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In Deutschland wird intensiv über die Gefahr einer Deindustrialisierung diskutiert. Steigende Energie- und Arbeitskosten auf international höchstem Niveau, hohe Steuerbelastungen, eine überbordende Regulierung sowie Defizite bei analoger und digitaler Infrastruktur lassen befürchten, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland ins Hintertreffen gerät. Viele Unternehmen, insbesondere der energieintensiven Industrie, warnen vor einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit und erwägen oder vollziehen bereits Produktionsverlagerungen an günstigere Standorte im Ausland.
Vor diesem Hintergrund untersucht der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, was zu tun und was zu unterlassen ist, um die wirtschaftlichen Standortbedingungen in Deutschland wieder zu verbessern. Dabei werden aktuell in der Diskussion stehende wirtschaftspolitische Konzepte wie die „Transformative Angebotspolitik“, der „Industriestrompreis“, das „Wachstumschancengesetz“ oder die Subventionierungen von Chip- und Halbleiterfabriken analysiert. Darüber hinaus unterbreitet der Kronberger Kreis eigene Reformempfehlungen für eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, mit denen die Bundesregierung bestehende und neue Herausforderungen besser bewältigen könnte.
Die berufliche Bildung in Deutschland, vor allem das Duale System der Berufsausbildung, erfährt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sehr hohen Jugendarbeitslosigkeit – in einigen Ländern der EU große Aufmerksamkeit. In empirischen Analysen zur engen Verzahnung von Lernen und Arbeiten sowie in theoretischen Fundierungen des Bildungspotenzials stellt die berufs- und wirtschaftspädagogische Forschung allen Akteuren im Berufsbildungssystem Erkenntnisse, Argumente und Impulse zur Weiterentwicklung zur Verfügung.
Erkenntnis voraus
(2016)
"Die Handelswissenschaften werden hier zum ersten Mal an einer Universität zu einem ergänzenden Teil der Sozial-, Staats- und Volkswirtschaftslehre", freute sich der Initiator Wilhelm Merton. Als Mitbegründer der Metallgesellschaft machte sich der Unternehmer dafür stark, die moderne Wirtschaftsgesellschaft in puncto Ausbildung und Lehre zu stärken.
Vom bürgerschaftlichen Engagement und der Stiftungskultur in Frankfurt profitiert die GoetheUniversität bis heute: 100 Jahre nach ihrer Gründung durch Frankfurter Bürger gehört sie zu den größten und drittmittelstärksten Hochschulen in Deutschland, ist seit 2008 wieder Stiftungsuniversität und genießt damit eine besondere Autonomie. ...
Dem vorliegenden Buch liegt die erkenntnisleitende Annahme zugrunde, dass der ebenso komplexe wie hybride Gegenstandsbereich „E-Learning“ keiner akademischen Fachkultur exklusiv zurechenbar ist oder ihr gar „allein gehört“. Aus diesem Umstand wird gewöhnlich die Notwendigkeit eines stärker inter- und multidisziplinär ausgerichteten Forschens und Arbeitens an den Hochschulen abgeleitet. Doch trotz schlüssiger Begründung der Notwendigkeit, den Blick über den Tellerrand der eigenen Disziplin zu richten und die Kooperation mit Vertretern anderer Fachkulturen zu verstärken, scheinen beim Thema E-Learning die Grenzen zwischen den Disziplinen besonders undurchlässig zu sein. So kommt es, dass die vielfach beschworenen Synergieeffekte im Prozess des wissenschaftlichen Forschens eher die Ausnahme als die Regel darstellen. In der Tat sollte man sich vor diesbezüglichen Illusionen hüten. Denn der Weg zu einer konstruktiven interdisziplinären Forschungs- und Gesprächskultur dürfte noch sehr weit sein, und es ist keineswegs absehbar, ob die damit verbundenen Erwartungen und Hoffnungen sich tatsächlich jemals erfüllen werden...
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zu-letzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16.07.2014 die folgende Ordnung für den Master-studiengang Wirtschaftspädagogik beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaf-ten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Seit einigen Jahren liefert die berufs- und wirtschaftspädagogisch orientierte Lehr-Lernforschung Erkenntnisse zum Zusammenhang von Fachwissen und Kompetenzentwicklung und entwickelt spezifische Verfahren zur Diagnose von Handlungskompetenz in beruflichen Domänen, für die im Dualen System ausgebildet wird. Dieses forschungsmethodische Instrumentarium wird zunehmend auch hinsichtlich der Zielgruppe des Bildungspersonals, allen voran der Lehrenden an beruflichen Schulen insbesondere in der ersten Phase ihrer Professionalisierung, eingesetzt.
Der vorliegende Band stellt außerdem Studien zum Kompetenzerwerb in verschiedenen Domänen, zu Methoden der Messung von Kompetenzentwicklung sowie zur didaktischen Gestaltung im Vordergrund. Hiermit sind immer auch Basisthemen der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz berührt, die die Grundlage des Dualen Systems darstellen, auch in der Analyse konsekutiver Ausbildungsformen.
Schließlich werden Fragen nach den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Entwicklungsmöglichkeiten beruflicher Schulen fokussiert, die in den nächsten Jahren sicherlich eine verstärkte Wahrnehmung und Bearbeitung durch die berufs- und wirtschaftspädagogische Forschung erhalten werden.
Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen gegenwärtig insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür sorgen, dass dieses Minimalziel erreicht wird. Ob dies gelingt, ist jedoch fraglich, da erhebliche Teile der Bedürftigen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Statistiken über Leistungsempfänger/innen geben also nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit in Deutschland wieder. Vor der Hartz-IV-Reform kamen auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte, die von ihrem Anspruch keinen Gebrauch machten. Dabei waren einige gesellschaftliche Gruppen von verdeckter Armut besonders stark betroffen: alleinstehende Frauen, Paarhaushalte mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) II im Zuge der Hartz-IV-Reform konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden vermindern. Doch andere Bedürftige, insbesondere Erwerbstätigenhaushalte mit geringem Einkommen, nehmen offensichtlich ihnen zustehende Leistungen nach wie vor häufig nicht in Anspruch. Die Gründe für das Phänomen der verdeckten Armut sind vielfältig. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird.