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Das Cranium eines fossilen Hominiden des Formenkreises Homo sapiens sapiens wurde relativ-geologisch sowie absolut durch Radiokohlenstoff und Aminosäuren auf ungefähr 31 000 Jahre B.P. datiert. Andere absolute sowie relative Daten an Mollusken und Mammutzähnen in überlagernden jüngeren Straten datieren auf 18 000 — 21000 und 16 000 Jahren B.P. Geomorphologische und geophysikalische Datierungen stimmen somit gut überein. Er ist der älteste datierte und früheste Bewohner Zentraleuropas, der dem Homo sapiens sapiens angehört.
Das einzige bekannte Werk des Bildhauers Archelaos, Sohn des Apollonios, von Priene ist ein Marmorrelief im British Museum, das in der Forschung auch als „Apotheose Homers“ oder kurz als Archelaosrelief bekannt ist. Es ist eines der ungewöhnlichsten und am häufigsten besprochenen Werke der griechischen Bildhauerkunst. Sowohl die Reliefdarstellung als auch das zugrunde liegende gedankliche Konzept sind in der antiken Bildkunst einzigartig. Schon allein aus diesem Grund sind die Datierung und die Bestimmung des geistes- und kulturgeschichtlichen Kontextes des Reliefs von Interesse. Die sichere zeitliche Einordnung dieses Denkmals ist auch kunstgeschichtlich von Bedeutung – etwa für die Gewinnung eines Fixpunktes in der Entwicklung des griechischen Reliefstils und eines terminus ante quem für die verwendeten Figurentypen. Ein Ziel der Arbeit ist eine kritische Bestandaufnahme: Die bisherigen Thesen zur Datierung des Reliefs sollen einer Prüfung unterzogen werden, damit zwischen überholten und gültigen Erkenntnissen unterschieden werden kann. Eine solche Herangehensweise ist besonders im Falle des Archelaosreliefs berechtigt. Einerseits ist ein solches Unternehmen nach einer weit über drei Jahrhunderte währenden Forschungsgeschichte, die eine kaum überschaubare Zahl an Sekundärliteratur hervorgebracht hat, ein dringendes Desiderat. Anderseits hat eine umfassende kritische Auseinandersetzung mit den bisherigen Thesen zur Datierung bisher in keinem angemessenen Rahmen stattgefunden. Mit dieser Arbeit soll die Grundlage für eine neue und anregende Diskussion geschaffen werden, die sich nicht – wie bislang üblich – an den überkommenen Datierungsansätzen orientiert. Zunächst sollen in wenigen einführenden Worten einige allgemeine Informationen zum Relief gegeben werden, die auch für das Verständnis der Datierungsdiskussion notwendig sind. Danach folgt eine ausführliche Darstellung der Forschungsgeschichte zur Datierung des Reliefs. Die darin hervortretenden Schwerpunkte der Datierungsdiskussion werden anschließend in eigenen Kapiteln diskutiert.
Die Bedeutung der Toleranztests für die Diagnostik der diabetischen Vorstadien wird aus den pathophysiologischen Voraussetzungen abgeleitet. Die Methode der Wahl ist der einzeitige orale Glucosetoleranztest mit 100g Glucose (oder Glucoseoligosacchariden). Dieses Verfahren erfaßt die wesentlichen physiologisch wichtigen Funktionen, was für den intravenösen Glucosetoleranztest und für den Tolbutamidtest nicht gilt. Gleichzeitig ist der orale Toleranztest am einfachsten durchzuführen. Lediglich bei Störungen im Gastrointestinalbereich kann der intravenöse Glucosetoleranztest angezeigt sein. Es gibt keine wichtige Indikation für den Tolbutamidtest.
Die verschiedenen Störmöglichkeiten sowie Fehlermöglichkeiten bei der Durchführung des Glucosetoleranztests werden besprochen.
Versucht eine gesunde Person, regungslos auf einer Stelle zu stehen, so kann man feststellen, dass diese vermeintlich einfache Aufgabe nicht zu erfüllen ist. Dieses scheinbar statische Gleichgewicht beim ruhigen Stehen ist bei genauer Betrachtung beherrscht von subtilen, kontinuierlichen Körperschwankungen. Warum treten solche variablen Muster im Gleichgewichtsprozess auf? Die Untersuchung (Ursachenforschung, Beschreibung, Bewertung) dieser Fluktuationen ist Gegenstand der vorliegenden grundlagenwissenschaftlichen Arbeit.
Im Kontext des Wandels des fordistischen Wohlfahrtsstaates, hin zu einer neoliberalen Formation von Staatlichkeit, werden seit den 1980er Jahren Veränderungen der sozioökonomischen
Strukturen von Städten, wie auch innerhalb des Städtesystems, beobachtet. Das politische Argumentationsmuster der Städtekonkurrenz ist ein Resultat dieser Veränderung, wobei
es in die Verantwortungen der Städte verlagert wird, sich als Standort profilieren zu müssen, indem Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt und städtische Potenziale ausgebaut werden
(Heeg und Rosol 2007: 492). Bob Jessop spricht in diesem Zusammenhang von einer Naturalisierung der neoliberalen Prinzipien, die auf der Ebene der Stadt zur Folge hat, dass Städte als chancengleich und damit selbstverantwortlich für ihre ökonomische Lage, d.h. für ihr Wohlergehen und die Möglichkeit attraktive Orte für Unternehmen und Bevölkerung zu sein, gesehen werden (Jessop 2002: 468). Folglich verschieben sich auch die Prioritäten der Stadtplanung,
so dass nicht mehr die Versorgung der Bevölkerung und der Abbau von sozialräumlichen Disparitäten als Ziel der Stadtplanung an erster Stelle stehen, sondern das Hauptziel
zunehmend darin besteht, die fiskalische und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Städte selbst zu erhalten (Schneider-Sliwa 1996: 318). Um im Wettbewerb zu bestehen, gilt es eine prosperierende, attraktive Innenstadt als Aushängeschild der Stadt vorweisen zu können bzw.
herzustellen.
In Rüsselheim wird die Situation der Innenstadt, gemessen an der wirtschaftlichen Lage, momentan sehr negativ beurteilt. Auch Zeitungsartikel zeichnen ein pessimistisches Bild der
Rüsselsheimer Innenstadt1: So druckt die Frankfurter Rundschau, um ein Beispiel heraus zu greifen, eine großformatige Kollage, bestehend aus den Schaufenstern der vielen leerstehenden Ladenflächen (Frankfurter Rundschau 27/28.02.10: R24). Die Sanierung der Innenstadt befindet sich bereits seit den 1990er Jahren in der Vorbereitung. Von der Stadt in Auftrag gegebene Studien attestieren dem gesamten öffentlichen Raum eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Funktion als Geschäftsstandort, da die städtebauliche Gestalt nicht der für den Einzelhandel erforderlichen Aufenthaltsqualität und Atmosphäre gerecht wird. Dem soll mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen begegnet werden, die als Antwort auf den Städtewettbewerb und die Standortkonkurrenz zu verstehen sind, in denen sich die Stadt besser aufstellen möchte. Die Planungen sind, so meine These, ausgerichtet auf eine Zielgruppe, die noch nicht vor Ort ist, d.h. Maßnahmen sollen die Stadt, insbesondere die Innenstadt, für eine „gewünschte Bevölkerung― erst attraktiv machen. Die derzeitigen Nutzungen und BewohnerInnen entsprechen nicht den Vorstellungen einer repräsentablen Innenstadt, worauf mit einer Umdefinition des Stadtraumes reagiert wird, um bestimmte Nutzungen zu verdrängen. In meiner Diplomarbeit möchte ich mich mit dem Diskurs um die Innenstadtsanierung in Rüsselsheim beschäftigen. Rüsselsheim erscheint mir für dieses Vorhaben sehr interessant, da sich die Diskussionen in dem großen Widerspruch zwischen Hoffnungen und Visionen für die Planung mit dem Ziel der Herstellung einer prosperierenden Stadt und der Ohnmacht, ob der unlösbaren (finanziellen) Situation, bewegen. Zudem spielt das Verhältnis der Stadt zu Opel eine Rolle, da die Wahrnehmung der Stadt verknüpft ist mit der Wahrnehmung der Situation
des Unternehmens Opel und auch Stadtentwicklung und Unternehmensentwicklung miteinander verschränkt sind, was sich im Stadtbild wieder findet. Womöglich lässt das den Diskurs um Planungen im Bezug auf den Wandel vom Fordismus zum Postfordismus besonders deutlich zu Tage treten, da Rüsselsheim zu Zeiten des Fordismus massiv expandierte und heute in diesem Zusammenhang stehende, strukturelle Probleme zu bearbeiten hat. Diese Situation ist mitbestimmend für die Diskussion um die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen.
Kurt Goldstein zählt zu den herausragenden deutschen Neurologen des 20. Jahrhunderts. Bekannt wurde er u. a. durch einen eigenständigen Ansatz der ganzheitlichen Neurologie. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dabei den Kompensationsreaktionen des Gehirns und des ganzen Menschen. In der vorliegenden Studie wird erstmals der Lebensgang dieses jüdischen Arztes in den Jahren 1933 bis 1940 genauer betrachtet.
Zwei glücklich zusammenwirkende Merkmale verleihen dem Buch Jan Rolins ein klares Profil. Einerseits beruht seine Rekonstruktion auf einer breiten Basis von Quellen und bietet eine Fülle von Einzelheiten; andererseits werden die Materien, die fast alle Hauptströmungen und Vertreter der deutschen gelehrten Diskussion im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert umfassen, immer durch klare und distinktive Thesen geordnet, so dass das Buch eine deutliche und erkennbare Kontur erhält. Die Absicht des Autors ist nämlich, die politischen Theorien des 18. und 19. Jahrhunderts auf wenige und klar umrissene Argumentationsmuster zurückzuführen, die dann an zwei Maßstäben gemessen und beurteilt werden: einerseits nach ihrer Leistung für die Legitimation der politischen Gewalt, andererseits, und im entgegengesetzten Sinn, nach ihrem Beitrag zur Gestaltung des modernen Rechtsstaats, denn die politischen Lehren haben die moderne Staatlichkeit zugleich theoretisch begründet und praktisch beschränkt. Aus dem Zusammenwirken von Stabilisierung der politischen Herrschaft und deren Begrenzung (auch) durch die gelehrte Diskussion ist der moderne Rechtsstaat entstanden. ...
Wenn hier in diesem Michael Stolleis gewidmeten Heft über die Sicht der rechtshistorischen Mediävistik auf Entstehung und Geschichte des öffentlichen Rechts gehandelt werden soll, so ist es nicht nur naheliegend, sondern geboten, von seiner »Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland« auszugehen. Michael Stolleis hat einen methodischen, zeitlichen und inhaltlichen Ansatz gefunden, der schon deshalb überzeugend ist, weil er eine Darstellung über drei, bald vier Bände zu tragen vermag und damit einen neuen Zweig der Rechtsgeschichte begründet hat. Wissenschaftliche Fragestellung und Methoden müssen vor allem ihre Fruchtbarkeit bei der Arbeit, neue Erkenntnisse zu gewinnen, erweisen: Das ist die Probe auf ihre Dignität. ...
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Lange Zeit gab es in der deutschsprachigen Kinder- und Jugendliteraturkritik keine Unterscheidung zwischen phantastischen Erzählungen und Fantasy. Diese Gattungsdifferenzierung beginnt sich erst ab der Jahrtausendwende durchzusetzen. Betrachtet man das deutsche Textkorpus, das bis dahin global als Phantastik bezeichnet wurde, so lässt sich feststellen, dass der mittlerweile herausgearbeitete Unterschied zwischen phantastischen Erzählungen und Fantasy schon in den 1950er und 1960er Jahren zu erkennen ist. Sowohl die gattungstheoretischen Unterscheidungen als auch die Gattungsbegriffe haben jedoch erst um die Jahrtausendwende eine gewisse Festigkeit gewonnen.
Ein zentrales Anliegen dieser Arbeit ist es, die nicht-realistischen kinder- und jugendliterarischen Werke der Nachkriegsjahrzehnte im Lichte der jüngeren gattungstheoretischen Differenzierungen neu zu bewerten und ggf. zuzuordnen. Gefragt wird, ob in der deutschen Kinder- und Jugendliteratur der 1950er bis 1980er Jahre bereits Werke existieren, welche nach aktuellem Begriffsgebrauch als Fantasy zu bezeichnen sind. Ein dabei zu berücksichtigender Aspekt betrifft die Gattungsgeschichte, welche nicht mit der der englischer bzw. amerikanischer Kinder- und Jugendliteratur vergleichbar ist. Laut einer Definition von Ewers (2013) versuchte die deutsche Kinder- und Jugendliteraturwissenschaft lange Zeit, dem Genre Fantasy „beizukommen“, indem sie diese als ein Sub-Genre der Phantastik ansah. Hierin sieht er einen Irrweg. Sicherlich gibt es Parallelen zwischen phantastischer Erzählung und Fantasy, doch seien diese rein äußerlicher Natur.
Anhand der Definition von Ewers untersucht diese Arbeit, ab wann von Texten gesprochen werden kann, die dem jüngeren Verständnis von Fantasy entsprechen und welche kinder- und jugendliterarischen Werke nach diesem Erkenntnisstand hinzuzuzählen sind. Dabei liegt das Augenmerk auf der Bedeutung und Vorgeschichte von Fantasy-Literatur für den westlichen deutschsprachigen Raum. Methodisch wurde wie folgt vorgegangen: Ein Korpus aus kinder- und jugendliterarischen Texten wurde gebildet. Anschließend wurde dieser im Hinblick auf die in Ewers‘ Definitionsansatz genannten Charakteristika untersucht. Hieraus entwickelte sich der Gedanke, eine für die weiterführende Forschung hilfreichen Klassifizierung der phantastischen Kinder- und Jugendliteratur der Nachkriegszeit zu entwickeln, um den Stellenwert zeitgenössischer Fantasy verdeutlichen zu können.
Aus Franken wird die Entwicklung quartärer Hohlformen beschrieben, deren Rekonstruktion mit Hilfe lößstratigraphischer Methoden (fossile Böden, Tuffbänder, Umlagerungszonen etc.) möglich ist. Bei vielen Formen zeigt sich, daß sie bereits größere Vorläuferformen präwürmzeitlichen Alters hatten. Die Entwicklung während des Würms läßt sich an manchen Beispielen in besonders instruktiver Weise verfolgen. Zu Beginn des Würms, im unteren Mittelwürm und im unteren Jungwürm dominierte zeitweise die Abtragung und Verlagerung. Im oberen Mittelwürm sowie im oberen Jungwürm herrschte äolische Lößsedimentation vor. Diese Ergebnisse stimmen gut mit den bereits aus anderen mitteleuropäischen Lößgebieten bekannten Befunden überein. Mit dem Trockental-System von Helmstadt wird die Entwicklung von Hohlformen beschrieben, deren Anlage bis in das ältere Pleistozän zurückreicht.
Da es der rechtsgeschichtlichen Forschung um das Recht der Vergangenheit geht, ist sie in ihrer Epistemologie von der Existenzform des Phänomens Recht abhängig. Alles Recht ist gedanklicher Natur. Es handelt sich um die Überzeugung, dass für das organisierte menschliche Zusammenleben gewisse Regeln verpflichtender Art zu beachten sind, deren Verletzung mit einer Sanktion geahndet werden wird/soll. Wird Recht in einem objektiven Sinne ("Rechtsordnung") angesprochen, handelt es sich um ein Konstrukt. Überzeugungen sind als solche individuell. Eine "Kollektivüberzeugung" hat keine reale Existenz. Überindividuell handelt es sich um ein Kommunikationsgeschehen, in dem eine teilweise oder weitgehende Übereinstimmung darüber besteht oder hergestellt wird, was als Recht und was als Unrecht anzusehen ist. In fortgeschrittenen Gesellschaften nehmen an diesem Kommunikationsgeschehen Personen teil, die in verschiedenen Rollen mit Vertragsgestaltung, Streitentscheidung, Normerzeugung und akademischer (intergenerationeller) Normvermittlung befasst sind. Die überindividuelle Existenz von Recht als einem Gedankengebilde, das weithin übereinstimmend für zutreffend gehalten wird, ist ein Tatbestand, der angemessen nur wissenssoziologisch erfasst werden kann. ...
Zur Evolution der Hirnmorphologie und Anpassungen an Extremhabitate im Taxon Poecilia (Teleostei)
(2020)
Diese Dissertation befasst sich mit den Auswirkungen kontrastierender Umweltbedingungen auf die Gehirnmorphologie von neotropischen Fischen der Gattung Poecilia, welche unterschiedlichen abiotischen sowie biotischen Stressoren ausgesetzt sind. Da das Gehirn der Teleostei ein energetisch kostspieliges Organ und viel plastischer ist als z. B. bei Säugetieren, stellt sich die Frage, wie die Gehirnanatomie durch divergierende ökologische Faktoren in verschiedenen Umgebungen geformt wird, die ´extreme´, ´ressourcenbeschränkte und günstige´ Umgebungen repräsentieren. Zur Beantwortung dieser Frage wurden intraspezifische Studien an freilebenden und Laborindividuen von Poecilia-Arten durchgeführt, um die evolutionäre und ökologische Formgebung des Gehirns besser verstehen zu lernen. Im ersten Teil der Arbeit wurden Gehirnvolumina verglichen zwischen reproduktiv isolierten Populationen des neotropischen Fisches Poecilia mexicana (Ntotal = 95), die in Dunkelheit leben (Cueva Luna Azufre), in einem nahegelegenen Oberflächenhabitat (El Azufre), welcher giftigen Schwefelwasserstoff enthält und einer Kombination aus beiden Stressoren Dunkelheit und H2S (Cueva del Azufre). In einer zweiten Studie wurde auf anatomische („konvergente“) Veränderungen im Teleost-Gehirn entlang eines natürlichen Gradienten von Sulfidkonzentrationen getestet. Hierfür wurden Gehirne (Ntotal = 100) von P. mexicana verglichen, die in drei Flusssystemen im Süden Mexikos unabhängig voneinander eine erhöhte Toleranz gegenüber Schwefelwasserstoff (H2S) entwickelt haben. Dazu gehörten eine phylogenetisch alte H2S-adaptierte Form (P. sulphuraria) und zwei P. mexicana Formen, welche frühere Stufen der Anpassung an H2S darstellen. Zur Überprüfung des Einflusses anderer abiotischer und biotischer Faktoren auf die Morphologie der Gehirnregionen wurde eine weitere Studie durchgeführt. Hierbei wurden die phänotypischen Variationen der Gehirnregionen und der Körpermorphologie von Poecilia vivipara-Populationen (Ntotal = 211) aus Lagunen des Restinga de Jurubatiba Nationalpark untersucht, die sich in abiotischen Umgebungsbedingungen, insbesondere in Salzgehalt, Wassertransparenz, Phosphat und Nitrat sowie biotischen Faktoren wie Prädatorendichte unterschieden. Die erste Studie zeigte lebensraumabhängige Unterschiede bei freilebenden Fischen. Bei Fischen, die in Dunkelheit ohne H2S (LA) oder in Oberflächenhabitaten mit H2S lebten, wurden vergrößerte telenzephale Lappen, kleinere Augen und optische Tekta gefunden. Fische aus der sulfidischen Höhle (CA) zeigten zusätzlich vergrößerte Corpus cerebelli. Der Vergleich mit den Gehirnen von Labor aufgezogenen weiblichen Fischen (Ntotal = 25) zeigt eine allgemeine Verringerung der Gehirngröße sowie eine geringe Abweichung der Gehirngröße zwischen Labor aufgezogenen und freilebenden Fischen. Auch in der zweiten Studie zeigten alle in H2S-haltigen Lebensräumen lebenden Fische kleinere Augen, ein kleineres optisches Tektum und ein kleineres Gehirnvolumen, jedoch größere Corpus cerebelli und Hypothalamusvolumen als Fische aus nicht-sulfidischen Lebensräumen. Flusssystem-spezifische Effekte wurden für die telenzephalen Lappen, das gesamte Gehirn und die Augengröße festgestellt, da die Geschlechter je nach Quelle des Flusssystems unterschiedlich auf das Vorhandensein von H2S reagierten. Die dritte Studie zeigt auch, dass andere Umwelteinflüsse bemerkenswerte Verschiebungen im Gehirn und in den Gehirnregionen verursachen können. Fische, die im Süßwasser leben, zeigten eine verringerte Gesamthirngröße, telenzephale Lappen, Corpus cerebelli und Hypothalamusvolumen. Darüber hinaus zeigten Fische aus Salzwasserlagunen (hypersalin), ein verringertes Volumen des optischen Tektum, während telenzephale Lappen, Corpus cerebelli und Hypothalamusvolumen im Vergleich zu Süßwasserfischen vergrößert waren. Im Brackwasser lebende Fische wiesen im Vergleich zu Süß- und Salzwasserfischen die größten Gehirnregion-Volumen auf. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse über die Lagunen hinweg auch Unterschiede in der Morphologie der Kopf- und Augendurchmesser. Bei Augengröße, Kopfgröße, optischem Tektum Volumen, Hypothalamusvolumen und dem Gesamthirnvolumen wurde ein sexueller Dimorphismus beobachtet. Die dargestellten Ergebnisse verdeutlichen, dass die gefundenen Muster nahezu mit denen von H2S-Fischen identisch sind. Die ausgeprägten Unterschiede in den Hirnregionen zwischen freilebenden Fischen können als Teil der Mosaikentwicklung interpretiert werden. Die Ergebnisse der Laborpopulation zeigen jedoch eine hohe phänotypische Plastizität. Diese Studie unterstreicht damit die Bedeutung der Kombination der Untersuchung von freilebenden mit im Labor lebenden Individuen zur Beantwortung von Fragen der Gehirnentwicklung. Kleinere Augen und ein kleineres optisches Tektum, aber größere telenzephale Lappen wurden auch bei Fischen aus einem sulfidischen Oberflächenhabitat in der Nähe einer der Höhlen gefunden und sind den Ergebnissen zufolge das Resultat begrenzter Sehkraft in trüben sulfidischen Lebensräumen.
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The results of spectroscopic and paramagnetic resonance investigations show that the previously prepared substance with the empirical composition [VIdip3] J · ½ py is most presumably a mixed crystal of two similar compounds of bivalent and zero-valent vanadium. The ion [VIdip3] + exists only in solution and gives no paramagnetic resonance signal, which is understood on account of a low-lying singlet ground state.