Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
- 2018 (47) (remove)
Document Type
- Review (20)
- Article (13)
- Book (5)
- Part of Periodical (4)
- Part of a Book (3)
- Conference Proceeding (1)
- Contribution to a Periodical (1)
Has Fulltext
- yes (47)
Is part of the Bibliography
- no (47)
Keywords
- Alte Geschichte (9)
- Römische Geschichte (7)
- Kaiserzeit (5)
- Arbeitsmarkt (2)
- Demografie (2)
- Geschichte 1943-2018 (2)
- Griechische Geschichte (2)
- Konjunkturforschung (2)
- Mentalitätsgeschichte (2)
- RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (2)
Institute
- Geschichtswissenschaften (47) (remove)
In seinem neuen Buch bietet Karl Ubl einen weit gefassten Überblick seiner bisherigen Forschungen zur Lex Salica im Kontext seines Projektes an der Universität Köln zu den frühmittelalterlichen Rechtsüberlieferungen, beginnend mit den substantiellen Beobachtungen "Warum Barbaren Gesetze erlassen" (37–66) als Folge aus der Frage nach Einsatz und Nutzen der Rechtsbücher (Einleitung, 11–35). Er sieht die fränkische Lex in ihren Ursprüngen als identitätsstiftendes Instrument an ("Ein Monument der Alterität", 67–97, sowie als "Entwürfe von Gemeinschaft im 6. Jahrhundert", 99–135). ...
Die Strafrechtsgeschichte hat – mit Ausnahme von Geständnis und Folter – einzelne Interaktions- und Kommunikationsmodi des Strafverfahrens eher selten untersucht. Insofern schließt die Monografie von Antje Schumann eine Forschungslücke, da sie die historische Entwicklung von Verhör, Vernehmung und Befragung in Deutschland bis zum Strafprozessänderungsgesetz von 1964 verfolgt. Letzteres sowie die aktuellen strafprozessrechtlichen Rechtsprobleme bilden den Ausgangspunkt der Untersuchung, die insofern eine teleologische Perspektive einnimmt, um "d[ie] Notwendigkeit und de[n] Wert eines Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess" zu rekonstruieren (2). Methodisch erfolgt dies mit einem dogmen- und begriffsgeschichtlichen Ansatz, der sich auf die Analyse des Strafverfahrensrechts und der entsprechenden juristischen Literatur beschränkt. Die empirische Untersuchung bezieht Kriminalakten und Verhörprotokolle nicht und die ab dem 17.Jahrhundert entstehende Praxisliteratur nur exemplarisch ein. Die einschlägigen Studien der historischen Kriminalitätsforschung und Kommunikationswissenschaften zieht Schumann immerhin punktuell bei der theoretischen Konturierung des Vernehmungsbegriffs und der historischen Grundlegung von Untersuchungsgegenstand und Fragestellung heran, soweit diese "für die Erklärung des jeweiligen rechtlichen Gegenstandes von Interesse sind" (67). ...
Die Freiburger rechtswissenschaftliche Dissertation widmet sich der Forschungsgeschichte zum Hansischen Recht seit dem Alten Reich des 17. Jahrhunderts bis zum Jahre 2001, in dem Ernst Pitz seine Monographie zur Verfassung der Hanse vorlegte. Sie beschränkt sich dabei auf deutschsprachige Werke, wohl wissend, dass die "Hanse ein europäisches Phänomen" war (22). Diese zeitliche wie sprachliche Einschränkung ist legitim, wenn auch der Untertitel der "Forschungsgeschichte" demnach eine deutsche ist. Zudem ist das Buch eine juristische Qualifikationsschrift, was ebenfalls die vorgenommene Konzentration auf ein zweifellos großes Feld rechtfertigt. ...
Im inschriftlichen Gesamtbefund der Provinz Germania superior war die Nennung eines cornicen auf einer Grabinschrift bislang nicht bekannt. Dieses Bild muß nunmehr aufgrund der Identifizierung einer bereits seit längerem bekannten, stark beschädigten Sandsteininschrift aus disparater Befundlage revidiert werden. ...
Das Pallium des Metropoliten ist ein Band aus weißer Wolle, bestickt mit sechs schwarzen Kreuzen, durch das die Gewalt angezeigt wird, mit welcher der Metropolit, in Gemeinschaft mit der römischen Kirche, in der eigenen Provinz von Rechts wegen ausgestattet wird (vgl. 437 § 1 CIC/ 83). Als Papst Franziskus am 12. Januar 2015 die Verleihung der Pallien ändern ließ, schlugen ihm geteilte Meinungen entgegen. Anstelle des Papstes kommt nun dem zuständigen Apostolischen Nuntius die Aufgabe zu, dem neu ernannten Metropoliten das Pallium in dessen Heimatdiözese zu verleihen (vgl. Communicationes 47 (2015), 110 f.). Für den Aufruhr, den diese Änderung verursacht hat, lassen sich zwei Gründe erkennen: Einerseits sind das Pallium und die damit verbundenen Zeremonien keineswegs bedeutungslos geworden. Andererseits liegen die gewachsenen Traditionen, Veränderungen und Entwicklungen, denen das Pallium im Laufe seiner Geschichte unterlag, größtenteils im Dunkeln. ...
Über die ökonomische und soziale Bedeutung der Reformation stritten bereits die Zeitgenossen, auch wenn ihnen die Idee, dass die Reformation den Weg in den modernen Kapitalismus eröffnen würde, naheliegenderweise verschlossen blieb. Der Streit der Zeitgenossen war, das wundert nicht, zugleich eine konfessionelle Auseinandersetzung, die die Reformation und ihre Folgen entsprechend beurteilte. Das ist noch Jahrhunderte später in Johannes Janssens mehrbändiger Geschichte des deutschen Volkes im 16. Jahrhundert zu spüren, der aus katholischer Sicht den mit der Reformation sich ausbreitenden Laxismus großer Bevölkerungsteile scharf kritisierte. ...
"... et quod hodie exemplis tuemur, inter exempla erit." Mit diesen Worten beendete der römische Historiograph Publius Cornelius Tacitus die von ihm konzipierte Version der Gallierrede aus dem Jahr 48 n. Chr., die er dem römischen Princeps Claudius in den Mund gelegt hatte. Tacitus griff hier mit den Exempla der Vorfahren ein wichtiges Argument der konservativen römischen Nobilität auf, durch das diese ihr Handeln häufig legitimierte, und ließ es seinen Claudius dafür nutzen, um die Aufnahme von gallischen Notabeln, also eine auf den ersten Blick noch nie dagewesene Neuerung, zu rechtfertigen. Dazu wählte er beispielhafte Episoden aus der römischen Geschichte, die verdeutlichten, dass die Vorfahren selbst ebenfalls Neuerungen zugelassen hatten, die sich im Nachhinein als sehr wichtig für die römischen Erfolge herausgestellt hatten. Damit widersprächen Neuerungen folglich nicht dem mos maiorum, dem für das römische Moralverständnis grundlegenden Wertekanon, sondern seien vielmehr integraler Bestandteil desselben. ...
Una recente edizione dei Poliorketika di Apollodoro di Damasco ha riproposto alla comunità scientifica quest’opera poco conosciuta, rendendo disponibile un testo che, data la sua natura puramente tecnica, rientra nel novero delle poche testimonianze greco-latine in cui vengono descritti nel dettaglio alcuni congegni ossidionali e riveste pertanto una notevole rilevanza per la nostra conoscenza della poliorcetica antica. ...
Colonia Actia Nicopolis : Überlegungen anläßlich der Neuedition von CIL III 7334 in CIPh I 1, 78
(2018)
Der marmorne Inschriftenstein des Decimus Furius Octavius ist (CIL III 7334 = ILS 2080) seit langem bekannt. Bei der editio princeps von 1888 handelt es sich um einen Rekonstruktionsversuch P.-F. Foucarts anhand einer fehlerhaften Abschrift des Textes durch A. Kontoleon, der die Inschrift εν ταις υπωρείαις του Παγγαίου όρους, παρά την Ηδωνίδα της Μακεδονίας (am Fuß des Pangaion-Gebirges, beim makedonischen Idonia) gefunden hat. R. Cagnat hat im Jahr darauf einige Verbesserungen vorgeschlagen. M. Dimitsas hat den Text Foucarts und größtenteils auch dessen Kommentare in sein Corpus der makedonischen Inschriften übernommen. Im CIL von 1902 hat Th. Mommsen, weiterhin ohne Autopsie oder Abklatsch, einige weitere Konjekturen vorgenommen. Die Inschrift wird hier Serres zugewiesen, ein Fehler, der sich in fast allen folgenden wissenschaftlichen Beiträgen zur Inschrift wiederfindet. Ebenso wird im CIL suggeriert, der Text könne nach Z. 16, die in allen bisherigen Publikationen die letzte war, nach unten beliebig erweitert werden. Tatsächlich ist lediglich noch für eine Zeile Platz vorhanden, bevor der etwas erhabene Rand des Inschriftenfeldes und das untere Abschlußprofil anschließen, die auch nach dem Verlust der linken unteren Ecke weiterhin zu sehen waren. A. Salač hatte den Stein im Jahr 1921 noch in situ gesehen, allerdings fehlte zu dieser Zeit schon die linke untere Ecke. Wiederentdeckt wurde er in den späten 1960er Jahren von Ch. Koukouli. ...
Im politischen Denken der griechisch-römischen Antike sind quantifizierende Betrachtungen weitaus weniger stark vertreten als qualifizierende. Wenn sie vorkommen, dann gewöhnlich in der Weise, dass die Relation zwischen Größerem und Kleinerem in den Blick genommen wird, etwa zwischen Gemeinwesen unterschiedlicher Größe bzw. zwischen verschieden großen politisch aktiven Gruppierungen innerhalb eines Gemeinwesens oder aber dergestalt, dass Größe explizit goutiert wird, beispielsweise im Hinblick auf das Ausmaß einer bestimmten Herrschaft. Eine dezidiert kritische Auseinandersetzung mit Größe oder gar eine positive Konnotation von Kleinem begegnen dagegen weitaus seltener. ...
Una notte del 1749 la giovane ebrea romana Anna del Monte, diciottenne membro di un’importante famiglia del ghetto, fu prelevata in casa dagli sbirri e condotta alla Pia Casa dei Catecumeni – un’istituzione fondata nel 1542/43 per ospitare coloro che intendevano convertirsi al cattolicesimo. Nel caso di Anna, si voleva sondare la sua volontà di convertirsi e indurla a compiere tale passo. Questo rapimento era una misura legale – come è noto anche dai lavori di Marina Caffiero –che poteva colpire qualunque ebreo fosse accusato di aver manifestato il desiderio o l’intenzione di convertirsi al cattolicesimo – ma anche colui o colei che un convertito avesse »offerto« alla fede cristiana, qualora il neofito potesse rivendicare su di lui/lei la patria potestas, interpretata in senso lato. Era stato un sedicente promesso sposo – il neofito Sabato Coen – ad offrire alla fede Anna del Monte, probabilmente con la speranza di stipulare un matrimonio vantaggioso al quale egli avrebbe potuto difficilmente ambire, considerando le sue umili origini. Anna fu trattenuta ai Catecumeni per 13 giorni, dei quali tenne il novero mettendo da parte una delle due uova che le venivano portate quotidianamente su sua richiesta. Durante l’internamento resistette ai tentativi conversionistici, alle lusinghe e alle minacce di ecclesiastici e neofiti e finanche al maldestro tentativo di battesimo di un predicatore, che cercò di perfezionare il rito gettandole addosso dell’acqua – tentativo al quale la giovane reagì dichiarando di non voler aver nulla a che fare con le sue "superstizioni" e di subire il gesto come "se le avesse urinato addosso un cane". Salda nel rifiuto del battesimo, Anna fu infine restituita al ghetto. ...
In der elektronischen Datenbank UBI ERAT LUPA findet sich ein bisher noch nicht wissenschaftlich publizierter Weihestein aus Bad Wimpfen am Neckar (Landkreis Heilbronn), welcher bereits im Jahre 1984 entdeckt wurde.1 Der in zwei Teile zerbrochene, aber vollständige Altar aus Sandstein (Höhe 54 cm – Breite 26 cm – Tiefe 20 cm) stammt aus einem Brunnen "nahe des Kulthauses des vicus". ...
In mehreren Fragmenten der Universalgeschichte des Nikolaos von Damaskus (64-4 v. Chr.) werden Fälle von Anthropophagie thematisiert. Diese Überlieferungen gehen zwar auf ältere Quellen zurück (schließlich hat der Geschichtsschreiber sein Werk weitgehend kompiliert), allerdings wählte Nikolaos seine Vorlagen bewusst aus und setzte individuelle Akzente, sodass die Betrachtung von Erzählmotiven zu einer Erschließung der Universalgeschichte beitragen kann. Die Belege für Anthropophagie bei Nikolaos werden hier erstmals zusammengestellt und untersucht. Im Zentrum der Analyse steht die Frage nach dem diskursiven Umgang des Historikers mit dem Phänomen sowie nach der Funktion des Narrativs in seinem Werk.
Über kaum einen Gegenstand wissen wir so wenig wie über die Wirklichkeit des juristischen Denkens. Am besten sind wir noch – dank Richard Posner ("How Judges Think" – Cambridge, MA/London 2008) und anderer (überwiegend) anglo-amerikanischer Autoren – über die Untiefen und Irrläufe richterlicher Entscheidungsfindung informiert. Rechtswissenschaft und Rechtspolitik werden hingegen nach wie vor nur selten in kognitiven Kategorien vermessen. ...