Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
- 2012 (673) (remove)
Document Type
- Part of Periodical (125)
- Report (95)
- Article (92)
- Doctoral Thesis (84)
- Book (78)
- Review (42)
- Contribution to a Periodical (34)
- Bachelor Thesis (25)
- Working Paper (25)
- Conference Proceeding (24)
Language
- German (673) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (673)
Keywords
- Deutschland (10)
- Europa (5)
- Schmerz (5)
- China (4)
- Frankreich (4)
- Gewebedurchblutung (4)
- Gewebetemperatur (4)
- Goethe-Universität Frankfurt am Main. Fachbereich Humanmedizin (4)
- Infrarot (4)
- Recht (4)
Institute
- Präsidium (144)
- Gesellschaftswissenschaften (105)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (74)
- Geschichtswissenschaften (47)
- Medizin (47)
- Rechtswissenschaft (37)
- Physik (31)
- Wirtschaftswissenschaften (30)
- Neuere Philologien (26)
- Biowissenschaften (20)
Das Anliegen dieser Arbeit ist es, die Filme THE WRESTLER (USA 2008) und BLACK SWAN (USA 2010) des amerikanischen Regisseurs Darren Aronofsky im Hinblick auf die Rolle zu untersuchen, die der Körper als ästhetisches Objekt in ihnen spielt. Dabei geht es vor allem um den jeweils malträtierten Körper des Wrestlers und der Ballerina, die als Protagonisten im Zentrum der Filme stehen. Anhand einer parallelen Untersuchung der Werke soll herausgearbeitet werden, auf welche Weise die offensichtlich so gegensätzlichen Sportarten Wrestling und Ballett bei Aronofsky in Selbstzerstörung und gar Suizid münden. Dabei stellt sich die Frage, welche Funktion der Selbstmord, der in beiden Filmen den Schlusspunkt bildet, für die Figuren und für die jeweilige Narration erfüllt: Handelt es sich um eine bloße Verzweiflungstat oder um einen entschiedenen Akt der Selbstauslöschung, um einen würdevollen Abgang von der Bühne bzw. aus dem Ring, um die konsequente Vollendung eines von „Love. Pain. Glory“ (so fasst es das Filmplakat zu THE WRESTLER zusammen; Abb. 1) geprägten Lebens? ...
Das Buch ist in vier größere Teile aufgeteilt: Zunächst werden die wichtigsten Entwicklungen in der Frankfurter Universitätsmedizin bis zum Kriegsbeginn verfolgt (Allgemeines, Entrechtungen/Entlassungen, Berufungen, Kliniken und Institute). Anschließend wird die Universitätsmedizin im Krieg beschrieben (Allgemeines, Berufungen, Kliniken und Institute). Schließlich werden separat die schlimmsten Schandtaten und Verbrechen Frankfurter Universitätsmediziner (unter besonderer Berücksichtigung von Berner, Mengele und Hirt) und abschließend die (bescheidenen) oppositionellen Aktivitäten dargelegt
[Nachruf] Helmut Siefert
(2012)
Als Unterzeichnerstaaten der internationalen Drogenabkommen, deren Ausgestaltung maßgeblich durch die Vereinigten Staaten bestimmt wurde, ist die Drogenpolitik in Deutschland und den USA als Prohibitionspolitik verfasst. Dennoch bestehen zwischen beiden Ländern drogenpolitische Unterschiede, die aus einer tendenziellen „Emanzipierung“ Deutschlands vom US-amerikanischen Modell seit den 1990er Jahren resultieren: Während die USA weiterhin vor allem auf Punitivität setzen, wird in Deutschland verstärkt ein medizinischer und schadensreduzierender Ansatz verfolgt.
Gegenstand der vorliegenden Studie ist eine komparative Analyse der Drogengebrauchssituation und Drogenkontrollpolitik in Deutschland und den USA, mit der genderbezogene Einblicke in die Wirkung differenter drogenpolitischer Ansätze gewonnen werden sollten. Das Erkenntnisinteresse richtete sich einerseits auf die sozialstrukturellen und drogenpolitischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf den Umgang mit illegalen Substanzen und die hiermit assoziierten gesundheitlichen und sozialen Begleitfolgen. Andererseits sollten die Spezifika der in diese Strukturen eingebetteten Alltagswelten von kompulsiven Drogenkonsumentinnen der Straßenszenen in Frankfurt und New York untersucht werden.
Das Forschungsdesign der Studie war methodenplural angelegt. Der quantitative Zugang erfolgte über eine Sekundäranalyse nationaler statistischer Daten, mit der soziale Indikatoren des Drogengebrauchs länder- und geschlechtervergleichend betrachtet wurden. Zudem wurden standardisierte Fragebogeninterviews mit Drogenkonsumierenden der Frankfurter Straßenszene geführt. Qualitative Ergebnisse wurden durch Leitfadeninterviews mit Heroin- und/oder Crackkonsumentinnen und eine Metaanalyse ethnographischer Forschungsarbeiten gewonnen.
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich der Drogengebrauch offenbar relativ unabhängig von der Drogenpolitik bzw. der Intensität der Repression entwickelt. Trotz der punitiveren Ausrichtung der US-amerikanischen Drogenpolitik ist der illegale Substanzkonsum dort wesentlich stärker verbreitet als in Deutschland. Gleichzeitig erzeugt die Prohibitionspolitik zahlreiche Problemlagen, die in den USA erneut gravierender ausfallen und sich in höheren Morbiditäts- und Mortalitätsraten und einer stärkeren Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen niederschlagen.
Trotz der stärkeren Hinwendung zu einem gesundheitspolitischen Ansatz ist jedoch auch in Deutschland keine Entpönalisierung des Drogengebrauchs erkennbar. Eine verstärkt dem gesundheitspolitischen Ansatz folgende Drogenpolitik, die weiterhin unter dem Drogenverbot operiert, kann den durch die Prohibition entstehenden Schaden allenfalls mildern. So hat sich in Deutschland durch die modifizierte drogenpolitische Richtung zwar die gesundheitliche Situation von Drogenkonsumentinnen in Teilbereichen (v.a. rückläufige HIV- und Drogentodeszahlen) verbessert, das Grundproblem ihrer Kriminalisierung, sozialen Marginalisierung und Etikettierung aber bleibt. Konzepte einer Legalisierung und deren Begründungszusammenhänge müssen daher zukünftig verstärkt im gesellschaftlichen Diskurs platziert werden, um so eine Politik der Integration initiieren zu können.
Hintergrund: In dieser prospektiven Studie wurden erstmals die Auswirkung der Lageveränderung von der Rücken- auf Bauchlagerung auf Hämodynamik und Säure-Basen-Haushalt unter Einlungenventilation bei Patienten untersucht, die sich einer elektiven endoskopischen Ösophagusresektion unterzogen.
Methodik: Insgesamt wurden 10 Patienten (Alter 63 ± 12 Jahre) der ASA-Klassen I-III eingeschlossen. Ausgeschlossen waren Patienten der ASA-Klasse IV-V und Patienten bei denen die Einlungenventilation aus technischen Gründen nicht durchführbar war. Aufgezeichnet wurden neben hämodynamischen Parametern (HF, MAD, ZVD, PAPmean, HI, SVRI) auch respiratorische Parameter (pH, BE, HCO3-, paCO2, paO2, SaO2, SgvO2).
Ergebnisse: Hämodynamik: Die Herzfrequenz stieg unter Einlungenventilation in Bauchlage signifikant gegenüber dem Ausgangswert an. Auch der ZVD stieg 30min nach Umlagerung vom Rücken in Bauchlage unter Einlungenventilation signifikant an. Der Herzindex lag unter Einlungenventilation in Bauchlage signifikant unter dem Endwert.
Säure-Basen-Haushalt: paCO2 und Standard-Bicarbonat (HCO3-) lagen sowohl vor als auch nach Umlagerung im Normbereich. Der pH und der base excess (BE) zeigten einen minimalen Abfall 15min. nach Lagerungsmanöver vom Rücken- in die Bauchlage. Der Sauerstoffpartialdruck (paO2) fiel signifikant um 50% im Vergleich zum Ausgangswert unter Einlungenventilation ab. Die gemischt-venöse Sättigung (SgvO2) fiel ebenfalls unter Einlungenventilation unter den Normbereich, während der Umlagerung vom Rücken auf den Bauch konnte ein Anstieg der SgvO2 um 1,5% verzeichnet werden. Nach Umlagerung traten keine signifikanten Veränderungen der Werte auf.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung zeigen, dass laparoskopische Ösophagusresektionen mit Veränderungen der hämodynamischen und respiratorischen Parameter einhergehen, die klinische Relevanz war dabei in dem von uns untersuchten Kollektiv als gering anzusehen.
Die mediale Darstellung von Leaks lässt leicht darauf schließen, dass Leaks ein zwar interessantes, da neues, aber zumindest einheitliches Phänomen im internationalen System darstellen. Christoph Bieber von der Universität Duisburg-Essen bricht mit dieser Vor- und Darstellung, indem er anhand bestimmter vergangener Veröffentlichungen unterschiedliche Arten des Leaking differenziert, und dabei sowohl „Policy-“ wie auch „Politics-“ Leaks identifiziert...
Was ist »Neoliberalismus« und wie ist es um ihn bestellt? Welche Rolle spielt der Begriff nach all den Abgesängen und Wiederbelebungen heute in Politik und den Sozialwissenschaften? Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, das unübersichtliche Feld der Forschungsrichtungen, die sich mit dem Neoliberalismus befassen, in Augenschein zu nehmen und die wichtigsten Debatten sowie ihre Fortentwicklungen vorzustellen, um die Orientierung zu erleichtern. Ausgehend von einem kurzen Überblick über aktuelle Stellungnahmen zum Neoliberalismus im politischen Diskurs werden die beiden wichtigsten theoretischen Perspektiven wird – Hegemonietheorie und Governmentality Studies –vorgestellt, aus denen der Neoliberalismus untersucht wird, um dann verschiedene der wichtigsten Schauplätze des Neoliberalismus abzuschreiten. Das kritische Interesse der größtenteils aus einer der beiden Perspektiven heraus arbeitenden Forscher richtet sich unter anderem auf die Rolle des Nationalstaats, den Umbau urbaner Räume, seine Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse oder die Art und Weise, wie das Leben im Neoliberalismus die Selbstverhältnisse der Subjekte transformiert. Der Artikel schließt mit Überlegungen zum theoretischen Preis, der für den ungeheuer weit gefasste Neoliberalismusbegriff zu zahlen ist und der nicht zuletzt in einer vermeintlichen Alternativlosigkeit besteht, die ironischerweise aus den zahllosen kritisch intendierten Beschwörungen des Neoliberalismus hervorgeht.
In dieser Arbeit wurden Web Browser bezüglich ihrer Eignung zum Erstellen interaktiver eLearning Fragen untersucht. Vor dem Hintergrund der speziellen Charakteristika von mobilen Endgeräten wurden insbesondere die Aspekte der Beschränkung auf standardisierte Technologien, sowie die Clientseitigkeit der Applikation hervorgehoben. Es konnte eine Grundlage geschaffen werden, die das Erstellen von interaktiven Fragen nur mit Hilfe von HTML und Javascript ermöglicht und es wurde ein weitgehender Verzicht auf serverseitige Komponenten erreicht.
Rezension zu: Jürgen Runge, James Shikwati (Hrsg.) Geological Resources and Good Governance in Sub-Saharan Africa: Holistic Approaches to Transparency and Sustainable Development in the Extractive Sect. Taylor & Francis, London 2011, ISBN 978-0-415-58267-4, 292 Seiten, Hardcover, 16 Abbildungen, 16 Farbtabellen, 80,99 Euro.
Die vorliegende Arbeit beschäftigte sich mit der Entwicklung, Synthese und
Charakterisierung neuartiger redoxaktiver Liganden und deren Metallkomplexen. Basierend
auf dem para- und ortho-Hydrochinon / Benzochinon-Redoxsystem wurden 13 neue
Bis(pyrazol-1-yl)methan-Liganden (28 – 36 und 67 – 70; Schema 47) synthetisiert und
vollständig charakterisiert. Ein Schwerpunkt lag auf der Einführung von Substituenten am
Bis(pyrazol-1-yl)methan-Donor, um deren Einfluss auf das N,N′-Koordinationsverhalten
gegenüber Metallionen zu untersuchen. In Analogie zu den klassichen Skorpionaten sind
Substituenten in Position 3 der Pyrazolringe in der Lage, koordinativ ungesättigte
Metallzentren kinetisch zu stabilisieren, was für potentielle Anwendungen in der Katalyse
essentiell ist. Bei den ortho-chinoiden Liganden (67 – 70; Schema 47) erfüllt die redoxaktive
Gruppe eine zweite Funktion, nämlich als Chelatdonor gegenüber Metallzentren, was die
Synthese und Untersuchung (hetero-)dinuklearer Komplexe erlaubt.
Schema 47: In dieser Arbeit synthetisierte und charakterisierte redoxaktive Bis(pyrazol-1-yl)methan-
Liganden.
Die kristallographische Charakterisierung von 10 dieser Liganden (28 – 33, 67 – 70) zeigte
größtenteils sehr ähnliche strukturelle Parameter. Ein steigender sterischer Anspruch der
Substituenten am Bis(pyrazol-1-yl)methan führte zu einer leichten Streckung der
Chinon–Bis(pyrazol-1-yl)methan-Bindung und zu kurzen Kontakten zwischen Substituenten
am zentralen Methin-Kohlenstoffatom und den ipso- (HQ-C1) bzw. ortho-Kohlenstoffatomen
(HQ-C2) am sechsgliedrigen Ring. Diese kurzen Kontakte spielten in der oxidativen
Demethylierung von 32 eine Rolle. Während alle anderen para-chinoiden Liganden mit
Cerammoniumnitrat (CAN) zu den erwarteten para-Benzochinon-Derivaten reagierten
(Schema 48), wurde im Zuge der Oxidation von 32 ein zusätzliches Sauerstoffatom am
sechsgliedrigen Ring eingeführt (47; Schema 48). Im Gegenzug wurde die sterisch am
stärksten abgeschirmte Methoxygruppe nicht oxidativ demethyliert. Letztendlich konnte
gezeigt werden, dass (i) das neu eingeführte Sauerstoffatom von atmosphärischem Sauerstoff
stammt und (ii) alle fünf Methylgruppen und beide Methoxygruppen in 32 für die Oxidation
essentiell sind.
Zusammenfassung
72
Schema 48: Oxidation der para-chinoiden Bis(pyrazol-1-yl)methan-Liganden mit CAN.
Die Cyclovoltammogramme der ortho-chinoiden Bis(pyrazol-1-yl)methan-Liganden
(untersucht am Beispiel von 67, 68 und 70) zeigten irreversible Redoxwellen, da im Zuge der
Oxidation OH-Protonen abgespalten wurden; die Redoxpotentiale liegen in einem mit
chemischen Oxidationsmitteln gut zugänglichen Bereich. 70 wurde von CAN erfolgreich
oxidiert, das Produkt 71 zersetzte sich unter den Reaktionsbedingungen allerdings sehr
schnell und konnte nicht isoliert, sondern lediglich als Additionsprodukt von 4-tert-
Butylpyridin abgefangen werden. Unter optimierten Reaktionsbedingungen und mit DDQ als
Oxidationsmittel ließen sich 70 und 68 in ihre oxidierte Form überführen und in Reinform
gewinnen. Die für ortho-Benzochinone typische Neigung zur Zersetzung wurde auch bei 71
und 73 beobachtet, wobei letzteres sich wesentlich schneller zersetzte (innerhalb von
Stunden) als 71 (innerhalb eines Tages).
Abb. 36: N,N′-Cobalt- und Palladium-Komplexe 59, 60, 74 und 75.
Die Koordinationschemie repräsentativer Vertreter der 13 redoxaktiven Bis(pyrazol-1-
yl)methan-Liganden wurde untersucht. Bereits der sterisch nur mäßig anspruchsvolle parachinoide
Ligand 29 ist in der Lage, koordinativ ungesättigte CoII-Ionen kinetisch gegenüber
der Bildung von 1:2 Komplexen zu stabilisieren. Im Festkörper liegen ausschließlich
Verbindungen mit einer 1:1 Zusammensetzung von Ligand zu CoII vor (59 und 60; Abb. 36).
In Lösung scheinen hingegen Gleichgewichte zu existieren, in denen auch die koordinativ
abgesättigten oktaedrischen 2:1 Komplexe auftreten. Die ortho-chinoiden Liganden 67 und 68
bildeten selektiv entsprechende N,N′-koordinierte PdCl2-Komplexe, ohne dass das ortho-
Hydrochinonat (Catecholat) als konkurrierender O,O′-Donor wirkte (74 und 75).
Zusammenfassung
73
Es zeigte sich jedoch auch, dass sterisch sehr anspruchsvolle Substituenten am
Bis(pyrazol-1-yl)methan-Fragment in Reaktionen mit Übergangsmetallen zu einer Zersetzung
des Ligandengerüsts führen können. So reagierte der para-chinoide tert-Butyl-substituierte
Ligand 31 mit [Co(NO3)2] zu [(HpztBu,H)2Co(NO3)2] (63). Eine analoge Zersetzung zu trans-
[(HpzR,H)2PdCl2] (76: R = Ph und 77: R = tBu) wurde nach der Reaktion der ortho-chinoiden
Liganden 69 bzw. 70 mit [PdCl2]-Quellen beobachtet.
Schema 49: Synthese von O,O′-Koordinationskomplexen der ortho-chinoiden Bis(pyrazol-1-
yl)methan-Liganden 68, 69 und 70.
Die ortho-chinoiden Bis(pyrazol-1-yl)methan-Liganden (67 – 70) besitzen mit ihrem
Catecholat-O,O′-Donor eine zweite Koordinationsstelle, was diese Liganden für die Synthese
von dinuklearen Komplexen interessant macht. Da gezeigt werden konnte, dass [PdCl2]
selektiv an den Bis(pyrazol-1-yl)methan-Donor koordiniert (vgl. 59, 60, 74 und 75; Abb. 36),
galt es als nächstes zu evaluieren, ob eine ähnlich selektive Bindung anderer Metallionen an
den O,O′-Donor möglich ist.
Abb. 37: Molekulare Strukturen ausgewählter O,O′-Koordinationskomplexe ortho-chinoider
Bis(pyrazol-1-yl)methan-Komplexe 82 (links), 83 (Mitte) und 85 (rechts).
In der Tat konnten in sehr guten Ausbeuten O,O′-gebundene [(p-cym)Ru]-, [(Phpy)2Ir]-
und [(Cp*)Ir]-Komplexe ausgewählter redoxaktiver ortho-chinoider Liganden dargestellt
werden. Vorteilhaft war die Verwendung der kristallinen, nicht-flüchtigen Base TlOtBu zum
Abfangen der im Zuge der Komplexierung freiwerdenden Protonen (Schema 49, Abb. 37).
Die Eliminierung von TlCl sorgt für eine irreversible Reaktion zu den entsprechenden
Zusammenfassung
74
Komplexen. Besonders interessant ist die Koordinationschemie des Liganden 68 im chiralen,
anionischen IrIII-Komplex 83 (Abb. 37 Mitte), der in der Synthese als Thallium-Salz anfiel
und im Festkörper TlI-verbrückte Dimere bildete.
Eine elektrochemische Charakterisierung wurde mit 85 durchgeführt. Wie erwartet, zeigte
der komplexierte Bis(dimethylpyrazol-1-yl)methan-Ligand im Gegensatz zu freiem 68 eine
reversible Oxidationswelle. Die Potentialdifferenz zwischen Liganden-Oxidation und Iridium-
Reduktion beträgt fast 2 V, was in diesem Zusammenhang bedeutet, dass sich 68 als
unschuldiger Ligand verhält und man Iridium zweifelsfrei die Oxidationsstufe +III zuweisen
kann. Mit Komplexen von 68 und leichter reduzierbaren Übergangsmetallen sollte es
hingegen möglich sein, in den Bereich des nicht-unschuldigen Verhaltens vorzudringen und
z.B. Valenz-Tautomerie zu beobachten.
Mit effizienten Synthesewegen zu N,N′-Komplexen einerseits (74 und 75; Abb. 36) und
O,O′-Komplexen andererseits (u.a. 83 und 85; Abb. 37) wurde als nächstes ein heterodinuklearer
Komplex synthetisiert (87; Schema 50). 68 erwies sich als am besten geeigneter
Ligand, da er, wie bereits erwähnt, eine gute Löslichkeit bei moderatem sterischen Anspruch
besitzt und der N,N′-Donor auch in Gegenwart von Lewis-sauren Metallionen beständig ist.
Die Wannenform des Bis(pyrazol-1-yl)methan-PdII-Chelatrings in 87 bringt das Palladium-
Ion in räumliche Nähe zum ortho-Hydrochinonat π-System. In früheren Studien dieser
Arbeitsgruppe konnte gezeigt werden, dass ein solches Arrangement Elektronenübertragungen
zwischen dem Chinon und dem koordinierten Palladium-Zentrum erlaubt.
Durch die direkte konjugative Wechselwirkung des zweiten Metallzentrums (IrIII) mit der
redoxaktiven Gruppe über die Sauerstoffatome in 87 sollte eine effektive elektronische
Ligand ↔ Metall- und Metall ↔ Metall-Kommunikation möglich sein. Die elektrochemische
Charakterisierung zeigte allerdings, dass im vorliegenden Fall die Potentiale der drei
Komponenten Chinon / PdII / IrIII mit jeweils ca. einem Volt zu weit auseinander liegen.
Schema 50: Synthese eines hetero-dinuklearen IrIII/PdII-Komplexes.
Im letzten Teilgebiet dieser Arbeit wurde die Eignung der ortho-chinoiden Liganden 67
und 70 für den Aufbau höhermolekularer Koordinationsverbindungen und oligonuklearer
Aggregate untersucht.
Zusammenfassung
75
Schema 51: Synthese der oktaedrischen Komplexliganden 89 – 96.
Dafür wurden Komplexliganden synthetisiert, die aus einem Zentralmetall bestehen, das
oktaedrisch von je drei O,O′-koordinierenden Liganden 67 bzw. 70 umgeben ist (Schema 51).
Mit den freien Bis(pyrazol-1-yl)methan-Donorgruppen vermag jeder dieser Komplexliganden
drei weitere Metallzentren zu koordinieren. Derartige Verbindungen könnten aufgrund ihrer
dreidimensionalen Struktur z.B. Anwendung im Aufbau von redoxaktiven metallorganischen
Netzwerken oder elektrisch leitfähigen Koordinationspolymeren finden. Als Zentralmetalle
dienten FeIII- und AlIII-Ionen; erstere, weil sie selbst redoxaktiv sind, und letztere, weil sie
eine im Vergleich zu FeIII ähnliche Koordinationschemie besitzen, aber wegen ihres
Diamagnetismus‘ eine NMR-spektroskopische Charakterisierung ermöglichen. Je nach
verwendeter Base wurden die dreifach anionischen Komplexliganden als Lithium- bzw.
Thallium-Salze isoliert. Die NMR-Spektren von 89, 90, 93 und 94 zeigten jeweils nur einen
Signalsatz, obwohl sich, bedingt durch die Asymmetrie des Liganden und die Chiralität des
oktaedrischen Metallzentrums, fac- und mer-Isomere bilden können. Es konnte nicht
abschließend geklärt werden, ob sich exklusiv das höhersymmetrische fac-Isomer bildet, oder
ob ein Mechanismus aktiv ist, der alle Isomere auf der NMR-Zeitskala schnell ineinander
überführt, sodass die Gegenwart lediglich einer Spezies vorgetäuscht wird. In
elektrochemischen Untersuchungen zeigten die Komplexliganden mehrere irreversible
Oxidationswellen. Ob dieses Verhalten auf eine intramolekulare Kommunikation der
einzelnen redoxaktiven Gruppen zurückzuführen ist, müssen weitergehende Studien zeigen.
Als prinzipieller Beleg für die präparative Anwendbarkeit der Komplexliganden und
Grundlage für die Untersuchung der Koordinationschemie der oktaedrischen
Komplexliganden, wurden PdII-Komplexe von 89 und 93 synthetisiert.
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.
Mobilität ist Kultur“ – mit diesem Motto wird seit mehreren Jahren für das Verkehrs- und Mobilitätskonzept der Stadt Zürich geworben. Das Ziel dieses Züricher Konzepts ist die lang-fristige Etablierung einer nachhaltigen Mobilitätskultur. Eine wesentliche Teilstrategie bei der Umsetzung des Konzepts ist dabei neben verkehrsplanerischen Aspekten (z.B. die gezielte Förderung bzw. der Ausbau des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs) die umfassende und frühzeitige Information der Bevölkerung über Verkehrsplanungsverfahren und die Beteili-gung an den entsprechenden Entscheidungen. Weiterhin wird hervorgehoben, dass bereits die Mobilitätsstrategie selbst das Ergebnis eines gemeinsamen Meinungsbildungsprozesses von Bevölkerung, Planung, Politik und Wirtschaft ist. In Zürich wird nachhaltige Mobilitätskultur demnach nicht nur als neues Leitbild der Verkehrsplanung, sondern als umfassender Pla-nungs-, Kommunikations- und Kooperationsansatz verstanden (Ott 2008: 1ff.; Schreier 2005: 127ff.; Tiefbau- und Entsorgungsdepartment der Stadt Zürich 2005: 1ff.).
Gerade im Zusammenhang mit Konzepten zu nachhaltiger Mobilität wird die Notwendig-keit der Kommunikation mit den Bürgern nicht nur in Planungen einzelner Kommunen, son-dern auch in theoretischen Beiträgen häufig thematisiert. So hebt beispielsweise Banister (2008: 80) hervor, dass bei Verkehrsplanungsmaßnahmen die Kommunikation – also die In-formation und Beteiligung der Bevölkerung – aber auch ein entsprechendes Marketing we-sentliche Elemente zur Steigerung der Akzeptanz nachhaltiger Mobilitätspolitik sind. Auch Beckmann (2005: 10, 16f.) betont die Notwendigkeit der Kommunikation mit den Bürgern und zivilgesellschaftlichen Gruppen, um die Akzeptanz und Wirksamkeit verkehrsplane-rischer Maßnahmen, aber auch soziale Lernprozesse im Bereich der Mobilität zu fördern. Bedingt durch die besondere Stellung direktdemokratischer Elemente im politischen Sys-tem der Schweiz hatte die Bevölkerung dort bereits lange vor der Einführung solch moderner Planungsansätze weitreichende Möglichkeiten zur Einflussnahme auf politische Entscheidun-gen (Linder 2009: 574ff.). So hebt z.B. Bratzel (1999: 183ff.) die Ablehnung der städtischen U-Bahn-Planung durch die Züricher Bevölkerung als wegweisende Richtungsänderung hervor und bewertet die Möglichkeiten zur Interessenartikulation und auch deren Durchsetzung sei-tens der Bürger als wichtigen Einflussfaktor der Entwicklung des städtischen Verkehrs. Dabei stellt sich die Frage, ob der Einfluss der Züricher Bevölkerung auf die städtische Verkehrspolitik und damit auch auf die Entwicklung der lokalen Mobilitätskultur eher einen Sonderfall darstellt, oder ob auch in anderen Städten die Bürger in ähnlicher Weise die Mobi-litätskultur mit geprägt haben. Im Rahmen dieser Arbeit wurde deshalb näher untersucht, welchen Einfluss die Bevölke-rung einer Stadt über ihr eigenes Verkehrsverhalten hinaus auf die Herausbildung der jeweili-gen Mobilitätskultur hat. Für die Analyse wurde ein Vergleich der Entwicklung der Mobili-tätskulturen in Zürich und Frankfurt am Main vorgenommen, wobei der Einfluss der Bevölke-rung auf zentrale Debatten und Entscheidungen im Mittelpunkt stand. Frankfurt ist als Ver-gleichsstadt in besonderer Weise geeignet, da Frankfurt einerseits im Hinblick auf die Stadt- und Wirtschaftsstruktur sowie die Herausforderungen im Verkehrsbereich teilweise große Ähnlichkeiten zu Zürich aufweist (Langhagen-Rohrbach 2003: 40, 44ff., 60ff.). Andererseits bestehen im Hinblick auf das politische System bzw. die politische Kultur aber auch charakte-ristische Unterschiede (Linder 2009: 567ff.; Dreßler 2010: 165ff.). Von Interesse bei der Un-tersuchung war insbesondere auch die Frage nach den Motiven für die Beteiligung der Bevöl-kerung, d.h. ob die eigentliche Intention bei der Beeinflussung städtischer Verkehrspolitik durch die Bürger die bewusste Gestaltung von Verkehr und Mobilität in der Stadt war, oder ob andere Beweggründe im Vordergrund standen. Dabei galt es ebenso herauszuarbeiten, in-wiefern die Entwicklung der Mobilitätskultur einer Stadt auch mit einer bestimmten politi-schen Kultur der Beteiligung oder einem speziellen gesellschaftlichen Kontext verknüpft ist.
Für die Untersuchung wurde, aufbauend auf einer eingehenden Analyse des Begriffs „Mobilitätskultur“ selbst und möglicher Einflussfaktoren auf die urbane Mobilitätskultur, zunächst ein Vergleich der aktuellen Mobilitätskulturen in Zürich und Frankfurt vorgenom-men. Im Anschluss an eine Gegenüberstellung der jeweiligen Rahmenbedingungen der Ent-wicklung wurde dann abschließend eine vergleichende Analyse des Einflusses der Bevölke-rung auf zentrale Debatten und Ereignisse bei der Entwicklung der lokalen Mobilitätskultur durchgeführt. Bei der Analyse der Züricher Mobilitätskultur im Rahmen der Vergleiche wur-de lediglich auf die bereits vorhandene theoretische Literatur und statistische Erhebungen zurückgegriffen. Für die Untersuchung der Frankfurter Mobilitätskultur wurden zur Ergän-zung dieser Quellen zwei Experteninterviews und eine fallbezogene Analyse einschlägiger Artikel einer Frankfurter Tageszeitung durchgeführt.
Die Stellung der Grundrechte im europäischen Rechtsraum zeichnet eine tiefe Ambivalenz aus. Einerseits haben sie ihr Schattendasein im Unionsrecht hinter sich gelassen: Man denke an die Grundrechtecharta, den bevorstehenden Beitritt zur EMRK, das Bekenntnis zu einer grundrechtsorientierten Außenpolitik (Art. 21 Abs. 2 lit. b) EUV) und die strenge Überprüfung von Beitrittskandidaten. Andererseits gibt die Grundrechtslage in einigen Mitgliedstaaten Anlass zu erheblicher Sorge. Traurige Bekanntheit genießt die Situation von Minderheiten und Migranten. Maßgebliche Institutionen, wie der Europarat und die OSZE, sehen aber auch die Freiheit der Medien stark gefährdet. Ranglisten zur Pressefreiheit verzeichnen einen signifikanten Abstieg einiger EU-Mitgliedstaaten wegen Medienkonzentration, offener politischer Einflussnahme, unverhältnismäßiger Sanktionen, der Zweckentfremdung von Antiterrorgesetzgebung, unzureichenden Quellenschutzes und nicht aufgeklärter Gewaltakte gegen Journalisten. ...
Entwicklung und Untersuchung verschiedener Elektrodenkonfigurationen eines gepulsten Plasmajets
(2012)
Aus wertlosen Zetteln wird kaufkräftiges Geld, die öffentliche Finanzkrise scheint abgewendet, das Volk nimmt die Papierscheine mit Freude auf – nicht ohne Verluste! Die Papiergeldszene in Goethes »Faust« gehört zu den Schlüsselszenen jeder ökonomischen Deutung des Dramas, das an Aktualität bis heute nichts eingebüßt hat. Hellsichtig beschreibt Goethe die anbrechende Moderne, in der alle Lebensbereiche immer stärker von Abstraktion und Virtualisierung durchdrungen werden.
1993 stellte die Entdeckung winziger Stückchen von Ribonukleinsäuren, heute als microRNAs bekannt, die Wissenschaftler vor ein Rätsel. Erstmals beobachtet wurden sie in dem Fadenwurm C. elegans, einem einfachen, vergleichsweise leicht durchschaubaren Organismus. Was die Wissenschaftler verwirrte, war die Tatsache, dass diese microRNAs ganz offensichtlich nicht für Proteine kodierten. Welche Funktion haben sie dann? Inzwischen weiß man, dass sie eine wichtige Rolle bei der Genregulation spielen. Und das nicht nur im Fadenwurm: MicroRNAs sind evolutionär hoch konserviert, sie kommen auch in höheren Organismen vor. Im Menschen sind mehr als 1500 microRNAs beschrieben, und man geht davon aus, dass mindestens 30 Prozent der Gene direkt durch microRNAs reguliert werden. Das lässt sich auch für therapeutische Zwecke nutzen. In unserer Arbeitsgruppe erforschen wir insbesondere die Rolle der microRNAs bei Herz- und Gefäß-Erkrankungen.
An der Goethe-Universität Frankfurt/Main wurde ein Seminarkonzept zur Förderung von Kommunikations-, Arbeits- und Präsentationstechniken bei Studierenden entwickelt, dessen Einfluss auf die Präsentationsfertigkeit der Teilnehmenden im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die kein entsprechendes Treatment erhielt, untersucht wurde. Die Präsentationsfertigkeit wurde dabei multimethodal über Selbsteinschätzung sowie Fremdeinschätzung der jeweiligen Präsentation und über einen Wissensfragebogen erfasst. In einer multivariaten Varianzanalyse zeigte sich eine signifikante Überlegenheit der Experimentalgruppe über alle Aspekte der Präsentationsfertigkeit hinweg. Von einer höheren Präsentationsfertigkeit unter den Teilnehmenden des untersuchten Seminars kann dementsprechend ausgegangen werden, wobei eine weitere Untersuchung unter Berücksichtigung langfristiger Auswirkungen durchaus empfehlenswert erscheint.
Die Rolle von NO und cGMP in der Schmerzverarbeitung im Rückenmark ist in den letzten Jahren durch viele Berichte untermauert worden. Nicht vollständig bekannt sind hingegen die Mechanismen, derer sich cGMP bedient, um die Transmission von Schmerzen zu beeinflussen. In der vorliegenden Arbeit wurde deshalb untersucht, welche cGMPabhängigen Phosphodiesterasen (PDEs) hierbei eine Rolle spielen könnten und wie sich diese Beteiligung funktionell äußert. Dazu wurden immunhistochemische Färbungen von Rückenmarkschnitten angefertigt und Western-Blot-Analysen von Rückenmarkgewebe durchgeführt. Beide Methoden lieferten Hinweise dafür, dass die PDEs 1A, 1B, 3A,3B, 5A und 11A keine Rolle in der Verarbeitung von Schmerzen spielen. Demgegenüber scheinen die PDE1C, 2A und 10A in schmerzrelevanten Gebieten des Rückenmarks lokalisiert zu sein. Die funktionelle Relevanz der PDE2A und PDE10A im Rahmen der Schmerzverarbeitung wurde mit Hilfe des PDE2A-Inhibitors BAY 60-7550 und des PDE-10A-Inhibitors Papaverin in nozizeptiven Tiermodellen untersucht. Dabei bewirkte, im Modell der Complete Freund’s Adjuvant (CFA)-induzierten mechanischen Hyperalgesie, die i.p. Applikation von BAY 60-7550 oder Papaverin eine Verstärkung der Hyperalgesie. Weiterhin war die Leckzeit in der 2. Phase des Formalin-Modells bei einer Inhibition von PDE10A signifikant verlängert. Insgesamt bestätigen die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit frühere Berichte, dass cGMP an der Schmerzsensibilisierung im Hinterhorn des Rückenmarks beteiligt ist und deuten auf eine Rolle insbesondere von PDE2A und 10A im Rahmen der Schmerzsensibilisierung hin.
Schutz oder Schaden für die Gefäße? : Bei Sauerstoffradikalen kommt es auf das Gleichgewicht an
(2012)
Sauerstoffradikale werden für Alterung, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich gemacht. Von diesem schlechten Image profitiert der große Markt der Nahrungszusatzstoffe wie Vitamine, die Radikale im Körper einfangen. Doch in klinischen Studien können keine positiven Effekte durch die Einnahme von Vitaminpräparaten nachgewiesen werden. Warum? Weil Sauerstoffradikale nicht nur schädliche Nebenprodukte des Stoffwechsels sind, sondern auch lebensnotwendige Funktionen wie die Abwehr von Krankheitserregern übernehmen. Sie werden daher im Körper in einem eng regulierten Bereich aktiv produziert. Unsere Arbeitsgruppe am Institut für Kardiovaskuläre Physiologie untersucht Mechanismen der Radikalproduktion durch Nox-Enzyme und erforscht ihre physiologische Bedeutung im Herz-Kreislauf-System.
Wikis in der Hochschullehre
(2012)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Einsatzszenarien von Wikis in Lern- und Lehrprozessen und deren Eignung für die kollaborative Wissensproduktion, während zugleich Einschränkungen, Bedingungen und Gestaltungsempfehlungen thematisiert werden. Zudem werden Erfahrungen mit verschiedenen Wiki-Anwendungen an der Universität Frankfurt dokumentiert, die vom begleitenden Einsatz im Seminar bis hin zur studentisch initiierten Bereitstellung studienbegleitender Materialien reichen. Die vorher ausgearbeiteten Aspekte werden nochmals anhand der Beispiele aufgegriffen und ihrer Praxisrelevanz verdeutlicht.
Open Online Courses als Kursformat? Konzept und Ergebnisse des Kurses "Zukunft des Lernens" 2011
(2012)
2011 starteten studiumdigitale, die zentrale eLearning-Einrichtung der Universität Frankfurt/M, und der Weiterbildungsblogger Jochen Robes den ersten deutschsprachigen Open Online Course unter dem Titel „Die Zukunft des Lernens“1. In 14 Wochen wurden in wöchentlichem Rhythmus 14 Themen behandelt, die sich rund um den Einsatz verschiedener Technologien in Bildungsprozessen und auch das Kursformat selbst drehten. Dieser Beitrag stellt die Bezüge des Open Online Courses zu seiner Herkunft und den ersten Kursen dieser Art in Kanada und USA her, bezieht sich auf die theoretischen und konzeptionellen Fundierungen dieses Ansatzes und stellt die Ergebnisse aus dem Kursverlauf und der abschließenden Befragung der Teilnehmenden vor.
Open Online Course als Kursformat? : Konzept und Ergebnisse des Kurses "Zukunft des Lernens" 2011
(2012)
Basierend auf dem Konzept des Connectivismus entwickelte sich in den letzten fünf bis sechs Jahren ein neues offenes Kursformat: die Open Online Courses, die als so genannte MOOCs (Massive Open Online Courses) teilweise bis über 100.000 Teilnehmende anzogen. In dem Beitrag wird mit Bezug auf die konzeptionellen Ursprünge im Connectivismus das Format der Open Online Courses erläutert und Erfahrungen aus dem ersten deutschsprachigen Kurs dieser Art beschrieben, dem Kurs „Zukunft des Lernens“, den im Sommer 2011 studiumdigitale, die zentrale E-Learning-Einrichtung der Universität Frankfurt, der Weiterbildungsblogger Jochen Robes in Kooperation mit der GMW und dem Zentrum für Lehrerbildung der Universität durchführten. Der Kurs zog ca. 900 Interessierte an, die sich in verschiedenen online Medien beteiligten. Der Beitrag beschreibt den Kursverlauf, gibt einen Überblick über technische Umsetzung und Betreuungsformen und stellt neben Betrachtungen zum Transfer die Ergebnisse aus der Teilnehmerbefragung vor.
A. Einleitung
B. Die Rechtsgrundlagen der Compliance in Aktiengesellschaft und Aktienkonzern
I. Normierung der Compliance im Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht
II. Deutscher Corporate Governance Kodex
III. Bestandteil des aktienrechtlichen Früherkennungssystems
IV. Organisationspflichten des Vorstands im Innenverhältnis
1. Legalitätspflicht
2. Legalitätskontrollpflicht
a. Residualpflichten bei vertikaler Delegation
b. Schadenabwendungspflicht
3. Zwischenergebnis
V. Organisationspflichten der Gesellschaft im Außenverhältnis
1. Aufsichtsmaßnahmen nach § 130 OWiG
a. Aufsichtsmaßnahmen
b. Begrenzte Reichweite
c. Geltung im Konzern
2. Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB
a. Pflichtenumfang
aa. Eignungsaufsicht
bb. Einweisung und Anleitung
b. Begrenzte Reichweite
aa. Dezentralisierter Entlastungsbeweis
bb. Pointilistisches Konzept
c. Geltung im Konzern
3. Betriebliche Organisationspflichten gemäß § 823 BGB
a. Inhalt
b. Entstehung durch Delegation von Verkehrspflichten
c. Entstehung durch Arbeitsteilung d. Geltung im Konzern
aa. Delegation von Verkehrspflichten
bb. Ausgliederung einer gefährlichen Tätigkeit
cc. Verkehrspflicht aus Arbeitsteilung
C. Schluss
Der Deutsche Coprporate Governance Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex stellt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Stellungnahme befasst sich mit von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgebrachten Änderungsvorschlägen.
In seiner Entscheidung in Sachen Fresenius - Der Konzern 2012, 420 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Vorstand einer Aktiengesellschaft handele pflichtwidrig, wenn er einem Aufsichtsratsmitglied die vereinbarte Vergütung für Beratungsleistungen zahle, noch bevor der Aufsichtsrat dem Vertrag zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang hat er die bereits zuvor herrschende Lehre bestätigt, der zufolge § 114 AktG auch Beratungsverträge zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und einem von der Aktiengesellschaft abhängigen Unternehmen erfasst. Schließlich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung konkretisiert, nach der § 114 AktG auch dann Anwendung findet, wenn die Beratungsleistung nicht von einem Aufsichtsratsmitglied, sondern von einer Gesellschaft erbracht wird, an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist, sofern es nur in nicht unerheblichem Umfang an der Vergütung partizipiert. Der vorliegende Beitrag nimmt kritisch zu allen vorgenannten Aspekten des Fresenius-Urteils Stellung.
Fazit
1. Aufgrund der Regelungen über Produktinterventionen nach Artt. 31, 32 MiFIR-E könnte den mitgliedstaatlichen Behörden und – subsidiär – ESMA künftig ein scharfes Schwert zur Abwehr von Gefahren für den Anlegerschutz, die Finanzmärkte und die Finanzstabilität im Rahmen der Wertpapieraufsicht zur Verfügung stehen. Da die Eingriffsvoraussetzungen vage formuliert und noch durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu konkretisieren sind, lässt sich die künftige Bedeutung dieser Aufsichtsbefugnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einschätzen. Insbesondere ist unklar, welche Anforderungen an eine zu Eingriffen berechtigende Gefahr für den Anlegerschutz zu stellen sind.
2. Der Vorstand eines als Aktiengesellschaft verfassten Wertpapierdienstleistungsunternehmens muss seine Entscheidungen künftig auch daran ausrichten, dass weder die von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Finanzinstrumente noch ihre Finanztätigkeiten oder Finanzpraktiken eine Gefahr für den Anlegerschutz, die Integrität und das Funktionieren der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems darstellen, die Anlass für eine Intervention sein könnte.
3. Ist die Gesellschaft Adressat eines auf der Grundlage von Artt. 31, 32 MiFIR-E erlassenen Verbots oder einer Beschränkung, muss der Vorstand die Entscheidung über das Einlegen von Rechtsmitteln nach den allgemeinen aktienrechtlichen Grundsätzen an der Förderlichkeit für das Unternehmensinteresse ausrichten.
4. Schließlich wird sich künftig die Frage nach der Haftung der Gesellschaft gegenüber den Anlegern stellen, wenn Finanzinstrumente entgegen einem im Interesse des Anlegerschutzes ergangenen Verbot vertrieben werden. Sofern der Gesetzgeber keine abweichende Entscheidung trifft, ist anzunehmen, dass die abgeschlossenen Verträge nicht nach § 134 BGB nichtig, sondern allenfalls anfechtbar sind. Darüber hinaus können vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
Evaluation der SSRI-Medikation bei Kindern und Jugendlichen bezüglich ansteigender Suizidalität
(2012)
Zielsetzung dieser Arbeit war die Klärung der Frage, inwieweit eine SSRI-Medikation
bei Kindern und Jugendlichen mit dem Ansteigen der Suizidalität in Zusammenhang
steht. Es sollte untersucht werden, ob Suizidgedanken und Suizidverhalten im
Verlauf eines stationären Aufenthaltes allgemein ansteigen, diese nur bei
vorliegender Medikation mit SSRI ansteigen, etwa nur bei bereits vorliegender
Suizidalität ansteigen, oder ob suizidales Gedankengut allein unter einer
Wechselwirkung der Faktoren „SSRI-Medikation“ und „vorliegende Suizidalität“
entsteht.
Zur Klärung der Fragen wurden im Rahmen einer klinischen Studie Patienten
zwischen 12 und 19 Jahren über ein Fragebogeninventar befragt. Die Stichprobe
wurde konsekutiv im Zeitraum von Juni 2004 bis Dezember 2006 aus den
aufgenommen Patienten im Zentrum der Kinder- und Jugendpsychiatrie des
Klinikums der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main rekrutiert.
Sie umfasste 44 Patienten. Ausgeschlossen wurden hierbei hochgradig geistig
retardierte Patienten, Patienten mit ausgeprägter Lese- und Rechtschreibschwäche,
sowie psychotisch erkrankte Patienten. Zur Teilnahme an der Studie war eine
Einverständniserklärung von Seiten der Eltern nötig. Zur Untersuchung der
Fragestellung wurde ein spezielles Fragebogeninventar erstellt zu dem der SBQ,
BSI, JTCI 12-18, YSR, EWL, die Achse V und die wöchentliche Erhebung externaler
Stressoren gehört. Die Suizidalität wurde so hinsichtlich eines Zusammenhangs mit
Depressivität, Impulsivität, Ängstlichkeit, Aggressivität, externalen sozialen Faktoren
und einer SSRI-Medikation in einem Gesamtzeitraum von fünf Wochen untersucht.
Das Gesamtkollektiv teilte sich in 14 männliche und 30 weibliche Patienten. Der
jüngste Patient war 12 Jahre, der älteste 19 Jahre (mittleres Alter 15,68).
Anhand des SBQ (d = 1,83) und des BSI (d = 2,09) Fragebogeninventars konnten
Suizidgedanken und -verhaltensweisen (Erhängen, Vergiften, etc.) sehr gut zwischen
„Suizidalen“ und „Nicht-Suizidalen“ trennen.
Die SSRI haben keinen signifikanten Effekt auf die Befindlichkeit (EWL), auf die
pathologiebezogene Aggressivität und Ängstlichkeit (YSR) und die
persönlichkeitsbezogene „Impulsivität“ und „Ängstlichkeit“ (unter 1%- Niveau).
Abschließend kann somit geschlossen werden, dass kein signifikanter
Zusammenhang zwischen der Gabe von SSRI und Suizidalität besteht.
Nach muslimischer Auffassung kommt der Mensch mit bestimmten gottgegebenen Anlagen ausgestattet auf die Welt. Diese Anlagen entwickeln sich unter vielfältigen Umwelteinflüssen fort. Diese Weiterentwicklung sollte adäquat zur natürlichen Veranlagung geschehen, um eine gesunde Entwicklung zu sichern (positive Erziehung) und eine Fehlentwicklung zu unterbinden (negative Erziehung). Um eine gute und gesunde Entwicklung zu gewährleisten, sollte dem Individuum natürliche positive Bildung und Erziehung zugänglich sein. Dies geschieht meist in der Kindheit und Jugend und ist Aufgabe der Erwachsenen. Die wichtigsten Erwachsenen für ein/en Kind/Jugendlichen sind die Erwachsenen der Familie und der Lehrer. Gemeinsam mit der Familie ist der Lehrer verantwortlich für die Fortentwicklung der natürlichen Anlagen des Zöglings. Im Gegensatz zur Familie ist die Verantwortung des Lehrers professioneller Art. Er wirkt ab dem ersten Kontakt des Schülers mit der Schule sichtbar auf ihn ein. Um am Ende dieser Einwirkung ein positives Ergebnis zu erzielen, ist der Lehrer angehalten die Problemstellungen seiner Aufgabe und ihre Lösungen zu kennen. Denn sowohl die Bildung als auch die Erziehung sind dynamischveränderlich und wie alles auf dieser Welt ständig in Veränderung. Der Lehrer spielt in der islamischen Bildungs- und Erziehungstradition eine große Rolle, weil der Prophet Muhammad als solcher gilt. Demgemäß genießt der Lehrerberuf als der „Beruf des Propheten“ ein hohes Ansehen. Die folgenden Kapitel eruieren die Rolle des Lehrers aus dieser Ausgangslage heraus.
Innerhalb der vorliegenden Arbeit wurden verschiedene Teilaspekte des S1P-Signalsystems näher untersucht. Der erste Teil der Arbeit geht der Frage nach, welche Störungen das Ausschalten der S1P-Lyase in der Ca2+-Homöostase verursacht. Die Messung der zellulären Lipidkonzentrationen ergab in Sgpl1-/--MEFs einen sechsfach höherer Wert für S1P und einen doppelt so hohen Wert für Sphingosin als in den Sgpl1+/+-MEFs. [Ca2+]i wurde an Einzelzellen mit Hilfe des Proteinfarbstoffs Cameleon untersucht, wobei [Ca2+]i-Anstiege durch den SERCA-Inhibitor Thapsigargin induziert wurden. So konnte gezeigt werden, dass sowohl in Sgpl1+/+-MEFs als auch in Sgpl1-/--MEFs zwei verschiedene Subtypen existieren, die sich hinsichtlich Geschwindigkeit und Ausmaß des [Ca2+]i-Anstiegs unterscheiden. Die basale [Ca2+]i war im Subtyp der Sgpl1-/--MEFs mit einem schnellen und kurzen [Ca2+]i-Anstieg signifikant erhöht, während das Maximum des Thapsigargin-induzierten [Ca2+]i-Anstiegs im Subtyp der Sgpl1-/--MEFs mit einem langsamen und langen [Ca2+]i-Anstieg signifikant erhöht war. Die AUC des Zeitverlaufs nach der Stimulation mit Thapsigargin war in beiden Subtypen der Sgpl1-/--MEFs signifikant erhöht, was bedeutet, dass der Ca2+-Gehalt der Thapsigargin-sensitiven Speicher in Sgpl1-/--MEFs höher als in Wildtyp-MEFs war.
Im zweiten Teil der Arbeit wurden Aspekte der Modulation des S1P-Signalsystems durch das Sphingosin-Analogon cis-4-Methylsphingosin näher untersucht. Die Messung der Lipidkonzentrationen von cis-4-Methylsphingosin und dem Phosphorylierungsprodukt cis-4-Methyl-S1P erfolgte dabei in HEK-293-Zellen und deren Überständen mittels LC-MS/MS. Hierbei wurde erstmals cis-4-Methyl-S1P im Zellkulturüberstand nachgewiesen, was bedeutet, dass cis-4-Methylsphingosin nach der intrazellulären Phosphorylierung sezerniert werden kann. Dieser Mechanismus bildet die Grundlage dafür, dass cis-4-Methylsphingosin nicht nur intrazellulär wirken, sondern ebenso wie FTY720 als S1P-Rezeptor-Modulator fungieren kann. Der dritte und umfangreichste Teil der Arbeit befasst sich mit der Regulation der SK1 durch G-Protein-gekoppelte Rezeptoren. Um die Rolle von Gαq/11-Proteinen bei der Ansteuerung der SK1 durch G-Protein-gekoppelte Rezeptoren weiter zu analysieren, wurde zunächst die Rezeptor-induzierte Translokation der SK1 in MEFs untersucht, die sowohl in Gαq als auch in seinem Homolog Gα11 doppelt defizient waren (Gαq/11 -/--MEFs). Die SK1-Translokation war nur nach Transfektion mit Gαq möglich. Um Hinweise auf die strukturellen Erfordernisse für die SK1-Ansteuerung durch Gαq zu erhalten, wurde der Einfluss verschiedener Gαq-Mutanten auf die Translokationshalbwertszeit der SK1 untersucht. So waren alle untersuchten Mutanten in der Lage, die SK1-Translokation in Gαq/11-/--MEFs zu vermitteln. Die Expression der Gαq-W263D-Mutante führte dabei zu einer signifikant verlangsamten SK1-Translokation. Die durch Gαq-T257E-vermittelte Translokation war erst nach mehreren Minuten feststellbar. Die Abhängigkeit der SK1-Translokation von Gαq wurde auf zellulärer Ebene durch Coexpression einer katalytisch inaktiven Mutante der G-Protein gekoppelter Rezeptorkinase 2 (GRK2) als Gαq-scavenger in HEK3-Zellen nachgewiesen. Dies führte zu einer vollständigen Inhibierung der Carbachol-induzierten SK1-Translokation. Hingegen führte die Überexpression der SK1 in den M3-Rezeptor exprimierenden HEK-293-Zellen zu einer reduzierten Carbachol-induzierten Aktivierung der PLCβ. Dieser Effekt war unabhängig von der katalytischen Aktivität der SK1. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die SK1 mit den Effektoren GRK2 und PLCβ um gemeinsame Bindungsstellen der aktivierten G-Protein Untereinheit Gαq konkurriert. Zusätzlich wurde die direkte Interaktion zwischen Gαq und SK1 auf Proteinebene mittels optischer Thermophorese nachgewiesen. Dazu wurde die humane SK1 als N-terminal getaggtes His6-MBP-Fusionsprotein exprimiert, aufgereinigt und charakterisiert. So konnte gezeigt werden, dass die mit dem Fluoreszenzfarbstoff NT647-markierte hSK1 (hSK1*) mit dem TNF Rezeptor-assoziiertem Faktor 2 (TRAF2), nicht jedoch mit dem N-terminalen Fragment des TRAF family member-associated NF-kappa-B activator (TANK) interagierte. Sowohl inaktives Gαq als auch [AlF4]--aktiviertes Gαq interagierten mit der hSK1* mit einem vergleichbaren kD-Wert. Auch mit NT-647-markiertes Gαq interagierte mit der hSK1 sowohl in der inaktiven als auch in der [AlF4]--aktivierten Form, wohingegen es nicht mit TANK oder TRAF2 interagierte.
Insgesamt zeigen die erhaltenen Daten, dass die SK1 ein direktes Target von Gαq ist und sie an genau dieselben Gαq-Reste bindet, an die auch die klassischen Effektoren PLCβ, p63RhoGEF und GRK2 binden.
In dieser Arbeit wurde der Entwurf eines Rebunchers für die Ionenstrahltherapieanlage MedAustron mit Hilfe des Simulationsprogramms Microwave Studio entwickelt. Es wurde ein neues Design in Anlehnung an einen Spiralresonator gewählt, wobei der Spiralarm aus einem wassergekühlten induktiven Teil und einem aus massivem Kupfer gefertigten kapazitiven Teil besteht.
Die Frequenz der ersten Eigenmode liegt zwischen 217,8 MHz (ohne Keramik) und 217,3 MHz (mit Keramik). In der Realität könnte die Frequenz von diesem Wert etwas abweichen (bis zu 0,5 MHz), da einerseits Details wie Ein- und Auskopplung und andererseits reale Effekte wie Oberflächenverunreinigung oder kleinste Abweichungen in der Geometrie in Microwave Studio nicht berücksichtigt werden können. Außerdem wird die Genauigkeit der Simulationen durch die Anzahl Gitterpunkte limitiert. Um diese Eekte kompensieren zu können, wurden die Auswirkungen eines Tuners auf die Frequenz untersucht. Hierbei ergab sich für eine Tunerhöhe von 40 mm eine Frequenzveränderung von 220 kHz, bei 70 mm sind es schon 1,224 MHz.
Da sich bei dieser Frequenz und Geometrie ein Laufzeitfaktor von nur 0,66 auf der Strahlachse ergibt und die Spannung dort zusätzlich um den Faktor 0,983 niedriger ist als am Spaltrand, muss bei einer effektiven Shuntimpedanz von 13,4 M Ω/m eine Leistung von 2,46 kW aufgebracht werden. Nähere Untersuchungen der elektrischen Felder fürten zu dem Ergebnis, dass der Grund für den niedrigen Laufzeitfaktor dynamische Eekte sein müssen. Die "statischen Felder" verhalten sich wie erwartet.
Aber auch die reale Shuntimpedanz und somit auch die reale Verlustleistung können beträchtlich von den berechneten Werten abweichen. Es wird erwartet, dass die Shuntimpedanz im ungünstigsten Fall nur 60% der simulierten Impedanz beträgt, weswegen man mit einer Verlustleistung von 4,09 KW rechnen muss.
Der Rebuncher soll zusammen mit der Beschleunigeranlage in Österreich im Jahr 2013 in Betrieb gehen, aber bereits in 2012 zu Strahlexperimenten am CERN zur Verfügung stehen.
"Selbstverwaltung" war das Thema der Hofgeismarer Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte 2008. So interessant die einzelnen Referate auch waren, ihre unterschiedlichen Zugriffe und inhaltlichen Ausrichtungen gebieten es doch, nicht die einzelnen Aufsätze des Tagungsbandes zu referieren, sondern den Versuch zu unternehmen, aus der Vielfalt der Beiträge strukturierende Überlegungen herauszuarbeiten. Daher sei nur kurz auf die Themen der einzelnen Referate verwiesen. Gerhard Dilcher sprach über die mittelalterliche Stadt, Ludwig Elle über die Selbstverwaltung(sbestrebungen) der Sorben; Matthias Asche trug zur Autonomie der Hugenotten und Waldenser vor und J. Friedrich Battenberg zu der der jüdischen Gemeinden und Landjudenschaften im Heiligen Römischen Reich. Christoph Schönberger befasste sich mit französischen Parlamenten (vor der Revolution), Jörg-Detlef Kühne mit den Selbstverwaltungsvorstellung von Steins. Hans-Christof Kraus referierte zur englischen Selbstverwaltung und deren deutscher Rezeption, Thomas Simon behandelte die Föderalisierung Österreichs. Und schließlich trug Dieter Kugelmann zum Stellenwert des Selbstverwaltungsgedankens in der europäischen Kooperation und Integration vor. – Die folgenden Ausführungen beschränken sich darauf, diejenigen Aussagen herauszustellen, die sich in grundsätzlicher Weise zu Selbstverwaltungsverständnissen (1), zu den Realisierungsformen von Selbstverwaltung (2), zu den Ursachen von Selbstverwaltung (3) und zu Konzeptualisierungen von Selbstverwaltung (4) äußern. ...
Spätestens seit den 1980er Jahren ist Partizipation ein mächtiges Schlagwort. In neuerer Zeit kann man damit sogar Wahlen gewinnen. Wo herkömmliche Legitimationsmodi der repräsentativen Demokratie an Kraft verlieren oder zu verlieren scheinen, sucht man nach Ersatz. Das Prinzip der Legitimation durch allgemeine Wahl der Vertretungskörperschaften funktioniert da nicht, wo es solche Vertretungskörperschaften nicht gibt – bzw. diese, wie in der EU, auf weiten Gebieten nicht über die Entscheidungsprärogative verfügen – oder sie als verkrustet angesehen werden und/oder dort, wo die Mobilisierung des Bürgers zwischen den Wahlterminen nötig erscheint. Bürgerschaftliche Partizipation hat einen ambivalenten Charakter. Sie kann Belebung oder Gefährdung von Demokratie sein, wobei dies auch vom jeweils zugrundegelegten Demokratieverständnis abhängt. ...
Der vorliegende Beitrag leitete das Programm des Workshops „Schlichten und Richten – Differenzierung und Hybridisierung” (Frankfurt/Main, 9./10. Februar 2012) ein. Mit diesem Workshop begann das Arbeitsprogramm des LOEWE–Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, der am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (siehe hierzu www.konfliktloesung.eu; eine leicht veränderte Fassung des Beitrags in englischer Sprache wird in Kürze abrufbar sein unter: http://www.ssrn.com/link/Max-Planck-Legal-History-RES.html ). Der Ausgangspunkt des Workshops ist eine deutsche Debattentradition, die die Alternativität von gerichtlichen und nichtgerichtlichen, kontradiktorischen oder konsensualen sowie mehr formalisierten und mehr informalisierten Konfliktlösungsformen unter dem Schlagwort „Schlichten oder Richten“ (auch „Schlichten statt Richten“ oder „Schlichten oder Richten“) thematisierte.
Der Beitrag problematisiert zunächst die bisherige mangelnde rechtshistorische Aufmerksamkeit, die Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung zugewandt wurde. Er weist daraufhin, dass auch die heutige Diskussion über gelungenes Konfliktlösungsmanagement oft explizit oder implizit von – zuweilen nicht ausreichend reflektierten – historischen Vorannahmen geprägt ist und – damit verbunden – von Vorstellungen über rechtskulturelle Fremdheit und Nähe.
Im zweiten und dritten Abschnitt skizziert der Beitrag kurz den historischen Gang der deutschen Diskussion über „Schlichten und Richten“ seit dem Aufkommen auch rechtswissenschaftlich anerkannter Schlichtungsinstitutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er versucht, deren wechselnde zeitgenössische Kontexte sichtbar zu machen und zeigt, wie sich in diesen Diskussionen (zuweilen utopisch scheinende) rechtspolitische Verheißungen ansiedeln konnten, welch fruchtbaren Boden diese Diskussionen aber auch für neue Kategorienbildungen und multidisziplinäre Zugänge bot.
Im vierten Abschnitt wird versucht, Verknüpfungen mit der gegenwärtigen ADR-Diskussionen herzustellen, während im fünften Abschnitt in analytischer Absicht Konfigurationen des Wortpaars „Schlichten“ und „Richten“ vorgestellt werden: „Schlichten“ und „Richten“ als Alternative, als Abhängigkeitsverhältnis und als Abfolge. Der fünfte Abschnitt schließlich fragt nach Funktionselementen und den Funktionsbedingungen von Schlichten und Richten, d.h.: Welche Leitrationalitäten, Partizipationsmechanismen, Legitimationsnarrative und Reflexionsformen lassen sich jeweils der einen oder anderen Form der Konfliktlösung zuordnen.
All diese Überlegungen sind eher tentativer Art und vermitteln nur erste umrisshafte Vorstellungen. Sie dienen in erster Linie dem Diskussionsanstoß und sollen erste Schneisen in dieses komplexe Forschungsfeld schlagen. Die Vortragsform ist beibehalten und der Fußnotenapparat ist auf das nötige Minimum reduziert.
Der Beitrag arbeitet d’Alemberts Absicht heraus, durch eine mathematisch begründete Wissensordnung, die einen universellen Geltungsanspruch erhebt, die Dogmatik des religiösen Glaubens genauso wie die Autoritätshörigkeit der ständischen Gesellschaft zu diskreditieren und somit die bestehenden Machtverhältnisse zu destabilisieren. Mit der universalistischen Wissensordnung der Enzyklopädie soll schließlich auch eine neue normative Ordnung etabliert werden. Dabei ist die Rolle der Enzyklopädisten als Aufklärer der unaufgeklärten Gesellschaft Teil der universalistischen Wissensordnung. Obwohl sich die beanspruchte emanzipative Wirkung des enzyklopädischen Universalismus im historischen Kontext von Dogmatismus und Despotismus nachvollziehen lässt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser universalistische Anspruch tatsächlich eine ‚kritischen Haltung’, wie sie von Foucault anhand Kants Schrift „Was ist Aufklärung?“ definiert wird, genügt oder doch nur eine ‚Wissenskritik’ bleibt. Die Haltungsfrage verweist auf d’Alemberts ambivalentes Verhältnis zu den politischen Autoritäten seiner Zeit.
Typ I Interferone sind bekannt für die durch sie vermittelten immunaktivierenden bzw. antiviralen Effekte. Nach ihrer Induktion, im Rahmen der angeborenen Immunantwort, vermitteln Interferone nicht nur einen systemischen anti-viralen Status, sondern können auch wichtige Effektormechanismen der adaptiven Immunität dahingehend beeinflussen, dass sie diese verstärken bzw. ermöglichen. Im Allgemeinen kann diese Eigenschaft als pro-inflammatorische Aktivität der Interferone bezeichnet werden. Allerdings gehört es ebenfalls zu den Eigenschaften der Interferone eine Verminderung der adaptiven Immunität bewirken zu können, was als anti-inflammatorische Aktivität verstanden werden kann. Insgesamt kann man die durch Interferone induzierten Effekte also als ambivalent bezeichnen.
Die Leber als Immunorgan besitzt, ähnlich wie die Interferone, eine zentrale Rolle in der Immunität und sollte in ihrer Funktion als Vermittler zwischen Immunaktivierung und Immuntoleranz nicht unterschätzt werden. Die Aufgaben der Leber können ebenfalls als ambivalent bezeichnet werden, da sie zum einen eine unnötige Aktivierung des Immunsystems verhindern muss um eine Schädigung der Leberzellen zu vermeiden (Immuntoleranz). Zum anderen muss auch in der Leber eine Immunaktivierung stattfinden können, um den Schutz vor Pathogenen zu gewährleisten.
In einem Leberschadenmodell, das künstliche Doppelstrang-RNA (poly(I:C)) zur Induktion von Typ I Interferonen verwendet, sollen im Rahmen der vorliegenden Arbeit Immunmodulationen, insbesondere in der Leber, untersucht werden. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf den Interferon-vermittelten Effekten, die eine Schädigung der Leber verhindern.
Werden Interferonrezeptor-defiziente Tiere (IFNAR-/-) intraperitoneal mit poly(I:C) behandelt kann eine ausgeprägte Schädigung der Leber sowie Hepatitis in diesen Tieren beobachtet werden. Wildtyp (WT) Mäuse zeigen hingegen keinerlei Schädigungen der Leber, was für einen protektiven bzw. anti-inflammatorischen Effekt spricht, der über den IFNAR und damit über Typ I Interferone vermittelt wird. Unter Verwendung von Mäusen, die eine selektive Deletion des IFNAR auf bestimmten Immunzellen tragen (alle anderen Zellen der Maus exprimieren jedoch weiterhin den IFNAR), konnte der Immunzelltyp ermittelt werden, der beim IFNAR-vermittelten Schutz der Leber eine Schlüsselrolle übernimmt. Aus diesen Experimenten wird deutlich, dass es myeloide Zellen sind, die über den IFNAR durch Typ I Interferone stimuliert werden müssen, um im poly(I:C)-induzierten Leberschadenmodell einen Schutz der Leber zu bewirken. Ergänzend dazu konnte gezeigt werden, dass CD11b- und F4/80-doppelt positive Makrophagen nach poly(I:C)-Behandlung in die Leber von WT Mäusen infiltrieren. Zudem wurde in Experimenten mit Interferon-Reporter Mäusen deutlich, dass diese infiltrierenden Makrophagen über den IFNAR durch Typ I Interferone stimuliert sind. Nach poly(I:C)-Behandlung konnte gezeigt werden, dass Leber-infiltrierende Zellen in WT Mäusen anti-inflammatorischen Interleukin-1 Rezeptor Antagonisten (IL-1RA) sekretieren. In Abwesenheit eines funktionalen Interferonsystems hingegen (in IFNAR-/- Mäusen) konnte eine gestörte IL-1beta- und IL-1RA-Balance festgestellt werden. Für diese Zytokine, die sich gegenseitig regulieren, indem der anti-inflammatorische IL-1RA mit dem pro-inflammatorischen IL-1beta um die Bindung an den IL-1 Rezeptor konkurriert, konnte gezeigt werden, dass ihre Expression in der Leber Interferon-abhängig reguliert wird. In IFNAR-/- Mäusen und in Mäusen, deren IFNAR selektiv auf myeloiden Zellen deletiert war, konnte keine IL-1RA-Expression durch infiltrierende Zellen detektiert werden. Da in diesen Tieren nach poly(I:C)-Behandlung massive Leberschäden beobachtet wurden, kann vermutet werden, dass das Vorhandensein des anti-inflammatorischen IL-1RA unerlässlich für den Schutz der Leber ist.
Abschließend kann zusammengefasst werden, dass die Interferon-vermittelten Effekte, die eine Schädigung der Leber verhindern, zum einen auf der Stimulation und Rekrutierung von Makrophagen beruhen. Zum anderen beruhen diese Effekte auf der Induktion des anti-inflammatorischen Zytokins IL-1RA, und der dadurch blockierten Wirkung des pro-inflammatorischen IL-1beta.
Durch diese Ergebnisse werden neue Einblicke in die Interferon-vermittelte Hemmung von Virus- und Autoimmun-induzierten Erkrankungen der Leber ermöglicht. Genutzt werden könnten diese für die Optimierung IFN-basierter Therapien. Beispielsweise kann durch die gezielte Induktion anti-inflammatorischer Zytokine über IFNAR-induzierte Signalwege oder die direkte Gabe anti-inflammatorischer Zytokine (z.B. IL-1RA) eine Therapie entwickelt werden, die neben den vorteilhaften Eigenschaften der Zytokine eine verbesserte Aktivierung von Immunzellen ermöglicht.