Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
- 2009 (49) (remove)
Document Type
- Review (49) (remove)
Has Fulltext
- yes (49)
Is part of the Bibliography
- no (49)
Keywords
- Europa (5)
- Frankreich (3)
- Mediävistik (2)
- Mittelalter (2)
- 1080-1137 (1)
- 1100-1530 (1)
- 1200-1648 (1)
- 1480-1500 (1)
- 1870-2000 (1)
- 400-1200 (1)
Institute
In China war das europäische Völkerrecht bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend unbekannt. Abgesehen von einzelnen Verträgen aus dem 17. und 18. Jahrhundert gab es weder Vertragspraxis noch Völkerrechtswissenschaft. Dies änderte sich erst durch Chinas Kriege mit westlichen Mächten. Die »Barbaren« nutzten ihre militärische Überlegenheit gegenüber China, um durch erzwungene völkerrechtliche Friedensverträge Handelsinteressen zu verwirklichen und halbkoloniale Strukturen zu etablieren. Diese Friedensübereinkommen wurden und werden, als "ungleiche Verträge" überschrieben, vielfach in der wissenschaftlichen Literatur besprochen. ...
Rezension zu: Ariane Bürgin: Endliches Subjekt. Gleichheit und der Ort der Differenz bei Hobbes und Rousseau.München: Wilhelm Fink Verlag 2008. 188 Seiten, ISBN 978-3-7705-4581-0, € 24,90
Abstract: Die Idee der Gleichheit bei den beiden Klassikern der politischen Philosophie Hobbes und Rousseau soll vor dem Hintergrund der neueren feministischen Debatten um Gleichheit und Differenz betrachtet werden. Doch die Ausführungen verlaufen stark entlang der bloßen Wiedergabe der Originalliteratur und deren Rezeptionsgeschichte – unter besonderer Berücksichtigung von Lacan. Die vielfältigen und großen Diskussionen in der feministischen Theorie finden dabei viel zu wenig Beachtung.
Zu berichten ist über ein bedeutendes, in langjährigen Studien des Heidelberger Kirchenhistorikers entstandenes Buch. Seine Entstehungsorte waren unter anderen die Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel sowie die Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Über den Namensgeber der letzteren, Johannes a Lasco (1499–1650), einen "polnischen Baron, Humanisten und Reformator", hat Christoph Strohm einen eigenen Tagungsband herausgebracht (Tübingen 2000). Bedeutend ist "Calvinismus und Recht" aus mehreren Gründen. Es geht dem Zusammenhang von Bekenntnis und Jurisprudenz im 16. und 17. Jahrhundert nach und fragt speziell nach den Verbindungsfäden zwischen französischem und deutschem Humanismus mit dem Calvinismus sowie nach den Entstehungsgründen des Faches Öffentliches Recht ab etwa 1600. Hatte die Ablösung vom mos italicus, die Hinwendung zur modernen Systembildung und zum Naturrecht, die Betonung historischer Textstufen im römischen Recht und die Publikation mittelalterlicher papstkritischer Traktate etwas mit dem reformierten, lutherischen oder katholischen Bekenntnis zu tun? Wie gingen die Juristen mit den theologischen Hauptstücken des Bekenntnisses um, mit Taufe, Ehe und Abendmahl, wie standen sie zum Widerstandsrecht und zu den Befugnissen der Obrigkeit, die rechte Lehre zu garantieren? Ganz entscheidend kam es darauf an, ob Zwang in Glaubensdingen erlaubt sei. ...
Gregor von Tours erzählt im siebten und im neunten Buch seiner Historiarum Libri Decem die bekannte Geschichte der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sichar und Chramnesind. In seiner Dissertation verfolgt Carsten Bernoth zwei Ziele. Zum einen will er die Wirkungsgeschichte dieses Textes seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland und in Frankreich darstellen. Einbezogen wird zu Recht auch das Werk des Belgiers Jean Joseph Thonissen (1817–1891). Insoweit bietet das Buch Wissenschaftsgeschichte, ohne hinsichtlich des Sichar-Textes den Anspruch auf ein Neuverständnis zu erheben. Dies bringt auch der Untertitel zum Ausdruck. Zum anderen will Bernoth "durch eine Neubewertung des Textes neue Erkenntnisse über die Fehde in frühmittelalterlicher Zeit aber auch über das Verständnis der Fehde im Allgemeinen" erlangen (23 f.). Das steht nicht im Untertitel und stellt sich nach der Art der Durchführung auf nur 27 Seiten eher als Exkurs dar. ...
In der Präambel des europäischen Verfassungsvertrags von 2004 war das neu zu ordnende politische Gemeinwesen als ein "nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa" beschrieben worden, das sich gerade wegen dieser Erfahrungen auf einen Weg des Fortschritts und der Zivilisation begeben habe. Dem normativen Text hatte man also einen offiziellen Hinweis auf Europas Geschichte vorangestellt. Die Union sollte nicht mehr in erster Linie als nüchterner ökonomischer Zweckverband präsentiert werden, sondern als notwendiges Ergebnis historischer Erfahrung, als universellen Werten zustrebende, rechtsstaatlich verfasste Schicksalsgemeinschaft von Menschen, die sich ihrer gemeinsamen Wurzeln und Ziele bewusst sind. Auch wenn das ehrgeizige Projekt einer europäischen Verfassung inzwischen gescheitert, die Union wieder auf dem Boden der konferenzdiplomatischen Tatsachen gelandet und zur üblichen, zähen Verhandlungsroutine zurückgekehrt ist, bleibt die Rolle der Vergangenheit im europäischen Einigungsprozess ein kompliziertes wie faszinierendes Thema. ...
Volkmar Sigusch entfaltet in diesem Buch eine kurzweilige und vielschichtige Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Sexualwissenschaft zwischen der Mitte des 19. und dem Ende des 20. Jahrhunderts. Auf siebenhundert Seiten durchschreitet er eine ebenso umfangreiche wie lehrreiche "Ahnengalerie" der scientia sexualis – als Wissenschaftsgeschichte jedoch vermag diese Untersuchung nur bedingt zu überzeugen.
Zu den dunkelsten Kapiteln deutscher Rechtsgeschichte zählt die zivile Besatzungsjustiz Nazideutschlands in Osteuropa. "Dunkel" ist hier in zweifacher Hinsicht zu verstehen: Zum einen war die Justiz durch die Involvierung in die Besatzungspolitik an der Unterdrückung und Ausplünderung der besetzten Gebiete und ihrer Bevölkerung beteiligt und trug durch die Verfolgung des Widerstandes und der "normalen" (Kriegs-)Kriminalität maßgeblich zur Stabilisierung der deutschen Herrschaft bei. Zum anderen ist dieser Aspekt nationalsozialistischer Rechtsund Justizgeschichte in der deutschen Forschung bislang wenig beachtet worden, was vor allem den Sprachbarrieren, den lange Zeit nur schwer zugänglichen osteuropäischen Archiven und ideologischen Hemmnissen in der Zeit des Kalten Krieges geschuldet ist. ...
Das Wissen der Welt verdoppelt sich mittlerweile innerhalb weniger Jahre, so ist bisweilen zu lesen. Diesen Befund verdanken wir der unermüdlichen Wissenschaftsbürokratie. Er impliziert eine abwertende Sicht auf die Gesellschaften der Vergangenheit und bedarf der Erläuterung, wer denn nun eigentlich so viel wissender geworden sei. Die Juristen unserer Tage in Bezug auf die kirchliche Rechtsgeschichte mit Sicherheit nicht. Bücher zu dieser Disziplin erscheinen nicht oft. Das hat mit den Erfordernissen des Bücher- und Ausbildungsmarktes zu tun. Das Staatskirchenrecht ist nur noch in Grundzügen Teil der juristischen Ausbildung und das Kirchenrecht wird an vielen juristischen Fakultäten gar nicht mehr gelehrt. Erste Anzeichen deuten an, dass eine Talsohle aber durchschritten ist. Vielerorts regen sich Aktivitäten, die Zahl der Dissertationen und Habilitationen steigt wieder. Das ist sicherlich der Erkenntnis geschuldet, dass Säkularisierung eben nicht der lineare Prozess ist, als der er für die letzten zweihundert Jahre immer wieder dargestellt wurde. Gerade das Zusammenspiel mehrerer Religionen mit moderner Staatlichkeit bedarf gewiss der näheren Betrachtung auch durch Juristen. ...
Dieses Buch ist laut Vorwort aus einer Lehrveranstaltung hervorgegangen, die der Verfasser für die Schwerpunktfächer Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Steuerrecht sowie Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bonn anbietet. Es ist in 16 – mit Großbuchstaben bezeichnete – Kapitel gegliedert, hinter denen sich 4 Hauptteile von sehr unterschiedlichem Umfang erkennen lassen. Zunächst ("A. Einleitung") wird das Buch vorgestellt: Es will nicht Wissenschaftsgeschichte, sondern die Entwicklung rechtlicher Regeln und Institutionen darstellen; sein Gegenstand liegt weithin neben dem klassischen Privatrecht, ist aber wesentlich weiter, als der – erst im 20. Jahrhundert entstandene und nach wie vor wenig klare – Begriff des Wirtschaftsrechts suggeriert. Im Mittelpunkt steht die Zeit von 1800 bis 1970. Der zweite Teil präsentiert die Vorgeschichte. ...