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Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaf-ten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zu-letzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16.07.2014 die folgende Ordnung für den Master-studiengang Wirtschaftspädagogik beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 16. Januar 2013 wird die Ordnung für den Bachelorstudiengang Empirische Sprachwissenschaft als Hauptfach mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" vom 24. November 2010 in der Fassung vom 06. Juli 2011 nachfolgend geändert:...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 16. Januar 2013 wird die Ordnung für den Bachelor-studiengang Empirische Sprachwissenschaft im Nebenfach mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“ vom 24. November 2010 in der Fassung vom 06. Juli 2011 nachfolgend geändert:...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Evangelische Theologie (FB 6) vom 19. Juni 2013, des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften (FB 9) vom 24. April 2013 und 22. Mai 2013, des Fachbereichsrats des Fachbereichs Neuere Philologien (FB 10) und eines Umlaufverfahrens der an dem Abschluss Doktor der Philosophie/Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) beteiligten Fachbereiche 3 - 11 im August/ September/Oktober 2013 wird die Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) vom 26. Juni 2001 (Staatsanzeiger Nr. 46/2001, S. 4.026 ff.) in der Fassung vom 7. August 2013 wie folgt geändert:
Arbeitszeitregelungen sowie Löhne und Gehälter sind zentrale personalpolitische Instrumente zur Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität und zur vorausschauenden Bewältigung der demografischen Heausforder- ungen. Die Daten des aktuellen IAB-Betriebspanels des Jahres 2013 zeigen jedoch nicht, dass diese Herausforderungen seitens der Betri ebe bereits bestehen bzw. wahrgenommen werden. Generell zeigen sich im Zeitverlauf vergleichsweise geringe Unterschiede. Wo dies nicht der Fall ist und deutlichere Ausschläge zu verzeichnen sind, kann dies in der Regel durch konjunkturelle Effekte erklärt werden. Dies gilt z.B. für die übertarifliche Entlohnung, deren Verbreitung nahezu wieder Vorkrisenniveau erreicht hat, für das Lohnniveau, bei dem ähnliches gilt, aber auch für die Nutzung von Arbeitszeitkonten, deren kontinuierliche Zunahme durch die Wirtschaftskrise nur unterbrochen wurde. Weitgehend konstant blieben zudem die vereinbarten Wochenarbeitszeiten, allein der Anteil der Betriebe mit sehr hohen Arbeitsvolumen war leicht rückläufig.
Insgesamt könnte man also annehmen, dass der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials für die hessischen Betriebe noch in weiter Ferne liegt, weshalb Verhaltensanpassungen weder erwartbar noch zielführend sind. Der genauere Blick offenbart jedoch, dass dies nicht für alle Befunde zutrifft. Insbesondere die deutliche Zunahme des Anteil der Betriebe, die Überstunden nutzten, ist hier zu nennen, zumal dieser vor allem in kleinen Betriebe sowie Betrieben des Produzierenden Gewerbes zu beobachten war, Betrieben also, die tendenziell größere Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Arbeitskräften haben als größere Betriebe bzw. Betriebe aus dem Öffentlichen Sektor oder dem Dienstleistungsbereich (vgl. Larsen/Nüchter 2012, RKW 2011). Dieser Befund verweist auch auf die beiden Interpretationsmöglichkeiten, mit denen Veränderungen von Arbeitszeiten und Löhnen betrachtet werden können. Eingangs wurde gesagt, dass deren aktive betriebliche Gestaltung Vorteile bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen bringen kann. Zugleich müssen Betriebe jedoch, falls es ihnen nicht gelingt, Arbeitskräfte im notwendigen Ausmaß zu gewinnen und an sich zu binden, die vorhandene Belegschaft stärker belasten als bislang. Zudem müssen sie, statt mit höheren Löhnen aktiv die eigene Attraktivität zu erhöhen, aus Wettbewerbs- oder anderen Gründen auch bei der Entlohnung geringere Spielräume in Kauf nehmen. Sowohl für die Arbeitszeitgestaltung als auch die Verbesserung der Attraktivität allgemein gilt demnach, dass Arbeitgeber sich nach Möglichkeit proaktiv kümmern sollten, um nicht zum Reagieren gezwungen zu werden. Der deutliche Anstieg der Verbreitung von Arbeitszeitkonten in den sehr kleinen Betrieben zeigt, dass dies zumindest teilweise bereits vollzogen wird.
Ein ungebremster Klimawandel „[…] würde[n] die physikalische Geografie der Welt transformieren. Eine radikale Änderung der physikalischen Geografie der Welt muss unbedingt starke Auswirkungen auf die humane Geografie haben – wo Menschen leben und wie sie leben.“(Stern 2006: iv)
Unser Erdsystem sowie unser Gesellschafts- und Wirtschafssystem zeichnen sich durch ihre Offenheit, Prozesshaftigkeit und Dynamik aus; sie befinden sich in einem ständigen Wandel. Auch das Weltklima hat sich schon immer verändert; gekennzeichnet durch einen Wechsel von Kalt- und Warmzeiten. Doch heute dominiert der Faktor Mensch das Erdsystem: Mit der industriellen Revolution und dem Übergang in ein kapitalistisches Gesellschafts- und Wirt-schaftssystem hat sich auch der natürliche Treibhauseffekt entscheidend beschleunigt. Durch vom Menschen verursachte Emissionen, ist die CO2-Menge in unserer Atmosphäre heute be-reits um ein Drittel höher als sie in den Jahrmillionen vor Beginn der Industrialisierung jemals war (Gebhardt und Glaser 2007: 963; Bernstein et al. 2008). Die Qualität und Tragweite des Phänomens Klimawandel ist von solchem Ausmaß, dass die natürliche wie soziale Umwelt dadurch aus ihren Fugen geraten kann.
Aufgrund der Beschlüsse der Fachbereichsräte der an der Promotionsordnung beteiligten Fachbereiche im Sommersemester 2013 wird die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 26. Mai 1993 (ABL. 1/94, S. 21), zuletzt geändert am 17. August 2010 (UniReport 28. Oktober 2010) wie folgt geändert:...
Pronominalsystem im Thai
(2014)
In der vorliegenden Arbeit wird die Thematik des Pronominalsystems in der thailändischen Sprache besprochen. Dazu ist zunächst der Begriff Pronomen zu definieren und die ThaiSprache in ihrer Struktur zu erläutern. Anschließend werden alle Arten von Pronomina der Reihe nach mit Beispielen aus der thailändischer Sprache erklärt, angefangen bei den Personalpronomina über Possessiva, Demonstrativa und Indefinitpronomina bis zu den Relativa und Interrogativa...
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 12. Februar 2014 die nachstehenden Änderungen beschlossen:...
Aufgrund von § 4 Abs. 5 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 705) und § 3 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Hochschulen des Landes Hessen (Studien-platzvergabeverordnung Hessen) vom 7. Mai 2013 (GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. April 2014 (GVBl. S. 115), hat der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 23. Juli 2014 die nachstehende Satzung erlassen:...
Aufgrund von § 3 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 705) sowie §§ 37 Abs. 8 und 84 Abs. 5 Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 der Kapazitätsverordnung vom 10. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Juni 2005 (GVBl. I, S. 532 ff.), hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 27.05.2014, 17.06.2014 und am 24.06.2014 die nachstehende Satzung erlassen:...
Zwei in mancher Hinsicht zusammenhängende Problemfelder werden durch die in diesem Band versammelten Beiträge namhafter Kenner des deutschen Gesundheitssystems – überarbeitete Fassungen von Vorträgen im April 2013 – untersucht: das seit langem kontrovers diskutierte Thema des Ob und Wie einer Vereinheitlichung des aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung bestehenden Dualismus der Absicherung gegen Krankheit und die Frage wie, mit welchen Standards und durch wen (inwieweit auch durch die Gerichte?) der Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung bestimmt werden sollte. Diese Fragen werden auf der gesundheitspolitischen Agenda bleiben – auch soweit sie in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages nicht behandelt werden sollten.
Für die Beurteilung von Standortfaktoren der Region Rhein-Main sowie von Aktivitäten, die aus Sicht der Betriebe die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen, lassen sich folgende zentrale Befunde festhalten: Die Mehrzahl der erfassten Standortfaktoren wird seitens der Betriebe für wichtig gehalten. Besonders hohe Bedeutung haben die Kundennähe, Kostenaspekte (Mieten, Lohnkosten) und die Infrastruktur. Dienstleistungsbetriebe halten hierbei häufiger „weiche“ Standortfaktoren (Standortmarketing, Wohnungsangebot) für wichtig, während im Produzierenden Gewerbe vor allem die Nähe zu Kunden und Zulieferern von Bedeutung ist. Es zeigt sich zudem, dass mittelgroße und große Betriebe die meisten Faktoren tendenziell für wichtiger halten als Kleinst- und Kleinbetriebe, wobei vor allem Infrastruktur und Arbeitsmarktaspekte betont werden. Bei der Bewertung der Faktoren sind ebenfalls große Differenzen zwischen den Faktoren zu beobachten.
Positiv werden die Nähe zu Kunden, Partnern und Hochschulen, das Image der Region und die überregionale Verkehrsanbindung beurteilt; negativ das Wohnungsangebot, die Mieten und Lohnkosten. Alle erfassten Standortfaktoren wurden besser bewertet als bei der ersten Befragung im Jahr 2001. Insbesondere kritisch diskutierte Faktoren wie der Fachkräftemarkt oder die innerstädtische Verkehrssituation beurteilten die Betriebe deutlich positiver als vor zwölf Jahren.
Nimmt man Bedeutung und Bewertung zusammen, zeigen sich Kostenaspekte (Löhne, Mieten und Grundstückskosten) als zentrale Handlungsfelder, bei denen eine hohe Bedeutung und eine eher schlechte Bewertung zusammenkommen. Folgerichtig wird Aktivitäten zur Kostensenkung auch die höchste Bedeutung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beigemessen. Fast ebenso wichtig sind nach Einschätzung der Betriebe jedoch auch Anstrengungen im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich, vor allem aus Sicht des Dienstleistungssektors.
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 23. April 2014 die nachstehenden Änderungen beschlossen:...
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 3. Juli 2014 die nachstehende Ordnung erlassen:...
Vom 31. Mai bis 2. Juni 2012 fand an der Universität Hildesheim unter dem Motto Zur Sprache.kɔm die 39. Jahrestagung des Fachverbandes Deutsch als Fremdsprache statt. Organisiert wurde sie zusammen mit dem Verband vom Institut für deutsche Sprache und Literatur und vom Institut für interkulturelle Kommunikation.
Die Themenschwerpunkte akzentuierten je unterschiedliche Aspekte des Lernens und Lehrens von Deutsch als fremder oder zweiter Sprache: Im Themenschwerpunkt (1) Sprachlernwege wurden Lernprozesse und -erfahrungen aus der Lernerperspektive sowie Konzepte durchgängiger Sprachförderung thematisch. Mit dem Themenschwerpunkt (2) Authentische Kommunikation rückte die Diskussion um die angemessene Auswahl und Bearbeitung von Lern- und Forschungsgegenständen bei der Bearbeitung interkultureller Kommunikation ins Zentrum. Über Verfahren des Unterrichtens und Lernens diskutierten die Teilnehmer/-innen des Themenschwerpunkts (3) Kreative Methoden. Der Themenschwerpunkt (4) Professionalisierung widmete sich neuen Konzepten der Aus- und Weiterbildung von Lehrenden im Bereich DaF und DaZ.::