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Gemäß § 37 Abs. 8 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14.12.2009 (DVBl I S. 666) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften vom 18.12.2017 (DVBl I S. 482) hat das Präsidium nach Beschlussfassung des Senats am 15.07.2020 die folgende Neuregelung zur Wahlordnung am 04.08.2020 genehmigt:..
Der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat in seiner Sitzung vom 16. April 2008 gemäß § 40 Abs. 2 Ziffer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2007 (GVBl. I S. 710), die folgende Wahlordnung beschlossen.
Die Goethe-Universität ist 1914 als erste deutsche Hochschule von Bürgern für Bürger gestiftet worden. Seitdem gibt es ein enges Band zur Frankfurter Bürgerschaft. Dieses Bündnis hat die Universität mit ihrer Umwandlung zu einer Stiftung 2008 bekräftigt. So wendet sie sich an ihre Bürger, um tatkräftige Unterstützung bei der Herausbildung eines international wettbewerbsfähigen Profils in Forschung und Lehre weiter zu schärfen. Wir sind stolz, dass sich viele Persönlichkeiten des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens für die Goethe-Universität engagieren, Professuren stiften, Stipendien geben oder bei der Nachwuchsförderung helfen. Ihr Engagement ist "bürgerliche Ehrensache", von der die gesamte Rhein-Main-Region profitiert. ...
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 3. Juli 2014 die nachstehende Ordnung erlassen:...