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Zu Ciceros "Philippischen Reden" sind in den letzten Jahren mehrere Untersuchungen in monographischer Form vorgelegt worden, dabei zumeist philologisch-historische Kommentare, die von einem Text und einer Übersetzung begleitet werden. In ihrer Dissertation möchte K. H(edemann) das "Antoniusbild" in den Philippischen Reden Ciceros untersuchen. Die Einleitung verspricht, dass eine "differenzierte Charakterisierung des Antonius" (16) erfolgen soll und, so wenig später, ein "realitätsnaher Blick auf Antonius" (39). Auch dieses Ziel, die Entlastung der von Cicero diffamierten Persönlichkeit des Antonius, spielte bereits in verschiedenen Spezialstudien zu diesem Rede-Corpus eine wichtige Rolle. ...
Im vorvergangenen Jahr sind zwei umfangreiche Monographien zur Funktion der Kirche im Frühmittelalter erschienen, die besonderes Augenmerk unter der Fragestellung nach dem Verhältnis von "Recht, Raum und Religion" zu verdienen scheinen. Zum einen ist dies die Jenaer Dissertation von Tina Bode, zum anderen die Studie von Florian Mazel, Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Rennes II, die Gegenstand seiner habilitation à diriger les recherches gewesen ist. Erstgenannte will sich auf das ostfränkische Reich der Ottonenzeit (919–1024) konzentrieren, während Mazel gar die mittelalterliche Kirche vom 5. bis zum 13. Jahrhundert in den Blick nehmen möchte. ...
Cómo reaccionaba la inquisición española ante la presencia de protestantes en sus colonias americanas es una de las preguntas transversales de la investigación que nos presenta el libro de Joël Graf. A partir de un análisis comparativo de los respectivos procesos inquisitoriales, el autor analiza las lógicas históricas, geográficas, jurídicas y teológicas que estaban a la base de las formas en que los tres tribunales inquisitoriales americanos procesaron a los diversos protestantes entre los siglos XVI y XVIII. Presentado de forma cronológica, el autor va mostrando las diferentes formas de reaccionar de los tribunales, sus prácticas jurídicas y principales debates. Entre ellos, quisiéramos resaltar algunos aspectos fundamentales del libro: a) los mecanismos de inclusión del catolicismo, basados en prácticas de disimulo, reverencia y auto-denuncia; b) las particularidades americanas de los denominados "herejes nacionales"; c) el poco uso de los tratados internacionales en medio de una amplia oferta normativa. ...
Toni Pierenkemper widmet sich der Geschichte des RWI seit Kriegsende. Hierzu gehört die Wiederbegründung und Neuorientierung des RWI (1945 bis 1952) ebenso wie die Rolle des Instituts im wirtschaftlichen Strukturwandel und in der neuen Wirtschafts- und Währungsordnung (1952 bis 1974), in den Krisen der folgenden Jahre (1974 bis 2000) und schließlich die Neuausrichtung im neuen Jahrtausend (2000 bis 2018). Die komplexen Beziehungen zwischen Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitischer Beratung werden dabei offenbar.
Während sich die einschlägige Forschung in verdienstvoller Detailarbeit bemüht, aus antiken Quellen die Feinheiten von Helden- oder Heldinnenerzählungen herauszuarbeiten, scheint der Antikfilm das Potential zum "Spielverderber" zu besitzen. Bei Titeln wie Coriolano, eroe senza patria wirkt die Aufgabe erledigt, bevor auch nur die ersten Bilder angelaufen sind. Die einschlägigen Produktionen sind so stark über ihre Helden definiert, dass sie umgangssprachlich mit Bezeichnungen wie "Muskelmänner-Filme" belegt werden. Trotz (oder gerade wegen) der Masse an starken Figuren wie Hercules, Goliath, Maciste, Samson und Spartacus sind es die "unwahrscheinlichen" Heldinnen, deren Analyse sich als besonders aufschlussreich erweist. Kaum irgendwo wird diese Kontrastwirkung deutlicher als bei den jugendlichen Detektivinnen des Antikfilms.
Für das Verständnis der Sonderrolle bedarf es einer kurzen Zusammenfassung des medialen Kontextes. Die jugendlichen Detektivinnen selbst werden in zwei Fallstudien vorgestellt, mit denen zugleich unterschiedliche Endpunkte in einer Entwicklung von "Heldinnen der Geschichte" sichtbar werden. Der vierte und letzte Teil kehrt zu den medialen Traditionen und den etablierten Geschlechterrollen zurück und versucht das Phänomen als nur vermeintliches Paradoxon zu erklären: ein Gegensatz, der sich durch das Fehlen eines Widerparts erklärt. Der Auftakt gehört jedoch einer Geschichte voller männlicher Heldenfiguren. ...
Aus dem zu Wiesbaden gehörenden Mainz-Kastel/Castellum Mattiacorum stammt eine im Jahre 1849 entdeckte fragmentarische Grabinschrift, deren Lesung bis heute nicht sicher scheint, da sich in der Literatur und den elektronischen Datenbanken unterschiedliche Lesevarianten finden. Der Grabstein, eine Stele aus Sandstein mit achtzeiliger Inschrift (Höhe 188 cm – Breite 80 cm – Tiefe 26 cm), fand sich in der sogenannten Froschkaute "rechts vor dem Wiesbadener Thor". ...
In seinem neuen Buch bietet Karl Ubl einen weit gefassten Überblick seiner bisherigen Forschungen zur Lex Salica im Kontext seines Projektes an der Universität Köln zu den frühmittelalterlichen Rechtsüberlieferungen, beginnend mit den substantiellen Beobachtungen "Warum Barbaren Gesetze erlassen" (37–66) als Folge aus der Frage nach Einsatz und Nutzen der Rechtsbücher (Einleitung, 11–35). Er sieht die fränkische Lex in ihren Ursprüngen als identitätsstiftendes Instrument an ("Ein Monument der Alterität", 67–97, sowie als "Entwürfe von Gemeinschaft im 6. Jahrhundert", 99–135). ...
Die Strafrechtsgeschichte hat – mit Ausnahme von Geständnis und Folter – einzelne Interaktions- und Kommunikationsmodi des Strafverfahrens eher selten untersucht. Insofern schließt die Monografie von Antje Schumann eine Forschungslücke, da sie die historische Entwicklung von Verhör, Vernehmung und Befragung in Deutschland bis zum Strafprozessänderungsgesetz von 1964 verfolgt. Letzteres sowie die aktuellen strafprozessrechtlichen Rechtsprobleme bilden den Ausgangspunkt der Untersuchung, die insofern eine teleologische Perspektive einnimmt, um "d[ie] Notwendigkeit und de[n] Wert eines Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess" zu rekonstruieren (2). Methodisch erfolgt dies mit einem dogmen- und begriffsgeschichtlichen Ansatz, der sich auf die Analyse des Strafverfahrensrechts und der entsprechenden juristischen Literatur beschränkt. Die empirische Untersuchung bezieht Kriminalakten und Verhörprotokolle nicht und die ab dem 17.Jahrhundert entstehende Praxisliteratur nur exemplarisch ein. Die einschlägigen Studien der historischen Kriminalitätsforschung und Kommunikationswissenschaften zieht Schumann immerhin punktuell bei der theoretischen Konturierung des Vernehmungsbegriffs und der historischen Grundlegung von Untersuchungsgegenstand und Fragestellung heran, soweit diese "für die Erklärung des jeweiligen rechtlichen Gegenstandes von Interesse sind" (67). ...
Die Freiburger rechtswissenschaftliche Dissertation widmet sich der Forschungsgeschichte zum Hansischen Recht seit dem Alten Reich des 17. Jahrhunderts bis zum Jahre 2001, in dem Ernst Pitz seine Monographie zur Verfassung der Hanse vorlegte. Sie beschränkt sich dabei auf deutschsprachige Werke, wohl wissend, dass die "Hanse ein europäisches Phänomen" war (22). Diese zeitliche wie sprachliche Einschränkung ist legitim, wenn auch der Untertitel der "Forschungsgeschichte" demnach eine deutsche ist. Zudem ist das Buch eine juristische Qualifikationsschrift, was ebenfalls die vorgenommene Konzentration auf ein zweifellos großes Feld rechtfertigt. ...
Im inschriftlichen Gesamtbefund der Provinz Germania superior war die Nennung eines cornicen auf einer Grabinschrift bislang nicht bekannt. Dieses Bild muß nunmehr aufgrund der Identifizierung einer bereits seit längerem bekannten, stark beschädigten Sandsteininschrift aus disparater Befundlage revidiert werden. ...
Das Pallium des Metropoliten ist ein Band aus weißer Wolle, bestickt mit sechs schwarzen Kreuzen, durch das die Gewalt angezeigt wird, mit welcher der Metropolit, in Gemeinschaft mit der römischen Kirche, in der eigenen Provinz von Rechts wegen ausgestattet wird (vgl. 437 § 1 CIC/ 83). Als Papst Franziskus am 12. Januar 2015 die Verleihung der Pallien ändern ließ, schlugen ihm geteilte Meinungen entgegen. Anstelle des Papstes kommt nun dem zuständigen Apostolischen Nuntius die Aufgabe zu, dem neu ernannten Metropoliten das Pallium in dessen Heimatdiözese zu verleihen (vgl. Communicationes 47 (2015), 110 f.). Für den Aufruhr, den diese Änderung verursacht hat, lassen sich zwei Gründe erkennen: Einerseits sind das Pallium und die damit verbundenen Zeremonien keineswegs bedeutungslos geworden. Andererseits liegen die gewachsenen Traditionen, Veränderungen und Entwicklungen, denen das Pallium im Laufe seiner Geschichte unterlag, größtenteils im Dunkeln. ...