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(2013)
Der Einsatz militärischer Gewaltmittel, wie er derzeit von den USA und Frankreich in Syrien vorbereitet wird, benötigt stets eine besonders hohe Rechtfertigung. Washington, Paris und London bemühen vor allem zwei Gründe: Assad zu bestrafen und von weiteren Angriffen abzuschrecken sowie das Chemiewaffentabu im Völkerrecht aufrechtzuerhalten. Beiden mangelt es in eklatanter Weise an überzeugender Wirksamkeit und Legitimität. Auf diese Weise beschädigen Obama und Hollande die internationale Ordnung, die sie vorgeben zu verteidigen. Stattdessen sollten sie die gleiche Kraft in diplomatische Bemühungen für Frieden stecken.
Variations and disparities between von Hayek and Ordoliberalism can be detected on diverse levels: 1. philosophy of science; 2. setting dissimilar priorities; 3. social philosophy; 4. genesis of norms; and, 5. notion of freedom. Therefore, it is possible to make an important distinction within neoliberalism itself, which contains at least two factions: von Hayek’s evolutionary liberalism, and German Ordoliberalism. The following essay not only takes the neoliberal separation of different varieties as granted; it proceeds further. It focuses on the topic of justice and elaborates the (slightly) differing conceptions of justice within neoliberalism. Thus, the specific contribution of the paper is that it adds a sixth dimension of differences (which is highly interconnected with the differing conceptions of genesis of norms). In this paper, I emphasize the (often neglected) subtle differences between von Hayek, Eucken, Röpke, and Rüstow, with special emphasis on their theories of justice. In this regard, I focus not only on Eucken and von Hayek; in addition, I include the concepts of justice developed by Rüstow and Röpke, as well, and, in consequence, broaden the perspective incorporating Eucken as a member of the Freiburg School of Law and Economics, and Rüstow and Röpke as representatives of Ordoliberalism in the wider sense. The paper tackles these topics in three steps. After briefly examining and discussing the existing literature and providing a literature overview on the decade-long debate on von Hayek and Ordoliberalism, I then describe von Hayek’s conception of commutative justice; particularly, justice of rules and procedures (rather than end-state justice). Then, I examine Eucken’s, Rüstow’s, and Röpke’s theories of justice, which consist of a mixture of commutative and distributive justice. Then, I draw a comparison between the ideas of justice developed by Eucken, Röpke, Rüstow, and von Hayek. The essay ends with a summary of my main findings.
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Traue keinem Studenten
(2013)
Für die moderne Universität ist der Studierende an sich vieles: Zentrale Daseinsbegründung, Kostenfaktor, Potenzial, billige Arbeitskraft und seit einigen Jahren in offizieller Sprache auch Kunde. Nun kommt scheinbar eine weitere Facette des Studierenden dazu: das Sicherheitsrisiko.
Versicherheitlichung findet heute in vielen Lebensbereichen statt. Dem Terrorismus wird der Krieg erklärt, ebenso den Drogen oder der Armut. Diese martialische Sprache geht einher mit institutionellen Auswirkungen – wer etwas als ein bedrohliches Problem definiert, reagiert anders als jemand, der es nur als von der normalen Politik zu lösendes Problem betrachtet. Nun haben Studierende es auch in diesen illustren Kreis geschafft – nur nicht aus Sicht des Staates, sondern aus Sicht der Universität und ihrer Abläufe...
Teil V der Artikelserie "Die ethische Dimension der Drohnendebatte".
Zu jedem Krieg, den die USA geführt haben, gibt es mindestens eine Rede, mit der der jeweilige Präsident die Kriegsgründe erläutert, die militärischen Ziele beschreibt und den Gewalteinsatz rechtfertigt. Zum Drohnenkrieg, den US-Präsident Obama drastisch ausgeweitet hat, gibt es so eine Rede nicht. Das mag daran liegen, dass Drohnen in ganz unterschiedlichen Konflikten eingesetzt werden und es sich mehr um eine neue Form der Kriegsführung handelt, als um einen bestimmten Krieg. Es könnte aber auch daran liegen, dass die normative Rechtfertigung des Drohnenkrieges schwerfallen und einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde – oder der Präsident und seine Berater dies glauben – und sie deshalb die Publizität scheuen...
“We shall bring victory”. Those were the words of sheik Hassan Nasrallah, leader of Hezbollah, on 25 may 2013. Usually these words would be directed at Israel, the sworn enemy of the Lebanese movement. But this time Nasrallah was referring to the fighting in Syria. That night Hezbollah explicitly chose to side with the Syrian government in her fight against the rebels in the ongoing civil war. Why does the Shia Islamic and pro-Iranian Hezbollah stand so firmly alongside the secular Arab nationalist regime of Bashar al-Assad? What are the consequences for Lebanon and what does the interference of Hezbollah tell us about the balance of power in the small and deeply divided neighbouring country of Syria?