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„Zu viel Musik“ lautet der Titel eines Aufsatzes des Pianisten, Komponisten, Dirigenten und Musikschriftstellers Ferdinand Hiller (1811-1885) über die Musikbelästigung eines musikalischen Bürgers durch unterschiedlichste Quellen in seinem Umfeld im Laufe eines Tages, sicherlich auf eigenen Erfahrungen fußend.1 Er wird als Titel für diesen Beitrag im übertragenen Sinne zitiert, weil der Nachlass Hiller in der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main beim ersten Sichten bisher sehr unübersichtlich erschien. Der Nachlass umfasst 74 Bände Musikhandschriften, davon 21 Sammelhandschriften, dazu 9 Mappen mit Stimmen, 59 Bände Musikdrucke eigener Werke, davon 29 Sammelbände, dazu eine dicke Mappe mit Stimmen. Weitere Handschriften wurden nachträglich erworben. In verschiedenen Sammlungen sind darüber hinaus Briefe und Bildnisse Hillers überliefert.
Dieser Beitrag hat das Ziel, eine strukturierte Übersicht über die enthaltenen Werke zu geben: Der Inhalt der im Druck überlieferten Sammelbände wird anhand einer Tabelle dargestellt. Den Hauptteil dieses Beitrages bildet eine nach musikalischen Gattungen gegliederte Liste der in Frankfurt überlieferten Musikautographe, die als Register zu dem mittler weile digital verfügbaren Nachlassverzeichnis von Christine Ihl genutzt werden kann.
Zubin Mehta mit Fledermaus im Gepäck : Geburtstags-Konzert in der Alten Oper begeistert Publikum
(2014)
Es gibt technische, intellektuelle, soziale Erfindungen, die ungewöhnlich großen Erfolg haben, so großen Erfolg, dass sie über Jahrhunderte und Jahrtausende beibehalten, gepflegt und ausgebaut werden, ja aus der Gesellschaft nicht mehr leicht wegzudenken sind. Zu solchen evolutionären Errungenschaften gehören das Rad, das Geld, die Schrift, das Eigentum, die Straßen und manches mehr, namentlich auch der Vertrag, ohne dessen Konstruktion und Gebrauch erhebliche Teile der Kommunikationen und Funktionen in der Gesellschaft zusammenbrächen. Ob Ehevertrag oder Kaufvertrag, ob Ausbildungs-, Arbeits-, Beförderungs-, Lizenz-, Tarifoder Staatsvertrag – so gut wie nichts funktioniert in kleinsten bis hin zu großen sozialen Systemen ohne die Begründung wechselseitiger Rechte und Pflichten und ohne die in pacta sunt servanda zementierten normativen Erwartungen. ...
Im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu barrierefreier Mediengestaltung befassten sich Studierende der Universität Leipzig mit dem Thema, wie
Comics und Graphic Novels für Menschen mit Seheinschränkungen erfahrbar gemacht werden können. Beide Narrationsformen sind für diese bis zum heutigen Tag weitestgehend unzugänglich. Eine handlungswissenschaftliche Auseinandersetzung und Umsetzung in der Praxis sind erforderlich, um Teilhabe auch in Bezug auf dieses Literatursegment zu verwirklichen.
An konkreten Beispielen setzten sich die Studierenden mit möglichen Formen der Adaption von Comics und Graphic Novels, im Besonderen der Erstellung einer Audiodeskription (AD) auseinander. Ausgehend von bestehenden Konzepten und Leitfäden zur Erstellung von Hörfilmen oder der AD von Live-Veranstaltungen arbeiteten sie heraus, welche spezifischen Herausforderungen bei einer Comic-AD zu berücksichtigen sind. Zentral für die Adaption war eine Betrachtung verschiedener Dimensionen wie sprachlicher Umsetzung, atmosphärischer Gestaltung, Umsetzung von Geräuschen oder Dialogtext sowie Detailreichtum der Deskription. Die Konzepterstellung wurde begleitet durch theoretische Auseinandersetzungen mit Besonderheiten audiovisuellen Übersetzens sowie der Parallelität von Sprache und Bild und deren gegenseitige Bezogenheit im Comic. Auf Grundlage der von den Studierenden für spezifische Comics/Graphic Novels erstellten individuellen Konzepte werden die Audiodeskriptionen für jeweils einzelne Kapitel praktisch umgesetzt. Die Evaluation der Ergebnisse erfolgte über qualitative Leitfadeninterviews mit betroffenen Personen. Eine finale Auswertung dieser mittels Kategorienbildung sowie Reintegration der Ergebnisse in die Konzepte steht noch aus und soll in weiteren Untersuchungen geleistet werden. Gleichzeitig dienen die Konzepte als Anregung für neue Medienangebote, die im dzb lesen erarbeitet und zur Ausleihe an blinde und sehbehinderte Menschen gebracht werden können.
Zugehörigkeit im Sozialstaat
(2015)
Der Beitrag befasst sich mit der aktuell kontrovers diskutierten Frage des Zugangs von Ausländern – insbesondere von Unionsbürgern – zu staatlichen Sozialleistungen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Grundsicherungsrecht, namentlich auf der Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II, wonach arbeitssuchende Unionsbürger von Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Grundlagen wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der Leistungsausschluss für Unionsbürger und Ausländer in die dem Sozialleistungsrecht zugrundeliegende Konzeption der Territorialität (§ 30 Abs. 1 SGB I) einfügt. Es wird sich zeigen, dass Leistungsausschlüsse für diese Personengruppen im Grundsicherungsrecht als Konkretisierung des Territorialitätsgrundsatzes zu begreifen sind. Von der Annahme ausgehend, dass der "gewöhnliche Aufenthalt" im Sinne des § 30 SGB I also Dreh- und Angelpunkt für die sozialrechtliche Zugehörigkeit ist, soll die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Sozial- und Aufenthaltsrecht beleuchtet werden. Konkret formuliert geht es zum einen um die Frage, ob es für den Zugang zum Sozialleistungssystem eines rechtmäßigen Aufenthalts bedarf. Dass dies – anders als von einigen Sozialgerichten unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH teilweise angenommen – zu verneinen ist, gilt zu zeigen. Zum anderen soll untersucht werden, ob und inwieweit gesetzlich geregelte Anforderungen an den Integrationsgrad von Ausländern für die sozialrechtliche Zugehörigkeit zulässig sind.
Bürger trafen sich auf Einladung der Ortsbeiräte 2 und 9 am 29. November auf dem Campus Westend, um sich über die neuesten Entwicklungen bei den Planungen für die U-Bahn-Linie 4 zu informieren, mit deren Fertigstellung erst nach 2032 gerechnet wird. Anlass war die Entscheidung der Stadt Frankfurt, künftig nur noch mit drei der ursprünglich 16 Streckenvarianten zwischen Bockenheimer Warte und Ginnheim weiterzuplanen – eine Variante mit Haltestelle mitten auf dem Campus Westend (Variante 3i) zwischen Hörsaalzentrum und dem RUW, eine andere mit Halt am »Botanischen Garten« (Variante 1d), eine dritte ohne Halt in universitärer Reichweite (Variante 1a). Schon in den vergangenen Jahren hatte eine große Mehrheit der im Römer vertretenen Parteien die Campus-Variante 3 favorisiert – unter der Voraussetzung, dass das derzeit laufende Grundwassergutachten im Grüneburgpark ein positives Ergebnis erbringt.
Welche Themen brennen Führungskräften in Bibliotheken auf den Nägeln? Wie sollte daher das Arbeitsprogramm der Managementkommission von VDB und dbv für die kommenden drei Jahre aussehen, um Führungskräfte bei der Bearbeitung dieser Themen zu unterstützen? Zur Beantwortung dieser Fragen lud die Managementkommission auf dem Bibliothekskongress in Leipzig zu einem Workshop ein mit dem Titel "Bibliotheken in [die] Zukunft führen – reloaded. Aktuelle Herausforderungen für das Bibliotheksmanagement". Ziel war es, partizipativ ein Portfolio an Managementthemen zu entwickeln, das als Basis für die Kommissionsarbeit dienen kann. ...
Im Sommer 2022 hat das Nachhaltigkeitsbüro der Goethe-Universität
seine Arbeit aufgenommen. Seitdem hat das fünfköpfige Team zahlreiche
Prozesse rund um den Wandel der Goethe-Universität hin zu einer
nachhaltig agierenden Hochschule angestoßen. Die Herausforderungen weltweit ökologische Krisen zu bewältigen und soziale Gerechtigkeit zu erreichen, zusammengefasst im Begriff der Nachhaltigkeit, sind oftmals Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten an der Goethe-Universität. Parallel sollten auch die Auswirkungen des eigenen Forschungs- und Lehrbetriebs auf die sozialen, ökologischen und ökonomischen Prozesse reflektiert und diskutiert werden. Das Präsidium hat daher die »Entwicklung der Goethe-Universität zu einer nachhaltig agierenden Universität« als einen von insgesamt zwölf strategischen Handlungsbereichen der Hochschule für die kommenden Jahre festgehalten. Um den Beitrag der Goethe-Universität zur sozial-ökologischen Transformation nicht nur zu koordinieren, sondern gleichzeitig zu intensivieren, arbeitet seit Sommer 2022 das Nachhaltigkeitsbüro daran, Prinzipien der Nachhaltigkeit in den Handlungsfeldern Forschung, Lehre, Transfer, Betrieb und Governance zu verankern. Die Arbeit des Nachhaltigkeitsbüros manifestiert sich in kleinen wie in großen Prozessen und Projekten, in denen die Hochschulgemeinschaft aktiv mit eingebunden wird. Mit diesem Artikel bietet das Nachhaltigkeitsbüro einen aktuellen Überblick über seine Arbeit.
Zwei der meist zitierten Aussagen zum Thema Bibliotheken liegen zeitlich und räumlich ganz nahe beieinander: Nur wenige Jahre nach dem Tod Goethes wurde in seiner Heimatstadt Frankfurt zu seinen Ehren ein Denkmal aufgestellt, welches der Philosoph Arthur Schopenhauer sehr bewunderte. Vielleicht ist es kein Zufall, dass es ausgerechnet in der Stadtbibliothek stand, die der berühmte Eigenbrötler bei seinen Spaziergängen am Mainufer fast täglich besuchte. Aus ihr wurde später eine der sieben Bibliotheken in Hessen, die heute "regionalbibliothekarische Aufgaben" wahrnehmen. Warum gerade sieben, und warum gerade diese und nicht andere? Und worin genau bestehen diese Aufgaben?
Gilt Schopenhauers Satz über die Bibliothek als Gedächtnis denn auch heute noch, in Zeiten von Digitalisierung und Internet? Eine Bibliothek speichert tatsächlich Mengen an Information, die das menschliche Gedächtnisvolumen weit übersteigen. Ihre Funktion als Wissensspeicher kann sie aber (anders als zu Schopenhauers Zeiten) nur dann behaupten, wenn sie nicht einfach sammelt und bewahrt – das kann heutzutage jede Serverfarm – sondern darüber hinaus auswählt, ordnet und vor allem auch verständlich nach außen vermittelt. Zu Schopenhauers Zeiten noch ziemlich elitäre Büchertempel, stehen wissenschaftliche Bibliotheken und ihre Dienstleistungen heute jedermann offen, ob direkt vor Ort oder online.
Dazu kommt aber bei den Regionalbibliotheken noch eine andere, politische Dimension, die sie von wissenschaftlichen Gebrauchsbibliotheken abhebt: Sie sind Gedächtnisorte. Regionalbibliotheken haben eine identitätsbildende Funktion: Wir - in diesem Fall heißt das: wir Hessen - sind das, woran wir uns gemeinsam erinnern. Die sieben hier vorgestellten Bibliotheken sammeln deshalb arbeitsteilig alle Publikationen aus Hessen wie auch alle über das heutige Bundesland und seine Vorgängerstaaten – Millionen von Einzelstücken. Zusammen mit den Objekten der Museen und den Dokumenten der Archive liefern sie den Rohstoff für das kollektive Gedächtnis der Hessen.
Seit 1996 wird das IAB-Betriebspanel jährlich bundesweit im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) durchgeführt. In den Monaten Juli bis Oktober 2019 wurden die Betriebe erneut zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung befragt. Grundlage der Auswertungen für Hessen sind Befragungsdaten von insgesamt 976 Betrieben im Bundesland. Die befragten Betriebe repräsentieren die Grundgesamtheit der rund 162.000 hessischen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse der letztjährigen Befragungswelle dargestellt.
Das Projekt „Frühinformationssystem regio pro“1 liefert Informationen über die zukünftigen Entwicklungen auf den hessischen Arbeitsmärkten. Dabei handelt es sich um mittelfristige Prognosen zur Entwicklung von Beschäftigung differenziert nach Berufsgruppen, Qualifikationsebenen und Wirtschaftszweigen für Hessen, für die drei Regierungsbezirke sowie für alle 26 Kreise und kreisfreien Städte. Diese Form von Prognosen wird bereits seit 2007 erstellt, alle zwei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben. In diesem Bericht werden Prognosen bis zum Jahr 2024 vorgelegt, wobei die Berechnungen auf den Daten des Jahres 2017 basieren. Die Beschäftigungsprognosen können als Orientierungswissen für Akteure aus der Politik, der Wirtschaft und dem Bildungsbereich sowohl auf Landesebene als auch in den Regionen dienen. Zudem bieten die Daten eine solide Grundlage für die Entwicklung regionaler Arbeitsmarkt- und Fachkräftesicherungsstrategien.