immer wieder hervorgehoben. Abgeschlossen wird der Band mit Aufsätzen zu Fragen der Professionalisierung von Lehrerinnen und Lehrern. So wird das Verhältnis zwischen der Didaktik, vor allem didaktischer Theorien und der Theorie der Professionalisierung ausgelotet. Und es wird der Frage nachgegangen, welche Konsequenzen sich aus der pädagogischen Kasuistik für die Professionalisierung von Lehrpersonen sowie für die Theorie der Professionalisierung ziehen lassen. Auch diese Fragen werden jeweils mit Bezug auf empirische Beispiele erörtert. (DIPF/Verlag)
Die Bestandsaufnahme der Fachkräftesituation 2014 zeigt, dass sich aus Sicht der hessischen Betriebe die Anzeichen für künftige Probleme eher verdichten. Deutlich mehr Betriebe erwarten, bei einzelnen der neu zu besetzenden Fachkraft-stellen Probleme zu bekommen, und nur noch wenige Betriebe erwarten gar keine Probleme. Hierbei ließe sich einwenden, dass negative Erwartungen noch keine realen Schwierigkeiten bedeuten müssen, zumal der Anteil der Betriebe, die aktuell bereits Stellen nicht besetzen können, weiterhin eher gering ausfällt, und die Beurteilung vor dem Hintergrund einer sehr hohen Arbeitskräftenachfrage stattfindet, die sich in dieser Form nicht fortsetzen muss. Demgegenüber stehen aber andere Daten, die einen skeptischen Blick in die Zukunft eher stützen. Insbesondere der deutliche Anstieg der Zahl der Fachkraftstellen, die im letzten halben Jahr nicht besetzt wurden, ist hier zu nennen; darüber hinaus sind hiervon, anders als in der Vergangenheit, nicht nur die kleinsten Betriebe, sondern auch kleine und mittelgroße Betriebe häufiger betroffen. Es lässt sich demnach festhalten, dass bereits heute bei der Besetzung von Fachkraftstellen nicht nur punktuell Schwierigkeiten bestehen, die sich aus Sicht der hessischen Betriebe tendenziell verstärken werden. Diese Erwartung führt mehrheitlich zu der Reaktion, stärker in das eigene betriebliche Humankapital zu investieren, insbesondere durch Qualifizierungsmaßnahmen, aber auch durch betriebliche Ausbildung. Besonders an Bedeutung gewonnen haben aber Strategien, die die Erhaltung der innerbetrieblichen Potenziale zum Ziel haben, wie eine längerfristig angelegte spezifische Personalentwicklung oder die längere Bindung älterer Fachkräfte an den Betrieb. Die Hinwendung zu den eigenen, bereits vorhandenen Potenzialen zeigt, dass die Betriebe um die Schwierigkeiten bei der externen Besetzung wissen. Absehbar ist jedoch darüber hinaus, dass für eine effektive Hebung bislang ungenutzter Potenziale die Betriebe Impulse und Unterstützungen durch Dritte brauchen. Dies betrifft z.B. die Ausweitung der Beschäftigung von Frauen, aber auch die rasche und qualifikationsadäquate berufliche Integration von Zuwanderern, bei denen die Betriebe allein und ohne flankierende Maßnahmenrasch überfordert sind. Eines der Instrumente, mittels derer eine bessere Arbeitsmarktintegration von Nichtdeutschen und somit einer Erschließung von ungenutzten Potenzialen erreicht werden kann, ist das sog. Anerkennungsgesetz. Eine erste Bilanz der betrieblichen Einschätzung des Gesetzes fällt jedoch schwer. Das Gesetz ist einer Mehrheit der Betriebe bislang unbekannt, und auch die Betriebe, die damit vertraut sind, sehen nur selten eine Relevanz für die eigene Personalgewinnung. Es gibt jedoch Anzeichen, dass insbesondere Betriebe, die aktuell oder zukünftig mit Stellenbesetzungsproblemen kämpfen, das Gesetz für ihre Personalrekrutierung nutzen möchten, auch in Branchen, in denen das bislang kaum geschah. Somit erscheint es förderlich für die Fachkräftesicherung, die Möglichkeiten des Anerkennungsgesetzes spezifisch für diese Betriebe bekannter zu machen, so dass ein höherer Anteil der Betriebe dieses Instrumentarium nutzen kann.