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Dieser Aufsatz untersucht die Wirksamkeit und wirkliche Sinnhaftigkeit von langen und kurzen Jugendstrafen im deutschen Rechtssystem. Dies wird insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Verwirklichung des im JGG und HessJStVollzG festgesetzten Erziehungsgedanken betrachtet. Soziale Isolation, gesellschaftliche Stigmatisierung, eine langjährige Anpassung an ein vollkommen lebensfremdes Umfeld und zwischenmenschliche Stressfaktoren wie die Bildung problematischer Subkulturen innerhalb der Anstalt sind dabei nur einige der Störfaktoren, die sich auf die Entwicklung der jugendlichen und heranwachsenden Straftäterinnen und Straftäter auswirken. Eine Chance auf Resozialisierung wird damit nicht etwa bewirkt, sondern eher erschwert oder sogar verhindert. Da bei der Bestrafung aber auch bspw. die öffentliche Sicherheit bedacht werden muss, wird im Fazit die kritische Überprüfung und Anpassung der momentanen Praxis gefordert.
Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz stellt ein fundamentales Prinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und damit des öffentlichen Vergaberechts dar. Ausgangspunkt des Grundsatzes ist das öffentliche Haushaltsrecht, indem es als Leitlinie für einen effizienten Einsatz öffentlicher Ressourcen, die überwiegend aus Steuergeldern bestehen, fungiert. Mit der Einbeziehung des EU-Vergaberechts erlangt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zusätzlich die Rolle der Marktstabilisierung, -stärkung und Integration. Der Beitrag widmet sich der Herleitung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes sowie seiner Relevanz innerhalb des Vergabeverfahrens bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren.
Das Notariat ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Systems der vorsorgenden Rechtspflege, welches wiederum essenziell für Rechtssicherheit ist. Es unterliegt einem zunehmenden Einsatz digitaler Mittel, wodurch sich die Frage stellt, ob auf notarielle Mitwirkung dank technologischer Entwicklungen in Zukunft verzichtet werden kann. In diesem Beitrag wird sich mit dieser Fragestellung speziell für das Recht der GmbH auseinandergesetzt und aufgezeigt, warum Notare auch in einem digitalisierten Rechtsumfeld nicht hinwegzudenken sind.
Der Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine unterscheidet sich in vielen Aspekten von dem mit anderen Geflüchteten – auch im Aufenthalts- und Sozialrecht. Insbesondere erhält dieser Personenkreis aktuell exklusiv einen Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG. Über diese scheinbar formale Änderung hinaus unterscheiden sich auch die praktischen Sozialleistungen der Geflüchteten immens, da ihnen ein Anspruch auf (das heutige) Bürgergeld zusteht. Im folgenden Aufsatz wird untersucht, welche nationalen rechtlichen Auswirkungen der Rechtskreiswechsel hat und welche Rolle dabei das am 01. Januar 2023 geänderte SGB II unter Einführung des Bürgergeldes einnimmt. Des Weiteren wird untersucht, welche verfassungsrechtlichen Probleme mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz dabei entstanden sind und ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
„Contract as Promise“ ist ein klassisches Werk zum Vertragsrecht im Common Law. Anlässlich des Versterbens von Charles Fried Anfang des Jahres 2024 wird seine für den angloamerikanischen Rechtsraum prägende Theorie zunächst in ihren Kernaussagen nachgezeichnet, sodann in die zeitgenössische Debatte eingeordnet und schließlich aus aktuellem Blickwinkel neu beurteilt werden. Aus deutscher Perspektive auf das Common Law blickend will der Artikel einen Eindruck davon vermitteln, wie sich Frieds Ansatz bereits zu Lebzeiten des Autors zu einem Klassiker entwickeln konnte.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage nach der Politisierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von 1933-1945 anhand der in dieser Zeit durchgeführten Promotionsverfahren. Zu diesem Zweck wurden die originalen Promotionsakten aus dem Universitätsarchiv ausgewertet und analysiert. Dabei wird gezeigt, dass (nicht unerwartet) erhebliche Einflüsse der nationalsozialistischen Politik ihren Weg in das als neutral und wissenschaftlich konzipierte Verfahren gefunden haben. Dabei wurden systematisch wissenschaftliche Standards der Bewertung für parteinahe Doktoranden gesenkt und politisch unliebsame Kandidaten vom Fachbereich ausgeschlossen. Diese Politisierung ging dabei sowohl unmittelbar von der Politik als auch selbstständig vom Fachbereich aus.
Seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts findet sich die Gesetzgebung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts aufgrund der Komplizierung der Regelungsmaterie zunehmend in Sackgassen wieder. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Justiz als Regulierungsakteur erheblich an Bedeutung. Gerade der weit und unbestimmt gefasste Untreuetatbestand – die Allzweckwaffe des Wirtschaftsstrafrechts – bietet dabei gerichtlicher Regulierung ein Einfallstor. Die justizielle Aufarbeitung der Siemens- Korruptionsaffäre kann dies eindrücklich illustrieren. Dabei befindet sich die Justiz, so wie auch die Legislative, in einem Spannungsfeld zwischen Dogmatik und Rechtspolitik.
Die Frage nach dem immateriellen Schadensersatz gem. Art. 82 DS-GVO beschäftigt seit Mai 2023 die Rechtsprechung des EuGH, der nun erstmals wesentliche Eckpfeiler für den datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch setzt. Es gilt, die konkretisierten Vorgaben kritisch einzuordnen und deren Auswirkungen auf die europäische Rechtspraxis zu untersuchen. Gegenstand dieser Überlegungen sind insbesondere Fragen nach Tatbestand und Beweislast für einen kausalen Schaden, die Ablehnung einer Sanktionswirkung des Art. 82 DS-GVO sowie die Risiken möglicher Bündelungen gleichartiger Ersatzbegehren. Der EuGH schafft in diesen Fragen zunächst Rechtssicherheit, wenngleich einige Punkte offenbleiben. Die fortschreitende Konkretisierung der Anforderungen an Art. 82 DS-GVO bleibt insofern auch künftig mit Spannung zu verfolgen.
Die Oberflächenchemie ist mittlerweile in vielen chemischen, biochemischen und anderen Forschungsbereichen präsent und stellt eine interdisziplinäre Forschungsdisziplin dar. Diese Arbeit fokussierte sich auf die Interaktionen von biochemischen Systemen mit Oberflächen, insbesondere auf die Entwicklung von biochemischen Sensoren. Die Optimierung der Sensoroberfläche, insbesondere die Erhöhung der Selektivität durch die Verwendung von Polyglycerol (PG), wurde untersucht. Insgesamt wurden vier Teilprojekte durchgeführt, die sich auf die Unterdrückung unerwünschter Interaktionen, die Einführung von Bioerkennungsstellen, die Stabilisierung von PG-Filmen und die Entwicklung eines leitfähigen Hybridmaterials konzentrierten.
Teilprojekt 1: Stabilisierung von PG-Filmen durch Quervernetzung
Im ersten Abschnitt wurde die Stabilisierung von PG-Filmen durch eine oberflächeninitiierte ringöffnende Polymerisationsreaktion auf SiOx-Substrate realisiert. Dabei wurde die Dicke der Filme (10, 50 und 100 nm) über die Reaktionszeit kontrolliert. Die Quervernetzung erfolgte mit Ethylenglycoldiglycidylether (EGDGE), Divinylsulfon (DVS), Glutaraldehyd (GA), 1,11-Di(mesyl-oxy)-3,6,9-trioxaundecan (TEG-Ms2) und 1,11-Dibrom-3,6,9-trioxaundecan (TEG-Br2). Die Wahl des Quervernetzungsmittels zeigte signifikante Auswirkungen auf die Dicke der Filme und deren Biorepulsivität. Insbesondere die Untersuchungen an PG-EGDGE-Filmen waren vielversprechend, da sie nicht nur Biorepulsivität zeigten, sondern auch eine hohe mechanische Stabilität aufwiesen. Die Erkenntnis, dass dünnere Filme mit einem höheren Elastizitätsmodul gewünscht waren, erforderte eine gezielte Auswahl des Quervernetzungsmittels.
Teilprojekt 2: Einführung einer Bioerkennungsstelle auf einem EGDGE-quervernetzten PG-Film
Im nächsten Abschnitt wurde die Einführung einer Bioerkennungsstelle auf einem EGDGE-quervernetzten PG-Film erforscht. Hierbei kam ein Nitrilotriessigsäure (NTA)-Derivat (NTA4-Cyclen) zum Einsatz, um Histidin (His)-Tag-markierte Proteine selektiv zu binden. Die Modifikation erfolgte durch die Polymerisation von Glycidol auf ein amino-terminiertes Disulfid, gefolgt von einer Quervernetzung mit EGDGE. Die optimierte Synthese des NTA-Derivats ermöglichte nicht nur die erfolgreiche Anbindung von His-markierten Proteinen, sondern auch eine quasi-reversible Anbindung. Diese Erkenntnisse eröffnen neue Möglichkeiten für die Regenerierbarkeit von biochemischen Oberflächen.
Teilprojekt 3: Entwicklung eines leitfähigen und biorepulsiven Hybridmaterials
Das dritte Teilprojekt konzentrierte sich auf die Entwicklung eines leitfähigen und biorepulsiven Hybridmaterials. Ein PG-funktionalisiertes Pyrrol-Derivat (PyPG) wurde elektrochemisch polymerisiert, wodurch Netzwerke aus PG-funktionalisierten Polypyrrol-Strängen (PPG) auf Goldoberflächen entstanden. Die Elektropolymerisation wurde detailliert durch Cyclovoltammetrie (CV) und einer Quarzkristall-Mikrowaage (QCM) charakterisiert. Dabei konnte ein selbstterminierender Mechanismus identifiziert werden, der von der Anwesenheit der verzweigten PG-Gruppen dominiert wird. Mit Hilfe der elektrochemischen Impedanzspektroskopie (EIS) wurde gezeigt, dass dünnere Schichten mit geringerer Schichtdicke hoch leitfähig sind und dass die Veränderungen der Leitfähigkeit tatsächlich nur durch die äußere Oberflächenschicht bestimmt wird. Die Biorepulsivität des Materials wurde durch Proteinadsorptions- und Bakterienadhäsions-Assays nachgewiesen. Der zweite Abschnitt dieses Projekts konzentrierte sich auf die Einführung einer Erkennungsstelle basierend auf Glycosiden, um nicht nur eine Oberflächenbindung, sondern auch eine Quantifizierung von Biomolekülen zu ermöglichen. Die elektrochemische Charakterisierung der Nanoschichtsysteme zeigte eine sehr gute Linearität der Ladungsübertragungsadmittanz (Sct) in Abhängigkeit von der Anbindung der Bakterienstämme. Dies eröffnet Perspektiven für die selektive Quantifizierung von biologischen Analyten mittels elektrochemischer Methoden.
Hintergrund: Ein steigendes Einsatzaufkommen lässt sich sowohl im Rettungsdienst als auch im notärztlichen System in Deutschland verzeichnen. Oft werden dabei Fehleinsätze durch leicht erkrankte/verletzte Patienten als wachsende Problematik vermutet. Die vorliegende Untersuchung überprüft die Hypothese von steigenden Einsatzzahlen mit gleichzeitiger Zunahme von gegebenenfalls nichtindizierten Einsätzen.
Material und Methoden: Es erfolgte eine retrospektive Analyse der notärztlichen Einsätze des an der Universitätsklinik Frankfurt am Main stationierten Notarzteinsatzfahrzeugs von 2014 bis 2019. Die Analyse berücksichtigt zudem Faktoren wie die notärztliche Tätigkeit, Behandlungspriorität, Alarmierungsart und das Patientenalter.
Ergebnisse: Im beobachteten Zeitraum lässt sich ein Anstieg der notärztlichen Einsatzzahlen um mehr als 20 % erkennen. Der größte Anstieg zeigt sich bei Einsätzen, bei denen keine notärztliche Tätigkeit (+80 %) notwendig war. Einsätze der niedrigsten Behandlungspriorität (+61 %) sowie der höchsten Behandlungspriorität (+61 %) nahmen ebenfalls signifikant zu.
Diskussion: Die vorliegenden Zahlen stützen die Hypothese, dass bei signifikant gesteigertem Einsatzaufkommen mehr Einsätze durch den Notarzt bewältigt werden müssen, bei denen er rückblickend nicht notwendig gewesen wäre. Trotzdem gibt es auch mehr Patienten, die einen sofortigen Arztkontakt benötigen. Die hieraus resultierende erhöhte Einsatzfrequenz kann zu einer erhöhten Belastung sowie erschwerten zeitgerechten Disposition der notärztlichen Ressource führen.
Bei polytraumatisierten Patienten hat das Thoraxtrauma einen großen Einfluss auf den weiteren Verlauf und die Prognose der schwerverletzten Patienten. In verschiedenen Untersuchungen konnte bereits gezeigt werden, dass Interleukin-6 bei Traumata oder Gewebeschäden durch geplante Operationen vermehrt auftritt und dass vor allem bei Verletzungen des Thorax im Vergleich zu anderen Organen und Geweben ein deutlich höherer IL-6-Wert messbar ist.
In der vorliegenden retrospektiven Studie wurde bei einem Patientenkollektiv mit vergleichbarer Verletzungsschwere untersucht, ob eine Korrelation zwischen der Höhe des initialen IL-6-Wertes und der Komplikationsentwicklung nach schwerem isolierten Thoraxtrauma nachzuweisen ist und dadurch ein höherer IL-6-Wert im Schockraum mit einem erhöhten Risiko für Lungenversagen assoziiert ist.
Hierbei wurden insgesamt 62 Patienten mit einem AISThorax ≥ 3 und einem AIS-Wert <3 bezogen auf alle anderen Organsysteme untersucht, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2018 über den traumatologischen Schockraum des Universitätsklinikums Frankfurt aufgenommen wurden. Die Datenerhebung über den weiteren Verlauf wurde bis zehn Tage nach Aufnahme über die klinikinterne Dokumentation und das Traumaregister® der DGU ausgewertet. Betrachtet wurden hierbei der Verlauf der IL-6-Werte sowie präklinische und klinische Vitalparameter und klinische Parameter wie die Dauer des Intensivaufenthaltes, die Beatmungspflichtigkeit und Komplikationen wie die Entwicklung einer Pneumonie. Die Patienten wurden retrospektiv nach dem schlechtesten Horovitz-Quotienten in zwei Gruppen eingeteilt. Zehn Patienten zeigten einen Horovitz-Index < 200mmHg und wurden der Gruppe ‚Organversagen Lunge Ja‘ zugeteilt, die übrigen 52 Patienten mit einem Horovitz-Index ≥ 200mg wurden der Gruppe ‚Organversagen Lunge Nein‘ zugewiesen. In den beiden Gruppen zeigte sich vor allem bei Aufnahme in den Schockraum sowie einen Tag danach ein signifikanter Unterschied der IL-6-Werte mit einem IL-6 von 1171,2 ± 2879,7 pg/ml bei Aufnahme sowie 491,3 ± 662,0 pg/ml am ersten Tag nach Aufnahme in die Klinik in der Gruppe ‚Organversagen Lunge Ja‘. Demgegenüber wiesen die Patienten in der Gruppe ‚Organversagen Lunge Nein‘ einen signifikant geringeren IL-6-Wert mit 168,7 ± 279,3 pg/ml bei Aufnahme in den Schockraum sowie 120,0 ± 136,3 pg/ml am ersten Tag nach Aufnahme auf. Der schwerere Verlauf des Thoraxtraumas zeigte sich deutlich in der Gruppe ‚Organversagen Lunge Ja‘: Neben einer initialen Beatmungspflicht von 100 % im Gegensatz zu 36,5 % der Patienten der Gruppe ‚Organversagen Lunge Nein‘ konnte auch hier eine signifikant höhere Rate von Reintubationen, Tracheotomien und Pneumonien bei deutlich längerer Zeit der invasiven Beatmung festgestellt werden. Auch die gesamte Verweildauer auf der Intensivstation war dementsprechend in der Gruppe ‚Organversagen Lunge Ja‘ mit 16,2 ± 9,0 Tagen deutlich länger als in der Gruppe ‚Organversagen Lunge Nein‘ (6,7 ± 6,5 Tage). Insgesamt bestätigen die vorliegenden Daten, dass mit einem initial erhöhten gemessenen IL-6 ein gesteigertes Risiko einhergeht, ein Lungenversagen zu entwickeln.
Was im digitalen Zeitalter nach dem Ende der Hegemonie des Kinosaals noch als »Kino« zu verstehen ist, wird häufig anhand des Ortes und Dispositivs der Projektion verhandelt. Philipp Stadelmaier wagt ausgehend von den Schriften des Filmkritikers Serge Daney und Jean-Luc Godards Videoserie Histoire(s) du cinéma einen Neuansatz. Erstmals führt er zwei einflussreiche Figuren der französischen Filmkultur systematisch zusammen und reinterpretiert sie als Kommentatoren des Kinos und seiner Geschichte. So gelingt es, einen cine-philologischen Impuls für filmwissenschaftliche Debatten zu setzen: Als auszulegender, bedeutungsoffener Primärtext erhält das »Kino« in der Post-Kino-Ära neue Kraft und Schärfe.
Der Dialog ist für die einen das Versprechen gelingender Kommunikation, für die anderen ein überholtes Ideal. Marten Weise zeigt in einer interdisziplinär angelegten Studie, dass sich die Lücke zwischen Lobpreisungen und Abgesängen schließen lässt. Er setzt bei der Unmöglichkeit des Denkens »nach der Shoah« an und erkundet in exemplarischen Untersuchungen der europäischen Literatur-, Theater- und Theoriegeschichte die Spannungen und Widersprüche im Verhältnis zum »Anderen«, ohne die der Dialog nicht zu greifen ist. So macht er zwischenmenschliche, soziale und politische Vorgänge als prinzipiell unabschließbares Sprachgeschehen fassbar und eröffnet einen Spielraum für die Aushandlung und das Aushalten von Dissens und Differenz.
Im Montafon, das im Süden des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg liegt, befindet sich eines der ältesten kleinen Montanreviere. Zwischen St. Anton im Norden und St. Gallenkirch im Süden befinden sich an zahlreichen Stellen Hinweise auf alten Bergbau, wobei sich die umfangreichsten Relikte in den ehemaligen Bergbaurevieren in den Gewannen Knappagruaba und Worms am Bartholomäberg sowie auf dem Kristberg im Silbertal finden. Es handelt sich um verschiedene Hinterlassenschaften des historischen Bergbaus, meist sind es unterschiedlich große Halden mit Taubgestein, runde Schachtpingen und verstürzte Stollenmundlöcher, die in zwei Fällen – dem sog. Barbara Stollen und dem St. Anna Stollen – oberhalb von Bartholomäberg in der Knappagruaba, heute wieder freigelegt wurden und als Schaubergwerk zugänglich sind.
Der Kristberg liegt am Ostende des Davenna-Massivs, ein Bergmassiv, das zwischen dem Klostertal im Norden und der Ill im Montafon im Süden liegt. Als Kristberg wird ein 1465 m hoch gelegener Sattel zwischen dem Itonskopf (2100 m üNN) im Westen und dem Mutjöchle (2010 m üNN) im Osten bezeichnet. Südlich unterhalb des Sattels liegt die Bergknappenkirche St. Agatha und der Panoramagasthof Kristberg inmitten einer heute noch gut erhaltenen Haldenlandschaft des mittelalterlichen bis neuzeitlichen Bergbaus.
Die Studie von Bernhard S. Heeb beschäftigt sich mit dem Naturraum und den prähistorischen Hinterlassenschaften im alpinen Rheintal zwischen Bodensee und der Stadt Sargans im Kanton St. Gallen vom Beginn der Besiedlung im Neolithikum bis zum Auftreten der Römer. Mit in die Untersuchung einbezogen werden die Seitentäler Walgau und Seeztal. Das Gebiet umfasst die bis zu 14 km breite Schwemmebene des Rheins und die teils weit über 2.000 m hohen, das Rheintal umgebenden Gebirgszüge. Insgesamt wurden 542 Fundstellen (Siedlungen, Gräber, Depots, Brandopferplätze und Einzelfunde) aus St. Gallen, Vorarlberg und Liechtenstein aufgenommen und in Bezug zu ihrer naturräumlichen Umgebung ausgewertet. Eine besondere Stellung im prähistorischen Siedlungsgefüge nehmen die so genannten Inselberge ein. Dabei handelt es sich um topographisch exponierte Berge inmitten der weiten Ebene des Bodenseerheintals, die zu allen Perioden aufgesucht und besiedelt wurden.
Ein Hauptaugenmerk der Arbeit liegt auf der verkehrsgeographischen Bedeutung des Bodenseerheintals. Das Tal öffnet sich wie ein Trichter nach Norden zum Bodensee hin und führt nach Süden über den Verlauf des Vorder- und Hinterrheins mit deren jeweiligen Seitentälern auf verschiedenen Passwegen nach Norditalien, so dass es in allen prähistorischen Perioden seit dem Neolithikum einen wichtigen Durchgang durch die Alpen darstellt.
Schon zu Ende des 19. Jahrhunderts rückten alpine Brandopferplätze in das Bewusstsein der archäologischen Forschung. Ihr Bestand wuchs in den folgenden Jahrzehnten stetig an, so dass heute mehr als 100 solcher prähistorischen Kultorte, vor allem im ostalpinen Bereich, bekannt sind. Der urnenfelderzeitliche Brandopferplatz Altenstadt-Grütze, nördlich der Stadt Feldkirch im Vorarlber-ger Rheintal gelegen, wurde in den Jahren 1954, 1955 und 1957 vom damaligen Direktor des Vorarl-berger Landesmuseums Dr. Emil Vonbank ausgegraben, jedoch nie von ihm veröffentlicht. Die Fundstelle ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Sowohl die baulichen Strukturen, wie auch die Lage abseits der Gebirgshöhen in der weiten Schwemmebene des Rheintals, sind im Kontext alpiner Brandopferplätze einmalig. Das reiche Fundinventar besteht unter anderem aus mehreren Tausend Keramikfragmenten. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Material der Urnenfelder-kultur, allerdings zeigt etwa ein Fünftel des Bestandes Merkmale der südalpinen Laugen-Melaun Kultur. Hinzu kommen über 40 bronzene Gegenstände und zahlreiche verbrannte Tierknochen sowie Pflanzen- und Speisereste, die einen detaillierten Einblick in die Opferpraxis des späten 2. Jahrtausends vor Christus ermöglichen.
Mehr als 50 Jahre nach Grabungsende liegen die Ergebnisse nun erstmals umfassend in publizierter Form vor.
In der Praxis des Nudging wird die Sanftheit der Verhaltensbeeinflussung zum epistemischen Problem: Verhalten soll unbemerkt beeinflusst werden, doch erst durch den Nachweis von Verhaltensänderungen gewinnt das Konzept seine Überzeugungskraft. Tim Seitz untersucht ethnografisch die praktische Herstellung von Nudges. Er rekonstruiert miteinander verwobene Prozesse der Problematisierung, Lösungsentwicklung und Evidenzproduktion und macht deutlich: Nudging muss die Experimentalbedingungen immer erst schaffen, unter denen sich sanft regieren lässt.
Ziel dieser Studie war es, zu untersuchen, ob der Ausbildungsstand des Operierenden einen Einfluss auf das Ergebnis der Ileostomarückverlagerung (ILSRV) bei den Patienten hat. Die ILSRV ist eine der ersten Operationen am Darm, die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte durchführen. Dennoch können bei dieser Operation potenziell lebensbedrohliche Komplikationen, wie die Undichtigkeit der Naht (Anastomoseninsuffizienz), auftreten. Um eine ausreichende Patientensicherheit zu gewährleisten, sollte daher sichergestellt werden, dass die Durchführung dieser Operation durch Assistenzärztinnen und Assistenzärzte keine erhöhte postoperative Morbidität und Letalität für Patienten verursacht.
Für diese Studie wurden 300 Patienten mit einer Ileostomarückverlegung retrospektiv untersucht. Als primärer Endpunkt wurde die Morbidität, entsprechend der Clavien-Dindo-Klassifikation (CDC), mit besonderem Augenmerk auf den Ausbildungsstand der Operierenden definiert. Als sekundärer Endpunkt wurde die postoperative Darmmotilitätss
Die Dissertation umfasst die Metaanalysen der Sonnentanz-Beschreibungen beider Ethnien von 1865 bis in die Gegenwart. Zu diesem Zweck wurde die historisch-kritische Methode, ethnohistorischer Manier, als eine Form der Metaanalyse verschiedenster Arten von Quellen angewendet. Die ergänzenden Inanspruchnahmen der Matrixanalyse nebst Ritualtheorien verdeutlichen, wie Individuen und Ethnien ihre Wirklichkeit konstruieren. Die Dissertation geht überdies der Hypothese nach, inwiefern die divergierenden Zeremonien als Sonnentänze zu definieren sind. Der Ritualvergleich hat das Ziel, die in diesem Zusammenhang wirkenden dynamischen sowie stabilen Dimensionen aufzuzeigen. Darüber hinaus werden die geschichtlichen Prozesse, die damit einhergingen, entfaltet und Begründungen für diese Entwicklungen herausgearbeitet.
Fünf Workshops, rund 150 Teilnehmende, über 1500 gesammelte Ideen – das ist die positive Bilanz der Nachhaltigkeitswerkstätten an der Goethe-Universität im Sommersemester 2024. Eingeladen von Präsident Prof. Dr. Enrico Schleiff und dem Nachhaltigkeitsbüro, diskutierten Hochschulangehörige aller Statusgruppen mögliche Schritte und Maßnahmen für die Nachhaltigkeitsstrategie der Goethe-Universität.
Kinder entdecken die faszinierende Welt der Wissenschaft: Im Projekt »Junge Forscher« der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und der Goethe-Universität wird frühzeitig das Interesse an Naturwissenschaft und Technik geweckt. Studierende und Doktoranden begleiten die Grundschüler*innen und erwerben damit für sich zugleich wichtige Vermittlungskompetenzen.
Am 11. und 12. September fand an der Goethe-Universität die Abschlusstagung der BMBF-Förderrichtlinie »Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung« statt, organisiert vom Metavorhaben Inklusive Bildung.
In diesem Jahr wurden die feierfreudigen Mitglieder der internationalen Gemeinschaft der Goethe-Universität mit zwei getrennten Sommerfesten verwöhnt. Am Abend des 28. Juni, einen Tag nach dem jährlichen Sommerfest der Universität, versammelte sich die internationale Gemeinschaft zu ihrem ganz eigenen Sommerfest. Insgesamt 85 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 37 Ländern und ihre Familien trafen sich zu einem Abend voller Musik, Essen und Trinken und vor allem anregender Gesellschaft.
Kein Sommermärchen
(2024)
Die Wunder-Moleküle
(2024)
Wie speichern wir in Zukunft Sonnenenergie? An der Goethe-Universität wird eine ganz neue Technologie erforscht. Am Projekt FORMOST sind neben der Universität Frankfurt noch die Universitäten in Tübingen, Gießen, Heidelberg und Erlangen-Nürnberg beteiligt. Wachtveitls Gruppe erforscht die molekularen Mechanismen der Energiespeicherung und -freisetzung bei MOST-Molekülen. Andere Gruppen kümmern sich um die Synthese der Moleküle oder die Modellierung. Das Projekt läuft von 2023 bis 2027 und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit insgesamt rund 4,8 Millionen Euro gefördert.
Im November besuchen die US-Wissenschaftler Dr. Erica und Prof. Dr. Justin Sonnenburg die Goethe-Universität im Rahmen der Friedrich-Merz-Stiftungsgastprofessur. Ihr Forschungsschwerpunkt sind kleine Organismen mit großem Einfluss auf unser Leben und unsere Gesundheit.
Das Frankfurt Institute for Advanced Studies (FIAS) feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Jubiläum. Im markanten roten Institut am Riedberg forschen 150 Fellows und Mitarbeitende interdisziplinär an komplexen naturwissenschaftlichen Zukunftsthemen. Schwerpunkt sind Simulationen und Theorien aus allen naturwissenschaftlichen Bereichen, die Grundlagen zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit schaffen. Als gemeinnützige Stiftung arbeitet das FIAS eng mit der Goethe-Universität, benachbarten Forschungsinstituten sowie privaten Stiftern und Sponsoren zusammen.
Die FIAS-Forschungsgebiete greifen dabei häufig ineinander: So verwenden Informatiker ihre Kenntnisse, um Ansatzpunkte für Impfstoffe zu finden, oder Physikerinnen untersuchen, wie man mit Teilchenstrahlen Tumore zerstören kann. Das FIAS feiert dieses Jahr mit Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Sommerfest und Beteiligung an der Nigth of Science sowie dem Museumsuferfest. Höhepunkt ist der Festakt im Casino der Goethe-Universität am 5. Dezember unter Schirmherrschaft von Prof. Enrico Schleiff.
Künstlerisches, schöpferisches Handeln hat vielfältige Dimensionen und kann unter verschiedensten Gesichtspunkten betrachtet und thematisiert werden. In der vorliegenden Arbeit richtet sich das Interesse insbesondere auf die Frage, welche Rolle und Funktion das künstlerische Gestalten – und hier speziell das Zeichnen und Malen – zum einen in der Diagnose und Therapie von psychisch auffälligen Kindern sowie zum anderen in der schulischen Sozialisation und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der kulturellen Bildung, der Kunstpädagogik und des Kunstunterrichts übernehmen kann.
Als eine der Pionierinnen der psychotherapeutischen Arbeit mit Kinderzeichnungen hat Sophie Morgenstern in den 1920iger Jahren als erste den besonderen Wert der Zeichnungen als Ausdrucksform des Unbewussten entdeckt und sie systematisch sowohl zu diagnostischen als auch zu kurativen Zwecken eingesetzt. An der Klinik Vaugirard in Paris ist Morgenstern ab 1925 bis zu ihrem Tod im Jahr 1940 als Leiterin des Klinik-Annexes für Kinderneuropsychiatrie in der Patronage Rollet tätig und dort verantwortlich für das Beobachtungszentrum und die psychoanalytische Ambulanz. Im Rahmen ihrer Arbeit mit den jungen Patientinnen und Patienten entwickelt sie auf der Grundlage der Freud’schen Psychoanalyse ihre besondere therapeutische Methode, bei der die Interpretation von Zeichnungen der psychotisch erkrankten Kinder im Mittelpunkt der Analyse und Behandlung steht. Eine Schlüsselrolle spielte in diesem Zusammenhang der Fall des kleinen Jacques,
bei dem Morgenstern einen kindlichen psychogenen Mutismus diagnostiziert: Infolge familiärer Konflikte ist der Junge bei seiner Einlieferung in die Patronage schon seit mehreren Monaten verstummt. Sein Fall stellt insofern eine besondere therapeutische Herausforderung dar, als das zu behandelnde Symptom seiner psychischen Probleme, nämlich der Mutismus, zugleich die Behandlung erschwert, denn diese ist in der Regel auf die verbale Kommunikation zwischen Therapeut und Patient angewiesen. Unter diesen erschwerten Behandlungsbedingungen entdeckt Sophie Morgenstern jedoch einen besonderen Ansatzpunkt: Jacques zeichnet gerne, und die Psychoanalytikerin erkennt schon bald das diagnostische und therapeutische Potenzial der von ihm angefertigten Zeichnungen und entwickelt eine Methode, um sie als Kommunikationsmedium zwischen Patient und Therapeutin zu nutzen. So gelingt es ihr über die Deutung der in diesen Zeichnungen auftauchenden Motive und der besonderen Charakteristika des Gezeichneten Aufschluss über die Zusammenhänge und Gründe für die psychischen Nöte des Kindes zu gewinnen.
Anhand von weiteren Fallbeschreibungen, basierend auf Morgensterns eigenen analytischen Aufzeichnungen, zeichnet die vorliegende Arbeit im Detail die kunstfertige empirische Vorgehensweise der Psychoanalytikerin nach: Als „Informant des Seelenlebens“ eröffnen die Zeichnungen ihr einen Zugang zum Unbewussten des Kindes, indem sie gemeinsam mit den kleinen Patient/innen die darin verborgenen symbolischen Bedeutungen herausarbeitet. Neben der Deutung von Träumen, Tagträumen, Fantasiegeschichten und Spielen kristallisiert sich so in der Arbeit Sophie Morgensterns die Kinderzeichnung als eine weitere Zugangsmöglichkeit zur Innen- und Fantasiewelt des Kindes heraus. Überdies wird deutlich, dass das Zeichnen als schöpferischer Akt von den Kindern auch aktiv für die Bewältigung ihrer psychischen Konflikte genutzt werden kann. Selbst wenn das Kind den Sinn seiner eigenen Zeichnungen nicht versteht und auch kein Interesse hat, diesen zu verraten, bietet das Zeichnen ihm eine Möglichkeit, seine zurückgedrängten Gefühle und seinen Kummer – in symbolisch verschlüsselter Form – nach außen zu bringen, ihnen Ausdruck und Gestalt zu geben. Indem das neurotische Kind im Akt des Zeichnens von seinem eigenen, zum Ausdruck drängenden Unbewussten gleichsam überlistet wird, verrät Kinderzeichnung für die psychoanalytische Diagnose und Therapie einerseites und der Förderung und Nutzung kreativer Aktivitäten im Schulunterreicht andererseits: Beide offenbaren das ausgleichende, heilende und entwicklungsfördernde Potenzial, welches im künstlerischen Ausdruck und dessen Reflexion liegt. Es ist auch ein Verdienst Sophie Morgensterns, dieses Potenzial in ihrer psychoanalytischen Arbeit mit ihren jungen Patient/innen sichtbar gemacht und praktisch umgesetzt zu haben.
Einleitung: Funde von Knochen(fragmenten) können von Interesse für Strafverfolgungs- oder Denkmalbehörden sein. Die forensisch-osteologische Begutachtung kann zur Einordnung der Bedeutung des Fundes beitragen. Ziel der Studie war, durch eine Auswertung von am Institut für Rechtsmedizin Gießen begutachteten Knochenfunden einen Überblick über Umstände und Art der Funde sowie Umfang und Ergebnisse der Begutachtungen zu erhalten.
Material und Methoden: Für den Zeitraum von 2005 bis 2019 wurden im Institut archivierte osteologische Gutachten analysiert und Daten zu Fundort, -umständen, Humanspezifität, postmortalem Intervall, Spuren von Gewalteinwirkungen und die Ergebnisse weiterführender Untersuchungen ausgewertet.
Ergebnisse: Von 172 begutachteten Knochenfunden wurden 40 % in Wald- und Wiesengebieten aufgefunden. In 58 % enthielten die Funde menschliche Knochen, davon wurde in 32 % eine forensisch relevante Liegezeit nicht ausgeschlossen. Zeichen perimortaler Gewalteinwirkung fanden sich in 6 % menschlicher Knochenfunde. Ergänzende DNA-Untersuchungen wurden in 20 % aller Funde durchgeführt; davon verlief in 62 % die Typisierung humaner STR erfolgreich, und in 41 % gelang die Zuordnung zu einem antemortalen Profil. Bei den zur Begutachtung übersandten nichtmenschlichen Knochen handelte es sich am häufigsten um Knochen von Hirsch bzw. Reh (32 %), Schwein (29 %) und Rind (14 %).
Diskussion: Die Begutachtung von Knochenfunden soll Behörden ermöglichen, die (straf-)rechtliche Relevanz eines Fundes einzuordnen. Die makroskopische Untersuchung ist dafür von großer Bedeutung. Für die Identifizierung menschlicher Knochen besitzen DNA-Vergleichsuntersuchungen einen großen Stellenwert. Sie waren für 81 % der erfolgreichen Identifizierungen der Fälle mit menschlichen Knochen verantwortlich.
Im Rahmen der Obduktion des Leichnams einer angeblich im 7. Monat Schwangeren wurde ein toter Fetus geborgen. Dieser war durch Fäulnis und Madenfraß stark verändert und wog 405 g, wobei in Anbetracht des zu Verlust gegangenen Gewebes von einem Gewicht zum Zeitpunkt des Todes über 500 g auszugehen war. Die übrigen erhobenen Maße sprachen wenigstens für ein Erreichen der 26. Schwangerschaftswoche. Dennoch wurde aufgrund des Gewichts eine Einordnung als Fehlgeburt vorgenommen. Gemäß dem später, am 01.11.2018, geänderten § 31 PStV wäre eine Klassifikation als Totgeburt möglich geworden.
Hintergrund: Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) liegt die Gesetzgebungsbefugnis für Todesfeststellung und Leichenschau bei den Ländern, während das Personenstandswesen in die Bundesgesetzgebungsbefugnis fällt. Das Personenstandsrecht ist im Personenstandsgesetz (PStG) und der Personenstandsverordnung (PStV) geregelt.
Ziel der Arbeit: Untersucht werden sollten evtl. Auswirkungen der Änderung des § 31 PStV vom 01.11.2018 auf die ärztliche Leichenschau. Konkret ging es um die Abgrenzung der Tot- von der Fehlgeburt und damit der Pflicht zur ärztlichen Leichenschau unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesgesetzgebung.
Methodik: Die „Bestattungsgesetze“ der 16 Bundesländer sowie dazugehörige Verordnungen und das PStG und die PStV wurden systematisch analysiert.
Ergebnisse: In 12 der 16 Ländergesetze wird das Totgeborene bzw. tot geborene Kind – in Abgrenzung zur Fehlgeburt (Fehlgeborenes) – über das Geburtsgewicht von mindestens 500 g definiert. In Hessen, Bremen und im Saarland wird zusätzlich als alternatives Kriterium die 24. Schwangerschaftswoche (SSW) genannt. Das Kriterium „Erreichen der 24. SSW“ kam im bremischen und saarländischen Bestattungsrecht nach der Änderung des § 31 PStV hinzu. Im hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz ist alternativ „nach der 24. SSW geboren“ verwendet.
Diskussion: Unabhängig von der nicht abschließend geklärten Frage, ob es sich bei einer Totgeburt um einen personenstandsrechtlichen „Sterbefall“ handelt, lässt sich eine von den „Bestattungsgesetzen“ der Länder unabhängige Leichenschaupflicht ableiten: bei der Annahme eines Sterbefalls unmittelbar aus § 38 Nr. 4 PStV, bei Ablehnung mittelbar aus § 33 S. 3 PStV i. V. m. § 5 PStV. Für diese Leichenschaupflicht müssten bezüglich der Leichendefinition die Kriterien des Personenstandsrechts gelten. Demnach wäre in allen Bundesländern – unabhängig von den Kriterien in den jeweiligen „Bestattungsgesetzen“ – zur Differenzierung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt das alternative Merkmal „Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche“ zu überprüfen, falls die tote Leibesfrucht, die keine Zeichen des Gelebthabens außerhalb des Mutterleibs aufweist, unter 500 g wiegt.
Die im Rahmen der Pathogenese der Erkrankung und der folgenden Chemotherapie entstehende Neutropenie prädisponiert AML-Patienten für lebensbedrohliche Infektionen. Um diese zu vermeiden, erfolgt während der Induktionschemotherapie eine antiinfektive Prophylaxe mit Antibiotika. Dabei ist zu beachten, dass Antibiotika den größten Risikofaktor für die Entwicklung einer CDI darstellen. C. difficile gilt als der häufigste nachgewiesene Erreger nosokomialer Diarrhoen. Aufgrund dessen führte das Universitätsklinikum Frankfurt eine retrospektive Studie zur Inzidenzentwicklung der CDI und zur klinischen Rolle von CDI bei AML-Patienten unter Induktionschemotherapie durch. Ein besonderer Fokus der Studie lag auf der Identifikation von Risikofaktoren für die Entstehung einer CDI.
Die Studie inkludierte 415 homogen therapierte AML-Patienten, die sich zwischen Januar 2007 und Juni 2019 einer Induktionschemotherapie am Universitätsklinikum Frankfurt am Main unterzogen. AML-Patienten, die Diarrhoen entwickelten und in deren Stuhlproben toxinproduzierende C. difficile-Bakterien nachgewiesen wurden, wurden als AML-Patienten mit CDI definiert. Es erfolgte eine detaillierte Dokumentation aller während des Aufenthalts zur Induktionschemotherapie eingesetzten Antibiotika und Antimykotika. Um die Entwicklung der Inzidenz der CDI im Verlauf zu analysieren, wurde der Beobachtungszeitraum in zwei Abschnitte unterteilt.
Im Studienzeitraum wurde bei 37 (8,9%) von 415 AML-Patienten eine CDI nachgewiesen, wobei die Inzidenz zwischen 2013 und 2019 im Vergleich zu 2007 bis 2012 um 60,9% gesunken ist. Bedingt wird dies am ehesten durch die steigende Sensibilisierung gegenüber den negativen Auswirkungen einer Antibiotikatherapie und der Implementierung des ABS-Programmes. Die Studie bestätigt die etablierten Präventionsmaßnahmen des Universitätsklinikums Frankfurt am Main und spiegelt die Entwicklung in den westlich geprägten Ländern Europas wider.
Die Studie gibt Hinweise, dass die CDI den klinischen Verlauf der AML-Patienten unter Induktionschemotherapie nur geringfügig beeinträchtigt. Zwar wiesen AMLPatienten mit CDI mehr Fiebertage auf, dies resultierte jedoch nicht in erhöhten CrP-Werten, in einer längeren Hospitalisierung oder in einer erhöhten Rate an Intensivaufenthalten. Zwischen den betrachteten Patientenkohorten ergaben sich keine Differenzen bezüglich des Erreichens einer CR und der Gesamtmortalität. AML-Patienten mit CDI wiesen weder mehr MREBesiedelungen auf, noch kam es zu häufigeren Episoden eines ANV in dieser Patientengruppe. Besonders letzteres war unter Berücksichtigung des erheblichen Risikos einer Hypovolämie durch die Diarrhoen nicht zu erwarten, da diese für ein Nierenversagen prärenaler Genese rädisponiert.
Die Analyse bestätigt die Einordnung von Antibiotikatherapien als erheblichen Risikofaktor für eine CDI. Vor allem von den Antibiotikagruppen der Glykopeptid und Carbapenem-Antibiotika ging ein erhöhtes Risiko aus. Durch die Vorgabe des bei therapierefraktären Infektionen einzusetzenden Breitspektrumantibiotikums beeinflussen hausinterne Leitlinien das individuelle Risiko eines Antibiotikums für eine CDI entscheidend. Weiterhin weist die Studie darauf hin, dass Antimykotika nicht als Risikofaktor für eine CDI eingeordnet werden können. Durch das Studiendesign und fehlende Studien zu dieser Thematik kann jedoch keine endgültige Aussage über die Rolle von Antimykotika in der Pathogenese der CDI getroffen werden.
Bezüglich der Therapie der CDI kann die Studie aufgrund der kleinen Patientenkohorte und des inzwischen geänderten Therapieregimes der CDI bei AML-Patienten keine Aussage über die Effektivität der Therapie oder der Überlegenheit eines Medikaments treffen.
Die Zustandsbeschreibung der aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage als geprägt durch multiple Schocks und Krisen erscheint heutzutage redundant, nahezu banal. Umso wichtiger ist es aber für politische Entscheider einen Umgang mit der sich daraus ergebenden Unsicherheit zu finden, der weder der Komplexität der Probleme mit immer komplexeren Modellen beikommen möchte noch sich durch die Größe der Krise zur übergroßen vermeintlichen politischen Lösung verleiten lässt. Stattdessen täte die Politik gut daran, die beschränkten Möglichkeiten und die ungewissen Folgen ihrer Handlungen klar zu kommunizieren, qualitative wie quantitative Bewertungen in Entscheidungen einfließen zu lassen und in diesem Sinne wirtschaftspolitische Interventionen zurückhaltend vorzunehmen.
Die Charakterisierung reaktiver Intermediate ist experimentell äußerst anspruchsvoll und häufig nicht eindeutig möglich. Die chemische Fachliteratur ist daher durchzogen von Arbeiten, in denen Intermediate anhand chemischer Intuition oder aufgrund spekulativer Interpretationen experimenteller Daten postuliert werden. Auch wenn es die Chemie wie kaum eine andere wissenschaftliche Disziplin geschafft hat, naturgegebene Zusammenhänge intuitiv erfassbar zu machen und es Chemikern somit möglich ist, mit Zettel und Stift Moleküle mit gewünschten Eigenschaften zu designen und komplexe Reaktionen zu planen, so ist doch davon auszugehen, dass zahlreiche in der Literatur postulierte Intermediate nicht korrekt zugeordnet wurden. Durch die massive Steigerung der Leistungsfähigkeit von Computern und Software in den vergangenen Jahrzehnten lassen sich quantenchemisch immer größere Systeme mit hinreichender Genauigkeit behandeln, sodass es in vielen Fällen möglich ist, experimentelle Untersuchungen theoretisch zu evaluieren und auch experimentell nicht nachweisbare Moleküle detailliert zu untersuchen. Insbesondere durch kombinierte experimentelle und quantenchemische Studien können komplexe chemische Zusammenhänge detailliert verstanden werden. Dadurch lassen sich neue Konzepte entwickeln, die eine Weiterentwicklung chemischer Intuition ermöglichen. Anhand dieses Leitbilds wurde in dieser Arbeit die Stoffklasse der Metallopniktinidene sowie daraus abgeleitete Verbindungen quantenchemisch untersucht.
Um die muskarinische Modulation der GABAergen Übertragung zu untersuchen, wurden mit Hilfe der Patch- Clamp- Technik an akut isolierten IC Schnitten der Ratte (P4-P14) inhibitorische postsynaptische Ströme aufgezeichnet (IPSCs). Die Aufnahmen erfolgten bei einem Haltepotential von -60mV. In allen Experimenten konnte unter der Anwesenheit von Strychnin (0,5μM, Glycinrezeptor- Antagonist) und Kynurensäure (1mM; Glutamatrezeptoren- Antagonist) spontane GABAerge IPSCs in allen untersuchten IC-Neuronen aufgezeichnet werden. Die Anwesenheit von Kynurenat blockierte auch Ströme, die möglicherweise durch nAChRen mit der Untereinheit α7 vermittelt wurden.
Die Muskarin (1μM) Applikation zeigte, eine deutliche Erhöhung der IPSCs- Frequenz (618% der Kontrolle), was uns beweist, dass die Aktivierung von mAChRen im IC zu einer Steigerung der GABAergen Übertragung führt.
Die durch Muskarin induzierten IPSCs konnten komplett durch den GABAA- Rezeptor- Antagonisten Bicucullin (10μM und 50μM) blockiert werden. Dies zeigte, dass die IPSCS durch GABAA- Rezeptoren vermittelt wurden.
4-DAMP (50nM; M3-Rezeptor Antagonist) blockierte den durch Muskarin ausgelösten Anstieg der IPSC-Frequenz. Die Muscarin-Antagonisten Telenzepin (50nM; M1-präferierend), Methoctramin (10μM; bevorzugt M2) und Himbazin (10μM; bevorzugt M4) sowie der Nikotinrezeptor-Antagonist Mecamylamin (10μM) beeinflussten die Muskarinwirkung nicht signifikant.
Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die muskarinische Modulation der GABAergen Übertragung hauptsächlich durch den M3-Rezeptor vermittelt wird, während M1-, M2- und M4- sowie Nikotinrezeptoren nicht wesentlich beteiligt sind.
In Gegenwart von Tetrodotoxin (0,5μM) konnte Muscarin die IPSC-Frequenz nicht erhöhen. Dies lässt auf eine über spannungsabhängige Natriumkanäle vermittelte erhöhte Transmitterausschüttung schließen. Zudem spricht dies für eine präterminale Modulation der GABAergen Transmission durch mAChRen.
Muskarin erhöhte die Häufigkeit der GABAergen IPSCs, ohne ihre Amplituden und Zerfallskinetik zu beeinflussen, was auf einen präsynaptischen Mechanismus hindeutet.
Muskarin veränderte den Membranruhestrom und die Leitfähigkeit in den untersuchten IC-Neuronen nicht.
Der Mechanismus der durch Muscarin induzierten Verstärkung der GABAergen Übertragung im IC muss noch abgeklärt werden.
Die Behandlung von akuten und chronischen Knocheninfektionen mit begleitender Weichteilinfektion besteht derzeit in einem radikalen chirurgischen Wunddebridement. Gute Ergebnisse konnten mit der kombinierten Unterdruck-Wundtherapie (NPWT) oder dem vakuumunterstützten Verschluss (VAC) erzielt werden. Zur Behandlung und Vorbeugung von Infektionen in der Chirurgie ist eine Kombination mit einer systemischen antimikrobiellen Behandlung erforderlich, die jedoch zahlreiche Nebenwirkungen mit sich bringt. Die lokale Antibiotikatherapie stellt einen neuen Ansatz zur Verringerung der Nebenwirkungen und zur Verbesserung der Heilung dar. Ziel dieser Studie ist es, die Wirksamkeit der kombinierten Verwendung von Fibrin mit Antibiotika im Vergleich zur Unterdruck-Wundtherapie als etablierte Behandlung von Weichteilinfektionen zu bewerten.
In dieser retrospektiven Studie wurden Patienten mit Weichteilinfektionen mit oder ohne Knochenbeteiligung, die sich einer chirurgischen Behandlung unterzogen, analysiert. Eine Gruppe bestand aus Patienten, die die neuartige Fibrin-Antibiotika-Sprühung (FAS) erhielten (n=62). Die Kontrollgruppe bestand aus Patienten, die mit der etablierten vakuumunterstützten Wundtherapie (VAWT) behandelt wurden (n=57). Hauptergebnisse waren Unterschiede im Heilungserfolg, in der Dauer bis zur Heilung und in der Anzahl der notwendigen Operationen.
In der FAS-Gruppe waren 55 Patienten (98,21%) nach der letzten Operation nicht mehr infiziert, in der VAWT-Gruppe war dies bei 47 Patienten (92,16%) der Fall (p = 0,19). Die Dauer bis zur klinischen Heilung ab der ersten Operation betrug in der FAS-Gruppe 10,65 +/- 10,38 Tage und in der VAWT-Gruppe 22,85 +/- 14,02 Tage (p < 0,001). In der FAS-Gruppe benötigten 41 Patienten eine Operation (66,13%) und 17 Patienten zwei Operationen (27,42%). Die Patienten der VAWT-Gruppe benötigen mindestens zwei (n=19; 33,34%), drei (n=19; 33,34%) oder mehr Operationen.
Im Vergleich zur vakuumunterstützten Wundtherapie bei Weichteilinfektionen zeigt Fibrin-Antibiotika-Spray bessere Ergebnisse. Die Heilung setzt schneller ein und es sind weniger Operationen erforderlich, was zu einer Verkürzung des Krankenhausaufenthalts, einem geringeren Narkoserisiko und einer höheren Patientenzufriedenheit führt. Die Kombination von Fibrin und Antibiotika kann als eine vielversprechende und wirksame Methode angesehen werden.
Im Rahmen des BMBF-finanzierten Projekts „NaMoLi 2“ fand 2023 die dritte Befragungswelle der Bewohnenden der Lincoln-Siedlung in Darmstadt statt. Sie zeichnet sich durch die zusätzlich durchgeführte Befragung einer Vergleichsgruppe aus. Diese besteht aus Personen, die innerhalb der letzten sechs Jahre in einen anderen innenstadtnahen Darmstädter Stadtteil gezogen sind. Folglich erlaubt das Design die längsschnittartige Analyse von Veränderungen im Mobilitätsverhalten von Bewohnenden der Lincoln-Siedlung, als auch den Vergleich mit der Mobilität von Bewohnenden konventioneller Stadtviertel. Im Rahmen der Befragung in Lincoln wurden 2.114 Fragebögen verteilt und im Rahmen der Vergleichsgruppe 2.649 postalisch versendet. Aus der Lincoln-Siedlung wurden n = 293 gültige Rücksendungen erhalten, was einer Rücklaufquote von 13,9 % entspricht. Der Rücklauf der Vergleichsbefragung belief sich auf n = 659 gültige Fragebögen mit einer Rücklaufquote von 24,9 %.
Dieser Bericht stellt die Methodik der dritten Befragungswelle dar. Dazu wird zunächst das Panel-Design der Erhebung in Lincoln dargestellt, mit dem die Befragung an bisher in der Siedlung durchgeführte Erhebungen anschließt. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem in Lincoln verwendeten Fragebogen und jenem zur Erhebung in der Vergleichsgruppe erläutert. Es folgen die Darstellung des Vorgehens bei der Verteilung bzw. Versendung der Fragebögen in beiden Befragungsgruppen. Anschließend wird der Umgang mit dem Rücklauf dargestellt, bevor soziodemographische Parameter beider Stichproben auf Repräsentativität geprüft werden.
Einleitung: Der Abgrenzung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt kommt eine erhebliche Bedeutung für die ärztliche Praxis zu: Nur die Totgeburt gilt als Leiche und benötigt demzufolge eine ärztliche Leichenschau. Die Pflicht zur ärztlichen Leichenschau vor der Bestattung eines Verstorbenen ist in Deutschland in den jeweiligen „Bestattungsgesetzen“ der 16 Bundesländer und ggf. ergänzenden Verordnungen geregelt. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) liegt die Gesetzgebungsbefugnis für Todesfeststellung und Leichenschau bei den Ländern, während das Personenstandswesen in die Legitimation der Bundesgesetzgebung fällt. Die vorliegende Arbeit sollte dazu beitragen, vor dem Hintergrund der komplizierten Gefüge von Landes- und Bundesgesetzgebung sowie der Änderung des § 31 PStV vom 01.11.2018 Rechtssicherheit in der Abgrenzung von Totgeburt und Fehlgeburt für Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Leichenschau sowie bei der Obduktion von verstorbenen Schwangeren und Feten zu schaffen.
Material und Methoden: Alle relevanten Landesgesetze und Bundesgesetze sowie einschlägige juristische Kommentare wurden analysiert. Abfragen bezüglich der Erfordernisse bei der Meldung einer Totgeburt wurden bei Standesämtern durchgeführt, die diese Informationen online zur Verfügung gestellt hatten. Abschließend wurden die auf der aktuellen Gesetzeslage basierenden Erkenntnisse auf einen Fall vor dem Jahr 2018 hypothetisch angewandt.
Ergebnisse: In 12 der 16 Ländergesetze wird das Totgeborene – in Abgrenzung zur Fehlgeburt – nur über das Geburtsgewicht von mindestens 500 g definiert. In Hessen, Bremen und im Saarland wird zusätzlich als alternatives Kriterium die 24. Schwangerschaftswoche (SSW) genannt.
Es wurden 15 Standesämter in vier Bundesländern ermittelt. Davon forderten 10 bei Meldung einer Totgeburt die Vorlage einer ärztlichen Todesbescheinigung, dagegen 4 nicht. 14 Standesämter werteten die Totgeburt als Geburtsfall, eines gab keine Informationen dazu. 5 Standesämter werteten eine Totgeburt nicht als Sterbefall, 6 hingegen schon, und 4 stellten keine Informationen dazu zur Verfügung. 7 Standesämter gaben die aktuelle Definition einer Totgeburt an, wohingegen 5 lediglich die veraltete Definition zugrunde legten, und 3 keine Informationen diesbezüglich bereitstellten.
Diskussion: Nach den vorliegenden Ergebnissen lässt sich eine von den „Bestattungsgesetzen“ der Länder unabhängige Leichenschaupflicht für tote Leibesfrüchte ableiten, für die bezüglich der Leichendefinition die Kriterien des Personenstandsrechts gelten müssten. Demnach wäre in allen Bundesländern, unabhängig von den Kriterien in den jeweiligen „Bestattungsgesetzen“, zur Differenzierung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt das alternative Merkmal „Erreichen der 24. SSW“ zu überprüfen, falls die tote Leibesfrucht, die keine Zeichen des Gelebthabens außerhalb des Mutterleibs aufweist, unter 500 g wiegt.
Obwohl die Abfrage bei den Standesämtern nicht als repräsentativ zu bezeichnen ist, waren dennoch die verschiedenen Vorgehensweisen unter den 15 ausgewerteten Standesämtern keine Einzelphänomene. Demzufolge erscheint zumindest die Feststellung der erheblichen Heterogenität von Standesämtern im Umgang mit Totgeburten gerechtfertigt.
Die Ausgangsfrage bei dem Fallbericht war, ob es sich bei einer aus dem Leichnam der Mutter im Rahmen einer Obduktion geborgenen toten Leibesfrucht um einen Leichnam handelt oder nicht. Es wurde damals entschieden, gemäß den gültigen Fassungen des § 31 PStV und des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG HE), aufgrund des Unterschreitens der Gewichtsgrenze von 500 g von einer Fehlgeburt auszugehen, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Nach der aktuellen Version des § 31 PStV wäre das Alternativkriterium „Erreichen der 24. SSW“ anwendbar gewesen.
Patienten/Innen (Pat.) mit Periventrikulärer Nodulärer Heterotopie (PNH) leiden häufig an pharmakoresistenter Epilepsie. Zur Identifizierung epileptogener Strukturen werden in der Forschung verschiedene Parameter als Marker für Epiletogenität untersucht. Der mittels Magnetenzephalographie (MEG) ermittelte Delta-Power-Wert ist nach der Literatur mit ischämischen und strukturellen Hirnläsionen, sowie mit wiederkehrenden epileptischen Anfällen assoziiert. Diese Studie untersuchte die Aussagekraft von durch Sensordatenanalyse ermittelte Delta-Power-Werte bei PNH Pat.. Dazu wurde eine Kohorte von 16 PNH Pat. und 16 nach Alter und Geschlecht gematchten Kontrollen mittels MEG, Magnetresonanztomographie (MRT) und neuropsychologischer Testung untersucht. Es wurden mögliche Unterschiede der Delta-Power-Werte zwischen an PNH erkrankten Epilepsiepatienten/innen und gesunden Kontrollen untersucht. Zudem wurde der Zusammenhang der Delta-Power-Werte einerseits mit Lokalisation und Volumen der Heterotopien und andererseits mit den neuropsychologischen Fähigkeiten (visuomotorischen Verarbeitungsgeschwindigkeit und exekutiven Funktion) untersucht.
Die Untersuchungen zeigten, dass das die Delta-Power-Werte sowohl global als auch lokal keine Aussagekraft über Lokalisation, Volumen oder Epileptogenität der PNHs hatten. Die exekutive Funktion und visuomotorische Verarbeitungsgeschwindigkeit waren bei den PNH Pat. signifikant schlechter als bei den gematchten Kontrollen. Zusammenfassend deuten diese Untersuchungen daraufhin, dass weder Delta-Power-Werte an sich oder Delta-Power-Werte im Sensorraum einen diagnostischen Wert bei PNH Pat. hatten. Die neuropsychologischen Tests hingegen zeigen Unterschiede der Gruppen auf und könnten daher als diagnostisches Kriterium betrachtet werden. Um feststellen zu können, ob Delta-Power-Werte an sich, oder aber Sensordaten nicht aussagekräftig in der Diagnostik von PNHs sind, müssten die MEG-Daten erneut mit veränderter Untersuchungsmethode (Quelldatenanalyse statt Sensordatenanlayse) untersucht werden.
Aufgrund der vielfältigen Vorteile von Biomarkern stehen diese seit einiger Zeit im Fokus der Forschung bei Multipler Sklerose (MS). Bisher existieren vorwiegend Daten zu Markern, die eine Verschlechterung der Krankheit anzeigen – Kenntnisse zu Markern für eine Verbesserung sind begrenzt. Mit dieser Studie sollte der Frage nachgegangen werden, ob veränderte Konzentrationen von Neurofilament Light Chain (NfL) und Brain-Derived Neurotrophic Factor (BDNF) im Serum (sNfL/sBDNF) und Liquor (cNfL/cBDNF) einer neurologischen und kognitiven Veränderung bei MS vorausgehen. Es wurde vermutet, dass NfL eine Verschlechterung und BDNF eine Verbesserung der Funktionen prognostiziert. Im Rahmen einer monozentrischen prospektiven Kohortenstudie wurden bei insgesamt 50 Patienten mit MS-Phänotyp (klinisch isoliertes Syndrom, schubförmigremittierende MS und primär progrediente MS) zu Studienbeginn (Messzeitpunkt T1) Serum- und Liquorproben abgenommen sowie eine neurologische und kognitive Testung durchgeführt. Nach zwölf Monaten (Messzeitpunkt T2) wurden die neurologische (n = 36) und die kognitive (n = 34) Testung wiederholt. Anhand der Dynamik ihrer Expanded Disability Status Scale (EDSS)- und globalen z-Werte wurden die Patienten vier Gruppenpaaren zugeordnet: Keine neurologische Verschlechterung versus Neurologische Verschlechterung (Anstieg EDSS ≥ 0.5), Keine kognitive Verschlechterung versus Kognitive Verschlechterung (Abfall globales z ≥ 0.5), Keine neurologische Verbesserung versus Neurologische Verbesserung (Abfall EDSS ≥ 0.5) und Keine kognitive Verbesserung versus Kognitive Verbesserung (Anstieg globales z ≥ 0.5). Die NfL- und BDNF-Konzentrationen der Patienten aus den jeweiligen Gruppen wurden anhand von Kovarianzanalysen unter Berücksichtigung von Kovariaten verglichen. Hinsichtlich der Prognose einer Verschlechterung präsentierten sich keine signifikanten Ergebnisse. Zur Prognose einer Verbesserung ergab sich Folgendes: Patienten mit einer neurologischen Verbesserung wiesen einen höheren sBDNF-Spiegel bei Studienbeginn auf im Vergleich zu Probanden mit keiner neurologischen Verbesserung (q = 0.04). Patienten mit einer kognitiven Verbesserung hatten zu Beginn höhere cBDNF-Konzentrationen als Patienten ohne kognitive Verbesserung (q = 0.004). In post-hoc durchgeführten Korrelationsanalysen stellten sich signifikante
Korrelationen zwischen sBDNF und EDSS-Wert-Veränderung (q = 0.036), cBDNF und globaler z-Wert-Veränderung (q = 0.04) und cBDNF und Anzahl an kognitiven Tests mit Verbesserung (q = 0.04) dar. Diese Ergebnisse deuten auf eine mögliche Rolle von BDNF als Biomarker zur Prognose von neurologischen und kognitiven Verbesserungen bei MS hin. Es bedarf jedoch weiterer Studien mit einer größeren Stichprobe und methodischen Anpassungen, um diese Schlussfolgerung zu untermauern.
Philosophische Logik" bezeichnet einen Fundus von Theorien und Methoden, ohne die weite und zentrale Teile der heutigen Philosophe - in beinahe wörtlichem Sinne - gar nicht denkbar sind. Im Wechselspiel mit ihren Anwendungen hat sich dabei der Begriff der Logik selbst weiterentwickelt. An den Schnittstellen zu Nachbardisziplinen der Philosophie, wie der Informatik und Linguistik, hat sich die Entwicklung besonders rasant vollzogen und ist wiederum fruchtbar für die philosophische Theorienbildung geworden. Fuhrmanns Frankfurter Vorlesungen versuchen in dieses moderne Verständnis philosophischer Logik einzuführen. Das Buch ist als Lehrbuch geeignet, leitet den Leser jedoch auch zur kritischen Beurteilung formaler Theorien in der Philosophie an. Zentrale Themen werden kapitelübergreifend entwickelt. Dennoch sind die Kapitel in sich abgeschlossen und können so als gründliche Einführungen in ausgewählte Theorien gelesen werden.
ISOE-Newsletter Nr. 4/2024
(2024)
„Das ist eine Mammutaufgabe“ – ISOE-Experte Thomas Friedrich über den Stand der Klimaanpassung in Kommunen +++ „Der Biodiversitätsverlust nimmt auf zögerliche politische Prozesse keine Rücksicht“ – ISOE-Forscherin Marion Mehring im Interview +++ Neuartiger landwirtschaftlicher Anbau mit aufbereitetem Wasser: Erstes Reallabor in Betrieb +++ Lösungen für die nachhaltige Wasserversorgung in boomenden Urlaubsregionen +++ Wie kann eine Trendwende zum Schutz der Artenvielfalt erreicht werden? Neues Analysetool gibt Antworten +++ Aktuelle Beiträge im ISOE Blog +++ Aus dem ISOE +++ Das ISOE in den Medien +++ Termine +++ Publikationen
Der Beitrag stellt am Beispiel der dritten Phase der Lehrer:innenbildung den Professionalisierungsansatz vor, der in dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Reflexion, Leistung und Inklusion“ (ReLInk) konzipiert und in Fortbildungsworkshops für Lehrkräfte der Sekundarstufe I erprobt wurde. Nach einer Projektdarstellung (Abschnitt 1) werden ausgewählte Ergebnisse der im Rahmen von ReLInk durchgeführten qualitativen Studie vorgestellt (Abschnitt 2). Diese Ergebnisse bildeten den Ausgangspunkt für die Entwicklung kasuistischer Materialien für die Aus- und Fortbildung von (angehenden) Lehrkräften. Für die Gestaltung der Fortbildungsworkshops stellte die Arbeit mit der Methode der sequenzanalytischen praxisreflexiven Kasuistik den Kern des Professionalisierungsansatzes von ReLInk dar. Die Materialien stehen online in einem Open-Access-Themenheft zur Verfügung (Abschnitt 3). Hierzu werden Erfahrungen aus den Workshops und Ergebnisse einer qualitativen Evaluation dieses Ansatzes präsentiert (Abschnitt 4). Am Ende werden anschließende Fragen sowohl für die Professionalisierung sowie für die Forschung aufgeworfen (Abschnitt 5).
Ausgehend von dem Spannungsverhältnis von Leistung und Inklusion als Anlass zur Reflexion wird in diesem Beitrag das Verständnis von Reflexion als soziale Praxis vorgestellt. Auf Basis der im Projekt „Reflexion, Leistung und Inklusion“ (ReLInk) durchgeführten Fortbildungsworkshops wird dazu mit Blick auf die Frage der Gestaltung entsprechender institutioneller Reflexionsräume die Methode der sequenzanalytischen praxisreflexiven Kasuistik fokussiert. Im Anschluss an die zusammenfassende Darstellung der Erfahrungen und Evaluationsergebnisse werden als Ausblick konzeptionelle Überlegungen zu einer längerfristigen schulinternen Fortbildung zum reflexiven Umgang mit Leistung in inklusiven Settings skizziert.
Akut- und Mittelzeitergebnisse von Koronar-Stents unterschiedlicher Materialien im Kaninchenmodell
(2005)
In dieser Versuchsreihe wurden drei neuartige Stent-Modelle (a-SiC:H-Stent, PHB-Stent und PTFE-Membran-Stent) mit zwei bereits in der klinischen Praxis eingesetzten Referenz-Stents (TA-Stent und be-StentTM) im Tierversuch (Arteriae femorales von New Zealand White Rabbits) getestet.
Die Studie war so konzipiert, die Stents nach drei unterschiedlichen Zeitspannen (1-10 Wochen, 11-20 Wochen und 21-30 Wochen) zu explantieren und die Parameter „verbleibendes Lumen“, „Elastica-intema-Durchmesser“, „Mediadicke“, „ Anteil elastischer Fasern“ und „Anteil kollagenen Bindegewebes“ zu bestimmen und zu vergleichen, um so indirekt Aussagen über die biomechanischen Eigenschaften, wie Auslösung einer überschiessenden Gewebereaktion oder Thrombogenität treffen zu können.
Der Vergleich der einzelnen Parameter gibt Aufschluss über die durch den Stent ausgelösten Reaktionen und damit über die Bioverträglichkeit, über die mechanischen Wirkungen, die maßgeblich vom Stent-Design abhängen und über die destruktiven Veränderungen (Durchbrechen einzelner Gefäßschichten).
Die Untersuchungen wurden in drei Hauptgruppen unterteilt:
• a-SiC:H-Stent vs. TA-Stent
• PHB-Stent vs. TA-Stent
• PTFE-Membran-Stent vs. be-Stent™
Hierbei zeigte der mit amorphen Siliziumkarbid beschichtete Stent eine designbedingt starke mechanische Gefäßwandschädigung. Dennoch muss für die Siliziumkarbid-Schicht ein protektiver Langzeiteffekt diskutiert werden.
Der bioresorbierbare Polyhydroxybutyriat-Stent (PHB) erfüllte aufgrund einer massiven vaskulären Entzündungsreaktion und der zu geringen Abbaurate bereits in der gesunden Arterie des Kaninchenmodells nicht die theoretischen Erwartungen, sodass weitere Versuche nur mit einem chemisch und technisch überarbeitetem Modell empfohlen werden können.
Die besten Ergebnisse aller Versuchsreihen zeigten sich durch eine geringe Restenoseneigung sowie eine geringe Gefäßwandreaktion für den mit einer Polytetrafluoroethylenmembran ummantelten 316L Edelstahl-Stent (PTFE).
Das Tiermodell (Kaninchen) scheint eine allgemein anerkannt qualitative Vorhersage über die Reaktion am Menschen zu treffen. Eine exakte quantitative Aussage ist jedoch nicht möglich. Eine Verlängerung des Beobachtungszeitraumes von 26 Wochen 275 auf 52 Wochen dürfte zumindest im Einzelfall die Aussagefähigkeit zur Implantat-Verträglichkeit im Tiermodell erhöhen.
Rearrangements des MLL Gens sind für 5-10% aller akuten Leukämien, biphenotypischen Leukämien und myelodysplastischen Syndrome im Kindes- und Erwachsenenalter verantwortlich. 5-10% dieser MLL Aberrationen sind wiederum therapiebedingt.
Die 43 heute schon bekannten Partnergene und die mindestens 36 noch nicht identifizierten Partnergene stellen dabei ein großes Problem für die MLL-Diagnostik dar, denn nach der zytogenetischen Analyse werden nur die am häufigsten auftretenden Partnergene MLLT2, MLLT3, MLLT1, MLLT4, ELL, und MLLT10 über RT-PCR untersucht. Dagegen werden die nicht so häufig auftretenden oder unbekannten Partnergene von einer weiteren Untersuchung ausgeschlossen.
Wenn auch alle MLL Translokationen mit einer Hochrisiko-Leukämie in Verbindung gebracht werden, bestimmt jedoch das Partnergen den Verlauf der Leukämie mit günstiger oder schlechter Prognose. Deshalb ist eine schnelle Identifizierung des Partnergens wichtig, um somit einer optimalen Behandlung beginnen zu können.
Aus diesem Grund ist eine universelle Diagnostik-Methode entwickelt worden, die es ermöglicht, alle MLL Rearrangements innerhalb der MLL Bruchpunktsregion zu ermitteln, auch wenn das Partnergen noch nicht bekannt ist. Diese Methode beruht auf der inversen Long Range PCR (LDI-PCR), einer Methode zur Amplifizierung von unbekannten DNA Sequenzen (Partnergen), die von bekannten DNA Sequenzen (MLL Gen) flankiert werden.
Mit dieser universellen Diagnostik-Methode konnten 340 Patienten aus 15 unterschiedlichen europäischen Diagnostikzentren erfolgreich untersucht werden. Die 340 Patienten setzen sich aus 238 Kindern und 102 Erwachsenen zusammen. Bei 157 Patienten (66 Kinder und 91 Erwachsene) konnte über eine Voruntersuchung ein MLL Rearrangement festgestellt werde. 183 Patienten (172 Kinder und 11 Erwachsene) sind vorher nicht auf eine MLL Aberration hin untersucht worden. Insgesamt konnten mit dieser Methode 144 Patienten mit mindestens einem MLL Rearrangement identifiziert werden. Bei diesen Rearrangements handelte es sich in den meisten Fällen um reziproke balancierte Translokationen, aber es konnten mit dieser Methode auch Deletionen, Inversionen, Insertionen und eine Tandem-Duplikation (MLL-PTD) identifiziert werden. Von den 172 vorher nicht untersuchten pädiatrischen Patienten konnten 11 (ca. 6%) mit einer MLL Aberration identifiziert werden. Dies entspricht in etwa der in der Literatur beschriebenen Häufigkeit von 10%. 12 (8%) der schon voruntersuchten Patienten konnten mit dieser Methode nicht verifiziert werden. Diese Fälle sollten weiter untersucht werden, um die Methode dieser Problematik entsprechend zu optimieren.
Während dieser Arbeit konnten auch die 6 neuen Partnergene ACACA, ARHGEF17, SMAP1, SELB und TIRAP (DCPS) identifiziert werden. Damit steigt die Zahl der charakterisierten Partnergene von 43 auf 49.
Diese Ergebnisse zeigen, dass sich diese Methode sehr gut für die Identifizierung von bekannten und unbekannten Partnergenen des MLL Gens eignet. In Verbindung mit der Split-Signal FISH Technik kann diese Methode sehr gut für eine Routinediagnostik und einen hohen Durchsatz an Proben herangezogen werden. Ein langfristiges Ziel wird die Analyse des MLL Rekombinoms sein, denn mindestens 36 Partnergene (40%) warten noch auf ihre Identifizierung.
Darüber hinaus können die patientenspezifischen chromosomalen Fusionssequenzen für das Monitoren von leukämischen Zellen über quantitative PCR Methoden herangezogen werden. Diese genomischen MRD Marker können dann in den einzelnen Zentren genutzt werden und dazu beitragen, dass in Zukunft die Therapieprotokolle und der Therapieerfolg verbessert werden. Erste Studien sind mit Hilfe der von uns generierten molekularen Marker bereits an zwei Zentren durchgeführt worden.
Dank intensiver Forschung konnte Stickstoffmonoxid (NO) innerhalb der letzten Jahrzehnte als ein gasförmiges Signalmolekül (second messenger) identifiziert werden, das innerhalb der Zelle verschiedene Signalkaskaden beeinflusst. Dabei spielt sowohl der Syntheseort als auch die synthetisierte NO-Menge eine entscheidende Rolle für die Spezifität des über NO vermittelten Signals. Dies spiegelt sich unter Anderem in den zahlreichen regulatorischen Mechanismen, denen die NO-Synthasen unterliegen, wider. In jüngster Vergangenheit konnte gezeigt werden, dass nicht nur der Aktivitätsstatus der NO-Synthasen, sondern ebenfalls deren subzelluläre Lokalisation durch solche Mechanismen entscheidend beeinflusst werden. Von besonderer Bedeutung scheinen dabei mit den NO-Synthasen interagierende Proteine zu sein. So resultiert beispielsweise eine Überexpression von NOSIP – einem eNOS interagierenden Protein – in CHO-NOS-Zellen in einer Umverteilung von eNOS von der Plasmamembran hin zu intrazellulären Kompartimenten. Diese Umverteilung führt zu einem signifikanten Aktivitätsverlust der eNOS. Die physiologische Relevanz dieser Interaktion wird sowohl durch den Interaktionsnachweis der endogenen Proteine in Endothelzellen als auch durch eine weitreichende Co-Expression in Gastro-Intestinaltrakt, Leber und Bauchspeicheldrüse der Ratte gestützt.
Eine nähere Charakterisierung dieser Interaktion war bisher jedoch noch nicht erfolgt. Auch blieben die biochemischen Eigenschaften von endogenem NOSIP bisher unerforscht. Daher war es Ziel dieser Arbeit, endogenes NOSIP näher zu charakterisieren und dadurch die Voraussetzungen für eine physiologische Interaktion zwischen NOSIP und eNOS aufzuklären. Dabei konnte festgestellt werden, dass es sich bei NOSIP um ein überwiegend nukleär lokalisiertes Protein handelt. Diese nukleäre Lokalisation wird über ein zweiteiliges Kernlokalisationssignal (NLS = nuclear localisation signal) vermittelt. Sukzessive Mutation dieses Signals resultiert in einer zytoplasmatischen Akkumulation von NOSIP. Ferner ist das NLS nach Fusion an heterologe Proteine in der Lage, deren Lokalisation in Richtung Zellkern zu verschieben. In Heterokaryon-Assays konnte gezeigt werden, dass NOSIP zusätzlich aus dem Kern exportiert wird und daher ein zwischen Kern und Zytoplasma wanderndes Protein ist. Dieses „trafficking“ wird über ein dynamisches Gleichgewicht aus Kernimport und Kernexport reguliert. Der Kernexport von NOSIP wird durch einen ungewöhnlichen - nicht durch Leptomycin B inhibierbaren - Mechanismus bewerkstelligt. Entsprechend findet sich innerhalb der NOSIP-Sequenz kein typisches, leucinreiches Exportsignal, durch welches gewöhnlich Kernexport über Bindung an Crm1 (chromosome region maintenance 1) vermittelt wird. Das dynamische Gleichgewicht zwischen Kernimport und Kernexport, verschiebt sich in Abhängigkeit vom Zellzyklus in der G2-Phase in Richtung Export, was in einer zytoplasmatischen Akkumulation von NOSIP resultiert. Beeinflusst wird das dynamische Gleichgewicht dabei möglicherweise von einer Interaktion zwischen NOSIP und der Zellzyklus-regulatorischen Kinase CDK1 (cyclin dependent kinase 1).
In Bezug auf eNOS ist diese zytoplasmatische Lokalisation von NOSIP von entscheidender Bedeutung, wie in vergleichenden Transfektionsexperimenten mit zytoplasmatischen NOSIP-Mutanten in CHO-NOS-Zellen gezeigt werden konnte. Danach vermittelt ausschließlich Transfektion dieser Mutanten eine Translokation von eNOS an das Aktin-Zytoskelett, während natives, primär nukleär lokalisiertes NOSIP keinen Einfluss auf die eNOS-Lokalisation hat. Analog dazu resultiert die zytoplasmatische Akkumulation von endogenem NOSIP in der G2-Phase des Zellzyklus ebenfalls in einer Translokation von eNOS an das Aktin-Zytoskelett, welche eine signifikante Aktivitätsminderung der NO-Synthase zur Folge hat. Diese zellzyklusspezifischen, eNOS-regulativen Effekte erfolgen in Abhängigkeit von endogenem zytoplasmatischem NOSIP, wie mittels RNA-Interferenzexperimente belegt werden konnte. Danach können sowohl die Umverteilung von eNOS als auch die daraus resultierende Aktivitätsminderung durch eine Expressionsunterdrückung von NOSIP vollständig inhibiert werden.
Die innerhalb dieser Arbeit erhobenen Daten stellen den ersten Bericht über eine Zellzyklusabhängige Regulation einer NOS-Isoform dar. Diese negative Regulation wird durch eine Umverteilung von eNOS an ein inaktives Kompartiment erreicht, welche wiederum über eine zellzyklusabhängige Lokalisationsänderung von NOSIP bewerkstelligt wird. In der Literatur finden sich zahlreiche Berichte über die Auswirkungen von exogen verabreichtem NO auf Zellzyklus-gesteuerte Ereignisse, wie Apoptose oder Proliferation. In diesem Zusammenhang zeigen die hier erhobenen Daten, dass die endogene NO-Menge tatsächlich zellzyklusspezifisch reguliert wird. Diese Regulation könnte möglicherweise ein Teil eines endogenen, NO-abhängigen Mechanismus darstellen, der die Apoptose und/oder die Proliferation beeinflusst.
In einer von Rassismus geprägten Migrationsgesellschaft stellen soziale Medien zentrale Bildungs- und Subjektivierungsangebote dar. Dies erfordert Bildungskonzepte, die eine Lehrkräfteprofessionalisierung im Schnittfeld von Digitalität und Rassismus ermöglichen. Hierfür werden in einer Analyse Differenz- und Dominanzsensibilität, Kontingenzsensibilität, Reflexivität und kritikbasierte Handlung als Kerndimensionen einer rassismuskritischen Professionalität in der Digitalität identifiziert und im Kontext geographischer Bildungsansätze diskutiert.
Helmut Schlesinger: Wegbereiter und Garant der deutschen Geld- und Stabilitätspolitik wird 100
(2024)
Am 4. September 2024 vollendet Professor Dr. Helmut Schlesinger sein 100. Lebensjahr. Von 1991 bis 1993 bekleidete er das Amt des Präsidenten der Deutschen Bundesbank. Zuvor war er in verschiedenen Positionen für die Bank tätig, unter anderem als langjähriger Vizepräsident (von 1980 bis 1991) sowie als Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft und Statistik. Das Jubiläum bietet Anlass, sein Lebenswerk zu beschreiben und zu würdigen. Für ehemalige Mitarbeiter war Helmut Schlesinger ein großes Vorbild und eine Quelle des Ansporns in vielerlei Hinsicht. Insbesondere vier Bereiche seiner Tätigkeiten haben die Arbeit seiner Mitarbeiter maßgeblich geprägt: Erstens seine Fähigkeit, ökonomisches Denken als eine Synthese aus Analyse und Statistik zu begreifen, zu vermitteln und zu organisieren, zweitens sein Verdienst, eine Stabilitätskultur in leitenden Positionen mitgeschaffen und bewahrt zu haben, drittens sein ordnungspolitisches Credo zur Preisstabilität und zur Unabhängigkeit der Zentralbank sowie viertens seine klaren Vorstellungen zu den Bedingungen einer erfolgreichen Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Folgenden soll ein Überblick über diese vier Schwerpunkte seiner Schaffensbilanz gegeben werden. In diesem Kontext ist insbesondere Schlesingers entscheidende Rolle bei der Schaffung der deutsch-deutschen Währungsunion 1990 sowie beim langjährigen Entstehungsprozess des Eurosystems und der Europäischen Zentralbank hervorzuheben. In der deutschen Bevölkerung, aber auch international hoch geachtet, wurde Helmut Schlesinger oft als die "Seele der Bundesbank" bezeichnet.Die Anforderungen, die er an jeden Einzelnen stellte, waren hoch. Er wurde von den Mitarbeitern sehr geschätzt, nicht zuletzt aufgrund seines großen Arbeitsethos und seiner unermüdlichen Schaffenskraft, die von Beständigkeit, Gradlinigkeit und Prinzipientreue geprägt waren.
Uni-Highlights Juni 2024 : Einladungen zu ausgewählten Veranstaltungen der Goethe-Universität
(2024)
Uni-Highlights Juli 2024 : Einladungen zu ausgewählten Veranstaltungen der Goethe-Universität
(2024)