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Für die Beurteilung von Standortfaktoren der Region Rhein-Main sowie von Aktivitäten, die aus Sicht der Betriebe die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen, lassen sich folgende zentrale Befunde festhalten: Die Mehrzahl der erfassten Standortfaktoren wird seitens der Betriebe für wichtig gehalten. Besonders hohe Bedeutung haben die Kundennähe, Kostenaspekte (Mieten, Lohnkosten) und die Infrastruktur. Dienstleistungsbetriebe halten hierbei häufiger „weiche“ Standortfaktoren (Standortmarketing, Wohnungsangebot) für wichtig, während im Produzierenden Gewerbe vor allem die Nähe zu Kunden und Zulieferern von Bedeutung ist. Es zeigt sich zudem, dass mittelgroße und große Betriebe die meisten Faktoren tendenziell für wichtiger halten als Kleinst- und Kleinbetriebe, wobei vor allem Infrastruktur und Arbeitsmarktaspekte betont werden. Bei der Bewertung der Faktoren sind ebenfalls große Differenzen zwischen den Faktoren zu beobachten.
Positiv werden die Nähe zu Kunden, Partnern und Hochschulen, das Image der Region und die überregionale Verkehrsanbindung beurteilt; negativ das Wohnungsangebot, die Mieten und Lohnkosten. Alle erfassten Standortfaktoren wurden besser bewertet als bei der ersten Befragung im Jahr 2001. Insbesondere kritisch diskutierte Faktoren wie der Fachkräftemarkt oder die innerstädtische Verkehrssituation beurteilten die Betriebe deutlich positiver als vor zwölf Jahren.
Nimmt man Bedeutung und Bewertung zusammen, zeigen sich Kostenaspekte (Löhne, Mieten und Grundstückskosten) als zentrale Handlungsfelder, bei denen eine hohe Bedeutung und eine eher schlechte Bewertung zusammenkommen. Folgerichtig wird Aktivitäten zur Kostensenkung auch die höchste Bedeutung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beigemessen. Fast ebenso wichtig sind nach Einschätzung der Betriebe jedoch auch Anstrengungen im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich, vor allem aus Sicht des Dienstleistungssektors.
Beschäftigungsprognose 2014/2015 für die Region Rhein-Main : IWAK-Betriebsbefragung im Herbst 2013
(2014)
Folgende Beschäftigungstrends in der Region Rhein-Main sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten: Die Gesamtbeschäftigung in der Region Rhein-Main wird bis Ende 2014 voraussichtlich um ein Prozent steigen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt nach Einschätzung in etwa gleichem Maße an, eine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch andere Beschäftigungsformen findet demnach 2014 nicht statt. Die künftige Beschäftigungsentwicklung verläuft in den Sektoren unterschiedlich.
Mit einem Stellenabbau rechnet in 2014 nur der Finanzsektor, aber auch im Verarbeitenden Gewerbe finden sich unterdurchschnittliche Erwartungen. Der Dienstleistungssektor bleibt 2014 und 2015 bezogen auf die Beschäftigung die zentrale Wachstumsbranche in der Region Rhein-Main. Insbesondere im Bereich der Sonstigen Dienstleistungen, aber auch im Informations- und Kommunikationssektor und den wirtschaftsnahen Dienstleistungen werden deutliche Beschäftigungsanstiege prognostiziert. Dies betrifft 2014 sowohl die Gesamtbeschäftigung als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Ein Jobmotor der Region sind erneut die kleinen Betriebe, die bis Ende 2014 mit einem kräftigen Beschäftigungszuwachs, insbesondere bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen rechnen. Anders ist dies bei den Großbetrieben, die weiterhin von einem Stellenabbau ausgehen. Die 2-Jahresprognose zeigt, dass die Betriebe in der Region Rhein-Main mittelfristig einen noch höheren Anstieg der Beschäftigung erwarten; es wird ein Zuwachs um etwa 2,6 Prozent erwartet. Hierbei ist aber, wie bereits bei den letztjährigen Prognosen, zu berücksichtigen, dass Prognosen über einen längeren Zeitraum auch mit höheren Unsicherheiten verbunden sind. Dieser Zuwachs bis Ende 2015 wird sektor- und betriebsgrößenübergreifend prognostiziert; auch in diesem Zeithorizont rechnen die Kleinstbetriebe sowie die Sonstigen Dienstleistungen, der IuK-Sektor sowie die wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit deutlich mehr Beschäftigten.
Der Ruf nach einem „Rettungsschirm für Kommunen“, einem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ oder „kommunalen Entschuldungsfonds“ rückt in regelmäßigen Abständen die ernste Lage einer Vielzahl klammer Kommunen ins öffentliche Bewusstsein. Die drohende Überschuldung deutscher Städte und Gemeinden stellt parallel zur Entwicklung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise eine besorgniserregende Realität dar. Große Löcher in den Kommunalhaushalten sind dabei kein Phänomen der jüngsten Vergangenheit, vielmehr macht sich die angespannte Finanzlage in vielen Kommunen bereits seit Jahren vor Ort bemerkbar. Beispielsweise in den Bereichen von Kultur, Jugendeinrichtungen, Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Sportplätzen, Freibädern, Freizeitangeboten und Tierparks sind Ausgabenkürzungen an der Tagesordnung, die die Einwohner_innen alltäglich mit der finanziellen Unterausstattung auf Lokalebene konfrontieren. Außerdem dokumentiert ein rasanter Anstieg des Kreditvolumens im vergangenen Jahrzehnt die klamme Lage der Kommunen. Im Krisenjahr 2009 sind die sogenannten Kassenkredite, die kurzfristige Engpässe im Kommunalhaushalt ausgleichen sollen, auf fast 35 Milliarden Euro angestiegen und haben bundesweit mittlerweile ein Volumen von 48 Milliarden Euro überschritten (Deutscher Städtetag 2013).
Diese enorme Schuldenlast ist vor allem als Resultat einer strukturellen Unterfinanzierung der Städte zu werten, welche nicht zuletzt die Erbringung der kommunalen Daseinsvorsorge im Infrastrukturbereich gefährdet sowie wie bei der städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung oder im engeren sozialen Bereich. Um die lokale Verantwortung für die Versorgungssicherheit wiederzugewinnen, gab es in den letzten Jahren vermehrt Projekte, um Versorgungsbetriebe wieder in städtisches Eigentum zurückzuführen (Libbe 2011; Verband kommunaler Unternehmen 2012). Unter dem Stichwort Rekommunalisierung wurde die Gründung eigener Stadtwerke bereits als Abkehr von einer Privatisierungslogik (Candeias et al. 2009) präsentiert. In diesem Licht erscheint Kommunalpolitik mitunter als Alternative zu renditeorientiertem Wirtschaften.
Eine solche Darstellung übersieht allerdings, dass kommunales Handeln eng in den wachstumsorientierten Finanzmarktkapitalismus eingebunden ist. Diese Einbindung hat eine materielle Basis und tritt beispielsweise dann zu Tage wenn Kommunen auf Grund der konjunkturellen Flaute in der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise stark unter steigenden Ausgaben für Sozialtransfers sowie unter sinkenden Steuereinnahmen leiden. Zusätzlich besteht aber auch eine diskursive Einbindung, die sich darin äußert, dass die Pflicht zur Fiskaldisziplin in bundesdeutschen Kommunen bereits eine vergleichbare Bedeutung erlangt hat wie in den Haushaltsplänen der Nationalstaaten der Euro-Zone. Schon werden in Anlehnung an die Einführung nationaler Schuldenbremsen kommunale Schuldenbremsen diskutiert (Bertelsmann Stiftung 2013). Das kann kaum verwundern, da in einer Mehrzahl der Kommunen schon kurz nach der Subprimekrise die Verantwortlichen zu einem wettberwerbsorientierten Politikverständnis zurückkehrten und konservative Konzepte der Krisenlösung anwendeten(Belina und Schipper 2009). Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es daher wenig Anlass Kommunalpolitik auf einem alternativen Entwicklungsweg zu glauben.
Library Buildings around the World" is a survey based on researches of several years. The objective was to gather library buildings on an international level starting with 1990.
The parts Germany, France, United Kingdom, United States have been thoroughly revised, supplemented and completed for this 2nd edition. A revision of the other countries is planned for the next edition.
Zwei in mancher Hinsicht zusammenhängende Problemfelder werden durch die in diesem Band versammelten Beiträge namhafter Kenner des deutschen Gesundheitssystems – überarbeitete Fassungen von Vorträgen im April 2013 – untersucht: das seit langem kontrovers diskutierte Thema des Ob und Wie einer Vereinheitlichung des aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung bestehenden Dualismus der Absicherung gegen Krankheit und die Frage wie, mit welchen Standards und durch wen (inwieweit auch durch die Gerichte?) der Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung bestimmt werden sollte. Diese Fragen werden auf der gesundheitspolitischen Agenda bleiben – auch soweit sie in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages nicht behandelt werden sollten.
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Philo-sophie und Geschichtswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 30. Ok-tober 2013 die nachstehende Ordnung beschlossen:...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Evangelische Theologie (FB 6) vom 19. Juni 2013, des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften (FB 9) vom 24. April 2013 und 22. Mai 2013, des Fachbereichsrats des Fachbereichs Neuere Philologien (FB 10) und eines Umlaufverfahrens der an dem Abschluss Doktor der Philosophie/Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) beteiligten Fachbereiche 3 - 11 im August/ September/Oktober 2013 wird die Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) vom 26. Juni 2001 (Staatsanzeiger Nr. 46/2001, S. 4.026 ff.) in der Fassung vom 7. August 2013 wie folgt geändert:
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 16. Januar 2013 wird die Ordnung für den Bachelorstudiengang Empirische Sprachwissenschaft als Hauptfach mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" vom 24. November 2010 in der Fassung vom 06. Juli 2011 nachfolgend geändert:...
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaf-ten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Evaluationssatzung für Lehre und Studium der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.
(2014)
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 12. Februar 2014 die nachstehenden Änderungen beschlossen:...