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Osthessen ist ein stark gegliederter Mittelgebirgsraum. Fruchtbare Tal- und Beckenlandschaften eignen sich für Ackerbau, die höheren Regionen vor allem zur Wald- und Weidewirtschaft. Es gibt zahlreiche salzhaltige Quellen. Kupferschiefer steht im nördlich gelegenen Richelsdorfer Gebirge an, und Eisenerze sind aus dem Vogelsberg und in lokalen Vorkommen zwischen Kalbach um Motten belegt. Während der Bronze- und Eisenzeit vollzieht Osthessen eine vielschichtige Entwicklung. Die Fulda-Werra-Gruppe, die in der Mittelbronzezeit einen einheitlichen Kulturraum bildet, zerfällt am Übergang zur Spätbronzezeit. Stattdessen befindet sich die Region nun im Kontakt- und Übergangsbereich verschiedener Kulturen. Auch in der Eisenzeit liegt Osthessen zunächst am nördlichen Rand der Hallstattkultur, bevor es in der Frühlatènezeit vorübergehend unmittelbarer Teil der Latènekultur wird. Nach den sog. Keltischen Wanderungen während der ausgehenden Mittel- und Spätlatènezeit rückt die Region dann wieder an die Peripherie der Latène- bzw. Oppidakultur. Während der gesamten Zeit ist Osthessen eine wichtige Kontakt- und Distributionszone, die stark durch Güter- und Ideenaustausch, aber auch durch Migration geprägt wird. Bei ersten Grabungen im Jahr 2016 wurde im Rahmen des LOEWE-Projekts der Stallberg näher untersucht, der von der älteren Forschung in die Eisenzeit datiert wurde, durch die Auffindung eines spätbronzezeitlichen Messers aber eine größere zeitliche Tiefe vermuten ließ. Bei den Ausgrabungen traten überraschenderweise Funde aus der Michelsberger Kultur zutage. Einige 14C-Daten konnten ein jungneolithisches Alter bestätigen, lieferten aber auch Daten aus dem Hochmittelalter.
"People are border-crossers who make daily transitions between two worlds – the world of work and the world of family" (Campbell Clark 2000: 748). Diese Feststellung von Campbell Clark hebt die Vereinbarkeitsproblematik von Beruf und Familie im Leben von Männern und Frauen hervor, die oft unbemerkt, aber unzählige Male im Alltag auftritt. Familie und Beruf sind die zentralen Lebensbereiche von Frauen und Männern in der heutigen europäischen Gesellschaft. Diese zwei Bereiche stehen in einer wechselseitigen, aber nicht gleichgewichtigen Beziehung. Im Folgenden wird diese Problematik detailliert aufgegriffen und mit zukunftsfähigen Handlungsempfehlungen verbunden. Wir beginnen mit einem kurzen historischen Überblick zu Familie und Beruf in Europa.
Spätestens seit der PISA-Studie aus dem Jahre 2000 ist der im deutschen Bildungssystem bestehende hohe Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und Bildungsherkunft nicht nur für Akteure und Institutionen im Bildungssektor, sondern auch der breiten Öffentlichkeit als Gerechtigkeitsproblem deutlich geworden. ...
Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Rolle sogenannter „Massive Open Online Courses“ (MOOCs). Er diskutiert einerseits das Verhältnis von MOOCs zwischen dem ursprünglichen Anspruch auf Bildungsfreiheit als kostenlosem Freiheitsrecht, das andererseits kontrastiert wird durch die Konzeption von MOOCs als Konsumgut, das über die Nachfrage von Nutzern zu einem Marktpreis findet. Das fulminante Interesse, auf das solche MOOCs weltweit bei Bildungs- und Weiterbildungs-Interessenten stößt, ist eine Herausforderung für die Hochschulen – vor allem, wenn ihre Betreiber Unternehmer mit renditeträchtigem Geschäftsmodell sind.
Im ersten Teil der Publikation werden die Bedeutung von Bewegung und Prävention sowie präventionsbezogene Begriffe erläutert.
Im nächsten Abschnitt werden die Auswirkungen von Bewegungsmangel und von körperlicher Aktivität auf verschiedene Organsysteme dargelegt.
Es folgen die hieraus zu ziehenden Konsequenzen für ein präventiv nutzbares Training. Es werden dabei auch zur Motivierung Sporttreibender einsetzbare Faustregeln zur Leistungsfähigkeit und zur Trainierbarkeit (maximale Sauerstoffaufnahme, maximale ergometrische Leistungsfähigkeit und deren Veränderungen mit dem Alter und ihre Trainierbarkeit) erläutert.
Aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive lässt sich das Thema Beratung unter vielfältigen Gesichtspunkten erforschen. So können bspw. die gesellschaftlichen und organisationalen Kontexte von Beratung (Schiersmann 2013: 31–32) oder diverse Handlungsfelder, wie sie exemplarisch von Gieseke und Nittel (2016) gesammelt wurden, untersucht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die spezifischen Interaktionsmodalitäten in Beratungssituationen (Maier-Gutheil 2009: 125–170), die dabei eingesetzten Praktiken und Medien (Seel 2014: 57–130) oder die Anforderungen für Berater*innen im Kontext ihres professionellen Handelns (Gröning 2011: 107–126) näher zu betrachten. Zudem lassen sich auch die Beratenen selbst in den Fokus des erziehungswissenschaftlichen Interesses rücken und dabei bspw. erforschen, inwiefern ihre Wunsch- und Zielvorstellungen im Beratungsprozess berücksichtigt werden (Gieseke & Stimm 2016: 183–232). ...
Der Beitrag beschäftigt sich mit der historischen Überlieferung zu Burgen und anderen Befestigungen zwischen ca. 750 und 900 u. Z. Anhand von vier Beispielen aus unterschiedlichen Quellengattungen wird gezeigt, dass Befestigungen ein zentraler Bestandteil der karolingischen Welt waren. Die Bezeichnungen für Befestigungen umfassen ein großes terminologisches Spektrum, das sich mit den Begriffen deckt, die auch für städtische Siedlungen verwendet wurden (urbs, civitas, castellum, oppidum). Dies zeigt, dass Befestigungen und städtische Siedlungsformen zeitgenössisch nicht konsequent unterschieden wurden. Sie müssen daher zusammen betrachtet werden. Im zweiten Teil des Beitrags geht es um die Träger von Befestigungen, zunächst um die fränkischen Könige, die man in der Forschung zumeist für die alleinigen Träger des Burgenbaus hält. Aber auch andere Träger waren bedeutend: Bischöfe übernahmen die Verantwortung für die Befestigungen ihrer Städte, wie an den Beispielen Worms und Rom gezeigt wird, und auch Laien, wie etwa die bayerische Familie der „Waltriche“ und der Franke Iring, verfügten über Burgen. Unterhalten und erbaut wurden Burgen in fränkischer Zeit mithilfe von Dienstverpflichtungen, die für alle Freien galten, aber auch im Rahmen von Grundherrschaften.
Andreas Monz leitet die Zentralabteilung in der Hessischen Staatskanzlei. Neben originären Verwaltungstätigkeiten werden dort wesentliche Themen der Staatsmodernisierung in Hessen inhaltlich gesteuert und für die Landesregierung aufbereitet. Andreas Monz ist Jurist und hat Verwaltungserfahrung von der kommunalen über die Landes- bis zur Bundesebene. Mehrere Jahre war er in koordinierender Funktion im politischen Bereich des Hessischen Landtags tätig. Er ist Fellow des Mercator Science-Policy Fellowship-Programms.
Eine inklusive digitale Hochschullehre gelingt nur, wenn Lehrende und andere Hochschulangehörige über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Aber welche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen benötigen Beteiligte an Hochschulen für eine inklusive (digitale) Hochschullehre? Der Diskurs im deutschsprachigen Raum ignoriert einerseits die Notwendigkeit von spezifischen Maßnahmen, andererseits beschränken sich Empfehlungen für die Lehrpraxis oft auf die barrierefreie Gestaltung von Textmaterialien und Präsentationen. Daten und Informationen zu Weiterbildungsangeboten rund um das Thema „digitale Barrierefreiheit“ sind zudem rar. Bislang wurde weder systematisch untersucht, für wen in welchem Umfang entsprechende Weiterbildungen angeboten werden, noch wie das Thema „digitale Barrierefreiheit“ kommuniziert und welche Inhalte konkret vermittelt werden. Die wenigen vorliegenden Studien zeigen deutlich, dass die Inhalte häufig auf technische Aspekte reduziert werden. So wird aber ein falscher Eindruck von den Herausforderungen vermittelt. Wenn lediglich die technische Umsetzung gezeigt wird, bleibt der Eindruck, dass diese Maßnahmen nur für unmittelbar Betroffene ergriffen werden. Deshalb schließt der Beitrag mit dem Vorschlag, digitale Barrierefreiheit als sozio-technische Herausforderung zu begreifen. Die Entwicklung einer pädagogischen Kultur der Vermittlung von Barrierefreiheit kann dazu beitragen, die Qualifizierung von Lehrenden und anderen Beteiligte an Hochschulen in den Fokus der Diskussion um eine inklusive digitale Hochschullehre zu rücken.
Das Ziel dieser Forschungsarbeit war es, herauszufinden, welche Kriterien der Barrierefreiheit für digitale Bildungsmedien relevant sind und diese Kriterien in einer Matrix abzubilden. Zur Erreichung dieses Ziels wurden qualitative Interviews mit Lehrkräften und Expert*innen der digitalen Barrierefreiheit durchgeführt.
Die qualitativen Interviews haben gezeigt, dass eine individuelle Klassifizierung der Barrierefreiheits-Kriterien für digitale Bildungsmedien notwendig ist.
Bereits vorhandenen Konzepten fehlt es vor allem an Praxisnähe und konkreten Anweisungen. Zudem wurde deutlich, dass der Barrierefreiheit und Inklusion nach wie vor zu wenig Aufmerksamkeit in Deutschland zukommen.
Die Hochschulen sind rechtlich dazu verpflichtet, Studierende mit Behinderung nicht zu benachteiligen, wobei insbesondere Prüfungen für Studierenden eine hohe Relevanz haben. Vor allem bei digitalen Prüfungen ist es sinnvoll, diese proaktiv von vornherein barrierefrei zu gestalten und nicht nur im Nachhinein – im Rahmen des Nachteilsausgleichs – individuell anzupassen. Bei digitalen Prüfungen steigt die Bedeutung einer barrierefreien technischen und formalen Gestaltung. Zudem ist dies auch für Präsenzprüfungen relevant, da hier die Möglichkeit besteht, papierbasierte Prüfungen in digitaler Form barrierefrei anzubieten. Zusätzlich können didaktische und organisatorische Aspekte die Barrierefreiheit erhöhen.
Barrierefreiheit wird in der (Online-)Hochschullehre immer wichtiger. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche barrierefreien Instrumentarien für Lehrkräfte möglich sind (1), wie sie einfach umzusetzen sind (2), welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen (3) und warum die Anwendung digitaler Barrierefreiheit als Schlüsselkompetenz für Lehrkräfte von großer Bedeutung ist (4). Dabei fließen die Erfahrungen der Autorin aus über 20 Jahren Online-Lehre mit ein.
Bildungsangebote müssen inklusiv gestaltet werden, um allen Interessierten gleiche Möglichkeiten der Teilhabe zu bieten. Der Digitalisierung der Lehre kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Trotz eines beträchtlichen Entwicklungsschubs in den vergangenen Jahren, vor allem aufgrund der Corona-Pandemie, stehen die Hochschulen in Deutschland jedoch vor zahlreichen Herausforderungen. Die Untersuchung hat zum Ziel, für Deutschland beispielgebende Lösungen in anderen Hochschulsystemen zu identifizieren. Hierfür wurden Webseiten U S-amerikanischer Hochschulen unter der Fragestellung analysiert, wie Informationsportale an U S-Hochschulen gestaltet sind und wo ein Transfer vorbildhafter Lösungen in den deutschen Hochschulraum sinnvoll und möglich ist. Der Autor untersucht mittels einer quantitativen Inhaltsanalyse die Webseiten zwanzig ausgewählter U S-amerikanischer Hochschulen. Neben konkreten Einzelbeispielen von Good Practice bei der Gestaltung webbasierter Informationsportale lassen sich Erfolg versprechende Strategien zum einen bei den sogenannten Ivy-League-Hochschulen erkennen, die ihre Informationsangebote stark an den Bedarfen der Studierenden ausrichten. Zum anderen zeigen die Webseiten von Hochschulen, die unter dem Aspekt Barrierefreiheit sehr gute Rankingresultate erzielen, dass ein vom Umfang her reduziertes, dafür aber inhaltlich kohärentes Angebot positiv bewertet wird. Schließlich gibt die Untersuchung Anregungen für eine Etablierung zentraler Informationsstrukturen im Bereich barrierefreier digitaler Lehre.
Barrierefreie Lehrmedien sollen allen Studierenden ein selbstbestimmtes Studieren ermöglichen, das sie an selbstverantworteten Bildungsprozessen teilhaben lässt. Die zur Gewährleistung der Barrierefreiheit benötigten Zusatzinformationen erfordern jedoch genuine Übersetzungsprozesse, die fachlich nicht vollkommen neutral sein können. An dieser Stelle fließen nicht von den Lernenden kontrollierte, fremde Vorentscheidungen und didaktische Überlegungen mit ein. Der Beitrag erörtert diesbezüglich die Vereinbarkeit von intellektueller Eigenständigkeit und Barrierefreiheit im Rahmen einer (bild-)theoretisch und philosophisch orientierten Grundlagenreflexion. Dabei spielt die Problematik von Bildbeschreibungen eine zentrale Rolle, die an einem geschichtswissenschaftlichen Beispiel erläutert wird. Der Beitrag skizziert mögliche Lösungsansätze und benennt Implikationen für Medienumsetzungsservices und die Inklusionsbemühungen an Hochschulen.
Der Deutsche Bildungsserver ist der zentrale Internet-Wegweiser zum Bildungssystem in Deutschland. Als von Bund und Ländern getragenes, nationales Webportal stellt er allen mit Bildungsthemen befassten Professionen sowie einer breiten Öffentlichkeit qualitativ hochwertige, redaktionell gepflegte Informationsangebote zur Verfügung. Die Linkempfehlungen beim Deutschen Bildungsserver greifen das Thema „digitale Barrierefreiheit weiterdenken“ auf
und liefern Hintergründe sowie weiterführende Informationen. Sie gliedern sich in drei Teile, die von Barrierefreiheit allgemein über Online-Lehre bis zu Inklusion im Hochschulalltag reichen. Zunächst werden übergreifende Informationen zu Barrierefreiheit sowie deren Rechtsgrundlagen gegeben. Es wird Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) sowie auf die Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung genommen. Ziel ist die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen. Anschließend wird auf Anlaufstellen verwiesen, zu deren Aufgaben die Beratung zur Umsetzung von Barrierefreiheit gehört. Außerdem werden Einrichtungen und Projekte genannt, die Unterstützungstechnologien für barrierefreie Kommunikation fördern oder dazu forschen. Digitale Bildung eröffnet weitergehende Möglichkeiten der Inklusion auch an Hochschulen. Im zweiten Abschnitt wird ein Blick auf politische Hintergründe geworfen sowie auf die Rolle, die Digitalisierung, Inklusion und Diversität in hochschulpolitischen Diskussionen spielen. Es folgen Projekte und Aktivitäten an Hochschulen, die sich der Umsetzung praktischer Maßnahmen widmen. Schwerpunkt ist die barrierefreie Online-Lehre und die Entwicklung entsprechender Tools. Die Tipps und Hinweise sollen helfen, die Gestaltung digitaler Barrierefreiheit in der Hochschulbildung zu erleichtern. Den Abschluss bilden Praxisbeispiele zur digitalen Inklusion im (Hochschul-)Alltag. Vorgestellt werden Maßnahmen und Projekte, die es Studierenden erleichtern sollen, sich zurechtzufinden, sowie deren persönliche Erfahrungen. Verwendung finden verschiedene Formate, z.B. Audiobeiträge und Podcasts.
Die Volkshochschulen sind der größte Bildungsanbieter in Deutschland. 2013 startete eine VHS-Initiative den vhsMOOC: eine offene Online-Veranstaltung zum Thema selbstbestimmtes Weblernen. Auf mehreren Plattformen wie Google+, Facebook und Twitter wurde gleichzeitig gepostet und kommentiert, auf YouTube entstanden 48 Videos zum vhsMOOC, in denen sich VHS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Weblernen, neue Lehr- und Lernformate, unterstützende Tools und die Entwicklung der Volkshochschulen äußern. Der Band fasst den Verlauf, die Argumente und die Ergebnisse der achtwöchigen Online-Lehrveranstaltung zusammen. Passend zum offenen Format des vhsMOOC sind die Inhalte des Bandes auch auf wbv Open Access verfügbar.
In modernen Marktgesellschaften bedürfen die Menschen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlage regelmäßiger Einkommen. Diese erzielen sie in der Regel durch Erwerbstätigkeiten verschiedenster Art, in ihrer Mehrzahl durch Lohnarbeit. Ihr Lebensstandard hängt von Art und Umfang der Güter und Dienste ab, die sie mit ihrem Einkommen erwerben können.
(Wie) Komme ich da rein? – der digitale Lageplan zur Barrierefreiheit der Universität Göttingen
(2023)
Lagepläne enthalten in der Regel raumbezogene Informationen, die für viele, aber nicht für alle Menschen nutzbar sind. Der barrierefreie Lageplan stellt zusätzliche Informationen zur Verfügung. Denn die chancengleiche Teilhabe an Studium und Lehre setzt für viele die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Universität und ihrer Räumlichkeiten voraus. Angestoßen durch den jährlich stattfindenden Ideenwettbewerb für Studierende wurde 2012 unter dem Thema „Diversität? – Vielfalt fördern!“ der Vorschlag „Broschüre zu Barrieren und Barrierefreiheit auf dem Campus“ prämiert. In Kooperation der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen mit dem Geographischen Institut konnte das Studienprojekt „Gebäude- und Raumauskunftssystem für die Georg-August-Universität Göttingen“ (GRAS_Geo) um Daten zur Barrierefreiheit der universitären Gebäude und Räume erweitert werden. Seit 2015 werden diese in einem interaktiven Online-Lageplan dargestellt und stetig um weitere Points of Interest ergänzt. Mittlerweile finden sich auf der digitalen Karte auch Standorte von Bushaltestellen und eine Vielzahl an Angeboten aus den Bereichen: Gleichstellung, Diversität und Familie sowie Studium, Campussicherheit, Kultur, Freizeit und Gastronomie. Für die Realisierung des Projekts wurden weitreichende Kartierungsmaßnahmen durchgeführt, um Datenlücken hinsichtlich der Kriterien zur Barrierefreiheit zu schließen und mit bereits verfügbaren Informationen aus den Gebäudedaten der Universitätsverwaltung zusammenzuführen. So bietet die Anwendung neben den reinen Daten zur Barrierefreiheit der Gebäude in Schriftform auch Fotos zur Orientierung und integriert Veranstaltungen aus dem Vorlesungsverzeichnis und Abfahrtszeiten von Bussen direkt in den Lageplan. Studierenden, Universitätsangehörigen und Gästen wird so die Orientierung auf dem Campus erleichtert.
Der Beitrag des Medizinhistorikers U. Benzenhöfer analysiert den "Paracelsus"-Film des Regisseurs Georg W. Pabst aus dem Jahr 1943. Laut Drehbuch (Kurt Heuser) sollte Paracelsus als "deutscher Arzt" charakterisiert werden. Der Regisseur versuchte jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach, Elemente regimekritischer Gesinnung im Film unterzubringen.
Im Marktflecken Thannhausen bei Augsburg, der in einer adligen Enklave im markgräflich Burgauischen Mindeltal lag, existierte um 1600 eine für diese Zeit beachtlich große jüdische Landgemeinde, die mit ihren etwa dreißig Haushaltungen nach der Vertreibung der Juden aus Günzburg und Burgau 1617/18 die zahlenmäßig stärkste Gemeinde in Schwaben darstellte. An Chanukka des Jahres 5372, Anfang Dezember 1611 christlicher Zeitrechnung, kam dort ein Rechtsstreit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Thannhausen und ihrem Schtadlan Kofman vor ein jüdisches Schiedsgericht. Es ging um die Entlohnung Kofmans für eine Mission, auf die ihn die Gemeinde im Frühsommer desselben Jahres nach Prag entsandt hatte, um bei der Ortsherrschaft ihre Interessen zu vertreten. Der Prozess, der zu den wenigen Schiedsgerichtsverfahren dieser Zeit gehört, deren Protokolle weitgehend erhalten sind, soll hier untersucht werden; dabei wird jedoch weniger das Verfahren oder der Gegenstand des Prozesses als solcher, die Auseinandersetzung um Kofmans Lohn, im Mittelpunkt stehen, als vielmehr der Konflikt um die Interpretation der Rolle des Schtadlan, des Fürsprechers der Gemeinde bei der Obrigkeit, durch die beiden Prozessparteien. Die Deutungen, wie sie in den Aussagen der Prozessbeteiligten artikuliert werden, weichen in erheblichem Maße von der in der Forschung vorherrschenden Darstellung des Amtes des Schtadlan in der Frühneuzeit ab – ebenso wie die Definition der Tätigkeit, die der bekannteste Fürsprecher des 16. Jahrhunderts, Josel von Rosheim, in seiner Korrespondenz und in seiner Chronik für sich verwandte. Aussagen der Beteiligten, Auftraggeber und Funktionsträger, sollen hier also auf die Frage nach Amt, Funktion und Titel des Schtadlan im 16. Jahrhundert im Lichte ihrer jeweiligen subjektiven Wahrnehmung der Vorgänge hin analysiert werden.
Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen und ethischen Gründen verbietet. Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger – die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009 in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen, das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere für die auf qualifizierte und einfühlsame erfahrenspfleger/-beistände angewiesenen Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige, die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht. Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen, aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
All jene Erziehungswissenschaftler*innen, für die das lebenslange Lernen eine pädagogische Leitkategorie darstellt, sind sich sehr wohl darüber bewusst, dass der Begriff bei nahen und fernen akademischen Nachbarn – also bei anderen erziehungswissenschaftlichen Subdisziplinen (z. B. Schulpädagogik) und in der Psychologie, vor allem aber in der Soziologie – u. a. aufgrund seines Charakters als absolute Metapher (de Haan 1991; Dellori 2016) nicht selten auf Vorbehalte, ja sogar auf eine massive Reserviertheit stößt. Das hat zum einen mit der großen Nähe dieser Kategorie zur Sinnwelt der Alltagswelt zu tun. Zum anderen hängt dies aber auch mit der Neigung der Bildungspolitik zusammen, diesbezügliche Konzepte im Sinne einer Pädagogisierung sozialer Probleme einseitig zu instrumentalisieren. ...
In letzter Zeit wird in Bezug auf alte Bücher und Büchersammlungen immer häufiger der Blick auf die Rezeptionsgeschichte geworfen, sei es für Biografien, wenn ermittelt werden soll, welche Bücher die porträtierte Person besessen und genutzt hat, oder sei es für kulturgeschichtliche Arbeiten, wenn gefragt wird, wer zu welcher Zeit welche Lektüre betrieb. Auch die Fragen, welche Informationen über Bücher wann und wohin verbreitet wurden und welche Auswirkungen dies in Politik, Wirtschaft und Kunst hatte, scheinen zunehmend interessanter. Große Datensammlungen zu Rezeption und Provenienzgeschichte sind indes noch selten. Deshalb ist es angebracht, den Blick in Bibliotheken mit großen Altbestandsteilen zu werfen. Beispielhaft soll im Folgenden die "Sammlung Frankfurter Drucke" der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg in Frankfurt am Main (UB Ffm) betrachtet werden. Es soll geklärt werden, wie häufig Lese- oder andere Benutzungsspuren in Frankfurter Drucken des 16. Jahrhunderts zu finden sind. Außerdem soll versucht werden, einige der frühen Besitzer dieser Drucke zu identifizieren.
Im Oktober 2013 erschien in der italienischen Tageszeitung La Repubblica das Transkript eines langen Gesprächs, das Papst Franziskus kurz zuvor mit dem italienischen Intellektuellen (und atheistischen Zeitungsgründer) Eugenio Scalfari geführt hatte. Zeitgleich, d. h. am Tag der Veröffentlichung, traf der erst sechs Monate zuvor gewählte Papst im Vatikan erstmals mit den acht Mitgliedern des von ihm neu eingesetzten Kardinalsrats zusammen. Dieser Kardinalsrat fungiert als Beratergremium; er soll Vorschläge für die Reform der Kirche und der Kurie ausarbeiten. Dass er gerade mit Blick auf die Kurie einen massiven Bedarf an Reformen sieht, brachte Franziskus auch in besagtem Interview zum Ausdruck. ...