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Zur Vorbereitung des hundertjährigen Firmenjubiläums gegründet, hat das Historische Archiv Krupp 2005 nun selbst schon eine hundertjährige Geschichte hinter sich. Und so hat es auch eine Festschrift erhalten. Es ist keine gravitätische Erbauungsschrift geworden, sondern ein handlicher Band, reich bebildert, der anschaulich und gut lesbar vielerlei Aspekte dieser hundertjährigen Archivgeschichte mit Themen der Firmengeschichte von Krupp und der allgemeinen Geschichte verknüpft. Zugleich, eingeflochten in die Darstellung, gibt Ralf Stremmel, der das Krupp-Archiv seit 2003 leitet, einen Einblick in die Arbeit dieses Wirtschaftsarchivs. Wie kommen Akten ins Archiv? Was machen Archivare und Benutzer mit den Akten? Was leistet das Archiv rur das Unternehmen? ...
Ein Unsichtbarer posiert für das Erinnerungsfoto eines Ereignisses, das nicht stattgefunden hat: In der Ritterrüstung steckt Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Ehemann der Krupp -Erbin Bertha und Aufsichtsratsvorsitzender des größten deutschen Industrieunternehmens im Kaiserreich, des Stahlkonzerns und Waffenproduzenten Krupp. Er war einer der Teilnehmer an einem Historienspiel, das den Fortschritt, natürlich besonders denjenigen der Waffentechnik, dazu den Kaiser und Deutschland glorifizieren sollte. Die Handlung des Stückes war trivial, doch die Ausstattung mit Kostümen und Requisiten opulent. Die 314 Mitwirkenden waren leitende Angestellte des Unternehmens, ihre Frauen und Kinder. Sie hatte monatelang für das Spektakel geprobt, das im Rahmen der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Jubiläum der Firmengründung der Fried. Krupp AG und des Geburtsjahres von Alfred Krupp im Sommer 1912 aufgeführt werden sollte. Zum Abschluss des Besuches von Kaiser Wilhelm II., der am 8. und 9. August Essen und das KruppWerk besuchte, sollte die einzige geplante Aufführung nur für das Staatsoberhaupt und sein Gefolge stattfinden. Doch sie fiel aus, denn am Vormittag des 8. August hatte sich im benachbarten Bochum eines der schwersten Grubenunglücke des Ruhrgebietes ereignet, dem 112 Bergleute zum Opfer gefallen waren. ...
Am 19. Januar 1919 nahmen erstmals auch Frauen an den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung teil. Der am 10. November 1918, dem Tag nach der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann, gebildete Rat der Volksbeauftragten erließ als eine seiner ersten Amtshandlungen ein neues Wahlgesetz. Für alle Parlamente auf kommunaler, Länder- und Reichsebene wurde das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen ab 21 Jahren dekretiert. Damit durften alle erwachsenen Deutschen wählen, unabhängig vom Geschlecht, von Besitz und Steuerleistung. Die bis dahin überall geltende Beschränkung des Wahlrechts auf Männer war damit abgeschafft und auch das in Preußen geltende Dreiklassenwahlrecht, das bis dahin die Stimmengewichtung an die Steuerleistung gekoppelt hatte. ...
Ausgehend von der 10. Wissenschaftstagung für Comicforschung versammelt Bernd DolleWeinkauff mit Geschichte im Comic 20 Beiträge, die das Thema interdisziplinär beleuchten. Die AutorInnen kommen aus Medien-, Kultur-, Literatur- und Geschichtswissenschaften. Die Beiträge sind in vier Bereiche aufgeteilt: Zuerst werden theoretische Annäherungen an Begriff und spezifische Qualitäten von Geschichtscomics vorgestellt, anschließend deren Erzählweisen. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit Comics, die Geschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert thematisieren, das vierte mit Comicerzählungen über Krieg und Frieden im 20. Jahrhundert. ...
Es ist eine besondere Pointe der Theorieschöpfung Thomas S. Kuhns, dass man im Wissenschaftsdiskurs nach schnellem Abschied vom "Fortschrittsdenken" nunmehr in den "Paradigmenwechsel" geradezu vernarrt zu sein scheint – fast täglich kippen die Paradigmen wie die Pappkameraden, Paradigmenwechsel ist immer und überall. ...
Vom Übermaß an Licht
(2015)
Die Frage nach Konflikten zwischen den Rechtskulturen der USA und Deutschlands wirft ein kürzlich erschienener zweisprachiger Sammelband auf. Wer aber so fragt, der fragt nach mehr als Differenz. Er sucht nach Differenz in Interaktion, in der unterschiedliche Geltungsansprüche gleichzeitig erhoben werden. Sonst ginge es um das weniger abenteuerliche Vergleichen eines Nebeneinander. Leider bleibt die Publikation der Bayerischen Amerika-Akademie aber hierbei stehen und streift die emphatische Frage ihres deutschen Titels nur in Einzelbeobachtungen. Der Einfluss des amerikanischen Rechts in vielen internationalen Verträgen – Ausdruck der politischen Hegemonialstellung der USA – und die Dominanz amerikanischer Juristen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit – Ausdruck der wirtschaftlichen Bedeutung der USA – hätten jedoch Anlass gegeben, immunologische Reaktionen an lebenden Rechtskörpern zu studieren. So aber bleibt es bei der In-vitro-Insemination des deutschen Lesers mit Hinweisen darauf, dass und warum die anderen es anders machen (etwa in Beiträgen zur Kriminalprävention von Streng und Kelling oder zum Jugendstrafrecht von Silverman). In letzterem, in kulturhistorischen Erklärungsversuchen des Warum, findet der Band freilich seinen gedanklichen Schwerpunkt und einige interessante Einsichten. Lamento also nach hinten und Lob nach vorne. ...
Martin M. Winkler, University Professor und Professor of Classics an der George Mason University bei Washington D. C. (USA), wuchs in Deutschland bei Münster auf und ist ein versierter Kenner der griechischen und römischen Literatur, der antiken Mythologie und der römischen Geschichte. Insbesondere gilt dies jedoch für das seit einigen Jahren "entdeckte" und zunehmend mit zahlreichen Beiträgen auf internationaler Ebene beackerte Feld der Rezeptionsgeschichte, also der Beziehung zwischen antiker Realgeschichte und deren Verarbeitung in unterschiedlichen Medien. Schon immer war geschichtlicher Stoff Gegenstand eines umfangreichen Schrifttums in seinen verschiedensten Formen wie etwa von Geschichtsschreibung, Dokumentation, Dichtung oder Roman, aber auch von Libretti für das Theater, von Malerei, Musik oder monumentaler Architektur. Seit dem 20. Jahrhundert sind mit Film und Fernsehen sowie der digitalen Welt weitere Medien hinzugekommen, die ihrerseits mit unterschiedlichen Formaten eigene Zielgruppen bedienen. ...
Der Leittitel des hier zu besprechenden Buches mag zunächst überraschen, vielleicht auch befremden, in jedem Fall weckt er aber die Neugier einer potentiellen Leserschaft. Der Untertitel verdeutlicht dann das spezielle Anliegen, welches die Herausgeber mit der Veröffentlichung von Vorträgen einer ebenso betitelten interdisziplinären Tagung verbanden, die im September 2014 an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen stattfand. Im kurzen Vorwort werden die beiden zentralen Ansätze, welche die Tagung verfolgte, erläutert: Zunächst sollten die nicht-narrativen Quellen zur Herrschaft des Antoninus Pius, deren Basis aufgrund mancher Entdeckungen und Aussagemöglichkeiten sich in der jüngeren Zeit beachtlich verbreitert hat, in den Mittelpunkt der Diskussion von Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtung gerückt werden. ...
Die politischen Beziehungsgeflechte im Alten Rom – neudeutsch: „Netzwerke“ – bildeten für John Nicols schon früh einen zentralen Ansatzpunkt seiner wissenschaftlichen Interessen. Ein formal klar abgrenzbarer Teilbereich dieses breiten Forschungsfeldes betrifft das patrocinium publicum („civic patronage“ bzw. „Stadtpatronat“), also das offizielle und formelle Patronat über Gemeinden, aber auch größere Gebiete wie etwa Provinzen im Imperium Romanum. Eine umfassende Untersuchung zu diesem Thema ist seit der immer noch wichtigen Arbeit von L. Harmand aus dem Jahr 1957 und seit der Freiburger Dissertation von F. Engesser aus demselben Jahr zum Stadtpatronat in Italien und im Westen des römischen Reiches trotz einer Reihe von regionalen Teilstudien oder solchen zu Einzelfällen nicht wieder vorgelegt worden. Hier schließt das Buch von Nicols eine Lücke auf aktuellem Stand. Ergänzt wird es durch eine Datenbank mit einem Corpus von ca. 900 Inschriften, Abbildungen und zusätzlichen Materialien, die auf einer bei der University of Oregon geführten Website hinterlegt ist und vorwiegend für den Spezialisten von Interesse sein dürfte. Bereits in der Vergangenheit hat sich Nicols wiederholt mit grundlegenden Aspekten des Themas auseinandergesetzt, was nicht wenige Beiträge aus seiner Feder vor allem aus den letzten beiden Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts, dann aber auch wieder der jüngeren Vergangenheit dokumentieren...
In der neuen Reihe "Geschichte der Antike" des C.H. Beck Verlags, die einem breiteren Publikum eine Einführung in die Großepochen der Alten Geschichte geben will, widmet sich Wolfgang Blösel der römischen Republik, zu der Beck bereits einen kürzeren Überblick von Martin Jehne und einen ausführlicheren von Klaus Bringmann publiziert hat. Martin Jehne, Die römische Republik. Von der Gründung bis Caesar, 3. durchgesehene Aufl., München 2013 (1. Aufl. 2006) und Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik. Von den Anfängen bis Augustus, 2. durchgesehene Aufl., München 2010 (1. Aufl. 2002). Blösel gelingt es aber, innerhalb einer weithin traditionellen, sehr ereignisgeschichtlich orientierten Erzählung neue Deutungen für den Aufstieg und Fall der Republik zu präsentieren, die auf seinen Spezialstudien beruhen und neueste Literatur mit einbeziehen. ...
Gregor von Tours erzählt im siebten und im neunten Buch seiner Historiarum Libri Decem die bekannte Geschichte der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sichar und Chramnesind. In seiner Dissertation verfolgt Carsten Bernoth zwei Ziele. Zum einen will er die Wirkungsgeschichte dieses Textes seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland und in Frankreich darstellen. Einbezogen wird zu Recht auch das Werk des Belgiers Jean Joseph Thonissen (1817–1891). Insoweit bietet das Buch Wissenschaftsgeschichte, ohne hinsichtlich des Sichar-Textes den Anspruch auf ein Neuverständnis zu erheben. Dies bringt auch der Untertitel zum Ausdruck. Zum anderen will Bernoth "durch eine Neubewertung des Textes neue Erkenntnisse über die Fehde in frühmittelalterlicher Zeit aber auch über das Verständnis der Fehde im Allgemeinen" erlangen (23 f.). Das steht nicht im Untertitel und stellt sich nach der Art der Durchführung auf nur 27 Seiten eher als Exkurs dar. ...
Wer das Buch in die Hand nimmt, wird sogleich durch die sechs Freunde aus Tom Seidmann-Freuds Bilderbuch Die Fischreise (1923), die auf dem Einband zu sehen sind, zur Lektüre angeregt. Es geht hier um das Sammeln und Erwerben von Kinder- und Jugendliteratur – nicht nur von bedeutenden und kostbaren alten Bilderbüchern, wie die schöne Einbandillustration nahelegen könnte, sondern um ein "Schaufenster für Kindermedien" (159). So lautet der Untertitel des Beitrags von Birte Ebsen über die Kinderbibliothek Hamburg, der über dem gesamten Buch stehen könnte. Carola Pohlmann macht in ihrem Vorwort deutlich, dass gedruckte Publikationen nur noch ein Element unter vielen seien und in einer sich rapide verändernden Medienlandschaft nicht mehr allein für den Bestandsaufbau der Bibliotheken maßgeblich sein können (7). Medienvielfalt wird als Chance gesehen, woraus sich die Frage von Spezialisierungen einerseits und Kooperation andererseits ergibt (10). ...
Als vor mehr als zwanzig Jahren der erste Band von Harold J. Bermans Law and Revolution erschien, kam dies selbst einer Revolution gleich. Nicht mit der Renaissance nämlich, nicht mit dem Absolutismus und nicht mit 1789 setzte der Rechtshistoriker ausHarvard The Formation of theWestern Legal Tradition (1983; dt. 1995), also die Entstehung des modernen Staates, an, sondern mit dem Sieg der Papstkirche im Investiturstreit zwischen 1075 und 1122. Die entscheidenden Ergebnisse dieser Papal Revolution seien das kanonische Recht gewesen, das elaborierteste, umfassendste seiner Zeit, und eine professionelle Methode seiner Handhabung, die Scholastik. Mit ihrer Hilfe habe die römische Kirche die Bevormundung durch weltliche Mächte abgestreift, ihren Supremat über die Laien fest etabliert, eine hoch effiziente Hierarchie geistlicher Juristen und Gerichte aufgebaut und die bis heute gültigen Prinzipien westlichen Rechts geprägt ...
Am 28. Januar 2011 wurde im Pergamonmuseum die Sonderausstellung mit dem Titel "Die geretteten Götter aus dem Palast vom Tell Halaf" eröffnet. Diese am 14.8. zu Ende gegangene Schau beleuchtete vornehmlich sowohl das Lebenswerk des "Laien"-Archäologen Max Freiherr von Oppenheim sowie die mit seinem Namen verbundenen Ausgrabungen auf dem Tell Halaf im heutigen Syrien. Viele der von Oppenheim ans Licht gebrachten Funde fielen im November 1943 einem Luftangriff auf Berlin zum Opfer und zerbarsten durch die damit einhergehenden Hitzeschwankungen in viele tausend Stücke. ...
Besagtes Kapitel wird mit einem Beitrag von Jörg Becker über die spätneolithische Halaf-Kultur mit dem Titel: "Frühe Siedler am Tell Halaf – Zur Bedeutung der Halaf-Kultur" (345-351) eröffnet. ...
Eine Schlinge ist eine Schlinge. Zugleich ist sie ein markantes Symbol für den Tod durch Erhängen. Doch galt das Zeichen der Schlinge für diese grausame Tötungsart erst seit dem 18. Jahrhundert, als der spezifische Henkersknoten erfunden worden war. Zuvor wurden die zum Tode Verurteilten von einer Leiter aus mit einem Strick um den Hals an eine Leine gehängt und die Leiter dann weggestoßen. Entsprechend war das Symbol für die Strafe des Strangulierens eine Leiter. Der Kunstwissenschaftler Samuel Y. Edgerton, der in seinem wunderbaren Buch Pictures and Punishment von 1985 die Bestrafungsszenen auf Bildern als rechtshistorische Quelle erschlossen hat, schreibt in dem Sammelband Kunst als Strafe über den Nutzen, den Künstler lange Zeit aus der Todesstrafe zogen. Die Getöteten und anschließend Sezierten boten im Mittelalter und der Renaissance das beste anatomische Anschauungsmaterial für die Maler menschlicher Körper. So hat beispielsweise auch das bekannte Werk von Andreas Vesalius De fabrica corporis humani von 1543 von den Hingerichteten profitiert. ...
Akten haben ihre eigene Schwerkraft. Stets entscheidet ihr Vorkommen oder Nichtvorkommen mit über das, was Geschichte wird. Und so erklärt sich, warum die Fülle an Prozessakten, die das Reichskammergericht hinterließ (man schätzt ungefähr 75 000), eine ebensolche Fülle an Untersuchungen nach sich gezogen hat. Gute "Aktenerfassung und Zugänglichkeit der Quellen" seien dafür verantwortlich, so die beiden Autoren der Einleitung (Sigrid Westphal und Stefan Ehrenpreis) zu dem Sammelband Prozessakten als Quelle, dass die Reichsgerichtsbarkeit zu einem der meist beforschten Gebiete der Frühen Neuzeit wurde. ...
Die Ausbildung des theoretischen Denkens in Griechenland vollzog sich nicht erst mit Platon und Aristoteles, sondern kündigte sich bereits im 6. Jh. an. Schon im archaischen Griechenland, in den frühen Ontologien der Vorsokratiker und bei den naturrechtlichen Vorstellungen der Sophisten, ist ein Fortschritt des Denkens in Richtung Rationalität erkennbar. Das ist der Ausgangspunkt der Untersuchung von Tobias Reichardt. Aber wie ist es zu dieser – im Vergleich zu allen anderen antiken Hochkulturen Vorderasiens – einzigartigen Ideen-Evolution in Griechenland gekommen? Wie war das griechische Mirakel möglich? Auf diese Frage versucht Reichardt eine neue Antwort zu geben: Das theoretische Denken ging aus der neuen Organisationsform der polis und der darin eingelassenen Praxis der schriftlichen Gesetzgebung hervor. Dadurch gelang es erstmalig, die Ausdifferenzierung einer öffentlichen (Herrschafts-)Sphäre mit der Idee einer "guten Ordnung" als Leitgesichtspunkt allen politischen Handelns zu verknüpfen. ...
Der Sammelband von Claudia Garnier und Christine Vogel widmet sich vormoderner interkultureller Ritualpraxis. Dafür haben die beiden Historikerinnen ein einigermaßen abgegrenztes Feld gewählt, nämlich die im Untertitel genannte "diplomatische Interaktion an den östlichen Grenzen der Fürstengesellschaft", was vor allem das Großfürstentum bzw. Zarenreich Moskau sowie das Osmanische Reich umfasst. Garniers und Vogels Einführung (7–17) umreißt knapp und lesbar die Forschungsfragen des Bandes, der aus einer 2012 an der Universität Vechta abgehaltenen Tagung hervorgegangen ist. Dass der kompakte Band zwei Schwächen aufweist, ist Ergebnis der kongruenten Perspektiven seiner Beiträge, die zugleich seine Qualität begründen. ...
Die Augsburger historische Dissertation von Andreas Toppe ist aus dem Projekt "Wehrmacht in der nationalsozialistischen Diktatur" des Münchner Instituts für Zeitgeschichte hervorgegangen. In der Einleitung legitimiert sich der Verfasser durch die gesellschaftlichen Diskussionen, welche im Zusammenhang mit der sogenannten Wehrmachtsausstellung Mitte der 1990er Jahre entstanden. Sie hätten gezeigt, so Toppe, dass "die deutschen Kriegsverbrechen hauptsächlich nach den moralischen Kategorien der'Nachgeborenen' bewertet werden, nicht aber nach den damals herrschenden Maßstäben des international gültigen Kriegs- und Völkerrechts" (9). Das Buch will demnach zu einer Verrechtlichung des Werturteils beitragen, diese Verrechtlichung wiederum soll dann eine "sachlich korrekte Verortung der Wehrmacht in der Geschichte" ermöglichen, an der es aus Sicht des Verfassers wohl fehlt; klar gesagt wird dies jedoch nicht. ...
Mónica García-Salmones Rovira hat ihr – mittlerweile preisgekröntes – Buch als "The Project of Positivism in International Law" betitelt. Das klingt etwas schmissig und zugleich verlockend rätselhaft. Wessen Projekt war es, wann gab es das und was ist davon zu halten? Die Verfasserin setzt keinen Untertitel dazu, der dem Leser einen erläuternden Hinweis geben könnte. Die eigentliche Überraschung ist, dass sich nach Lektüre der rund 400 Seiten beide Eindrücke sogar verstärkt haben: Das Buch-Ende wartet im Anschluss an die völkerrechtshistorische Darstellung mit einer persönlichen Positionierung der Autorin gegenüber ihrem Gegenstand auf, die eine akzentuiert kritische Haltung offenlegt und den Leser nochmals zum Nachdenken bringt. ...
Dieser Sammelband ist ein weiteres Beispiel für die anhaltende Verdrängung rechtlicher Perspektiven im kriminalitätshistorischen Forschungsfeld. Geschichtstheoretische Konjunktur haben nun die Begriffe "Diskurs", "Debatte" und "Verwissenschaftlichung". Fragen von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, ja überhaupt juristische Norm-Begriffe spielen im Gegensatz zu sozialen Normen und Normalitäten keine Rolle mehr. Den beiden Herausgeberinnen ist jener Trend, dessen Teil sie sind, durchaus bewusst. Die "Abgrenzung von der älteren, überwiegend positivistischen Strafrechtsgeschichte" wird von ihnen kompetent, sachlich und ohne Polemik eingangs notiert (9), da es keine Schlacht zu schlagen gab und gibt. Aber auch Kooperationsmöglichkeiten scheinen aktuell zu dünn gesät, um sie wahrzunehmen. Die Juristen haben das Feld anderen Disziplinen überlassen und sind in der Forschung schwächer denn je vertreten; in diesem Band repräsentiert sie nur Lars Hendrik Riemer, der infolge seines Doppelabschlusses freilich auch von den Historikern für sich reklamiert werden könnte. ...
Das rundum gelungene Buch der Münsteraner Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger überzeugt auch deswegen, weil es ein sympathisch zu nennendes Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit aufweist. In der Einleitung, wo gerne programmatische Versprechungen erfolgen, die Autoren später im Buch nur bedingt wissenschaftlich einlösen, entfaltet Stollberg-Rilinger ihre Forschungsidee. Es heißt dort bescheiden, das Buch wolle eine "neue Perspektive" für eine "alternative Verfassungsgeschichte" öffnen, aber solle diese noch nicht selbst sein (18). Zumeist stimmen solche Sätze nicht, weil der Anspruch in der folgenden praktischen Umsetzung unterschritten wird; hier hat man eher den umgekehrten Verdacht. Denn Stollberg-Rilinger realisiert ihre theoretischen Leitlinien so umsichtig, konsequent und auch umfassend, dass bezüglich der Vormoderne damit mehr als nur Bausteine einer alternativen Verfassungsgeschichte vorliegen. ...
Kaum auf dem Markt, hatte Simon Coles Buch Suspect Identities schon einigen Wirbel verursacht. Cole, in Harvard in Science and Technology Studies promoviert, beschäftigt sich mit der Geschichte des Fingerabdrucks und anderer Identifizierungsverfahren. Sein Buch schildert die Revolution der Kriminaltechnik ab der Mitte des 19. Jahrhunderts und endet in der Gegenwart: Auf die Begeisterung für die Polizeifotografie folgen Versuche mit dem Fingerabdruckverfahren (Daktyloskopie) sowie der "anthropometrischen Bertillonage", die eine Person anhand ihrer Knochenlängen und anderer körperlicher Merkmale identifizieren wollte. Aus der Konkurrenz und Koexistenz geht schließlich das Fingerabdruckverfahren ob seiner Einfachheit in der Datenerhebung und -archivierung als eindeutiger Sieger hervor. Mittlerweile wird es zunehmend vom genetischen Fingerabdruck ergänzt, der eine historisch nie dagewesene Zuverlässigkeit bietet, aber als forensisches Beweismittel verblüffend ähnliche Strukturprobleme in sich birgt. ...
Martin Kühnels politikwissenschaftliche Dissertation verfolgt zielstrebig ein klares Programm: Sie nähert sich dem politischen Denken von Christian Thomasius systematisch. Kühnel analysiert die wesentlichen Aspekte der politischen, juristischen und philosophischen Ideenwelt des deutschen Frühaufklärers. Das ist überwiegend gelungen, weist aber einige Schwächen auf, die in erster Linie durch die Anlage der Arbeit bedingt sind und die beim Leser letztlich die Frage nach dem prinzipiellen Wert solcher Rekonstruktionen aufkommen lassen.
Staaten sind nicht gleich. Sie unterscheiden sich in Größe, innerer Verfassung und äußeren Beziehungen. Dennoch gibt es gute Gründe, auf die Fiktion der Gleichheit zurückzugreifen, wie es das moderne Völkerrecht vielfach tut. Dieses moderne Völkerrecht wiederum ist maßgeblich ein Produkt europäisch-amerikanischen Rechtsdenkens. Harald Kleinschmidt hat ein kleines, aber gehaltvolles Buch geschrieben, in welchem nicht etwa ein weiteres Mal emphatisch der Wert der juristischen Fiktion herausgehoben wird oder rechtstatsächliche Ausweitungen des Gleichheitspostulats angemahnt werden, im Gegenteil: Kleinschmidt widmet sich dem fragwürdigen Gebrauch und offenkundigen Missbräuchen dieser Gleichheitsfiktion im völkerrechtlichen Vertragswesen des 19. Jahrhunderts. Die "Ungleichen Verträge", von denen auch der Buchtitel spricht, bezeichnen dabei nicht allgemein eine Gattung im völkerrechtlichen Vertragswesen, sondern meinen speziell eine Fallgruppe ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, die die geografisch auf Fernost fokussierte Studie tatsächlich auch untersucht. Dieser inhaltliche Bezug wäre klarer geworden, wenn die Formel konsequent in Majuskeln wiedergegeben worden wäre, wie es typografisch sonst vielfach geschieht. ...
Dass die Gegenüberstellung von Naturrecht und Rechtspositivismus kein sinnvolles Gegensatzpaar zur Analyse der rechtswissenschaftlichen Positionen um 1900 ist, sollte mittlerweile Gemeingut geworden sein. Wie man stattdessen argumentieren könnte und zugleich der Forschung ganz neue Untersuchungsfelder erschließt, illustriert die ausgezeichnete Arbeit von Sigrid Emmenegger, die hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und in ihrer Klarheit und Dichte für andere Qualifikationsschriften vorbildlich sein sollte. Sie untersucht in ihrer Freiburger Dissertation die reizvollen, aber wenig bekannten Diskussionen über "gute Gesetzgebung", die in den Jahren um 1900 in der deutschen Rechtswissenschaft stattgefunden haben. Diese Diskussionen umfassten – mit verschiedenen Akzentuierungen – sowohl Strafrecht, Zivilrecht als auch das öffentliche Recht. Emmenegger systematisiert den zeitlichen Verlauf und die Anliegen der Autoren. Ihre Argumentation ist dabei sehr transparent, sie zitiert ausgiebig und treffend. Überhaupt staunt man über die Dichte und Reichhaltigkeit des Materials, das sie gesammelt und analytisch durchdrungen hat. Bereits auf diese Weise widerlegt sie so ganz nebenbei das Vorurteil, eine Gesetzgebungslehre sei erst in den 1970er Jahren entstanden. Zugleich erhellt sie vielfach grundlegende inhaltliche und methodologische Differenzen der damaligen Diskussion gegenüber heutigen Stellungnahmen. ...
Im seinerzeit in ganz Europa für seine Kriminologie berühmten Graz gründete sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine neue Teildisziplin. Diese schaffte es 1927 zu einer eigenen Untersuchungsstelle, an der Theorien entworfen und Praktiken erprobt wurden, denn nebenan befand sich eine Männerstrafanstalt. Studenten und Professoren traktierten die Insassen mit Untersuchungsbögen, anhand derer Persönlichkeitsprofile erstellt und Rückfälligkeitsprognosen ausgesprochen wurden. Der Grazer Historiker Christian Bachhiesl verfolgt anhand dieses kleinen Faches eine große Frage. Das kleine Fach ist die Kriminalbiologie, und die große Frage lautet: Was ist Wissenschaft? ...
Die Disposition des anzuzeigenden Buches lässt sich auf folgende Kurzformel bringen: drei antike Historiographen und zwei schlechte Kaiser. Indessen, wie schreibt man als antiker Autor über einen der damnatio memoriae verfallenen Kaiser, wenn ihn (1.) seine Zeitgenossen positiv oder zumindest neutral darstellten, man (2.) gleichzeitig auf eine panegyrische Überlieferung zurückgreifen musste, die von der Angst vor Sanktionen gekennzeichnet war, und (3.) man seinem eigenen Publikum gefallen mochte? Ziel des Buches ist nicht etwa die Rekonstruktion historischer Realität, oder die retrospektive Diagnose des vom Friedensnobelpreisträger Ludwig Quidde unterstellten Caesarenwahnsinns, sondern die Analyse der literarischen Strategien römischer Historiker und Biographen zur Konstruktion eines negativen (und bis heute wirksamen) Herrscherbildes von Nero und Domitian. Damit wird von Anfang an der Weg bezeichnet, auf dem vorangeschritten werden soll: Es ist eher der eines Hayden White und nicht der eines Ronald Syme. ...
In Kinderhörspielen werden, so die Herausgeber im Vorwort, "bestimmte Gesellschaftsnormen, Rollenbilder, Handlungsentwürfe und unterschiedliche Vorstellungen des Politischen" vermittelt. Dies geschieht "keineswegs wertfrei", dafür jedoch "simplifizierend – und damit scheinbar kindgerecht – oder unreflektiert".
Ziel des Sammelbandes ist es, den Wertehaushalt der besprochenen Werke zu untersuchen. Methodisch soll dies erreicht werden, indem in den einzelnen Beiträgen "eine theoretische Perspektive konsequent auf ein Kinderhörspiel angewendet wird". ...
Römische Grabbauten sind im Grunde kein Thema, dem es an wissenschaftlicher Aufmerksamkeit mangelt. Allerdings lag der Fokus in den vergangenen Jahrzehnten beinahe durchweg auf den Denkmälern in Rom und Italien, die sowohl aus bautypologischer als auch aus sozial- und kulturhistorischer Perspektive intensiv erforscht wurden und werden. Für die Grabbauten in den Provinzen, insbesondere den Nordwestprovinzen fehlte es dagegen lange an übergreifenden Studien. Diese Lücke wird nun durch die in Teilen auf den Ergebnissen eines EUProjektes zum Thema "Transformation" aufbauende Studie von Markus Scholz (S.) geschlossen, der sich den erhaltenen Denkmälern in detaillierter Weise anhand einer typologischen Methodik annimmt. Der Größe des Untersuchungsgebiets, das von Britannien über die Rhein- und Donauprovinzen bis ans Schwarze Meer reicht, und der damit einhergehend immensen Zahl einbezogener Objekte (ca. 3500 Grabbauten) entspricht auch der Umfang des Werkes, das mit zwei Bänden mit jeweils rund 570 Seiten bereits auf den ersten Blick gewichtig anmutet. ...
Politiker-Biographien gelten zwar kaum als ein klassisches rechtshistorisches Genre, das umfassende Werk des Historikers Wolfram Siemann über den österreichischen Staatsmann Clemens Fürst von Metternich besitzt jedoch auch für die Rechtsgeschichte einigen Wert. Denn Metternich wurde nicht nur, wie das Kapitel über seine Studienzeit in Straßburg und Mainz darlegt, von profilierten Juristen und Historikern ausgebildet und geprägt. Vielmehr handelte es sich bei "Recht" neben "Nationalität" und "Gesellschaft" um einen Schlüsselbegriff der Politik Metternichs, wie Siemann bereits in der Einleitung feststellt (23). Die Biographie lässt folglich Zugänge zu rechtshistorisch relevanten Problemstellungen und Prozessen erhoffen. ...
Der Kulturwissenschaftler Andreas RECKWITZ beschäftigt sich in seinem Buch mit dem Titel "Subjekt" dergestalt mit einer Reihe von strukturalistischen bzw. poststrukturalistischen Autor/innen, dass er ihre Werke als Beiträge zu einer Analyse des Subjekts in der Moderne interpretiert. In dem vorliegenden Aufsatz werden nun nicht nur diese Interpretationen in groben Zügen wiedergegeben, sondern es wird auch der Versuch unternommen, ihre die Empirie aufschließende "Kraft" zu "prüfen". In dem Bezug auf einen Ausschnitt aus dem Alltag der Schule, einer Unterrichtsstunde im Fach Deutsch, zeigt sich, wie diese unterschiedlichen "subjekttheoretischen Analysestrategien" zu jeweils anderen, interessanten und aufschlussreichen Interpretationen führen können. Darüber hinaus wird aber auch deutlich, dass auf die Vorstellung von Subjektivität – und damit auch von Bildung und Mündigkeit – nicht verzichtet werden kann. Ohne diese Vorstellung wäre die pädagogische Praxis zynisch – und ihr Verständnis unmöglich.
Für Schüler/innen ist Unterricht ein krisenhafter Prozess, da sie dort mit Fremdem konfrontiert werden. Die Aufgabe von Lehrer/innen besteht darin, solche Krisen sowohl zu initiieren als auch bei deren Lösung behilflich zu sein. Aber auch Lehrer/innen können im Unterricht in Krisen geraten. Wie erfahren Lehrer/innen diese Krisen, wie gehen sie mit ihnen um? Und wie hängen die Krisen der Lehrer/innen mit denjenigen der Schüler/innen zusammen? Mit diesen Fragen befasst sich der Erziehungswissenschaftler Jan-Hendrik HINZKE in einer vor kurzem erschienenen Studie.
HINZKE hat eine Reihe von Interviews mit Lehrer/innen geführt und mithilfe der dokumentarischen Methode ausgewertet. Die Ergebnisse hat er schließlich in einer Typologie präsentiert. In dem vorliegenden Aufsatz wird diese Studie nicht nur vorgestellt, sondern auch kritisch erörtert. Zu diesem Zweck wird ein Teil eines Interviews mittels der Methode der objektiven Hermeneutik reanalysiert. Es zeigt sich, dass die Lehrperson, mit der das Interview geführt wurde, ihr pädagogisches Handeln nicht als krisenhaft erfährt, sondern als durch Routinen geprägt. Insoweit kann dem Ergebnis von HINZKE, dass alle Lehrer/innen ihr Handeln als krisenhaft erfahren, nicht zugestimmt werden. Das andere Ergebnis, nämlich dass die Krisen der Schüler/innen kaum in den Blick der Lehrer/innen geraten, bestätigt sich hingegen.