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Am 16. September 2021 fand ein digitaler AIWG Roundtable zur „Gesetzlichen Neuregelung des äußeren Erscheinungsbilds von Beamt_innen und seine Implikationen für Muslim_innen“ statt. Die beiden Impulse aus der muslimischen Zivilgesellschaft und der Rechtswissenschaft sowie die anschließende Diskussion haben eines schnell erkennen lassen: Niemand kann bisher mit Sicherheit sagen, wie die tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen für Muslim_innen aussehen werden. Aber auch wie es zu dem Gesetz kam, das Anfang des Jahres durch einen Regierungsentwurf angeregt wurde, ist ein Prozess, welcher viele Fragen aufwirft. Warum wurden hier so unterschiedliche Regelungsgegenstände wie Haarlänge, Barttracht und Tattoos einerseits und Kopftuch, Kippa, Kreuz und Dastar andererseits in einem einzigen Gesetz geregelt? Woher kam der Anstoß für diese umfassende Regelung? Und vor allem: Warum gab es keine öffentliche Debatte dazu?
Bis zum Jahr 2024 wird in Hessen laut Prognose mit einem Engpass von rund 174.710 Fach- kräften zu rechnen sein. Davon entfallen 135.070 auf Beschäftigte mit Berufsausbildung und 39.640 auf Beschäftigte mit (Fach-)Hochschulabschluss. Bei den Personen ohne Berufsabschluss werden leichte Überhänge von 3.310 Personen erwartet. Die für das Jahr 2024 geschätzte Fachkräftelücke entspricht rund sieben Prozent der Beschäftigten im Jahr 2017, dem Ausgangsjahr der Prognose.
In den meisten Wirtschaftszweigen in Hessen werden Engpässe erwartet. Besonders stark betroffen sind die Branchen Gesundheits- und Sozialwesen, Verkehr und Logistik, Information und Kommunikation, die Baubranche und das Produzierende Gewerbe. Auch bei der Mehrzahl der Berufe werden bis 2024 Engpässe erwartet. Besonders hoch fallen diese in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, Altenpflege, Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege, Arzt- und Praxishilfe sowie Fahrzeugführung im Straßenverkehr aus. Bei den meisten Berufsgruppen ist hinsichtlich der höheren Anforderungsniveaus „Fachkraft“, „Spezialist“ und „Experte“ fast immer mit Engpässen zu rechnen. Demgegenüber sind auf dem Anforderungsniveau „Helfer“ je nach Berufsgruppe Überhänge oder Engpässe vorhanden.
Im Regierungsbezirk Darmstadt wird bis 2024 ein Engpass von 95.190 Fachkräften geschätzt. Geringer stellen sich die Lücken in den Regierungsbezirken Gießen mit 38.480 und Kassel mit 41.040 fehlenden Fachkräften dar. Die bis 2024 entstehenden Lücken sind im Verhältnis zu den Beschäftigtenzahlen im Jahr 2017 in ländlichen Regionen deutlich größer als in Mittelzentren und Kreisen, die näher an den Großstädten liegen. Selbst für die urbanen Gebiete wird prognostiziert, dass das Zuwanderungsniveau auf heutigem Stand, die Lücken im Jahr 2024 nicht mehr ausreichend kompensieren könnte.
Dieses Paper befasst sich mit der quantitativen Messung des objektiven Well-beings in Rheinland-Pfalz. Es wird auf die objektive Lebensqualität in regionaler Perspektive fokussiert. Damit einhergehend wird – hier in diesem Paper bezogen auf Rheinland-Pfalz – danach gefragt, welche intraregionalen Unterschiede diesbezüglich bestehen. Die Ausgangsthese lautet, dass sich das objektive Well-being intraregional stärker voneinander unterscheidet als das interregionale Well-being, d. h., dass kleinräumig die Unterschiede in der Lebensqualität größer sind als in größeren Räumen.
Die Berechnungen umfassen den Zeitraum von 2005 bis 2019 und wurden im Projektkontext in räumlicher Perspektive für Hessen, Rheinland-Pfalz und die Metropolregion FrankfurtRheinMain durchgeführt. In diesem Paper wird auf die Ergebnisse für Rheinland-Pfalz eingegangen.
Der regionale Well-being-Ansatz von GEWAK/IWAK umfasste in seiner ursprünglichen Fassung (bei grundsätzlicher Orientierung an den Empfehlungen der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“) zehn Indikatoren aus den folgenden vier Bereichen (siehe untenstehende Tab. 1 in Abschnitt 2.2): 1. Wirtschaft: Verfügbares Einkommen pro Kopf, Anteil der SGB-II-Empfänger/innen an den Erwerbsfähigen, Schuldenstand der Kreise/Städte pro Kopf; 2. Gesellschaft: Beschäftigungsquote, Sekundarabschluss-Quote, Lebenserwartung; 3. Umwelt: Energieverbrauch im Produzierenden Gewerbe, Anteil der Erholungs-, Wald- und Wasserfläche, Feinstaubbelastungen (als Jahresmittelwerte) sowie 4. Region: Bevölkerungsdichte. Die genannten zehn Indikatoren wurden mit ihren jeweiligen regionalen Ausprägungen gewichtet zum jeweiligen Gesamtindikatorwert für das regionale Well-being zusammengeführt.
Über diese früheren Berechnungen4 hinausgehend, wurden neben dem sogenannten Basiskonzept (mit Indikatoren, die in den bisherigen Untersuchungen genutzt wurden, mit folgender Ausnahme „Stickstoffüberschuss“ anstelle von „Energieverbrauch im Produzierenden Gewerbe“) auch noch Well-being-Werte mittels eines erweiterten Konzepts (mit neuen Indikatoren wie der Miet-Einkommens-Relation oder der Kriminalitätsrate) berechnet. Damit wird untersucht, welche Bedeutung die Anzahl und die Art der ausgewählten Indikatoren auf das Wellbeing in Rheinland-Pfalz auf regionaler Ebene haben.
Auf diese Weise entstand ein breites Bild über das regionale objektive Well-being in Rheinland-Pfalz und seine jeweiligen Bestimmungsfaktoren in den beiden Indikator-Varianten. Nach der Darstellung des methodischen Konzepts in Kapitel 2 werden danach in Kapitel 3 die Schätzergebnisse bezüglich der Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Well-being-Subindikatoren präsentiert, ehe die hierauf aufbauenden regionalen Well-being-Befunde in Kapitel 4 behandelt werden. Einige Schlussbemerkungen (Kapitel 5) runden das vorliegende Paper ab.