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The bis(trimethyl)silylamido complex Na(THF){Fe[N(SiMe3)2]3} and the disilane tBu3SiSitBu3 were obtained from the reaction of Fe[N(SiMe3)2]3 with the sodium silanide Na(THF)2[SitBu3] in a mixture of benzene and THF. Single crystals of Na(THF){Fe[N(SiMe3)2]3} suitable for X-ray diffraction were grown from the reaction solution at ambient temperature (orthorhombic, C2221, Z = 4). The solid-state structure features a contact-ion pair with two short N-Na contacts. The THF adducts {M(THF)2[N(SiMe3)2]2} reacted with 2,2´-bipyridine to give the corresponding complexes {M(2,2´bipy)[N(SiMe3)2]2} (M= Mn; Fe). Their structures (M= Fe: orthorhombic, Pca21, Z = 8; M = Mn: orthorhombic, Pbca, Z = 8) feature monomeric units. The cyclic voltammogram of Fe[N(SiMe3)2]3 revealed a reversible redox transition with the potential of -0;523 V (E½), which was assigned to the Fe(III)[N(SiMe3)2]3 → Fe(II)[N(SiMe3)2]-3 redox transition, whereas the compounds {Fe(THF)2[N(SiMe3)2]2} (Eox = -0;379 V) and {Fe(2,2´bipy)[N(SiMe3)2]2} (Eox = -0;436 V) featured irreversible oxidation waves. The related manganese bis(trimethylsilyl)amido complexes {Mn(THF)2[N(SiMe3)2]2} (Eox = -0;458 V) and {Mn(2,2´bipy)[N(SiMe3)2]2} (Eox = -0513 V) also underwent irreversibile electron transfer processes.
Regulierung im Gesundheitswesen ist einerseits spezifisch, andererseits werden zunehmend Regulierungsansätze aus anderen Sektoren übernommen. Dies wirft grundsätzliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen auf: Was sind die Besonderheiten des Gesundheitssektors? Dürfen allgemeine Regulierungsformen auf den Gesundheitssektor übertragen werden? Wie beeinflusst die europäische Gesetzgebung diese Entwicklungen? Der Band enthält Beiträge von ausgewiesenen Expertinnen und Experten des Gesundheitsrechts, die sich anhand aktueller Fragen aus den Bereichen Bedarfsplanung, Arzneimittelregulierung, Wettbewerbsrecht sowie der EU-Patientenrichtlinie mit den Möglichkeiten rechtlicher Regulierung im Gesundheitswesen befassen. Dabei wird auch die neuste Gesetzgebung, insbesondere das Versorgungsstrukturgesetz, erörtert.
[Nachruf] Helmut Siefert
(2012)
Wolfgang Schlote : 80 Jahre
(2012)
Gerd Iben : 80 Jahre
(2012)
Johannes Hoffmann : 75 Jahre
(2012)
Wissenschaftliches "Niedermachen" : Science Slam im Seminar – ein studentischer Erfahrungsbericht
(2012)
Das Institut für Medizinische Virologie, untergebracht in dem 100 Jahre alten Gebäude des ehemaligen Frankfurter Gesundheitsamtes direkt neben dem Georg-Speyer-Haus, ist eine wunderbare Kombination von Funktionalität und Schönheit. Von der geschwungenen Holztreppe des historischen Treppenhauses geht der Blick immer wieder in hochmoderne biomedizinische Laboratorien, gesichert hinter dicken Glastüren – ein Blick in eine futuristisch anmutende Welt.
Hausherr ist hier seit April 2012 der mehrfach ausgezeichnete HIV/AIDS-Experte Professor Oliver T. Keppler. Unter seiner Leitung ist das Institut umgehend mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 vom Präsidenten des Robert-Koch-Instituts zum „Nationalen Referenzzentrum für Retroviren“ berufen worden. Mit Retroviren sind zu 95 Prozent HI-Viren (Humanes Immundefizienz-Virus) gemeint – die restlichen fünf Prozent umfassen die HTL-Viren (Humanes T-lymphotropes-Virus), mit denen weltweit etwa 20 Millionen Menschen infiziert sind, das jedoch kaum in Deutschland vorkommt. Das Institut ist damit das deutsche Referenzlabor für die Routine- und Spezialdiagnostik von Retroviren, Schwerpunkt HIV-Infektionen, sowie für Stellungnahmen zu Fragen der Krankheitsentstehung und Behandlung.
Africa meets Frankfurt
(2012)
Warum ist ein Produkt auch über seinen reinen Gebrauchswert hinaus für uns von Bedeutung und welches Echo findet die alltägliche Warenwelt in verschiedenen Kunstformen und Medien? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Verbundprojekts „Konsumästhetik – Formen des Umgangs mit käuflichen Dingen“, das ab Januar 2013 für drei Jahre von der Volkswagen-Stiftung gefördert wird. Zu den Kooperationspartnern gehört die Goethe-Universität, die gleich mit mehreren Themenstellungen beteiligt ist: Prof. Birgit Richard vom Institut für Kunstpädagogik untersucht mit Blick auf das Web 2.0 „Konsum-Objekte im bewegten Bild, Bildkonsum und Bildproduktion“. Unter der Federführung von Prof. Heinz Drügh, Institut für Deutsche Literatur und ihre Didaktik, geht es um „Künstlerische Verhandlungsformen des Konsums“. Drügh selbst analysiert dabei die „Darstellung des Supermarkts als Ort der Moderne in Film und Literatur“. Der Professor für Neuere Deutsche Literatur und Ästhetik ist Mitherausgeber des Sammelbandes „Warenästhetik – Neue Perspektiven auf Konsum, Kultur und Kunst“. An der Goethe-Universität (2008) und am Forschungskolleg Humanwissenschaften (2010) hat er einschlägige internationale Veranstaltungen konzipiert und durchgeführt.
Prof. Michael Lentz setzt im Wintersemester 2012/13 als Gastdozent für Poetik die renommierte Vorlesungsreihe an der Goethe-Universität fort. „Atmen Ordnung Abgrund“ – Unter diesem Titel wird Lentz vor dem Publikum der Frankfurter Poetikvorlesungen über Bedingungen und Grundlagen seiner literarischen Arbeit sprechen.
„In 25 Minuten die Welt retten“ – vermutlich klappt das nicht ganz, aber Änderungen im Unialltag können die Studierenden jetzt selbst mit anschieben – mit ihrer Teilnahme an der ersten uniweiten Studierendenbefragung, die am 26. November startet und noch bis 23. Dezember läuft. Befragt werden alle 43.000 Studierenden aus allen 100 Studiengängen, egal ob am Ende Bachelor, Master, Diplom, Magister oder Lehramts- oder Staatsexamenprüfung stehen. Repräsentativ und aussagekräftig sind die Ergebnisse nur, wenn die Beteiligung hoch ist. Je mehr also mitmachen, desto größer der Effekt!
Rezension zu: Mojtaba, Masoud u. Milad Sadinam: Unerwünscht. Drei Brüder aus dem Iran erzählen ihre deutsche Geschichte Berlin: Bloomsbury 2012.
Mit ihrem Buch »Unerwünscht« haben drei iranischstämmige Brüder aufhorchen lassen: eine ungewöhnliche Erfolgsgeschichte, die von Flucht, Asyl und einer steilen Bildungskarriere handelt, aber nicht mit Kritik an der Integrationspraxis und dem Bildungssystem spart.
Streitpunkt Hochschulranking
(2012)
Seit den 90er Jahren werden auch in Deutschland Hochschulen und Fakultäten in Form von Rankings bewertet. Dabei werden anhand bestimmter Kriterien – z.B. Leistungen in Forschung und Lehre, Ausstattung oder Entwicklungsperspektiven – Ranglisten erstellt.
Hochschulrankings sind als Informationsquellen für Studierende, Wissenschaftler, Unternehmen und Hochschulpolitik immer wichtiger geworden. Zugleich schwelt seit einiger Zeit ein heftiger Streit über die generelle Aussagekraft von Rankings. Methodische Mängel und unzulässige Interpretationen der Daten seien zu beklagen, so die Kritiker. Einige Fakultäten und sogar ganze Hochschulen haben sich bereits aus bestimmten Rankings ausgeklinkt. Die Befürworter der Rankings wiederum sehen in diesen Austritten eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen.
Wir haben speziell zu einem der wichtigsten Rankings zwei Standpunkte eingeholt. Frank Ziegele, Geschäftsführer des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), verteidigt das CHE Hochschulranking, Prof. Sighard Neckel, Soziologe an der Goethe-Universität, kontert mit seiner Kritik.
Die betriebliche Ausbildung und die betriebliche Weiterbildung besitzen gleichermaßen eine Schlüsselfunktion bei der Rekrutierung und Sicherung des Fachkräftebestands. Während die Ausbildung ein breites Grundlagenwissen vermittelt, dient die betriebliche Weiterbildung v.a. der spezifischen Anpassungs- und Höherqualifizierung, so dass beide Bereiche komplementär funktionieren. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ihre Nutzung auch parallel verläuft; beide Instrumente zeigen in den letzten 11 Jahren eine sehr unterschiedliche Entwicklung. Ein genauer Blick auf die präferierte Art der Weiterbildung liefert kein einheitliches Bild. Während die „traditionellen“ externen Kurse und Lehrgänge eine langsame und stetige Aufwärtsentwicklung verzeichnen, waren bei den flexiblen Formen: selbstgesteuertes Lernen mit Hilfe von Medien, Weiterbildung am Arbeitsplatz sowie Teilnahme an Vorträgen, Tagungen etc. nach zum Teil deutlichen Rückgängen wieder bedeutende Anstiege zu verzeichnen. Deutliche Unterschiede ergeben sich auch zwischen den Betrieben mit Fachkräftebedarf und der Gesamtheit der Betriebe dahingehend, dass sich Betriebe mit Fachkräftebedarf durch ein weit überdurchschnittliches Aus- und Weiterbildungsengagement auszeichnen. Im Gegensatz zu allen Betrieben scheinen sie die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten strategisch zur Fachkräftesicherung einzusetzen. Beachtliche Differenzen zeigen sich auch zwischen den beiden Typen von Betrieben mit Fachkräftebedarf. Betriebe, die keine Besetzungsprobleme bei Fachkräftestellen erwarten, zeichnen sich dadurch aus, dass es ihnen wesentlich häufiger gelingt, angebotene Ausbildungsplätze zu besetzen sowie Auszubildende mit einer abgeschlossener Ausbildung im Betrieb zu halten. Offensichtlich verfügen sie über die erforderlichen internen Strukturen, Anreize sowie Attraktivität, um Auszubildende an ihren Betrieb zu binden.
Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche, repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, die seit 1993 in Zusammenarbeit mit TNS Infratest auf Bundesebene erhoben wird. Seit 2000 werden in Rheinland-Pfalz auch auf Länderebene ausreichend Betriebe befragt, so dass nun zum elften Mal eine gesonderte Auswertung für Rheinland-Pfalz vorgenommen werden kann. Verantwortlich für die Befragung ist in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Betraut mit der Auswertung der Paneldaten für das Land Rheinland-Pfalz ist die Gesellschaft für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (GEWAK) in Frankfurt am Main. Ziel des IAB-Betriebspanels ist es, Informationen und Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation, die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie das betriebliche Beschäftigungsverhalten in Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Die daraus ableitbaren Erkenntnisse bieten regionalen wie auch lokalen Akteuren eine fundierte Basis für problemadäquates Handeln. Zu diesem Zweck werden in regelmäßigen Abständen Kurzreports herausgegeben, welche über zentrale Ergebnisse der Befragung berichten. Beim vorliegenden Report, dessen Thema die atypische Beschäftigung und die Tarifbindung ist, handelt es sich um den zweiten Report aus der Befragungswelle 2011. Im vorliegenden Panel wurden 819 Betriebe durch eine Stichprobenauswahl in Rheinland-Pfalz erfasst. Die Ergebnisse wurden auf alle etwa 101.000 rheinland-pfälzischen Betriebe hochgerechnet und sind repräsentativ im Hinblick auf die Wirtschaftszweige und Betriebsgrößenklassen. Grundgesamtheit der Bruttostichprobe ist die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit, in der alle Betriebe enthalten sind, welche mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben.
Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche, repräsentative Betriebsbe-fragung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundes- agentur für Arbeit, die seit 1993 in Zusammenarbeit mit TNS Infratest auf Bundesebene erhoben wird. Seit 2000 werden in Rheinland-Pfalz auch auf Länderebene ausreichend Betriebe befragt, so dass nun zum elften Mal eine gesonderte Auswertung für Rheinland-Pfalz vorge- nommen werden kann. Verantwortlich für die Befragung ist in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Betraut mit der Auswertung der Paneldaten für das Land Rheinland-Pfalz ist die Gesellschaft für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (GEWAK) in Frankfurt am Main. Ziel des IAB-Betriebspanels ist es, Informationen und Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation, die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie das betriebliche Beschäftigungsverhalten in Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Die daraus ableitbaren Erkenntnisse bieten regionalen wie auch lokalen Akteuren eine fundierte Basis für problemadäquates Handeln. Zu diesem Zweck werden in regelmäßigen Ab- ständen Kurzreports herausgegeben, welche über zentrale Ergebnisse der Befragung berichten. Beim vorliegenden Report, dessen Thema der Fach- kräftebedarf und die betriebliche Fachkräftesicherung ist, handelt es sich um den ersten aus der Befragungswelle 2011. Im vorliegenden Panel wurden 819 Betriebe durch eine Stichprobenauswahl in Rheinland-Pfalz erfasst. Die Ergebnisse wurden auf alle etwa 101.000 rheinland-pfälz-ischen Betriebe hochgerechnet und sind repräsentativ im Hinblick auf die Wirtschaftszweige und Betriebsgrößenklassen. Grundge-samtheit der Bruttostichprobe ist die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit, in der alle Betriebe enthalten sind, welche mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben.
Regionale Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregionen FrankfurtRheinMain und Stuttgart im Vergleich
(2012)
Aus einer Handlungsperspektive begründen die Ergebnisse der Studie, dass Rankings für regionalpolitisches Handeln nicht geeignet sind. Sie begründen auch, dass die Bestimmungsfaktoren regionaler Wettbewerbsfähigkeit teilweise in Regionen übereinstimmen, teilweise aber auch bemerkenswerte Unterschiede sowohl hinsichtlich der Bedeutung als auch der Stärke bestehen. Schließlich machen sie deutlich, dass regionalpolitisches Handeln an den Regionalspezifika der Wettbewerbsfähigkeit ansetzen sollte: Sollen die Stärken der Region FrankfurtRheinMain verbessert und/oder die Schwächen verringert werden? Sollte diese Studie zum Anstoß der Diskussion beitragen, wäre eine ihrer Zielsetzungen erfüllt.
Eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen hat nicht nur eine zentrale Funktion für deren gesellschaftliche Teilhabe, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur mittel- und langfristigen Fachkräftesicherung in den hessischen Betrieben. Die Daten des IAB Betriebspanels liefern Anhaltspunkte für eine positive Entwicklung der Frauenbeschäftigung; allerdings gibt es auch andere Befunde. Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen: Die Zahl der in Hessen beschäftigten Frauen lag 2011 mit hochgerechnet 1,325 Mio. auf dem höchsten Stand der Panelbeobachtung. Der Anteil der Frauen an den Gesamtbeschäftigten beträgt seit einigen Jahren konstant etwa 47 Prozent und liegt somit etwa fünf Prozentpunkte höher als vor zehn Jahren. Besonders hoch ist der Frauenanteil in der Öffentlichen Verwaltung und insbesondere bei den Sonstigen Dienstleistungen; noch immer relativ wenige Frauen sind im Produzierenden Gewerbe beschäftigt. Der Anteil der qualifiziert beschäftigten Frauen an allen beschäftigten Frauen ist angestiegen, liegt jedoch noch immer unter dem Durchschnitt aller Beschäftigten. Der Anstieg der Beschäftigung liegt vor allem an der Ausweitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Vor allem die Teilzeitbeschäftigung hat eine deutlich höhere Bedeutung als noch vor zehn Jahren; allein die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen hat in Hessen in diesen Zeitraum um hochgerechnet etwa 140.000 zugenommen. Die Teilzeitquote der Frauen und deren Anteil an allen Teilzeitbeschäftigten blieben hingegen konstant. Auch die befristete Beschäftigung hat an Bedeutung gewonnen. Zwar sind auch hier Frauen etwas häufiger betroffen. Vor allem Wirtschaftszweige, in denen ein hoher Frauenanteil zu verzeichnen ist, weisen überdurchschnittlich häufig befristete Arbeitsverhältnisse auf. Die Beteiligung der Frauen an betrieblicher Aus- und Weiterbildung war 2011 sowohl im Zeitvergleich als auch in Relation zu den Gesamtbeschäftigten überdurchschnittlich hoch. Zudem konnten Frauen bei der Ausbildung in jedem der beobachteten Jahre überdurchschnittlich häufig ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Dies wirft im Hinblick auf die Fachkräftesicherung die Frage auf, wie es gelingen kann, die qualifizierten Frauen im Erwerbsleben zu halten und somit mittel- und langfristig die qualifikatorische Lücke zu schließen, die noch immer zu den männlichen Beschäftigten besteht.
Arbeitszeitregelungen sowie Löhne und Gehälter sind zentrale personalpolitische Instrumente, und haben dementsprechend eine hohe Bedeutung bei der Fachkräftegewinnung und -bindung. Allerdings bieten die Daten des aktuellen IAB-Betriebspanels nur bedingt Hinweise, dass diese bereits heute im Hinblick auf bestehende oder erwartete Fachkräfteengpässe genutzt werden. Einzig die etwas häufiger anzutreffende übertarifliche Entlohnung in Betrieben mit aktuellen oder erwarteten Stellenbesetzungsproblemen kann als Indikator betrachtet werden, während die Betrachtung der vergangenen Entwicklung weder bei den vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten und den geleisteten Überstunden, noch bei den Löhnen und Gehältern Anhaltspunkte für eine verstärkte Nutzung dieser Instrumente zur Abfederung von Fachkräfteengpässen liefert. Auch die genauere Betrachtung nach von Fachkräfteengpässen besonders betroffenen Wirtschaftszweigen lässt wenig Rückschlüsse auf eine verstärkte Nutzung dieses Instrumentariums zu. In den Branchen, in denen bereits heute Probleme bei der Stellenbesetzung bestehen, wie beispielsweise den Sonstigen Dienstleistungen, zu denen auch die Gesundheits- und Sozialberufe zählen, werden eher niedrigere Arbeitsvolumen und niedrigere Löhne als im Durchschnitt verzeichnet. In der Regel sind die Unterschiede und die Veränderungen im Zeitverlauf zudem vergleichsweise gering, und wo dies nicht der Fall ist und deutliche Ausschläge zu verzeichnen sind, hat dies in erster Linie konjunkturelle Gründe. Die genannten Differenzen bei den Löhnen verweisen jedoch exemplarisch auf den möglichen umgekehrten Zusammenhang zwischen dem Einsatz personalpolitscher Instrumente und möglichen Fachkräfteengpässen: Statt mit höheren Löhnen auf Stellenbesetzungsprobleme zu reagieren, sind die bestehenden oder erwarteten Fachkräfteprobleme vielmehr Folge des Umstands, dass viele Betriebe, aus Wettbewerbs- oder anderen Gründen, keine höheren Löhne zahlen können. Der Mangel an betrieblichen Gestaltungsspielräumen bei den „harten“ Faktoren wie Arbeitszeiten und Löhnen wiederum kann nur kompensiert werden, wenn weiterhin und vermehrt die Flexibilisierungspotentiale genutzt werden. Der recht deutliche Anstieg der Verbreitung von Arbeitszeitkonten zeigt, dass dies zumindest teilweise bereits vollzogen wird, zumal insbesondere Betriebe mit aktuellen und erwarteten Fachkräftebedarfen hiervon Gebrauch machen.
Die betriebliche Ausbildung und die betriebliche Weiterbildung und Qualifizierung besitzen gleichermaßen eine Schlüsselfunktion bei der Rekrutierung und Sicherung des Fachkräftebestands. Während die Ausbildung ein breites Grundlagenwissen vermittelt, dient die betriebliche Weiterbildung v.a. der spezifischen Anpassungs- und Höherqualifizierung, so dass beide Bereiche komplementär funktionieren. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ihre Nutzung auch parallel verläuft; beide Instrumente zeigen in den letzten 10 Jahren eine sehr unterschiedliche Entwicklung. Die Verbreitung und Intensität der betrieblichen Ausbildung waren im vergangenen Jahrzehnt strukturell immer recht ähnlich, unterbrochen von kleineren, unter Umständen konjunkturbedingten Ausschlägen. Eine generelle Zunahme der Ausbildungsbereitschaft ist nicht zu verzeichnen, es gibt jedoch Anzeichen für die strategische Nutzung der zeit- und kostenintensiven betrieblichen Ausbildung als Instrument der Fachkräftesicherung. Ein ganz anderes Bild bietet sich bei der betrieblichen Weiterbildung. Hier ist ein klarer Aufwärtstrend sowohl bei der Beteiligung als auch der Intensität zu beobachten; mittlerweile fördert eine Mehrheit der hessischen Betriebe Weiterbildungsmaßnahmen. Ein genauerer Blick auf die präferierte Art der Weiterbildung liefert möglicherweise auch die Erklärung für diese gegenläufige Entwicklung: Der Trend geht recht deutlich in Richtung passgenauer und flexibler Qualifizierung, und tendenziell weg von den relativ formalisierten Kursstrukturen - sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Im Ausbildungsbereich hingegen sind aufgrund der formalen und gesetzlichen Vorgaben deutlich geringere Flexibilisierungspotenziale vorhanden, weshalb aus Sicht der Betriebe u.U. den kurzfristigeren und flexibleren Bildungsformen der Vorzug gegeben wird. Eine solche Strategie übersieht jedoch, dass Ausbildung die Möglichkeit bietet, junge Menschen mit den jeweiligen betrieblichen Spezifika vertraut zu machen und somit die Arbeitskräfte nicht nur fachlich, sondern auch sozial und persönlich in die betriebliche Arbeitswelt zu integrieren. Eine Strategie, die Weiterbildung auf Kosten der Ausbildung bevorzugt, wirft die Frage auf, ob dies zwar als kurzfristiger Beitrag zur Qualifikationssicherung funktional ist, als langfristige Strategie zur Fachkräftesicherung und -bindung jedoch versagt. Hier wären dann andere innovative Strategien nötig, die trotz kürzerer Zyklen und knapper Ressourcen mittel- und langfristig den Fachkräftebedarf decken. Diese Herausforderung ist unter den hessischen Betrieben nicht gleich verteilt. Differenzen ergeben sich v.a. analog zur Bedeutung der jeweiligen Strategie, insbesondere Betriebe, die Weiterbildung als zentrales Element der Fachkräftesicherung sehen, setzen diese auch häufiger ein. Besonders große Probleme, Ausbildungsstellen zu besetzten und Fachkräfte zu gewinnen, haben die kleineren Betriebe. Diese warten aber bereits heute mit einer höheren Aus- und Weiterbildungsquote auf als die größeren Betriebe; die Probleme sind dort demnach erkannt, ein besonderer Bedarf an Unterstützung bleibt gleichwohl bestehen.
Zwei Faktoren führten in der Vergangenheit zu einer erhöhten Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften: Die strukturelle Zunahme qualifizierter Arbeit auf Kosten einfacher Tätigkeiten und die zumeist konjunkturbedingte zusätzliche Nachfrage nach Arbeitskräften. Auch wenn der Trend zur Höherqualifizierung bei den Neueinstellungen in Hessen in den letzten Jahren gestoppt scheint, nahm der Fachkräftebedarf 2011 absolut gesehen weiter zu. Noch deutlicher ist der Anstieg der Fachkraftstellen, die im letzten halben Jahr nicht besetzt wurden, wobei insbesondere kleinere Betriebe und wirtschaftsnahe Dienstleister aktuell viele unbesetzte Fachkräftestellen aufweisen. Eine hohe oder sogar weiter ansteigende Fachkräftenachfrage ist allein noch kein Problem. Erst ein gleichzeitiger Rückgang des (im IAB-Betriebspanel nicht erfassten) Arbeitskräfteangebots könnte zum vielfach befürchteten Fachkräftemangel führen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einem solchen Rückgang mittelfristig zu rechnen, aber auch innerhalb der nächsten zwei Jahre erwartet eine nennenswerte von hessischen Betrieben bereits Schwierigkeiten bei der Besetzung von offenen Fachkraftstellen. Dies trifft erneut insbesondere auf die kleineren Betriebe zu; zudem werden im Bereich der Sonstigen Dienstleistungen von vielen Betrieben Probleme erwartet. Maßgeblich hierfür ist aus Sicht der Betriebe ein ganzes Bündel an Faktoren, wie z.B. unattraktive Arbeitsbedingungen oder fehlende Spezialkenntnisse der Arbeitskräfte, aber ein Hauptgrund lässt sich sektorübergreifend festmachen: das Fehlen an Bewerbern. Etwa drei Viertel der Betriebe, die Neueinstellungen planen, rechnen damit, dass sich bei ihnen zu wenige geeignete Personen bewerben. Diese Erwartung führt mehrheitlich zu der Reaktion, stärker in das eigene betriebliche Humankapital zu investieren, insbesondere durch Qualifizierungsmaßnahmen, aber auch durch betriebliche Ausbildung. Flankierende Strategien wie attraktivere Arbeitsbedingungen oder die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen ebenfalls auf der Agenda, gemeinsam mit dem Ziel, ältere Fachkräfte länger im Betrieb zu halten. Letzteres ist auch dem Umstand geschuldet, dass aufgrund der Altersstruktur der hessischen Betriebe zukünftig in höherem Maße Fachkräfte altersbedingt ausscheiden werden. Diese Erkenntnis schlägt sich bislang jedoch noch nicht in einer Zunahme spezifischer Maßnahmen für ältere Beschäftigte nieder. Im Gegenteil: Die Zahl der Betriebe, die keine derartigen Maßnahmen fördert, ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bereits heute punktuell Schwierigkeiten bei der Besetzung von Fachkraftstellen zu bestehen scheinen. Dies wird aus Sicht der hessischen Betriebe tendenziell zunehmen; das betriebliche Instrumentarium an Strategien könnte sich in naher Zukunft vielfach nicht als ausreichend differenziert und zielgerichtet erweisen, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Ausgangssituationen in einzelnen Branchen. Es ist derzeit schwer einzuschätzen, inwieweit sich Betriebe mit ihren Strategien den sich verändernden Bedingungen anpassen bzw. anpassen können und wo Impulse und Unterstützungen durch Dritte notwendig sein werden.
Die Zukunftsfähigkeit ist ein Thema, dem sich alle Betriebe stellen müssen, besonders angesichts der Auswirkungen des demografischen Wandels. Folglich sollte dieses Thema noch stärker in den Fokus der strategischen Ausrichtung der Betriebe rücken. Gleichzeitig handelt es sich um einen Sachverhalt, der aufgrund seiner Komplexität nicht leicht zu erfassen ist. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass er auch langfristige Strategien umfasst, deren Effekte zum Teil erst künftig richtig zum Tragen kommen. Folglich konnte dieses komplexe Konstrukt mit den Daten des IAB-Betriebspanels nur ansatzweise erfasst werden. Wie die Ergebnisse zeigen, sind die rheinland-pfälzischen Betrieben in vielen Bereichen, die für die Zukunftsfähigkeit von besonderer Relevanz sind und die auf Basis des IAB-Betriebspanels dargestellt werden können, recht gut aufgestellt. Dies zeigt sich z.B. in Bereichen wie der Weiterbildung, dem Anteil von Frauen in Führungspositionen, dem Anteil der Frauen in Tätigkeiten, die einen(Fach-) Hochschulabschluss erfordern oder dem technischen Stand der Anlagen.
Dennoch lassen sich auch Bereiche identifizieren, in denen noch ungenutzte Potenziale bestehen und deren Förderung dazu beitragen könnte, die Zukunftsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Betriebe zu erhöhen. Da die Ergebnisse neben den generellen Entwicklungen zeigen, dass sich teilweise deutliche Unterschiede zwischen den Sektoren ergeben, erscheint es sinnvoll, Handlungsansätze zum Teil branchenspezifisch auszurichten. Vornehmlich sind die Betriebe gefordert, sich durch ein breites Spektrum an Aktivitäten, wie z.B. innovative Tätigkeiten, organisatorische Veränderung sowie Maßnahmen zur Gesundheit oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Chancengleichheit sowie durch zahlreiche weitere Strategien nachhaltig auszurichten, um ihre Zukunft zu sichern. Dennoch können die Verbände sowie die Politik durch entsprechende Rahmenbedingungen und Unterstützungsmaßnahmen diesen Prozess fördern und die rheinland-pfälzischen Betriebe bei dieser Entwicklung unterstützen.
Nach dem für das Instrument zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen sollte die Zahl der ausgestellten Qualifizierungsschecks monatlich etwa 133 (165 unter Berücksichtigung der verkürzten Laufzeit) betragen. Diese Anzahl wurde 2011 durchgängig übertroffen. Die im Zeitablauf bereits seit 2010 beobachtete deutlich positive Entwicklung hat sich auch 2011 fortgesetzt bzw. verstärkt. 2011 wurden bis zum 10.12.2011 fast 3.900 Qualifizierungsschecks ausgestellt, das sind über 1.500 mehr als 2010. Immer noch wird eine nicht unerhebliche Anzahl an Qualifizierungsschecks zwar ausge-
stellt, aber von den Teilnehmer/innen nicht fristgereicht eingelöst. Der Anteil an verfallenen Qualifizierungsschecks an allen ausgestellten Schecks liegt inzwischen bei ca. 20%.
Die Ursachen hierfür konnten bislang noch nicht eruiert werden. Die in den ersten Jahren beobachteten starken regionalen Unterschiede bei den quantitativen Teilnehmerzahlen sind zwar noch vorhanden, haben sich aber deutlich reduziert.
Wird die unterschiedliche Größe der Landkreise bzw. kreisfreien Städte berücksichtigt, dann wird das Instrument nach wie vor in den nördlichen Kreisen um die Stadt Kassel
sowie in einigen südhessischen Landkreisen besonders gut angenommen. Unterdurchschnittlich ist – gemessen an den Teilnehmerpotenzialen – die Teilnahme in vielen kreis-
freien Städten, insbesondere in Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach. Die Öffnung des Instruments für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 30 Stunden/pro
Woche wurde sehr gut angenommen. Über 40% der 2011 ausgestellten Schecks gingen an Teilzeitbeschäftigte.
Bezüglich der Teilnehmerstruktur ist festzuhalten, dass sich Frauen weiterhin überdurchschnittlich häufig an dem Instrument beteiligen. Ihr Anteil lag 2011 bei ca. 60%. Der Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund, die das Instrument nutzen, ist wieder angestiegen nachdem zwischen 2008 und 2010 eine rückläufige Tendenz beobachtbar war. Die Gruppe der Älteren wird nach wie vor in ausreichendem Maße über das Instrument angesprochen. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss trifft dies nicht zu. Die Anteile an Beschäftigten ohne Abschluss oder nur mit einem Schulabschluss sind weiterhin gering. Zudem verfügten 2011 etwa 43% der Teilnehmer über einen anerkannten Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit, 2008 lag der Anteil noch bei 25%. Zugangswege und Informationskanäle zum Instrument verlaufen am häufigsten über die Arbeitgeber. Die Bildungsträger, die im Vorjahr noch die wichtigste Informationsquelle waren, haben hingegen an Bedeutung eingebüßt, spielen aber nach wie vor eine bedeu-
tende Rolle. Die Bedeutung der Arbeitgeber als Informationsquelle hat zwar bei nahezu allen Beschäftigtengruppen zugenommen, die Betriebe gehen dabei aber immer noch selektiv vor: Sie informieren überdurchschnittlich häufig Männer und jüngere Beschäftigte. Große Bedeutung haben weiterhin informelle Informationswege über Freunde und Ver-
wandte. Die gilt insbesondere für Frauen und Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Rund 46% der Teilnehmer/innen trug 2011 die Kosten für den nicht förderungsfähigen Anteil der Weiterbildungsmaßnahme selbst. Dies ist ein geringerer Wert als 2010 (54%). Die betriebliche Unterstützung hat deutlich zugenommen, bei jedem zweiten Scheck beteiligen sich die Betriebe inzwischen an der Ko-Finanzierung. Die Bereiche der Weiterbildungsmaßnahmen haben sich gegenüber den Vorjahren verändert. Deutlich zugenommen haben Maßnahmen aus den Bereichen soft skills bzw. soziale Qualifikationen. Abgenommen haben dafür Verwaltungs- und rechungswesenschulungen. Die Teilnehmer/innen bewerten das Instrument bezüglich Information, Beratungsqualität, Berücksichtigung der individuellen Situation und auch des organisatorischen Ablaufs
und Aufwands weiter ausgesprochen gut. Zwar sind hier je nach Strukturmerkmal (Geschlecht, Alter, Qualifikation) Unterschiede in der Bewertung feststellbar, jedoch gibt es
keine Beschäftigtengruppe, die zu einer negativen Bewertung kommt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich insbesondere die Bewertung durch ältere Teilnehmer/innen verbessert. Auch die von Teilnehmer/innen mit Migrationshintergrund ist
überdurchschnittlich gut. Die Wirkungsanalyse mittels der telefonischen Nachbefragung zeigt weiterhin sehr posi-
tive Effekte. Die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme wird in der Regel als sehr gut oder gut beschrieben. Über 90% der Teilnehmer/innen gab an, dass sich ihre berufliche
Situation (subjektiv oder objektiv) seit der Teilnahme an dem Instrument verbessert habe. Die sehr guten Bewertungen des Instruments und die positiven Wirkungen auf die Er-
werbssituation sind sicherlich sehr erfreuliche Ergebnisse. Dennoch bleibt auch 2011 festzuhalten, dass es eine nicht unerhebliche Anzahl an Mitnahmeeffekten gibt. Viele
Teilnehmer/innen gaben an auch ohne den Scheck an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen zu haben. Diese Mitnahmeeffekte sind zwar rückläufig, aber immer noch
von Bedeutung.
Funktionalität von Subventions- und Förderinstrumenten zur Versorgungssicherheit in Privathaushalten
(2012)
Haushaltsnahe Dienstleistungen als niedrigschwellige Angebote sind ein fester und wachsender Bestandteil der Sozialwirtschaft. Die ungebrochene Dominanz von Schwarzarbeit in diesem Segment wirkt jedoch aufgrund ihrer nicht hinreichenden Verbindlichkeit destabilisierend auf die Versorgungssicherheit. Dies ist insbesondere relevant, weil die Gruppe der älteren, unterstützungsbedürftigen Menschen stetig anwächst und diese als die Hauptnachfrager nach solchen Dienstleistungen gelten. Erfahrungen – auch aus dem Ausland – zeigen, dass formalisierte Beschäftigungsverhältnisse von Haushaltshilfen mehr Verbindlichkeit mit verlässlicher Qualität und Transparenz hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen schaffen können. Formalisierte Beschäftigung kann über Subventionen gefördert werden. Entsprechende Instrumente sind bereits implementiert: Es handelt sich dabei um Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG, geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten in Form von Minijobs, Förderinstrumente zur Unternehmensgründung, Lohnsubventionen und arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente. Sie setzen an verschiedenen Stellen der Erbringung und Nutzung der haushaltsnahen Dienstleistungen an und zwar bei den Haushalten selbst (Steuerermäßigungen und Minijobs), den Beschäftigten (geförderte Qualifizierung, Eingliederungshilfen und Lohnsubventionen) und den Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten (Gründungsförderung). Die Beschäftigten sind dabei in besonderem Fokus, da das Segment auch als geeignet gilt, um arbeitsmarktfernen Zielgruppen einen niedrigschwelligen Eintritt in Erwerbsarbeit zu eröffnen. Über die hier vorgelegte Expertise wird exploriert, in wie weit diese Subventionsinstrumente tatsächlich geeignet sind, um formalisierte Beschäftigung in Privathaushalten zu fördern und über welche Modifikationen eine Verbesserung der Wirkungen erreicht werden kann.
Das Buch ist in vier größere Teile aufgeteilt: Zunächst werden die wichtigsten Entwicklungen in der Frankfurter Universitätsmedizin bis zum Kriegsbeginn verfolgt (Allgemeines, Entrechtungen/Entlassungen, Berufungen, Kliniken und Institute). Anschließend wird die Universitätsmedizin im Krieg beschrieben (Allgemeines, Berufungen, Kliniken und Institute). Schließlich werden separat die schlimmsten Schandtaten und Verbrechen Frankfurter Universitätsmediziner (unter besonderer Berücksichtigung von Berner, Mengele und Hirt) und abschließend die (bescheidenen) oppositionellen Aktivitäten dargelegt
Gestern hat sich hier im Blog eine interessante Kontroverse entsponnen über meine These, dass der Anruf des Bundespräsidenten bei Kai Diekmann die Pressefreiheit desselben und seiner Bildzeitung unangetastet gelassen hat. Wir haben Dieter Grimm, den ehemaligen BVerfG-Richter und Rektor des Wissenschaftskollegs, um ein klärendes Wort gebeten und die Gelegenheit genutzt, ihm auch noch einige weitere Fragen zur Affäre um den Bundespräsidenten zu stellen.
Einer der zahlreichen Vorträge von Gertrude Lübbe-Wolff beginnt folgendermaßen: "Herr Gerhardt hat mich eingeladen, etwas über die aktuelle Bedeutung von Hegels Rechtsphilosophie zu sagen. Nichts lieber als das. An der Aktualität der Hegelschen Rechtsphilosophie leide ich geradezu, und über das, woran man leidet, spricht man ja gern. Die Aktualität der Hegelschen Rechtsphilosophie zeigt sich mir darin, dass ich öfter an Hegel denken muss, als mir lieb ist. Ich muss so oft an ihn denken, weil in unserer öffentlichen Kultur das Hegelwidrige so präsent ist." ...
Dieter Grimm im Interview: Welche Hürden das Grundgesetz vor einem NPD-Verbot errichtet, wie andere Demokratien mit verfassungsfeindlichen Parteien fertigwerden, und warum eine NPD-Klage gegen ein Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durchaus Erfolgschancen besäße.
Die Stellung der Grundrechte im europäischen Rechtsraum zeichnet eine tiefe Ambivalenz aus. Einerseits haben sie ihr Schattendasein im Unionsrecht hinter sich gelassen: Man denke an die Grundrechtecharta, den bevorstehenden Beitritt zur EMRK, das Bekenntnis zu einer grundrechtsorientierten Außenpolitik (Art. 21 Abs. 2 lit. b) EUV) und die strenge Überprüfung von Beitrittskandidaten. Andererseits gibt die Grundrechtslage in einigen Mitgliedstaaten Anlass zu erheblicher Sorge. Traurige Bekanntheit genießt die Situation von Minderheiten und Migranten. Maßgebliche Institutionen, wie der Europarat und die OSZE, sehen aber auch die Freiheit der Medien stark gefährdet. Ranglisten zur Pressefreiheit verzeichnen einen signifikanten Abstieg einiger EU-Mitgliedstaaten wegen Medienkonzentration, offener politischer Einflussnahme, unverhältnismäßiger Sanktionen, der Zweckentfremdung von Antiterrorgesetzgebung, unzureichenden Quellenschutzes und nicht aufgeklärter Gewaltakte gegen Journalisten. ...
... Im Zusammenhang mit Eurobonds und Schuldentilgungsfonds werden auch immer wieder Projektbonds genannt. Hier haben die Juristen durchweg freundliche Nachrichten, nicht zuletzt, weil diese unzutreffenderweise mit Eurobonds zusammen diskutiert werden. Projektbonds, d.h. Garantien aus dem EU-Haushalt und der Europäischen Investitionsbank für projektbezogene Anleihen für Investitionen etwa in Verkehrs- und Energieprojekte, werfen vergleichsweise wenig rechtliche Probleme auf. Denn zum einen nimmt Art. 125 AEUV ausdrücklich gegenseitige finanzielle Garantien für die Durchführung eines gemeinsamen Projektes vom Bailout-Verbot aus. Zum anderen handelt es sich um genau begrenzte Garantien aus dem EU-Budget, so dass eine weitergehende Haushaltsbelastung der Mitgliedstaaten nicht zu befürchten ist. ...
... Es stellen sich auch für das Konzept eines Schuldentilgungsfonds – jedenfalls in Deutschland – verfassungsrechtliche Fragen. Zwar sollen Schuldentilgungsfonds sowie die dadurch bedingte gemeinschaftliche Haftung zeitlich und dem Umfang nach begrenzt sein und seine Errichtung parlamentarischer Zustimmung unterliegen. Das klingt zunächst einmal beruhigend. ...
... "Eurobonds" werden in den Verträgen nicht erwähnt. Hier fangen die Probleme also bereits an. Auf der Suche nach Kompetenzgrundlagen für die Einrichtung von Eurobonds wäre denkbar, Gebrauch von den dem Rat in Art. 136 AEUV übertragenen Befugnissen zu machen oder alternativ dazu Art. 352 mit Art. 133 und 136 AEUV heranzuziehen. Diese Bestimmungen sind jedenfalls vom Europäischen Parlament im Brok/Gualtieri-Bericht im März 2011 als in den Verträgen vorgesehene Möglichkeiten zur Einrichtung eines ständigen Stabilitätsmechanismus erörtert worden. ...
Die Diskussion um Eurobonds hält an. Es gibt gute Gründe gegen solche Bonds, aber auch welche dafür. Einerseits wird darauf verwiesen, dass durch die Einführung von Eurobonds der Reform- und Spardruck auf verschwenderische Fiskalpolitik zu sinken droht. Und dass zuviel Liquidität – leicht verfügbares Geld – genau das Ausgangsproblem war. Auf der anderen Seite wird daran erinnert, dass Staatsaufgaben nun einmal weiter finanziert werden müssen, und es wird bezweifelt ob ausschließliches Sparen wirklich trägt. Gemeinsame Anleihen würden für die meisten Staaten zudem günstigere Konditionen bedeuten, freilich nicht für Deutschland – wobei Deutschland unter verschiedenen Aspekten von der derzeitigen Situation profitiert. ...
Am 24. und 25. Oktober 2011 veranstalteten Sybille Steinbacher vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Raphael Gross vom Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Tagung "Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs". Im Mittelpunkt der Wiener Tagung standen Fragen nach der Entwicklung des Topos "Singularität des Holocaust", der Einordnung des nationalsozialistischen Judenmords in die Reihe der Völkermorde und dessen Vergleichbarkeit, beispielsweise mit den stalinistischen Verbrechen. Weiters wurde diskutiert, ob und wie den Zeitgenossen des "Dritten Reichs" die Gewaltexzesse gegen Zivilisten und ethnische Minderheiten zur Zeit des Ersten Weltkriegs bewusst waren. Ziel war es, die Bezüge der noch relativ jungen Komparativen Genozidforschung und der Holocaustforschung zu beleuchten, ferner den Merkmalen "ethnischer Säuberungen" nachzugehen und die Verbrechensgeschichte des letzten Jahrhunderts an ausgewählten Beispielen, wie dem Völkermord an den Armeniern, zu analysieren. ...
Mitte der Woche haben sich die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Krings und Heveling in einer offiziellen Fraktions-Pressemitteilung mit den SOPA-Plänen solidarisiert. Das hat innerhalb der Internet-freundlichen CDU-/CSU-Abgeordneten wie Dorothee Bär, Peter Tauber, Thomas Jarzombek, Peter Altmaier und Michael Kretschmer zu Kritik geführt, die diese über Twitter und Zitate kommunzierten. ...
Mit Schillers Wort von Sprache, die selbst dichtet und denkt, rekurrierte Ernst Forsthoff zeitweise auf einen unverfügbaren Eigenwert der Rechtssprache jenseits positivistischer Legalitätsmanöver, auswechselbarer Naturrechtsideologien, aber auch eines mehr oder weniger beliebigen, bestimmte Gegebenheiten akzentuierenden oder idealisierenden konkreten Ordnungsdenkens. Gegenüber solcher Funktionalisierung und – nahe Heidegger’schem Jargon – "technischer Zurichtung" bei ständiger "Veränderung der Wertskala der Zwecke" wollte Forsthoff die Wissenschaft der "Belehrung durch die Sprache selbst überlassen". Er plädierte für eine "Wiederherstellung der juristischen Hermeneutik als Disziplin von eigener logischer Struktur", stark angelehnt an Savigny und, wie Florian Meinel betont, "seiner Zeit um zwanzig Jahre voraus" (262). Angesichts der Missbrauchsanfälligkeit der selbst ideologischen Vorstellung einer wahren Sprache kann man mit dem Brieffreund Fritz von Hippel eine weitere Steigerung der Sprachverwirrung monieren und Forsthoffs Appell an die hermeneutische Tugend mit Meinel als "juristische Durchhalteparole im Weltbürgerkrieg der Ideologien" auffassen (263f.). Tiefschichtiger interpretiert Meinel sodann aber die von Forsthoff gesuchte Anlehnung an die Sprachphilosophie von Hamann und Herder im Sinne einer theologischen Rechtsbegründung, die die göttlich gestiftete und nicht menschlich gemachte Sprache wie Ordnung dem instrumentalistischen Zugriff des Exegeten entrücken soll (264). Übrigens hat Forsthoff dieses rechtstheologische Moment in seiner unveröffentlichten rechtsphilosophischen und ebenfalls an Savigny orientierten Studie "Die Institutionen als Rechtsbegriff" (1944/47) fortgeschrieben, bezugnehmend jetzt vornehmlich auf vorgeordnete organische Ordnungszusammenhänge, wie sie auch schon in "Recht und Sprache" aufgeschienen waren. Jede Institution sollte neben einem sachlichen ein personelles Element in Form eines bestimmten Menschenbildes aufweisen, das der evangelische Pfarrerssohn nach der Lehre Martin Luthers durch Fehlsamkeit und Erlösungsbedürftigkeit bestimmte und von da aus die Einordnung individueller Willensautonomie in Strukturen objektiver, überindividueller, gleichwohl geschichtlich wandelbarer Bindungen anthropologisch rechtfertigte (291). Den alles ins Provisorische und Diskutable schiebenden "modernen Massendemokratien", einschließlich der auf "Herrenkult" aufbauenden "massendemokratischen Diktaturstaaten", schrieb Forsthoff eine geradezu antiinstitutionelle Verschleißkraft zu (292f.). Dass auch dieser Versuch, dem juristischen Denken einen neutralen, ideologiefreien Raum zu vindizieren, nicht gelingen konnte, weil sich hinter dem institutionellen Rechtsdenken ebenfalls ein eigenes geschichtliches Legitimitätskonzept versteckte (298), leuchtet theoretisch ein und unterstreicht den Standort im Zeitalter der Ideologien. ...
Raymond Saleilles (1855–1912) gilt als einer der größten Juristen seiner Epoche und Wegbereiter der französischen Rechtswissenschaft in ein neues Jahrhundert. Auch außerhalb Frankreichs hat sein vielschichtiges Werk in letzter Zeit historische Aufmerksamkeit erfahren, unter anderem mit Schwerpunkt auf der Rechtsvergleichung (Alfons Aragoneses) oder Saleilles’ Beurteilung der deutschen Rechtswissenschaft (Birte Gast). Der Florentiner Rechtshistoriker Marco Sabbioneti hat nun eine umfassende Monographie über Privatrechtsdogmatik und politisch-religiöse Grundeinstellungen des französischen Juristen vorgelegt, dessen Werk oft schlagwortartig mit – aus deutscher Sicht – kulturhistorischen Epocheneinteilungen wie "Belle Epoque" oder "Modernismo" in Verbindung gebracht wird. ...
Die rechtsförmige Bewältigung von Leid, Ungerechtigkeit und Unrecht, die durch die kommunistischen Regime der DDR, Osteuropas und der UdSSR verursacht wurden, ist Gegenstand zahlreicher rechts- und geschichtswissenschaftlicher Studien. Untersucht werden die Aufarbeitung des Unrechts durch Strafrecht und die Regelung von Restitution sowie Entschädigung im Fall von Enteignungen. Oft wird – auch infolge der Spezialisierung der jeweiligen Wissenschaftler – das Genre des Länderberichts gewählt. Untersuchungen, die in vergleichender Absicht auch die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts einbeziehen, gehen von einer Vergleichbarkeit aus, ohne dass darüber ein neuer Historikerstreit entbrannt wäre. ...
"Selbstverwaltung" war das Thema der Hofgeismarer Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte 2008. So interessant die einzelnen Referate auch waren, ihre unterschiedlichen Zugriffe und inhaltlichen Ausrichtungen gebieten es doch, nicht die einzelnen Aufsätze des Tagungsbandes zu referieren, sondern den Versuch zu unternehmen, aus der Vielfalt der Beiträge strukturierende Überlegungen herauszuarbeiten. Daher sei nur kurz auf die Themen der einzelnen Referate verwiesen. Gerhard Dilcher sprach über die mittelalterliche Stadt, Ludwig Elle über die Selbstverwaltung(sbestrebungen) der Sorben; Matthias Asche trug zur Autonomie der Hugenotten und Waldenser vor und J. Friedrich Battenberg zu der der jüdischen Gemeinden und Landjudenschaften im Heiligen Römischen Reich. Christoph Schönberger befasste sich mit französischen Parlamenten (vor der Revolution), Jörg-Detlef Kühne mit den Selbstverwaltungsvorstellung von Steins. Hans-Christof Kraus referierte zur englischen Selbstverwaltung und deren deutscher Rezeption, Thomas Simon behandelte die Föderalisierung Österreichs. Und schließlich trug Dieter Kugelmann zum Stellenwert des Selbstverwaltungsgedankens in der europäischen Kooperation und Integration vor. – Die folgenden Ausführungen beschränken sich darauf, diejenigen Aussagen herauszustellen, die sich in grundsätzlicher Weise zu Selbstverwaltungsverständnissen (1), zu den Realisierungsformen von Selbstverwaltung (2), zu den Ursachen von Selbstverwaltung (3) und zu Konzeptualisierungen von Selbstverwaltung (4) äußern. ...
Spätestens seit den 1980er Jahren ist Partizipation ein mächtiges Schlagwort. In neuerer Zeit kann man damit sogar Wahlen gewinnen. Wo herkömmliche Legitimationsmodi der repräsentativen Demokratie an Kraft verlieren oder zu verlieren scheinen, sucht man nach Ersatz. Das Prinzip der Legitimation durch allgemeine Wahl der Vertretungskörperschaften funktioniert da nicht, wo es solche Vertretungskörperschaften nicht gibt – bzw. diese, wie in der EU, auf weiten Gebieten nicht über die Entscheidungsprärogative verfügen – oder sie als verkrustet angesehen werden und/oder dort, wo die Mobilisierung des Bürgers zwischen den Wahlterminen nötig erscheint. Bürgerschaftliche Partizipation hat einen ambivalenten Charakter. Sie kann Belebung oder Gefährdung von Demokratie sein, wobei dies auch vom jeweils zugrundegelegten Demokratieverständnis abhängt. ...
Wie erkennen wir Neues in der Politik, und wie bewerten wir dieses Neue, wenn es darauf abzielt, die vertrauten politischen Maßstäbe und -einheiten in Frage zu stellen? Die Piratenpartei als neueste Erscheinung in der bundesrepublikanischen Politik erlaubt es, diesem Problem nicht nur abstrakt nachzugehen. Meine Ausgangshypothese verortet das Neue weder im von der Piratenpartei eingebrachten Thema, noch in einer besonderen Position, die sie innerhalb des politischen Spektrums bezieht, sondern in ihrem Vorschlag, die Art und Weise zu verändern, wie politische Macht in der deutschen Demokratie ausgeübt wird: den Modus demokratischer Herrschaft von Repräsentation auf liquid democracy umzustellen. ...
Beim Übergang von der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft hin zu den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts kommt der Herausbildung eines geographisch und politisch definierten Territoriums, des Territorialstaats, eine wichtige Funktion zu. Ein Zusammenschluss von Herrschaftsgebieten zu einer geographisch-politischen Einheit konnte sich in Form der Annexion des Schwächeren durch den Stärkeren vollziehen, war aber auch im gegenseitigen Einverständnis der politischen Entscheidungsträger denkbar. Im Fall einer Union unterschied man bereits sehr früh zwischen den Typen der Realunion und der Personalunion. Während in einer Realunion völkerrechtliche Vereinbarungen für beide Partner gleichermaßen galten, nahm die Personalunion einen besonderen Status ein, in der allein die Person des Herrschers die Verbindung zwischen beiden Staaten darstellte. Diese streng juristische Definition galt jedoch lediglich für die politischen Institutionen. Jenseits der staatlichen Ebenen fanden sich Formen des Transfers, die einer Personalunion einen besonderen, transnationalen Charakter verleihen konnten. Inwiefern solche Verbindungen, die unter dem Begriff des "composite statehood" zusammengefasst werden, eine gesamteuropäische Entwicklung darstellten, bleibt innerhalb der Forschung umstritten.
Humanitarismus und humanitäre Intervention müssen sich gleichermaßen die Frage nach Motivation und Rechtfertigung gefallen lassen. Sind Motive einer Intervention hinreichend humanitär, um von einer humanitären Intervention zu sprechen? Und im Rahmen welcher normativen Muster erscheinen sie als legitim? Zwei neue Bücher nähern sich dem Themenkomplex auf unterschiedliche Weise. ...
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Seit dem 17. Jahrhundert gibt es historische Reflexionen darüber, wie und warum das antike römische Recht, geformt durch Lehre und Praxis des mittelalterlichen Italiens nördlich der Alpen, "rezipiert" worden sei. Ebenso diskutierte man seit dem 19. Jahrhundert über das Lübecker Stadtrecht im Rahmen der Hanse sowie die Ausbreitung des Magdeburger Rechts auf Städte im slawischen Osten. Die heutige Rechtsgeschichte sucht nach neuen Modellen und Terminologien, um den Transfer von Gesetzbüchern, Rechtsprinzipien, Institutionen, Rechtssprache oder kulturellem Habitus von Rechtsanwendern angemessener zu erfassen. Berichtet wird hier über ein Südosteuropaprojekt (1850 bis 1933) mit Blick auf den Transfer normativer Ordnungen (Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht) in ehemaligen Provinzen des Osmanischen Reichs, die nun zu jungen Nationalstaaten wurden, etwa Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Montenegro und Albanien.
Die Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts, ein noch schwaches Pflänzchen im Garten der Rechtsgeschichte, kann erfreuliche Zuwächse verzeichnen, und zwar aus der Schweiz. Zum einen sind in Band 130 (2011) der Zeitschrift für Schweizerisches Recht zwei große, fast Buchformat erreichende Aufsätze erschienen, von Anne-Christine Favre, Cent ans de droit administratif: de la gestion des biens de police à celle des risques environnementeaux, 227–330 sowie von Benjamin Schindler, 100 Jahre Verwaltungsrecht in der Schweiz, S. 331–437. Zum anderen gibt es das hier zu würdigende Werk von Andreas Kley, der in Zürich Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie lehrt. Nimmt man diese drei Arbeiten zusammen und fügt noch die Verfassungsgeschichte der Schweiz des unvergessenen Alfred Kölz (1944–2003) hinzu, dann kann geradezu von einem Quantensprung gesprochen werden. ...
Lebensstil und Nationalstaat
(2012)
Ziel der folgenden Studie ist es, in vier aufeinander aufbauenden Schritten zu untersuchen, ob oder inwieweit in der gegenwärtigen deutschen Lebensstilforschung die
wechselseitige Beeinflussung zwischen "Lebensstilen" einerseits und dem deutschen "Nationalstaat" andererseits analytisch aufbereitet und hinterfragt wird. Im Vordergrund dieses Forschungsvorhabens steht die Frage, wie Individuen respektive gesellschaftliche Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland über ihren Lebensstil im politischen Gebilde des deutschen Nationalstaates verankert sein könnten.
Demzufolge wird das relativ neuartige soziologische Moment der Lebensstile mit der vornehmlich politologischen Materie Nationalstaat kontrastiert. Diese Gegenüberstellung soll einen neuartigen Beitrag dazu leisten, tatsächliche inhaltliche und strukturelle Anknüpfungspunkte dieser gegenwärtig weitestgehend getrennt verlaufenden gesellschaftswissenschaftlichen Diskurse aufzuzeigen, um sie folgenden Debatten zuzuführen, in denen die weitere gesellschaftliche bzw. nationalstaatliche Gegenwart und letztlich auch Zukunft fokussiert wird. Dem Forschungsansatz liegen dabei zwei zentrale Hypothesen zugrunde: - I - Zum einen die Annahme, dass allen in der gegenwärtigen deutschen Lebensstilforschung maßgeblichen Studien keine analytisch verwertbare nationalstaatliche, aber auch kollektive Rahmung zugrunde liegt und gerade in diesem Auslassen eine elementare Schwäche der herkömmlichen Lebensstiltheorien zu identifizieren sein könnte. - II - Zum anderen die Vermutung, dass auch in allen Studien, die im Mittelpunkt der deutschen Nationalstaatstheorie bzw. -forschung stehen, die analytische Kategorie Lebensstil letztlich keine Berücksichtigung findet und gerade das Fehlen eines derartigen empirischen Ansatzes als Teilursache des sehr hohen Abstraktionsgrades dieses gesellschaftswissenschaftlichen Teilbereichs erkannt werden kann.
Beide zentralen Hypothesen gehen mit der äußerst interessanten Frage einher, ob nicht durch eine wechselseitige Verknüpfung einerseits der vor allem empirisch fundierten Ansätze der Lebensstilforschung und andererseits der eher theoretischen Modelle der Nationalstaatstheorie
zumindest punktuell konzeptionelle Schwächen beider Theoriestränge zu beheben sind.
Im ersten Arbeitsabschnitt der hier vorgelegten Studie werden die vier soziologischen Hauptwerke Emile Durkheims einem eingehenden analytischen Diskurs unterzogen. Es wird geprüft, in welcher Hinsicht einzelne analytische Kategorien und Thesen der Durkheimschen Gesellschaftstheorie einen Beitrag zur Erweiterung des Untersuchungsrasters etablierter Lebensstil- und Nationalstaatstheorien zu leisten und gegebenenfalls konzeptionelle Lücken in der Rekonstruktion und Reflektion des sozialen Raumes zu schließen vermögen. Hierauf aufbauend werden in einem zweiten Arbeitsschritt zunächst die noch immer als herkömmliche Klassiker angesehenen Lebensstiltheorien Max Webers, Georg Simmels und Pierre Bourdieus einer definierten Betrachtung unterzogen. Im Rahmen dieser Untersuchung, in der die relevanten Lebensstiltheorien Webers, Simmels und Bourdieus darzulegen sind, werden die unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze Webers und Simmels aufgezeigt und zusammen mit den aus dem vorangehenden Kapitel über die Durkheimsche Soziologie stammenden Erkenntnissen der Lebensstiltheorie Bourdieus gegenüber gestellt. Die Frage nach dem möglichen Wechselverhältnis zwischen Lebensstilen und einem modernen Nationalstaat westlicher Prägung ist bei der Betrachtung der angeführten "klassischen" Lebensstiltheorien stets eingebunden.
Im anschließenden dritten Arbeitsschritt werden die in der gegenwärtigen deutschen Sozialforschung maßgeblichsten Lebensstilkonzeptionen einer eingehenden, mehrstufigen Untersuchung unterzogen. Hierbei werden die auf Seiten der sog. "Strukturierungsmodelle" zentralen Studien Werner Georgs, Annette Spellerbergs und Hartmut Lüdtkes, in denen modernen Lebensstilen ausgehend von einer eindeutigen Rückbindung an klassische objektive Grundlagen resp. Ressourcen auch vermehrt subjektive Facetten zugebilligt werden, und das sog. "Entstrukturierungsmodell" von Karl Hörning et al. mit den in den vorangehenden Arbeitsschritten ausgearbeiteten analytischen Kategorien kontrastiert.
Ausgehend hiervon werden im vierten Kapitel zunächst noch einmal die im vorangehenden dritten Kapitel tatsächlich identifizierten expliziten kollektivsoziologischen bzw. nationalstaatlichen Momente der reflektierten Lebensstiltheorien zusammengefasst, um in einem anschließenden Arbeitsschritt jeweils exemplarische Ansätze herauszuarbeiten, wie - wenn möglich oder erforderlich – etwa die in dieser Studie fokussierten Lebensstilmodelle vor allem anhand markanter kollektivsoziologisch, nationalstaatstheoretisch, aber auch sozialstrukturanalytisch relevanter Items konkret erweitert werden können. Diesem für Studie "Lebensstil und Nationalstaat" maßgeblichen Vorhaben liegt dabei die Prüfung des zweiten Bestandteils der zentralen Hypothese I zugrunde, dass auf diese Weise ein Beitrag zur Weiterentwicklung der analysierten Lebensstilkonzeptionen geleistet werden kann und diese zugleich auf eine profundere theoretische Basis gestellt werden können. Der zweite Schwerpunkt des vierten Kapitels widmet sich dann der Klärung der überaus fordernden Frage nach einer sinnvollen Annäherung bzw. wechselseitigen Ergänzung der deutschen Lebensstilforschung und der Nationalstaatstheorie in Deutschland und wird konsequenter Weise durch eine pointierte Analyse klassischer und moderner politikwissenschaftlicher Nationalstaatstheorien abgebildet.
Der umfangreiche Aufsatzband fokussiert die historischen Zäsuren, die die Zerstörungen der beiden Weltkriege im Bereich von Architektur und Städtebau in Europa veranlasst haben. Die Verwüstungen von historischen, identitätsstiftenden urbanen Entitäten hatten unterschiedlichste Wiederaufbaudiskurse und -maßnahmen zur Folge, die prägend für das Erscheinungsbild und die funktionalen Strukturen zahlreicher europäischer Kommunen jeden Größenmaßstabs – vom nordfranzösischen Dorf Gerbéviller bis zur niederländischen Metropole Rotterdam – geworden sind. Das wesentliche Kriterium des Wiederaufbaus stellte nicht eine als außerhalb von Ort und Zeit gedachte architektonische und urbanistische Innovation dar, deren Hauptanliegen es war, Stadträume gewandelten Lebensbedingungen anzupassen. Im Gegensatz zu dieser landläufigen Auffassung betonen die Herausgeber zu Recht, dass beim Wiederaufbau immer und notwendigerweise Geschichte und Zukunft in je unterschiedlicher Weise vermittelt wurden. ...
Auch nach mehr als 70 Jahren gehört die britische Appeasement-Politik zu den umstrittenen Themen der europäischen Geschichte im 20. Jahrhundert. Schon im Zweiten Weltkrieg als "Guilty Men" bezichtigt, und dann nach 1945 von Churchill wortgewaltig als Schwächlinge und einfältige Toren an den Pranger gestellt, gelten Neville Chamberlain und seine Mitstreiter seinen Kritikern als Politiker, die die wahren Ziele von Hitlers Außenpolitik nicht erkannten und so seinem Machtzuwachs nicht rechtzeitig Grenzen setzten. Demgegenüber verweisen seine Unterstützer auf die begrenzten Möglichkeiten der britischen Außenpolitik, die einen härteren Kurs der Eindämmung nicht zugelassen hätten. ...
Die soziale Rolle der Prostitution kann als Ausgangspunkt dienen, um Rückschlüsse auf den Stand der Geschlechterhierarchie in einer Gesellschaft zu ziehen. In vielen historischen Studien wurde Prostitution als Symbol patriarchalischer Unterdrückung interpretiert; die Stigmatisierung, Kontrolle bzw. Verfolgung von Prostituierten standen stellvertretend für die Ausgrenzung und Unterdrückung von Frauen allgemein. Nach Ansicht von Victoria Harris geriet das Individuum dabei aus dem Blick. Insbesondere in feministischen Studien sei die Geschichte der Prostituierten als eine Geschichte von Opfern aufgeschrieben worden. Diese Sichtweise werde der Komplexität der einzelnen Lebensgeschichten aber nicht gerecht. Nicht die Diskurse um Prostitution will Harris daher erfassen, nicht die Idee oder Bedeutung von Prostitution, sondern das Individuum im gesellschaftlichen Kontext: die Lebenserfahrung der Prostituierten. ...
"Das Private ist politisch", lautete ein Slogan, unter welchem die deutsche Frauenbewegung ab 1968 eine Auseinandersetzung mit der etablierten Geschlechterhierarchie einforderte. Und politisch ist das Private auch nach Dagmar Herzog, die mit dem vorliegenden Band einen gelungenen Überblick über die Geschichte der Sexualität in Europa liefert. Seien es Fragen der Empfängnisverhütung, Homosexualität, Pornographie, Vergewaltigung oder der Geschlechtskrankheiten, stets waren die nationalen Regierungen unweigerlich involviert, weil sie nicht umhin kamen, Regelungen zu fixieren und somit Verhaltensmuster vorzugeben oder diesen mit der juristischen Rahmenordnung zu folgen. Das Buch reicht aber weiter, indem es sich auch die Rekonstruktion sexueller Ethiken zum Ziel setzt: Welche Gedanken und Empfindungen waren mit Sexualität verbunden, was löste Ängste aus, was wurde bekämpft? Inwiefern änderte sich die Einstellung der Gesellschaften im Laufe des Jahrhunderts? Denn letztlich ging es immer wieder aufs Neue um die Deutungshoheit, was richtig und was falsch ist. ...
Es ist so eine Sache mit der Gattung der "gesammelten Aufsätze": Sie bieten in praktischer Form thematisch zusammenhängende Beiträge eines Autors, die über einen längeren Zeitraum entstanden und an unterschiedlichen Orten publiziert wurden. Im günstigsten Fall entfalten die Texte durch den unmittelbaren Dialog ein neues Panorama, das die Genese und Ausarbeitung eines Forschungsbereichs widerspiegelt. Stets besteht aber auch die Gefahr, Texte neu zirkulieren zu lassen, deren fruchtbarste Zeit doch in der Vergangenheit liegt. Die Lektüre eines solchen Bandes ist daher nicht nur mit der (Wieder-)Entdeckung alter und neuer Perspektiven und Materialien verbunden, sondern fordert zugleich zur Reflexion über die Gattung selbst auf. Das gilt umso mehr in einer Zeit, in der die Möglichkeit zur Erstellung "virtueller Dossiers" bestünde, die nicht notwendigerweise als gedrucktes Buch vorliegen müssen. ...