Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
- 2017 (47)
- 2014 (44)
- 2016 (44)
- 2019 (40)
- 2015 (39)
- 2020 (38)
- 2009 (37)
- 2012 (37)
- 2003 (35)
- 2013 (35)
- 2018 (34)
- 2010 (31)
- 2011 (31)
- 2004 (28)
- 2006 (28)
- 2023 (26)
- 2002 (24)
- 2005 (22)
- 2008 (21)
- 2007 (17)
- 2021 (16)
- 1913 (15)
- 2024 (15)
- 2022 (12)
- 1915 (4)
- 1921 (4)
- 1927 (3)
- 1928 (3)
- 1916 (2)
- 1933 (2)
- 1991 (2)
- 1918 (1)
- 1925 (1)
- 1941 (1)
- 1981 (1)
- 1985 (1)
- 1993 (1)
Document Type
- Article (238)
- Review (210)
- Working Paper (97)
- Part of Periodical (58)
- Book (45)
- Contribution to a Periodical (41)
- Conference Proceeding (17)
- Doctoral Thesis (15)
- Part of a Book (14)
- Report (4)
Language
- German (742) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (742)
Keywords
- Urheberrecht (10)
- Coronavirus (8)
- Bundesverfassungsgericht (6)
- Rechtstheorie (5)
- Religionsfreiheit (5)
- Strafrecht (5)
- Völkerrecht (5)
- Datenschutz (4)
- Digital Services Act (4)
- Konfliktlösung (4)
Institute
- Rechtswissenschaft (742) (remove)
Das Verhältnis zwischen den Frankfurtern und ihrer Universität ist ein wechselvolles: gestiftet und großzügig unterstützt von Bürgern und Stadtpolitikern, gepflegt in den harten Jahren der Inflation, gleichgeschaltet und wissenschaftlich ausgehungert während des Nationalsozialismus, entfremdet und abgelehnt nach der Studentenrevolte in den 1960er und 1970er Jahren, wiederentdeckt ab den 1980er Jahren, geschätzt und gefördert seit der (Rück-)Verwandlung in eine Stiftungsuniversität (2008).
Privatschulfinanzierung
(2014)
Das Privatschulwesen in Deutschland wird ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Seit den 1970er Jahren wird dies vom Bundesverfassungsgericht als Ausfluss des Art. 7 Abs. 4 GG verlangt; die Finanzierung obliegt jedoch den Ländern. Der Beitrag bietet einen systematischen Überblick über die Konflikte die zwischen Privatschulträgern und Ländern über den Umfang der Finanzierung bestehen und nimmt zu den verfassungsrechtlichen Argumenten kritisch Stellung. Es wird gezeigt, dass das Grundgesetz den Ländern mehr Spielräume belässt, als oft behauptet wird.
Das Bundesverfassungsgericht ist für seine Entscheidungen, die sich in besonderer Weise auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG) stützen, viel kritisiert worden. Der Beitrag analysiert insbesondere die Entscheidungen zum Ausländerwahlrecht und zur Europäischen Integration im Hinblick darauf, ob sich neben dem vielfach kritisierten Demokratieverständnis, das ein monistisch verstandenes (deutsches) Volk zum Ausgangspunkt nimmt, auch offenere Demokratiemodelle zumindest zwischen den Zeilen dieser Entscheidungen entdeckt werden können. Das Ergebnis fällt allerdings ernüchternd aus. Jede Öffnung, die Alternativen neben dem monistischen Modell der Volkssouveränität andeutet, wird in den folgenden Sätzen dieser Entscheidungen sogleich wieder zurückgenommen.
Hybridhaftung im Internet
(2014)
In den Informationstechnologien zeichnen sich Verschiebungen der rechtlichen Verantwortungszurechnung ab, die auf tiefgreifende Veränderungen der bisherigen, individualistisch ausgerichteten Handlungstheorie des Rechts hindeuten. Verantwortungszuschreibungen für technische Risiken müssen demnach zunehmend von subjektiv-orientierten Zurechnungsfragen nach individueller Verursachung und Verschulden abstrahieren, in diesem Sinne also objektiviert und kollektiviert werden. Diese Entwicklungen werden besonders an den für „mittelbare Rechtsverletzungen“ eingesetzten Haftungsmodellen der immaterialgüterrechtlichen Störer- und Täterhaftung erkennbar. Die vielfältigen, kaum noch systematisierbaren Einzelfälle von Schutzrechtsverletzungen im Internet zeigen dabei, dass Fragen nach technischen Verantwortlichkeiten und zumutbaren Prüfpflichten von Intermediären allenfalls durch ein technologisch informiertes Recht zu beantworten sind. Es bedarf daher einer technologisch aufgeklärten Sicht, die über rein rechtsdogmatische oder ökonomische Betrachtungen hinausweist. Die technologische Aufklärung zielt auf eine Kritik des Wissens. Sie erweitert das systemtheoretische Kritikprogramm der soziologischen Aufklärung um eine techniksoziologische Perspektive, wie sie insbesondere in den Science and Technology Studies zu finden ist.