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In ihrer Dissertation geht Kathrin Schrader der Frage nach, welche Selbsttechnologien Frauen entwickeln, deren Lebensrealitäten von der Verschränkung von Drogenkonsum und Sexarbeit geprägt sind. Auf der Basis von acht Interviews mit drogengebrauchenden Sexarbeiterinnen analysiert sie mittels einer gouvernementalitätstheoretischen Perspektive und der Intersektionalen Mehrebenenanalyse die Handlungsfähigkeiten im Kontext massiver gesellschaftlicher Diskriminierungen in den Subjektkonstruktionen der interviewten Frauen. Auf diese Weise kann sie sehr überzeugend die Wechselwirkungen von gesellschaftlichen Strukturen, Stereotypen und Diskursen sowie Identitätskonstruktionen herausarbeiten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Dekonstruktion des gesellschaftlichen Umgangs mit dieser Gruppe.
Autor des Bandes ist Holger Sonnabend, Althistoriker, einer der Organisatoren der Stuttgarter Kolloquien zur Historischen Geographie des Altertums und gemeinsam mit seiner Frau Anbieter von Studienreisen. Er hat bereits in einer 1999 erschienenen Monographie zentrale Überlegungen zu Naturkatastrophen im griechisch-römischen Altertum vorgelegt (Naturkatastrophen in der Antike. Wahrnehmung – Deutung – Management, Weimar 1999). ...
Jürgen Herget lehrt als physischer Geograph an der Universität Bonn. Der Forschungsschwerpunkt seiner Arbeitsgruppe liegt in der Rekonstruktion historischer Hochwasser. Ausgehend von Methoden der fluvialen Geomorphologie und Paläohydrologie hat Herget in den vergangenen 15 Jahren eine Reihe von Beiträgen zu entsprechenden Naturrisiken und den damit verbundenen gesellschaftlich-politischen Folgen vorgelegt. ...
Die drei Herausgeber sind Mitarbeiter am Römisch-Germanischen Zentralmuseum Mainz (RGZM): Generaldirektor und Mittelalterarchäologe Falko Daim, Konservator und Ur- und Frühgeschichtler Detlef Gronenborn mit Forschungsschwerpunkten im Neolithikum, der Paläoklimatologie, Theoriediskussion und sozialen Netzwerkanalyse sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter und Vor- und Frühgeschichtler Rainer Schreg, dessen Schwerpunkte in der archäologischen Umweltforschung und historischen Archäologie liegen. ...
Das schlanke Buch bietet einen kompakten, aber nuancierten Überblick über feministische Kriminologien. Allerdings beschränkt sich Claire M. Renzetti weitgehend auf eine Analyse des US-amerikanischen Kontexts. Zudem wird gesellschaftliche Restrukturierung vor allem als Wandel des Frauenanteils unter kriminologischen Wissenschaftler_innen, Gesetzesübertretenden sowie Polizeikräften, Richter_innen oder Strafvollzugsbeamt_innen thematisiert, während z. B. Prozesse der Neoliberalisierung keine Berücksichtigung finden. Schließlich fehlen relevante jüngere Ansätze wie Foucault’sche oder neuere materialistische Perspektiven. Insgesamt liefert das Buch damit vor allem bezüglich der Frühphasen feministischer Kriminologie in den USA hilfreiche Einordnungen.
Beim Stichwort Wucher reißt manchem Rechtspraktiker die Geduld. Dabei haben interdisziplinäre Forschungen zu diesem Thema im Zuge der Finanzkrise und dank der erfolgreichen Entwicklung des islamischen Bankwesens in den letzten Jahren einen beachtlichen Aufschwung genommen. Die Frage, was vom Wucher übrigbleibt, stand im Februar 2011 im Mittelpunkt eines Workshops des Exzellenzclusters "Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, dessen Ergebnisse nunmehr in einem von Matthias Casper, Norbert Oberauer und Fabian Wittreck veröffentlichten Sammelband vorliegen. Auch wenn es den Herausgebern gelungen ist, die Debatte um einige neue Perspektiven zu erweitern, ist die Themenauswahl traditionsgemäß hauptsächlich auf die Zins- und Wucherkontroverse in den christlichen bzw. muslimischen Rechtstraditionen beschränkt. Der Zusammenbruch des christlichen Zinsverbots vor mindestens fünf Jahrhunderten ist allen bekannt. Aufgrund des Beitrags des Ökonomen Volker Nienhaus über die Entwicklung Sharia-konformer Finanztechniken erscheint jedoch am Ende die Frage legitim, ob nicht auch das Islamische riba-Verbot allmählich durch die Logik des Geldes überwuchert wird. ...
Zu der herkömmlichen Vorstellung des Verhältnisses von Kirche und Staat im frühneuzeitlichen Frankreich gehört, dass Fürsten wie Ludwig XIV. die externe Bevormundung der französischen Kirche durch den Bischof von Rom zugunsten der Formierung einer nationalen Sonderkirche endgültig eingedämmt haben. Dementsprechend sind die 1682 unter Leitung von Jacques Bénigne Bossuet verfassten gallikanischen Artikel klassischer Bestandteil des französischen Selbstverständnisses in Sachen Politik und Religion geworden. Sie gelten als das natürliche Ergebnis einer logischen Entwicklung hin zur Verstetigung der Machtansprüche der lokalen weltlichen und geistlichen Machthaber dem Papst gegenüber, die spätestens mit der 1438 durch Karl VII. verabschiedeten Pragmatischen Sanktion von Bourges ihren ersten großen Erfolg feierte. Dass diese Errungenschaft nicht unumkämpft war, belegt nun allerdings die Dissertation von Cyrille Dounot über den äußerst papsttreuen Juristen Antoine Dadine d’Auteserre (1602–1682). Eine reichlich dokumentierte Biographie dieses Zivilrechtlehrers der Universität Toulouse, die teilweise auf bisher unerforschte Archivmaterialien zurückgeht, bietet der Autor im ersten Teil seiner Arbeit an. ...
Im Gefolge der spanischen Kolonisation bildete sich ein für Hispanoamerika geltendes Normengefüge heraus, das später so genannte Derecho Indiano. Aus Europa stammende Institutionen und Normen wurden in der "Neuen Welt" (re-)produziert, doch gingen in seine Entstehung auch gewohnheitsrechtliche lokale Praktiken ein: spanische ebenso wie indigene aus vorkolonialer Zeit. Um die komplexe Genese dieses multinormativen Rechts verstehen zu können, sind neben den klassischen Quellen auch die jeweilige lokale Rechtsproduktion und der juristische Diskurs zu berücksichtigen. Wichtige diesbezügliche Zeugnisse hinterließen im 16. Jahrhundert zahlreiche in Hispanoamerika wirkende Juristen. Im zentralandinen Raum, dem heutigen Peru und Bolivien, war Polo Ondegardo einer der herausragenden juristischen Autoren und Akteure, dessen Schriften in zwei neuen Auswahlbänden vorliegen. ...
Post 9/11 haben Forschungen zur Geschichte des "Terrorismus" weltweit Konjunktur. Kaum eine neuere Überblicksdarstellung zur Geschichte der politischen Gewalt und der Staatsverbrechen kommt ohne "Terrorismus" und den Referenzpunkt "9/11" aus, darunter die auf einer älteren Monographie basierende, 2012 publizierte und auf den universitären Unterricht bzw. ein breiteres Lesepublikum zielende Introduction to Political Crime von Jeffrey Ian Ross, der 2011 erschienene historische Überblick über die Geschichte der Crimes Against the State. From Treason to Terrorism von Michael Head oder die von mehreren französischen Autoren 2010 verfasste Darstellung historischer Terrorismusphänomene Terrorismes: Histoire et Droit. Im Gegensatz zu älteren Darstellungen erscheint "Terrorismus" inzwischen als zentraler Zugang zur Geschichte politischer Gewalt, auch im Hinblick auf die grenzübergreifenden und internationalen Dimensionen sowie die rechtlichen und polizeilichen Gegenmaßnahmen des counter-terrorism. Allerdings konzentrieren sich die historische Forschung wie die Politik- und Rechtswissenschaft auf den modernen zeitgenössischen "Terrorismus" seit dem Ersten Weltkrieg und diskutieren Erscheinungsformen, Ursachen sowie Strategien zu dessen Bekämpfung und Bewältigung. Nur wenige der in den letzten Jahren erschienenen, teils auch neu aufgelegten Gesamtdarstellungen gehen zeitlich weiter zurück und beziehen die Zeit nach der Etablierung des "Terrorismusbegriffs" durch die Französische Revolution mit ein oder greifen gar bis zur Antike aus. So beginnt Randall D. Law seine 2009 publizierte Geschichte des Terrorismus mit dem Kapitel Terror and Tyrannicide in the Ancient World, gefolgt von Abschnitten über das Mittelalter und die Frühe Neuzeit. Antike und Mittelalter nur kurz streifend, sucht Martin A. Miller dagegen die Foundations of Modern Terrorism in der politischen Gewalt des frühneuzeitlichen Europa, deren Ursprünge er insbesondere in den konfessionellen Konflikten verortet. ...
Der Begriff von den "Verfassungsvoraussetzungen" wurde von Herbert Krüger geprägt. Sie liegen in der "geistigen Grundlage" und einer "adäquaten Gestimmtheit, damit das [verfassungsrechtliche] Programm sich verwirklicht". Hier bricht sich eine pathetische Sprechweise Bahn: In diesem Sinne geht es um die Grundlagen der Verfassung und in gewisser Weise um mehr als nur das, was Recht ist. Auf dieser rhetorischen Wellenlänge sendet das sog. Böckenförde-Diktum und mit dieser Konnotation hat sich die Vereinigung der Staatsrechtslehrer im Jahr 2008 einer "Erosion von Verfassungsvoraussetzungen" angenommen. Daneben gibt es auch eine nüchtern-rechtsdogmatische Sprechweise, die zum Ausdruck bringt, dass eine Aussage keine verfassungsrechtliche Verbindlichkeit erreicht und insofern weniger ist als Recht. Unklar an der Begriffsbildung Verfassungsvoraussetzung ist bereits, ob es sich um dasjenige handelt, was von der Verfassung respektive dem Verfassungsgeber normativ vorausgesetzt wird (etwa die teloi von Normen), oder um dasjenige, was der Verfassung de facto vorausgesetzt wird. Letzteres wird bisweilen auch als "Verfassungserwartung" bezeichnet. In die pathetische Bedeutung könnte nahezu alles eingelesen werden, auf dem die Verfassung aufruht: der status quo zur Zeit der Verfassungsgebung, Wertesystem, kulturelle Wurzeln, anthropologische Grundkonstanten. Schon in diesem semantischen Spannungsfeld läuft der Begriff der Verfassungsvoraussetzung Gefahr, an Unterscheidungskraft zu verlieren. Darüber hinaus büßt er ungemein an Trennschärfe ein, wenn sogar die Akzeptanz des Rechts und der Regelungsgrund bzw. -gegenstand der Verfassung in den Begriff einbezogen werden. ...
Die geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen haben ihr Spektrum in der jüngeren Vergangenheit um globale Perspektiven erweitert. Auch für das Feld der Intellectual History liegt nun ein Sammelband von Samuel Moyn und Andrew Sartori vor, der die Frage des Globalen diskutiert und dabei viele Beobachtungen enthält, die über das Feld der Ideen- und Geistesgeschichte hinaus Beachtung verdienen. Von rechtshistorischem Interesse sind vor allem die Abschnitte zur Konzeption des Globalen und zur Übersetzung und Verankerung globaler normativer Muster. ...
Protagonist des Buches des nigerianisch-kanadischen Historikers Bonny Ibhawoh (Hamilton, Ontario) ist das Judicial Committee of the Privy Council (JCPC), das 1833 formal als letzte Appellationsinstanz für die koloniale Gerichtsbarkeit im Britischen Empire installiert wurde. Das JCPC fungierte zugleich als Beratergremium der Krone und als letztinstanzliches Gericht mit einem unklaren Status: Die Richter des JCPC sprachen keine bindenden Urteile, sondern gaben Entscheidungsempfehlungen an die Krone, welche diese in Form von Orders in Council verbindlich erließ. Bislang hatte sich die historische Forschung auf die Rolle des JCPC bei der Entwicklung des Case Law in Regionen des sog. Old Empire, d. h. Kanadas, Australiens, Neuseelands und Irlands, konzentriert. Die vorliegende Monografie rekonstruiert zum ersten Mal seine Bedeutung für die Rechtsentwicklung in den afrikanischen Kolonien, allerdings ohne die Befunde in Bezug zu den Ergebnissen der Old Empire-Forschungen zu setzen. Dagegen erhält die Analyse besondere Tiefe durch die Auswertung der reichen archivalischen Quellen des JCPC, die Ibhawoh noch in einem »staubigen Keller in der Downing Street« konsultierte (22) und die inzwischen in die National Archives in Kew überführt wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von 1890 bis zum Ende der 1960er Jahre, als sich die unabhängig gewordenen ehemaligen Kolonien aus dem Rechtsprechungsverbund des Commonwealth lösten und die Appellation an das JCPC in ihren Verfassungen abschafften. ...
Von Inter- und Transdisziplinarität wurde und wird viel gesprochen. Die oft karikierte "Antragslyrik" zur Gewinnung von Drittmitteln lebt davon. Eine wirkliche Durchdringung verschiedener Fächer findet dagegen nur selten statt, und zwar nicht nur aus Trägheit oder mangelnder Kompetenz. Spezialisierung und entsprechende Blickverengung, Fachsprachen, unterschiedliche Arbeitsziele und -bedingungen machen den Blick über den Tellerrand tatsächlich schwer. Aber gelegentlich gelingt doch etwas. Der Öffentlichrechtler Erk Volkmar Heyen, Emeritus der Universität Greifswald, hatte sich vorgenommen, die europäische Malerei daraufhin zu mustern, ob sich in ihr Motive finden, die sich auf gute und schlechte Politik, weltlichen und religiösen Staat, Verwaltung, Städte, Freiheit und Zwang, Wohlfahrt und Fürsorge, Juristen und anderes Staatspersonal beziehen, kurzum auf alles, was ein Gemeinwesen oder einen Staat ausmacht. Er hat dies, wenn auch mit vielen dankbar genannten Helfern, im Alleingang realisiert und auf diese Weise Interdisziplinarität wirklich praktiziert. ...
Dieses Buch war lange überfällig. Wer sich mit Frauen im 20. Jahrhundert beschäftigt, vermisste einen Überblick über die aktuellen Forschungen zur "Frauengeschichte" der Weimarer Republik. Die Autorin liefert eine frische und gut lesbare Zusammenfassung der bisher geleisteten Forschungen und kann andeuten, welche weiteren Fragen gestellt werden müssen. Wie schon vor ihr Matthew Stibbe, mit seinem ebenfalls sehr gelungenen Überblick interpretiert Boak die Weimarer Republik als "Post-war society". Folgerichtig beginnt sie ihre Darstellung mit einem langen Kapitel über Frauen im Ersten Weltkrieg. Schlüssig argumentiert sie, dass der Krieg das Leben der meisten Frauen erheblich veränderte, aber nur sehr wenige Emanzipationsgewinne zu finden seien. An dieser Stelle weist sie die These Ute Daniels von einer "Emanzipation auf Leihbasis" als unangemessene Formulierung zurück. ...
Eine gute Biografie sollte ein Schlüssel sein zu einer Zeit, ihren Strukturen und Charakteristika. Die Doppelbiografie der Brüder von Eichthal aus der Feder von Hervé Le Bret erfüllt diese Forderung in besonderer Weise. Denn die mannigfachen Tätigkeits- und Interessengebiete der beiden ungleichen und doch innig verbundenen Brüder geben Einblick in weite Bereiche des europäischen Geistes- und Wirtschaftsleben des 19. Jahrhunderts. In der Verflechtung der beiden Biografien ergibt sich so ganz von selbst eine enge Verbindung von internationaler Banken- und Kulturgeschichte. ...
Am 23. April 1391 fand Guillemin Faguier, sergent des burgundischen Herzogs Philipp des Kühnen, einen gewaltsamen Tod: Am hellichten Tag geriet er in einen Hinterhalt und die Männer von Jean de Chalon-Arlay schlugen ihn moult inhumainement, sodass er noch am Ort verstarb. Die Schuldigen waren bald ausfindig gemacht; als unmittelbarer Täter wurde Jean Breton identifiziert, der receveur Jeans de Chalon, den man am 5. Juli desselben Jahres hängte. Dass ihn seine Angehörigen schon kurz darauf gegen die ausdrücklichen hoheitlichen Anordnungen abhängten, um ihn zu bestatten, zeigt bereits, dass es bei diesem Kriminalfall um mehr ging, als nur um einen Mord und seine Bestrafung. ...
"Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehen, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird." Der berüchtigte Aphorismus sollte Historikerinnen und Historiker nicht von der Beschäftigung mit "Monstern" und dem "Monströsen" abhalten, versprechen diese doch zahlreiche Einsichten. Auch wenn nicht jeder gleich eine eigene Disziplin der "Monster Studies" anstreben wird, wie Mittman es in seiner programmatischen Einleitung mit Augenzwinkern formuliert (S. 1f.), eröffnet ein teratologischer Blick der kulturhistorischen Analyse originelle und weiterführende Perspektiven auf normative Diskurse und Selbstzuschreibungen. Monster mögen aus modern-rationalistischer Sicht nicht zuletzt als Wesen erscheinen, die ein lediglich imaginiertes Dasein führen (so ein Vorschlag für einen "Minimalkonsens", mit dem Dendle sein Fazit enden lässt, S. 448), aber dies macht sie doch keineswegs zu rein imaginären Wesen. Vielmehr spiegeln sie in subversiver Unterwanderung die Bruchstellen und Probleme, die jeder Komplex identitärer Selbstzuschreibungen angesichts systemisch nicht integrierbarer Kontingenzen aufweist.
Der hier zu besprechende Sammelband ist aus einer mehrtägigen Konferenz im Oktober 2008 in Paris und Auxerre hervorgegangen und vereinigt Beiträge in französischer, englischer und deutscher Sprache. Legt man freilich das Programm jener journées d’étude neben das Inhaltsverzeichnis der Publikation, zeigen sich besonders deutlich die Unwägbarkeiten auf dem Weg von der Tagung zur Drucklegung, denen letztlich kein Herausgeber entgehen kann. Mehr als die Hälfte der elf Tagungsbeiträge finden sich nicht in dem Band publiziert, unter anderem derjenige der Mitorganisatorin der Veranstaltung, Marianne Besseyre, zur Frage karolingischer Buchreliquien am Beispiel des Sakramentars Karls des Kahlen (Paris BNF, Ms. lat. 1141); drei Beiträge (von Herbert L. Kessler, David Ganz und Andrea Stieldorf) sind neu hinzugekommen, und der Herausgeber selbst, Philippe Cordez, schrieb nicht über das Thema seines Vortrags zu Karl dem Großen und den Passionsreliquien, sondern stellte allgemeine Überlegungen zu einem catalogue raisonné der mittelalterlichen Objekte an, die mit Karl dem Großen verknüpft wurden. Titel und konzeptionelle Ausrichtung von Tagung und Sammelband sind allerdings gleich. ...
Zunächst und grundsätzlich: Hier gilt es eine große Leistung zu würdigen, die auf – im Wortsinn – entsagungsvoller, langjähriger Kärrnerarbeit beruht, auf den Mühen eines Einzelkämpfers angesichts einer Quellenfülle von 86 Registerbänden aus dem Pontifikat Clemens’ VII. samt Finanzdokumenten der Zeit aus der Apostolischen Kammer. Darauf und wohlgemerkt »nur« darauf fokussiert, zeichnet der aus Genf stammende Verfasser das Bild des Genfer Grafensohns Robert als eines Papstes – bewusst wird aus solcher Sicht dessen römischer Gegner als »intrus« bezeichnet –, der aufs Ganze seine Obödienz recht pragmatisch zu lenken verstand. Dabei stützte Clemens VII. sich auf einen Hof und eine Administration – ihr Wirken soll noch in einem eigenen Folgeband thematisiert werden –, deren Profil zwar durchaus, doch keineswegs extrem von Nepotismus sowie der persönlichen Nähe und heimatlichen Verbundenheit manchen Amtsträgers zum Pontifex geprägt war, weitaus stärker aber von den Interessen der – ihrerseits mit austarierendem Bedacht ausgewählten – Kardinäle und vor allem natürlich der Fürsten bestimmt wurde, zu denen das Genfer Grafenhaus wiederum in vielfältigen, im Besonderen nach Frankreich reichenden verwandtschaftlichen Beziehungen stand. Auf den Punkt gebracht, und so auch in der »Conclusion« zu lesen (S. 391–412): Clemens VII. war weder Visionär noch eigneten ihm Originalität oder gar spirituelle Tiefe, doch verstand er es im Rückgriff auf traditionelle Methoden unter dem Signum der Kontinuität und klugen Nutzung personeller Netzwerke – ein zentrales Thema für den der prosopographischen Methode verpflichteten Autor –, realistische Politik im Rahmen des Möglichen zu betreiben. Der einstige Schlächter von Cesena war vor- und umsichtig geworden, wie auch der Umgang mit seinen Gegnern und denen der Anjou in der Provence zeigt. ...