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Die deutsche Bundesregierung engagiert sich stärker im Irak, um der brutalen, vor Völkermord nicht zurückschreckenden Miliz Islamischer Staat (IS) Einhalt zu gebieten. Das ist gut und richtig – auch wenn man die langfristigen Konsequenzen des Instruments der Waffenlieferung kritisch sehen muss. Nach ersten (zaghaften) Änderungen in der deutschen Afrikapolitik sowie einer aktiven Rolle bei Eindämmungsversuchen in der Ukrainekrise ist dies nun das nächste Zeichen, dass es Deutschland ernst meint, mit einer aktiveren Außen- und Sicherheitspolitik. Leider vergisst die Bundesregierung einmal mehr, Politikwechsel im Auswärtigen auch im Inneren transparent zu erklären...
Der dritte Teilbericht des Weltklimarats ist eingeschlagen wie eine Bombe;eine Wasserbombe; in einem Schwimmbecken. Sätze wie „Es kostet nicht dieWelt, den Planeten zu retten“ bewegen sich wie kleine Wellen durch dieMedien, mit dem einzigen Ziel, schnell über den Rand des Beckensabzulaufen. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Berichts lief in den USAdie neue Star-gespickte $200 Millionen Serie zum Thema Klimawandel an:„Years of living dangerously“. In bester Blockbuster-Qualität wollen dieMacher des mehrfach ausgezeichneten Formats „60 minutes“, Joel Bach undDavid Gelber, den Klimawandel neu thematisieren. Die gleichzeitigen„Medienereignisse“ zeigen, dass öffentliche Diskurse über den Klimawandelleerlaufen. Eine neue Rückbindung an politische Praxis scheint geboten...
Im Februar hatte Martin einen Rantpost über Koordination in der europäischen Netzpolitik geschrieben und die Tatsache beklagt, dass jeder auf nationaler und europäischer Ebene scheinbar ein anderes Konzept verfolgt. Mit dem Urteil des EuGH von Dienstag, dass erst mal ein Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeutet, hat ein signifikantes Element der europäischen Netzpolitik eine neue Richtung bekommen. Doch kann dies genutzt werden um zwischen nationaler und europäischer Ebene erste Elemente einer zusammenhängenden europäischen Netzpolitik zu schaffen?...
Der Heartbleed Bug hat das Internet aufgeschreckt. Ein zentrale Software (OpenSSL), zuständig für verschlüsselte Verbindungen, hat seit etwa 2 Jahren eine riesige Lücke, die den Zugriff auf Daten von anderen Nutzern erlaubt. Inzwischen ist die Lücke zwar gestopft und die meisten Nutzer sollten ihre Passwörter geändert haben, aber das Vertrauen ist nachhaltig geschädigt. Und damit ist nicht nur das Vertrauen in die offene Software gemeint, die viele der zentralen Funktionen des Internets ermöglicht, oder die ganzen Webdienste, die darauf setzen. Wenig überraschend kam auch sofort der Vorwurf auf, dass die NSA den Bug seit fast 2 Jahren ausnutzt. Die NSA hat dies sofort bestritten, aber um ihre Glaubwürdigkeit ist es nach den Enthüllungen von Edward Snowden nicht besonders gut bestellt. Fakt ist zudem, dass der Bug offensichtlich anderen im Netz bereits bekannt war und aktiv ausgenutzt wurde – vermutlich von einem Geheimdienst. Zum ersten mal hat die weitere Öffentlichkeit im Netz es also mit einem derart weitreichenden Bug zu tun. Was folgt politisch daraus?...
Dass die russische Führung auf der Suche nach Verbündeten in Europa auch auf die extreme Rechte zurückgreift, wurde bereits mehrfach diskutiert und analysiert. Ebenso wurde deutlich, dass ganz verschiedene Akteure jenes heterogenen Zielpublikums in Russland wiederum den Hegemon sehen, an dessen Seite sie gegen die ‚neue Weltordnung‘ oder ‚westliche Werte‘ aufbegehren möchten. Die autoritäre Durchsetzung des nationalen / völkischen Interesses im Blick, verweist jenes Spektrum auf die Ideologie des Neo-Eurasismus als Anknüpfungspunkt für außen- und sicherheitspolitische Überlegungen. Die griechische Golden Dawn als stärkste Vertreterin des militanten Flügels der extremen Rechten Europas fügt jener strategischen Russophilie eine historisch-kulturelle Komponente hinzu und unterstreicht damit ihre revisionistischen Ansprüche...
Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit sehr ungleich verwirklicht ist,liegt völlig auf der Hand. Männer kommen zwar eher in gewaltsamenKonflikten ums Leben, jedoch wird Vergewaltigung als Kriegswaffe in denallermeisten Konflikten auf die eine oder andere Art und zumeist gegenFrauen eingesetzt. Daher fand dieses Jahr zum ersten Mal (!) in London eineinternationale Konferenz zu dem Thema statt...
WikiLeaks hat mit der Veröffentlichung der Afghan War Logs im Juli 2010 die Einsätze von U.S.-Spezialeinheiten in Afghanistan in den Fokus der Öffentlichkeit katapultiert: Die U.S.-Task Force 373 (TF-373) jagt in Afghanistan Terroristen und Talibanführer. Ihr Auftrag ist es, diese gefangen zu nehmen oder zu töten. Die ISAF-Staaten führen dazu eine Joint Priority Effects List (JPEL), mit den Spalten Capture und Kill, jedoch unterliegen die U.S.-Einheiten dem Mandat der Operation Enduring Freedom (OEF). Die Einsätze unterliegen stets der Geheimhaltung und finden auch im deutschen Mandatsgebiet in Nordafghanistan statt. Hier greifen U.S.-Einheiten auf deutsche Infrastruktur und auf logistische Unterstützung durch die Bundeswehr zurück.Die veröffentlichten Dokumente enthüllen somit ein Problem der deutschen Afghanistanpolitik: Durch die indirekte Beteiligung der Bundeswehr an diesen Einsätzen drängt sich die Frage auf, inwieweit hier eine demokratische Legitimation und die grundgesetzlich-etablierte parlamentarische Kontrollfunktion gegeben sind. Denn problematisch wird die Unterstützerrolle der Bundeswehr im Regional Command North (RC-North), sobald sie den Bereich des parlamentarischen Mandats verlässt. Das OEF-Mandat für die Bundeswehr – das den Einsatz von bis zu 100 Soldaten des Kommando Spezialkräfte vorsah – wurde Ende 2008 nicht verlängert; das Engagement in Nordafghanistan findet seit dem nur noch im Rahmen der Sicherheits- und Aufbaumission ISAF statt...
,797,523 …und im Sekundentakt kommen europaweit Unterschriften bei der Online Petititon ACTA: The new threat to the net auf avaaz.org hinzu. Für den 11. Februar sind zudem Demonstrationen in 20 europäischen Staaten geplant. In Polen, Tschechien und der Slowakei wurde die Ratifizierung bereits vorerst ausgesetzt. Nachdem die Aktionen gegen SOPA und PIPA in den USA vorübergehend erfolgreich waren, erhob sich der Protest immer lauter gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. „Wir haben Pipa und Sopa erledigt, jetzt seid ihr mit ACTA dran“, so lautet die transatlantische Aufforderung. Wer schließt sich in den Protesten gegen den “‘gold’ standard for the enforcement of intellectual property rights” [EDRI] zusammen?...
Academics, brace yourself
(2014)
Mit diesem Verhältnis von Natur und Kultur im Kontext von Katastrophenerfahrungen hat sich eine Internationale Konferenz vom 1.-3. März 2012 an der Universität Heidelberg beschäftigt. Unter dem Titel “Imaging Disaster” haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geschichts- und Kulturwissenschaften, der Kunstgeschichte, Japanologie, Soziologie und Politikwissenschaft über die Bedeutung von Katastrophenbildern diskutiert: über die Darstellung von Katastrophen in der europäischen Kirchenkunst und in der zeitgenössischen Kunst in Bangladesch, buddhistische Tempelbilder in Thailand, die Malerei des 18. Jahrhunderts in Europa, aber auch über Postkartenansichten des überfluteten Paris 1910 oder des Erdbebens in Japan 1923, Visualisierung von Szenarien des Klimawandels, politischen Cartoons und Medienberichte über Naturkatastrophen im 21. Jahrhundert...
Die Entdeckung der rechtsextremen Terrorzelle aus Zwickau, die mutmaßlich für die Ermordung von mindestens neun Menschen verantwortlich ist, hat in der Politik und den Massenmedien eine sicherheits- und demokratiepolitisch relevante Frage aufgeworfen: Wie kann es sein, dass drei Neonazis jahrelang mordend durch Deutschland ziehen, diese dabei Kontakte zur Neonazi-Szene und NPD unterhalten haben und der Staat davon nichts bekommen hat? Der in dieser Frage implizit enthaltende Vorwurf der Inkompetenz und Tatenlosigkeit verschärft sich noch, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Interna aus rechtsextremen Internetforen, sogenannte Nazi-Leaks, veröffentlicht wurden...
Die Zeitungen sind voll von Berichten über Trojaner – noch viel schlimmer: Staatstrojaner, die im Auftrag von Ministerien Computer ohne Wissen der Betroffenen durchsuchen können. Das Bundesinnenministerium dementiert, Innenminister Friedrichs weilte zum Zeitpunkt der ersten Berichte in Afghanistan – gleichsam auch ein erstaunliches Reiseziel für einen deutschen Innen-Minister, der sich dort über Fortschritte im Aufbau der Polizei informierte; aber das mag wohl nur folgerichtig sein, wenn “unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt wird”...
Ein Nationalbankchef tätigt private Devisentransaktionen. Er, der die Geldmenge, den Wechselkurs, maßgeblich beeinflusst, scheint sich damit des Insiderhandels strafbar zu machen. Der IT-Mitarbeiter einer Bank, der diese Informationen geleakt hat und sich danach selbst anzeigte, wird nun angeklagt, gegen das Bankgeheimnis verstoßen zu haben. Dem Nationalbankchef hingegen droht kein Verfahren – weil er nicht an der Börse handelte. Logisch? Naja...
Es ist allgemein bekannt, dass Botschaften als Repräsentanten ihrer jeweiligen Länder nicht nur politische sondern auch handfeste ökonomische Interessen vertreten. Die US-Entertainment-Industrie zeichnete sich hierbei in der Vergangenheit durch besondere Aktivität auf internationaler Ebene aus (es sei hier nur auf ACTA verwiesen). WikiLeaks macht es nun möglich, den Umfang dieser Lobbyarbeit nachzuvollziehen.In Spanien wurde Ende 2011 nach langem Kampf ein Gesetz verabschiedet, dass es ermöglicht Seiten, auf denen Filme, Musik o.Ä. zum Download angeboten werden, zu sperren. Dieses Gesetz kam überhaupt nur zu Stande durch eine Kombination geschickter Lobbyarbeit der Entertainment-Industrie in Spanien und tatkräftiger Beihilfe durch die USA, vor allem koordiniert über die amerikanische Botschaft in Madrid. Ars Technica bietet dazu bereits einen hervorragenden Überblick...
Gefährliche Kulturen?
(2011)
Kürzlich hat Thomas Steinfeld das Pamphlet des Osloer Attentäters analysiert und festgestellt, dass es vor allem von zwei stets wiederkehrenden Feindbildern durchsetzt ist: “Multikulturalisten” und “Kulturmarxisten” (SZ vom 27.07.2011). Augenfällig enthalten beide Begriffe das Wort Kultur. Für Steinfeld ist es diesem semantischen Additiv geschuldet, dass es dem rechtsextremen und fundamentalistischen Milieu so leicht gelingt, aus Einwanderern ‘Islamisten’ und aus Sozialdemokraten ‘Stalinisten’ zu machen. Wer zustimmend von Multikulturalismus spricht, befürworte zwar Vielfalt, der Begriff kann aber ebenso leicht zur Konstruktion von unverrückbar erscheinenden “kulturellen Anderen” dienen. Ähnlich diffus subsumierend operiere die Rhetorik von Kulturmarxisten. Aufgrund dieses Missbrauchspotentials sei eine starke Zurückhaltung gegenüber dem Kulturbegriff geboten. Man solle besser, so Steinfeld “auf das Wort verzichten”(ebd.)...
Im Verhältnis zwischen Staat und Öffentlichkeit ist Kommunikation immer wichtig; besonders zentral wird sie aber, wenn es um den Umgang mit Risiken geht. Risiken sind zumeist schwer abzuschätzen, schwer zu greifen. In einer Welt zunehmender medialer Vernetzung können selbst kleine oder weit entfernte Risiken zu großen Gefahren werden, welche die kommunikative Vertrauensbasis zwischen Staat und Öffentlichkeit massiv stören können...
Nordkoreas Moratorium
(2012)
Ein Vierteljahrhundert schwelt nun schon der Atomkonflikt mit Nordkorea. Jetzt hat sich wieder etwas getan – dieses Mal im positiven, hoffnungsvollen Sinne. Der neue Regent in Pjöngjang, Kim Jong-Un, zeigt sich bereit, der Außenwelt teilweise Einblicke in das Atomprogramm seines Landes zu gewähren. Dennoch spricht vieles für Kontinuität – in Bezug auf Nordkoreas zyklisches Taktieren zwischen Kooperation, Konfrontation und nuklearer Fortentwicklung ebenso wie auf die Konfliktlinien, die das diplomatische Auf und Ab seit jeher geprägt haben. Wobei das keineswegs bedeuten muss, dass für die internationale Gemeinschaft jenseits einer vollständigen „Entnuklearisierung“ nichts zu gewinnen wäre....
Am 7. November 2011 veröffentlichte David Rieff unter dem Titel “R2P, R.I.P.” in der New York Times einen vielbeachteten Nachruf auf die sogenannte “Responsibility to Protect” (R2P), die Schutzverantwortung der Staaten der internationalen Gemeinschaft auf der Basis der menschlichen Sicherheit. Diese durch das Schlussdokument der UN Vollversammlung im Jahr 2005 kodifizierte Norm stellte das vorläufige Ende einer langen Entwicklung dar, mit welcher die internationale Gemeinschaft Lehren aus dem Scheitern in Ruanda und in Srebrenica in den 1990er Jahren ziehen wollte. Zwei fundamentale Prinzipien, das der staatlichen Souveränität und das der internationalen Solidarität, sollten durch einen klaren Kriterienkatalog neu ausbalanciert werden...
Der Hype um WikiLeaks ist verpufft – das wurde bereits in der Begrüßung von Prof. Dr. Nicole Deitelhoff, Prof. Dr. Christopher Daase und Dr. Thorsten Thiel von der Universität Frankfurt klar. Doch eine Reihe ungeklärter Fragen und Probleme rund um das Prinzip Leaking bleiben zurück. Um diese zu diskutieren, begaben sich am vergangenen Mittwoch einige Interessierte zum Workshop “Leaking: Sicherheitsbedrohung oder subversive Demokratisierung?” an die Goethe-Universität Frankfurt. Dabei sollte es um grundlegende, wissenschaftliche Fragen gehen, die im Hype um WikiLeaks und Julian Assange oftmals untergegangen sind: Wodurch werden Leaks legitimiert und wo verläuft die Grenze zu Illegitimität? Was ist die politische Funktion des Leaking? Können oder müssen Leaks neutral sein? Und wie gefährlich sind sie für Sicherheitspolitik?...
Sicherheitskultur ist immer auch Medienkultur, deren Aufmerksamkeit für gewaltsame Konflikte oftmals Konjunkturzyklen folgt. Je grausamer die Bilder und je prominenter die Kritiker, desto eher berichten Zeitungen und Fernsehsender über Bürgerkriege in Afrika, Aufstände in der arabischen Welt oder Katastrophen in Asien. Das Nachrichtenmonopol der klassischen Medien Print und TV ist jedoch seit geraumer Zeit im Wanken...
Bombardiert Belgien!
(2012)
Mit diesem Slogan ließe sich heute keine Politik mehr machen, würde ich denken. Zu Zeiten des Kosovo-Krieges war diese Forderung von Wiglaf Droste in der taz wenigstens noch einen Aufreger wert. Internationale politische Verwerfungen gab es bis heute eher nicht, und auch die NATO hat sich nicht zu einer Intervention hinreißen lassen. In Deutschland stritt das Feuilleton über die Grenzen des satirischen Geschmacks, und damit war wohl auch alles erreicht, was es zu erreichen galt...
Man sieht, schmeckt und riecht sie nicht, doch sie können tödlich sein – nukleare Strahlen sind eine unsichtbare Gefahr. Die schrecklichen und erschreckenden Bilder aus Japan – von der Flutkatastrophe und der Explosion im Atomkraftwerk Fukushima I – hören nicht auf. Diese Katastrophenbilder führen einmal mehr vor Augen, dass wir uns auf viele Risiken, Gefahren und Bedrohungen vorbereiten können; ihre Abwehr und Kontrolle scheint jedoch kaum möglich...
Künftig ist eingeschränkt der Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubt – und niemand kommentiert. Niemand? Doch: die Juristin und Schriftstellerin Juli Zeh ruft in der Süddeutschen Zeitung ein fassungsloses „Hallo?“ (SZ 01.09.2012, S. 2) in die schweigende Öffentlichkeit. Wie kann es sein, das eine „heilige Kuh“ der deutschen Sicherheits- und Erinnerungskultur nach dem Zweiten Weltkrieg geschlachtet werde, ohne dass es zu öffentlichen Protesten oder zu anhaltenden Debatten komme?
Schuld daran sei der Terroranschlag am 11. September 2001. Die Bilder der einstürzenden Türme treten in Konkurrenz zu den Bildern des brennenden Europas der Jahre 1939-1945. Aus dem Nie wieder Krieg! wird ein Nie wieder 9/11! Eine solche Verschiebung sei dem „apokalyptischen Szenario“ der Bilder von New York geschuldet, das „sachliches Denken behindere“. Kein Richter könne sich vorstellen, zuschauen zu müssen, wie Flugzeuge ungehindert in den Reichstag steuern. Zwar sei kein Beschuss erlaubt, nur das Abdrängen und Warnschießen durch Kampflugzeuge (oder durch Drohnen), gleichwohl sei damit ein entscheidendes „Leck“ in eine der wichtigsten Nachkriegserrungenschaft der Bundesrepublik geschlagen worden...
Spätestens seit einem vielbeachteten Artikel von Außenministerin Clinton in Foreign Policy (November 2011) mit dem Titel „America’s Pacific Century“ rauscht und raunt es im sicherheitspolitischen Blätterwald. Ist Europa nun endgültig der Aufmerksamkeit der USA entzogen? Wird die NATO nur noch zu einem strategisch hohlen Relikt transatlantischer Zuneigungsbekundung und spielt die sicherheitspolitische Musik nun neuerdings im Pazifik? Nein, denn, wie dieser Beitrag argumentiert, handelt es sich bei der aktuellen Politik der Obama-Administration weder um ein Nullsummenspiel noch um einen Bruch mit historischen Kontinuitäten....
Security Times
(2012)
“Cyber-Krieg – der Begriff dringt langsam ins öffentliche Bewusstsein” schreibt Eugene Kaspersky heute in der SZ (offline). Eine recht vorsichtige Umschreibung für eine buzzword-Karriere, die bald Globalisierungs-artige Züge annehmen könnte. Dass der Begriff mehr verschleiert als erhellt, haben wir hier im Blog schon oft thematisiert. Doch mit der Lektüre des Kaspersky-Beitrags wird nicht nur die Bedrohung eines internationalen Cyber-Kriegs vor Augen geführt – nein, es ist ein “Angriff auf den Alltag”. Zumal Kasperskys Aussenansicht im Zusammenhang steht mit einer etwas klandestinen Zusammenkunft in Bonn, dem Cyber Security Summit...
Im westfälischen Münster tobt seit Monaten ein Streit, der die Bürger der Stadt in zwei Lager spaltet: Es geht um die Frage, ob man heute einen Platz nach dem ehemaligen Reichspräsidenten und Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg benennen sollte. Was vordergründig wie eine Provinzposse erscheint, offenbart auf den zweiten Blick erstaunliche Einblicke in das ambivalente Verhältnis der deutschen Gesellschaft zu ihrer eigenen Geschichte...
Mittlerweile ist es ruhig geworden um Pussy Riot – hier und da noch ein Artikel über die Degeneration des russischen Rechtsstaates, der Kritiker zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und zur Besserung ins Arbeitslager schickt (FAZ, 6.9.2012).Dabei sind die Aktionen von Pussy Riot ein Paradebeispiel für die politische Ambivalenz von Kunst...
Spundekäs' statt Salat : verantwortungsbewusste Risiko-Kommunikation am Beispiel der EHC-Epidemie
(2011)
So… jetzt also auch noch das so gesunde Gemüse. Nach Salmonellen in Geflügel, Glykol im Wein, Würmer in Fischen, Pestiziden im Tee, Schweinemast, Gammelfleisch, Dioxin in Eiern, Nitrofen in Futterweizen, HCH in Milch und BSE in Rindfleisch der nächste Lebensmittelskandal: Der Darmkeim EHEC kontaminiert frisches Gemüse und Blattsalate. Da stellt sich doch die Frage, was man heutzutage überhaupt noch essen kann, was nicht ausschließlich aus dem eigenen Garten kommt...
Bomben auf Botnets
(2011)
Der Spruch “The internet is serious business” [Quelle] ist ein alter Witz unter Nerds und wird immer wieder gerne zitiert, wenn einige Nutzer online Dinge etwas zu ernst nehmen. Da Cybersecurity wohl endgültig im sicherheitspolitischen Mainstream [Quelle] angekommen ist, war es nur eine Frage der Zeit, bis das Internet auch dort “serious business” sein würde. Spätestens mit der Ankündigung der USA [Quelle], auf Cyberangriffe potentiell auch mit Waffengewalt zu reagieren, ist dies nun eingetreten. Ist ein Cyberangriff demnach in seiner Schwere äquivalent zu einem Angriff in der realen Welt, so muss der Angreifer mit Gegenschlägen mit konventionellen Waffen rechnen...
Unsichere Natur?
(2011)
New York: leicht bewölkt, Temperatur bis 33° C, die Regenwahrscheinlichkeit liegt bei 65 Prozent. Im UN-Hauptgebäude am East River tagt heute der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu einem eher ungewöhnlichen Thema: Klimawandel. Erst zum zweiten Mal seit 2007 steht dieses Thema auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates, dessen Vorsitz zur Zeit Deutschland inne hat...
Osama Bin Ladens "Bild-Tod"
(2011)
Nach den terroristischen Anschlägen in New York und Washington D.C. verkündete der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, George W. Bush in einem Gespräch mit Journalisten im Pentagon am 17. September 2001: “I want justice [...]. And there’s an old poster out West I recall, that said, ‘Wanted, Dead or Alive’”. Fast 10 Jahre später ist Bushs Wunsch nach Gerechtigkeit in Erfüllung gegangen – mit einem neuen Präsidenten. Am 2. Mai 2011 teilte Präsident Obama der Öffentlichkeit mit:
“Tonight, I can report to the American people and to the world that the United States has conducted an operation that killed Osama bin Laden, the leader of al Qaeda, and a terrorist who’s responsible for the murder of thousands of innocent men, women and children. [...].We will be relentless in defense of our citizens and our friends and allies. We will be true to the values that make us who we are. And on nights like this one, we can say to those families who have lost loved ones to al Qaeda’s terror, justice has been done”.
Mit dem Tod von Osama bin Laden wird allem Anschein nach ein wichtiges Kapitel im Krieg gegen den Terror geschlossen. Präsident Obama verfolgt weiterhin aktiv das Ziel, die US-amerikanischen Truppen aus Afghanistan abzuziehen; Sicherheitsgesetze werden auch in Deutschland auf ihre Nützlichkeit und Verfassungskonformität überprüft....
Beim Angriff auf das amerikanische Konsulat in Benghazi starben am 11. September zwei Personenschützer und zwei amerikanische Diplomaten, der amtierende Botschafter für Lybien sowie der IT-Experte Sean Smith. In ihrer Trauerrede zeichnete Außenministerin Clinton zunächst den beruflichen und privaten Werdegang ihres Mitarbeiters nach, um dann einen bemerkenswerten Satz hinterher zu senden: “And that’s just in this world, because in the virtual worlds Sean helped create, he is also being mourned by countless competitors, collaborators and gamers, who shared his passion.”..
Sicherheit gilt vielen als ein politisch-gesellschaftlicher Kernbegriff mit weitreichenden (institutionellen) Konsequenzen für unseren Alltag: Sicherheitsorgane wie die Polizei und das Militär tragen für Sicherheit im In- und Ausland sorge, die Bundesregierung betreibt bi– und multilaterale Sicherheitspolitik. Weitere Behörden und Ministerien beschäftigen sich mit der Frage, wie Lebensmittel-, Verkehrs- oder Berufssicherheit erhöht werden können, kurz: Sicherheit wird immer noch – wenn auch nicht ausschließlich – als Aufgabe des Staates verstanden...
Jüngst ist wieder einmal Streit entbrannt zwischen den Koalitionspartnern: Während Innenminister Friedrichs (CSU) öffentlich eine Entfristung des Anti-Terror-Pakets befürwortet, widerspricht Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vehement (siehe FAZ, SZ). Solche politischen Konflikte zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium scheinen in Zeiten internationaler Terrornetzwerke unumgänglich und alltäglich zu sein. Innenminister spielen par excellence Advokaten der Versicherheitlichung; Justizminister(innen) mahnen, nicht das Recht und die Freiheit vor lauter Gefahren und Risiken aus den Augen zu verlieren. Doch muss Sicherheit stets auf Kosten der Freiheit verwirklicht werden? Brauchen wir mehr Sicherheit oder mehr Freiheit? Nein, wir brauchen eine Kultur des Rechts, welche die Verfahren, nicht die Inhalte prädestiniert...
Der Leak der Botschaftsdepeschen hat offensichtlich in den USA tiefe Spuren hinterlassen. Auch über ein Jahr nach dem Beginn der Veröffentlichung der Depeschen kommen immer neue Pläne ans Licht, Leaken in Zukunft zu erschweren.
Der neueste Plan sieht vor, die Datenbanken mit den als geheim klassifizierten Dokumenten mit echt aussehenden Fake-Dokumenten zu versehen, die nicht nur die Glaubwürdigkeit der geleakten Informationen untergraben, sondern zudem auch nach Hause telefonieren sollen – so soll der Leaker bei Betrachtung seiner Beute erwischt werden.Über die technische Seite dieses Plans ist vergleichsweise wenig bekannt. Die Problematik der Glaubwürdigkeit aber ist die meiner Meinung nach noch größere, und zwar für alle beteiligten Parteien. Die potenzielle Unglaubwürdigkeit zukünftiger Leaks könnte schwerwiegende Konsequenzen haben...
Eigentlich sollte es bei der heutigen Pressekonferenz in London um das neue technische System der Plattform gehen – SSL sei nicht mehr sicher, man bastele an einem „state-of-the-art secure submission system“, hieß es. Doch davon war auf der Pressekonferenz keine Rede mehr. Stattdessen wurde die „neue Phase“ von WikiLeaks mit einer neuen Veröffentlichung eingeleitet: den #SpyFiles...
Diskreditierung, Mobbing, Kündigung: Whistleblower seien in Deutschland völlig unzureichend geschützt, so das Whistleblower Netzwerk. Und das,obwohl bereits im November 2008 beim G20-Gipfel in Seoul formuliertwurde, dass Deutschland bis Ende 2012 gesetzliche Regelungen zum Whistleblowerschutz einführen wird. Am 21. Juli 2011 folgte zusätzlich dasUrteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch entschied, dass Whistleblowing durchaus von der Freiheit auf Meinungsäußerung gedeckt werden kann. Doch was ist seitdem passiert, wie steht es um den gesetzlichen Whistleblowerschutz in Deutschland?...
“Kurz mal Weltmacht” überschrieb die ZEIT letzte Woche ihren Artikel, der den Untergang von WikiLeaks und das Ende Julian Assanges nachzeichnete. Auch Hoffnungsträger scheitern, hieß es, und der finanzielle Bankrott stelle ein eher wenig rühmliches Ende dar. Und trotzdem, so das Resümee, die Idee hinter seinem Projekt bleibe am Leben. In welche Richtung sie sich für den Nahost-Konflikt verwirklicht, wagt allerdings kaum jemand zu bewerten...
„In doubt we publish: Wikileaks as a threat to diplomacy and democracy?“ –unter diesem Titel diskutierten am vergangenen Mittwoch im Anschluss anden WikiLeaks Workshop Wolfram v. Heynitz vom Planungsstab des Auswärtigen Amtes, Prof. Dr. Christoph Bieber von der Universität Duisburg-Essen und Guido Strack vom Whistleblower Netzwerk e.V.Unter der Moderation von Prof. Dr. Nicole Deitelhoff und Prof. Dr.Christopher Daase sollten einerseits generelle Fragen des Leakens thematisiert werden, aber auch Fragen nach dem Einfluss auf die internationale Diplomatie, dem Recht auf Geheimnis und den Möglichkeitenzur Regulierung von Leaking...
Seit langem existiert der Wunsch, Stakeholder, Endnutzer und Bürger am Forschungsprozess über sicherheitsrelevante Themen zu beteiligen. Dies beinhaltet auch die potenziellen Auswirkungen der Forschungsprozeduren und -ergebnisse auf diese Statusgruppen. Bereits im vergangenen Sommer wurden diese Themen in zwei Workshops auf europäischer Ebene behandelt, geladen hatten die Generaldirektion (GD) Forschung und Innovation [link] bzw. die Research Executive Agency der Europäischen Kommission [link]. Unter dem Titel “Challenge of Inclusive, Innovative, and Secure Societies” wurden Synergien, aber auch Konflikte zwischen den strategischen Zielen von gesellschaftlicher Integration, Sicherheit und wirtschaftlichen Innovationen im Rahmen der EU-weiten Sicherheitsforschung analysiert. Die Themenbereiche von gesellschaftlicher Resilienz und von Vertrauen der Bürgern, die bis jetzt eher am Rande der Projektausschreibungen erschienen sind, wurden programmatisch als prioritär eingestuft...
Cybersecurity wird zunehmend als Herausforderung wahrgenommen und Leaks sind ein nicht unerheblicher Teil davon. Begegnet wird diesem Problem aber oftmals in Wildwest-Manier: Jeder ist sich selbst der nächste, allgemein verbindliche Regelungen werden nicht angestrebt. Verschiedene staatliche und nicht-staatliche Akteure nutzen dabei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel konsequent aus und überschreiten dabei mal mehr, mal weniger rechtliche Grenzen...
"Wie man in den Wald hineinruft…": die Überraschung über chinesische Hyperschallwaffen ist naiv
(2014)
Letzte Woche hat China ein neues strategisches Trägersystem getestet. Dabei handelte es sich nicht um eine herkömmliche ballistische Rakete, sondern um einen Hyperschall-Flugkörper, der offenbar die zehnfache Schallgeschwindigkeit (etwa 12.350 km/h) erreichte. Die Aufregung in Washington war groß – zumindest in konservativen Kreisen...
Vielfach ist argumentiert worden, China sei einer der Hauptprofiteure von den Enthüllungen des ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Amerikas früherer Vizepräsident Dick Cheney sieht in ihm gar einen Spion der Volksrepublik China. Peking wies das sofort zurück. Ein Blick auf die chinesische Diskussion um Edward Snowden zeigt: Nicht nur Cheneys Vermutung schießt deutlich über das Ziel hinaus. Denn die chinesische Führung beobachtet die Entwicklung gleichsam aufmerksam und nervös. Sie fürchtet um ihre eigene Legitimität...
Die deutsche Bundesregierung engagiert sich stärker im Irak, um der brutalen, vor Völkermord nicht zurückschreckenden Miliz Islamischer Staat (IS) Einhalt zu gebieten. Das ist gut und richtig – auch wenn man die langfristigen Konsequenzen des Instruments der Waffenlieferung kritisch sehen muss. Nach ersten (zaghaften) Änderungen in der deutschen Afrikapolitik sowie einer aktiven Rolle bei Eindämmungsversuchen in der Ukrainekrise ist dies nun das nächste Zeichen, dass es Deutschland ernst meint, mit einer aktiveren Außen- und Sicherheitspolitik. Leider vergisst die Bundesregierung einmal mehr, Politikwechsel im Auswärtigen auch im Inneren transparent zu erklären...
Nach dem umstrittenen Referendum in derOstukraine wird wieder über schärfereWirtschaftssanktionen gegen Russland gestritten. ImZentrum der Auseinandersetzung zwischenBefürwortern und Kritikern von Wirtschaftssanktionen steht die Frage: Wieerfolgversprechend sind Sanktionen, das Verhalten Russlands zu ändern?Aber das ist die falsche Frage! Ihr liegt das Missverständnis zugrunde, dassSanktionen in erster Linie den Zweck haben, einen Übeltäter zu bestrafenund ihn dazu zu zwingen, von seinem Tun abzulassen. Zwei Dinge werdenhier verwechselt: Sanktionen und Zwangsdiplomatie...
Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht
(2013)
Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörungder syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27.Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion aufdie Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durchkonventionelle Waffen.
Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
Hilfreiche Drohung
(2013)
Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbareLage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrundgedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg.Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zustürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichenMassenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt.Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seineAversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. DerChemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.
Kurz vor Silvester sah sich der designierte Vorsitzende des deutschen Flughafenverbandes (ADV) Christoph Blume einer heftigen öffentlichen Kritik ausgesetzt. Grund war sein Vorschlag die zukünftigen Flughafenkontrollen nicht auf technisches Screening zu beschränken, sondern durch aktives Profiling deren Effizienz zu optimieren http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Flughafenchef-will-Kontrollen-nach-Herkunft_aid_946638.html. Die öffentlichen Proteste waren heftig...
Teil VI der Artikelserie "Syrien und die Verantwortung internationaler Politik".
Assad ist ein Verbrecher. Keine Frage. Und das nicht erst, seit der Vorwurf des Giftgaseinsatzes im Raum steht. Trotzdem gibt es keine Alternative zu einer Verhandlungslösung unter Beteiligung und mit der Option eines Machterhalts Assads. Nicht, wenn das Ziel tatsächlich ein Ende der Gewalt und ein besserer Schutz der gesamten Zivilbevölkerung sein soll...
Dass es mit der parlamentarischen Kontrolle in Deutschland nicht weit her ist, hat Andreas Voßkuhle, oberster deutscher Verfassungsrichter, erst jüngst in seiner Urteilsbegründung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm der Politik ins Stammbuch geschrieben. Nirgends aber wird das dieser Tage so deutlich wie im Bereich der Sicherheitspolitik. Die Tatsache, dass der Militärische Abschirm-Dienst (MAD) über Monate wichtige Dokumente im Zusammenhang mit den NSU-Morden dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorenthielt, ist schon an sich bedenklich. Dass dieser Umstand vom verantwortlichen Minister, der die Papiere kannte, als “unsensibel” entschuldigt wird, zeigt zusätzlich, welche Geringschätzung dem Parlament und seiner Kontrollfunktion von Seiten der Sicherheitsbehörden entgegengebracht wird...
Wie wichtig sind Offline-Aktivitäten für Blogs? Das Ergebnis des Workshops,zu dem das Team des Theorieblogs am 9. April an die Humboldt-Unieingeladen hatte, war eindeutig: Offline ist – trotz aller Blogeuphorie –unersetzbar.
Rund 15 BloggerInnen (plus sieben TheoriebloggerInnen) folgten derEinladung, sich über das eigene Tun auszutauschen und sich nicht nurvirtuell, sondern auch ganz klassisch zu vernetzen...
Man befindet sich im Krieg: Mit der zunehmenden Vernetzung der Weltent stehen neue Sicherheitsherausforderungen. Angriffe im Internet sind keine Seltenheit mehr und die Frage, wie man damit umgeht steht überall auf der Tagesordnung. Die NATO führte mit der „Cyber Coalition 2010 Exercise“ erstmals ein Cyberwar-Manöver durch und die USA aktivierten 2010 eine reine Cyberwar-Einheit [Quelle]. Sowohl auf staatlicher als auch zwischenstaatlicher Ebene haben sich die Räder in Bewegung gesetzt um den neuen Bedrohungen zu begegnen....
Wer in den letzten Monaten die Zeitungen aufschlug, kam um Hiobsbotschaften über den Zustand des Euros und Europas nicht herum. Von Hilferufen diverser peripherer Mitgliedsstaaten war allerorten die Rede, gar vom Auseinanderbrechen der Gemeinschaftswährung. Die Regierungsspitzen, den Marktmechanismen scheinbar hilflos ausgeliefert, beraten sich auf Krisengipfeln, beginnend mit dem ersten Sondergipfel zur Eurokrise am 11. Februar. Rettungsschirme überall, die dann zu klein sind für die Menge an Mitgliedsstaaten, die man spekulativ noch darunter verorten könnte. Hermann von Rompuy sieht die EU gar in einem Überlebenskampf ...
Willkommen!
(2010)
Auf dem NATO-Gipfel in Lissabon wurde soeben eine neue Sicherheitsstrategie beschlossen. Die Allianz werde nun „more effective, more engaged, and more efficient“ [Quelle http://www.nato.int/cps/en/natolive/news_68216.htm], so NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen. Ohne die Folgen dieser neuen Strategie bereits jetzt evaluieren zu können, so kann man doch festhalten, dass mit dieser Strategie tatsächlich ein sich seit geraumer Zeit abzeichnender Paradigmenwechsel seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat: Die NATO 3.0 als Risikomanager...
Teil V der Artikelserie "Die ethische Dimension der Drohnendebatte".
Zu jedem Krieg, den die USA geführt haben, gibt es mindestens eine Rede, mit der der jeweilige Präsident die Kriegsgründe erläutert, die militärischen Ziele beschreibt und den Gewalteinsatz rechtfertigt. Zum Drohnenkrieg, den US-Präsident Obama drastisch ausgeweitet hat, gibt es so eine Rede nicht. Das mag daran liegen, dass Drohnen in ganz unterschiedlichen Konflikten eingesetzt werden und es sich mehr um eine neue Form der Kriegsführung handelt, als um einen bestimmten Krieg. Es könnte aber auch daran liegen, dass die normative Rechtfertigung des Drohnenkrieges schwerfallen und einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde – oder der Präsident und seine Berater dies glauben – und sie deshalb die Publizität scheuen...
Theorien des Rechtspluralismus treten überwiegend mit dem Anspruch auf, eine zutreffendere Beschreibung der Wirklichkeit normativer Ordnungen, namentlich der Rechtsordnung, einer Gesellschaft zu geben. Demnach geht das Recht aus vielerlei und verschiedenartigen Quellen hervor, es gibt eine Pluralität von rechtssetzenden Akteuren, Rechtsnormen verschiedener Herkunft überlappen sich in demselben sozialen Feld. Während diese Beschreibung auf historische Gesellschaften bis zur Epoche zentralisierter Nationalstaaten schon immer zutraf, sprechen viele Indizien dafür, dass auch die Entwicklung transnationalen und globalen Rechts zu einem neuen Rechtspluralismus geführt hat. Wer dagegen die Konzeption eines zentral gesetzten, hierarchisch geordneten, universalen und einheitlichen Rechts für einen Fortschritt gegenüber dem Zustand des Rechtspluralismus hält, müsste diesen kritisieren und überwinden wollen. Gegen diese Kritik wendet sich der normative Rechtspluralismus. Dafür wird vor allem seine höhere Responsivität gegenüber verschiedenartigen Rationalitäten einer komplexen Weltgesellschaft ins Feld geführt. Der Beitrag diskutiert verschiedene Varianten des normativen Rechtspluralismus und versucht zu zeigen, dass keine von ihnen ohne die Unterstellung eines gemeinsamen rechtlichen Sinnhorizontes auskommt.
Jubiläen drängen zur Standortbestimmung. Im Jahr 2014 feiert die Frankfurter Goethe Universität ihren 100. Geburtstag. Man lud zu Bilanzen ein, zum Blick nach vorn, auf Erfahrungen und Erwartungen der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen. In diese Spannung stellt sich auch dieser Beitrag zu den Perspektiven des Fachs ‚Rechtsgeschichte‘. Es wird deswegen nur kurz um 100 Jahre (I.), wenig um die Zeit nach 1945 (II.), weit mehr um Rahmenbedingungen rechtshistorischen Forschens in der ‚Berliner Republik‘ (III.) – und um Zukunftsperspektiven des Fachs gehen (IV.).
Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?
Eucken's writings are rich in content not only from an (constitutional) economic perspective but also from an economic and business ethics perspective – an often neglected perspective of the reception of German Ordoliberalism in general and the Freiburg School of Economics in particular. The paper gives a first insight into the ethical-normative thinking of Eucken, as one of the main representatives of Ordoliberalism, and explains Eucken’s conception of Social Market Economy as a functioning and humane order as well as Eucken’s Kantian understanding of freedom. To conclude the essay tries to classify Eucken’s Ordoliberalism as a part of the spectrum of modern economic and business ethics.
Wie lässt sich das anthropologische Fundament des Ordoliberalismus und der Sozialen Marktwirtschaft beschreiben? Welche Prämissen liegen ihm zugrunde? Ist ein derartiges Menschenbild überhaupt noch zeitgemäß? Welchen Gefahren ist es ausgesetzt und welche institutionellen Vorkehrungen lassen sich treffen? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt des nachfolgenden Essays. Dieser ist dabei wie folgt gegliedert: Das zweite Kapitel analysiert die anthropologischen Grundlagen des Ordoliberalismus. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem kantischen ‚Programm der Freiheit als Autonomie‘. Das darauf folgende dritte Kapitel thematisiert mögliche Gefahrenpotenziale für eben jenes ordoliberale Menschenbild. Hierbei werden insbesondere die Vermachtung der Wirtschaft und die Instrumentalisierung und Funktionalisierung der Wissenschaft eingehender untersucht. Im vorletzten Kapitel schließlich werden die häufig vorgeschlagenen institutionellen Vorkehrungen kritisch evaluiert. Wichtige Beiträge hierzu stammen aus der Feder von Röpke (Clercs und Nobilitas naturalis) und Hayek (Zwei-Kammern-Verfassungsmodell).
Tagungsbericht des Workshops "Völkerrecht und Weltwirtschaft im 19. Jahrhundert. Die Internationalisierung der Ökonomie aus völkerrechts- und wirtschafts(theorie-)geschichtlicher Perspektive", der vom 3. bis 4. September 2009 in Frankfurt am Main stattfand. Veranstalter: Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"; in Kooperation mit der Goethe Universität Frankfurt am Main; dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die anthropologischen Grundlagen, das wirtschaftsethische Fundament und das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leitlinien des Wittenberg-Prozesses der Chemie-Sozialpartner dienen dabei als argumentative Grundstruktur. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass die CSSA und der Wittenberg-Prozess auf den normativen und wirtschaftsethischen Prämissen der (originären) Sozialen Marktwirtschaft ruhen und die Sozialpartnerschaft der chemischen Industrie ein wichtiger Baustein ist auf dem Weg hin zu einer Neubegründung und Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Globalisierung. Folgende Hypothesen sollen dabei eingehender untersucht werden: 1. Fundamental für die Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft ist die Unterscheidung von Individual, Unternehmens-und Ordnungsethik. 2. Das Freiheitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft enthält sowohl negative (im Sinne der Abwesenheit von Willkür und Zwang) als auch positive Momente (im Sinne von rationaler Selbstbestimmung und kantischer Autonomie). Darüber hinaus inkorporiert es die aus der Konstitutionenökonomik bekannten Prinzipien der Diskriminierungs und Privilegienfreiheit. 3. Das Gerechtigkeitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist synkretistisch und eklektisch; es verbindet kommutative mit distributiven Gerechtigkeitselementen. 4. Der Homo oeconomicus ist kein(!) Bestandteil der Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft. Diese weist vielmehr Parallelen zur Heuristik der Kulturellen Ökonomik – dem sogenannten Homo culturalis – auf. 5. Eine bedeutende Funktion innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft kommt der Sozialpartnerschaft zu. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe und Inklusion auf der unternehmensethischen Ebene.
Mit den politischen Philosophen Darrel Moellendorf, der neu aus San Diego an die Goethe-Universität berufen worden ist, und Rainer Forst, Co-Sprecher des Frankfurter Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und in diesem Wintersemester Gastprofessor an der New York University, sprachen Bernd Frye, Pressereferent des Clusters, und Ulrike Jaspers, Redakteurin von Forschung Frankfurt.
Frankfurt ist Deutschlands Pendlerhochburg. Nur etwas mehr als ein Drittel der hier Beschäftigten wohnt auch in der Stadt. Dafür kommen rund 335 000 Menschen mehrmals pro Woche in die Main-Metropole und kehren abends wieder heim. Besonders für die sogenannten Fernpendler – mit Anfahrtswegen von mehr als 50 Kilometern – ist das Unterwegssein ein Kapitel für sich. Unser Autor hat 255 (Bahn-)Kilometer.
Marktverhalten folgt nicht allein rationalen Kosten-Nutzen-Kalkülen. Vielmehr kann mit Jens Beckert zwischen der marktermöglichenden, der marktbegleitenden und der marktbegrenzenden Sittlichkeit der Wirtschaft unterschieden werden. Der Beitrag erörtert anhand der Bedeutung der Corporate Social Responsibility (CSR) im US-Recht, inwieweit diese ethischen Normen des Wirtschaftens verrechtlicht sind, also durch Rechtsvorschriften sanktioniert werden. Im Ergebnis wird sich ein Zusammenhang zwischen der Rechtsrelevanz sittlicher Maßstäbe und ihrer Komplementarität mit dem wettbewerblichen Marktgeschehen ergeben. Die marktermöglichende Sittlichkeit genießt demnach intensiven Rechtsschutz, der jedoch immer lückenhafter wird, je stärker die marktbegrenzende Dimension ethischer Normen zu Tage tritt.
Das im Jahr 2013 begonnene und für einen Zeitraum von 18 Jahren konzipierte Forschungsvorhaben zielt auf die Erstellung eines historisch-semantischen Wörterbuchs zum Denken der Schule von Salamanca und ihrer Bedeutung für politische Theorie und Recht in der Moderne. Als Grundlage dieses Wörterbuchs wird ein digitales Corpus von zentralen Texten der Schule von Salamanca aufgebaut, das mit der elektronischen Version des Wörterbuchs verknüpft ist und der internationalen und interdisziplinären Forschergemeinschaft direkten Zugriff auf die einschlägigen Quellentexte ermöglicht. Durch die Volltexterschließung der digitalen Quellen wird zugleich ein in seiner Funktionalität neuartiges elektronisches Arbeitsinstrument geschaffen, das einen wichtigen Fortschritt gegenüber allen bisherigen Digitalisierungsprojekten in diesem Bereich darstellt. Dieses Arbeitsinstrument wird auch über seine Funktionalität für das zu erstellende Wörterbuch hinaus qualitativ neue Forschungsmöglichkeiten eröffnen.
Beides – Wörterbuch und Quellencorpus – werden in einem repository erfasst und über eine Webseite als Forschungsinstrument der internationalen scientific community zur Verfügung gestellt. Das Wörterbuch wird zum Schluss der letzten Arbeitsphase zusätzlich in Buchform publiziert. Die weltweite Forschung zur Schule von Salamanca und zu ihrer Wirkungsgeschichte wird damit zum ersten Mal Zugriff auf ein gemeinsames Textcorpus haben und über einen intellektuellen Referenzrahmen für dessen historische Unter-suchung und interdisziplinäre Diskussion verfügen.
Dieser Beitrag soll Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens zusammenfassen (1.), das geplante Quellencorpus (2.), das Wörterbuch (3.) und den Arbeitsplan (4.) vorstellen.
Das Urheberrecht hat einmal eine unabhängige Verlagswirtschaft ermöglicht, mit den digitalen Produktionsweisen ergeben sich jedoch immer mehr Konflikte. Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und internationales Immaterialgüterrecht an der Uni Frankfurt, zeichnet die Entwicklung und aktuelle Probleme im Interview nach.
Von Killerzellen und Kurzzeitweckern : ein Laborbesuch bei der "AG Koch" im Georg-Speyer-Haus
(2013)
Eins vorweg: Killerzellen sind in dieser Geschichte die Guten. In Laborräumen der Sicherheitsstufe eins werden Kittel und Handschuhe getragen, um das Material vor den Wissenschaftlern zu schützen. Kurzzeitwecker und Handcremetuben sind allgegenwärtig. Und wie das Experiment ausgegangen ist, wird noch nicht verraten. Doch jetzt der Reihe nach.
Bis vor kurzem definierte das Grundgesetz die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sei es im Bund, sei es in den Ländern. Heute wirken jedoch supranationale und internationale Institutionen machtvoll auf das soziale Zusammenleben in Deutschland ein. Zudem besteht eine neue Offenheit gegenüber Hoheitsakten anderer Staaten. Diese Europäisierung und Internationalisierung des Landes führen zur Frage, wie nunmehr die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland begriffen werden sollen.
Diese Grundstrukturen sind Gegenstand dieses Beitrags, und zwar im Sinne von Grundprinzipien, welche alle in Deutschland wirksame öffentliche Gewalt einbinden. Der Beitrag kann dabei, entsprechend dem Stand der Erkenntnis, nur wenig gesichertes Wissen unterbreiten. Eine systematische, praxisleitende und vor allem prinzipiengesteuerte Dogmatik eines Rechts der Menschheit, eines kosmopolitischen Rechts, eines globalen Rechts, eines Weltrechts, eines Weltinnenrechts, eines transnationalen Rechts, ja selbst des Völkerrechts oder auch nur des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraums, also etwas in Ansätzen dem deutschen Staatsrecht Vergleichbares, erscheint jenseits der Möglichkeiten, jedenfalls des Horizonts unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund unterbreitet dieser Beitrag sein Verständnis des neuen Forschungsfeldes (I.), verankert die relevanten Prinzipien positivrechtlich und skizziert sie in ihrem Gestaltungsanspruch (II.), und erörtert ihr gegenseitiges Verhältnis, um dadurch die Gesamtkonstellation zu beleuchten (III.).
»Ohne Fleiß kein Preis«, heißt es. Und der nachfolgende Beitrag wäre zumindest teilweise entbehrlich, wenn dieses Sprichwort uneingeschränkt stimmen würde. Aber auch wenn man die Redewendung beim Wort nimmt, bleibt Erklärungsbedarf: Für »Preis« kann man wohl ohne Weiteres Geld oder Einkommen einsetzen. Was aber meint »Fleiß« genau? Man kann auch durch Erbschaft, Spezialbegabungen oder pures Glück zu viel Geld kommen, ohne sich sonderlich anzustrengen. Und in einer freien Marktwirtschaft scheinen ohnehin vor allem Angebot und Nachfrage den Preis zu bestimmen. So direkt und gerecht scheint der Zusammenhang vom Fleiß zum Preis also nicht zu sein.
Was hat 1555 mit Toleranz und Freiheit zu tun? Diese Frage ist sehr berechtigt, denn es gibt keine unmittelbare Beziehung zwischen unserem Verständnis von beiden Phänomenen und den Vorstellungen der Zeitgenossen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich in einer Welt der konfessionellen Spannungen und Zerrissenheit zurecht finden mussten.
Historiker sollten keine Verbindungslinien zwischen Gegenwart und Vergangenheit in dem Sinne ziehen, dass die Gegenwart aus dem Vergangenen lernen könnte. Das ist nicht machbar, denn jeder historische Raum hat einen eigenständigen Wert, nichts wiederholt sich in der Geschichte. Was Historiker aber können, ist Entwicklungen zu identifizieren, Phasen des Wandels zu benennen, in denen merklich oder unmerklich neue Phänomene aus Vorhandenem entstehen. Und unter dieser Perspektive kann nun auch der Augsburger Religionsfriede betrachtet werden, denn in seinem Kontext, in seiner Wirkung sind wesentliche Grundrechte im deutschsprachigen Raum erstmals als Rechtsnorm niedergelegt worden. Dazu gehört zum ersten das Recht auf freie Religionsausübung und zum zweiten das Recht auf Freizügigkeit. Der Blick des Historikers richtet sich bei der Betrachtung des Augsburger Religionsfriedens demnach auf die politischen und religiösen Normen der Zeitgenossen, die sich unter einem großen Neuerungsdruck befanden; damit geht es zugleich um die Untersuchung des Wandels dieser Normen: Handelt es sich um Weiterführung schon vorhandener Ordnungsmuster oder gab es grundsätzlich Neues?
Die Debatten, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts im Alten Reich über den Charakter von Herrschaft geführt wurden, haben Maßstäbe gesetzt. Denn offensichtlich wurden im Kontext der Konfrontation zwischen altgläubigem Kaiser und protestantischen Reichsständen erstmals die zentralen Fragen nach der Struktur konfessionsverschiedener politischer Ordnungen gestellt, die in den folgenden Jahrzehnten dann u.a. auch im Frankreich der konfessionellen Bürgerkriege, im Konflikt um die Herrschaftsordnung in den Niederlanden der 80iger Jahre des 16. Jahrhunderts und am Ende des Jahrhunderts zwischen anglikanischer Königin und puritanischen Ständen in England zur Lösung anstanden.
Dieser europäische Blick auf die Debatten über Herrschaft ist aufschlussreich er belegt, dass es europäische Sonderwege angesichts einer sehr großen Gemeinsamkeit politisch-theologischer Denkmuster und Argumentationsstrategien im 16./17. Jahrhundert nicht gegeben hat.
Herrschaft ist umstritten, das gilt für alle historischen Epochen. Die Wege zur Herstellung legitimer Herrschaft allerdings haben sich seit der Antike wiederholt verändert. Für die Frühe Neuzeit, also die Zeitspanne zwischen Reformation und Französischer Revolution, bleibt der Rückgriff auf Traditionen als Legitimationsgrund unangefochten, erst der radikale Umbruch zum Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat diese Linie beendet.
Recht präzis lässt sich die Legitimierungsstrategie mit dem Begriff der reformatio charakterisieren, der Wiederherstellung also einer Ordnung, die als gerechte anerkannt war und ist und deren Rückgewinnung zeitgenössisch schlechte Zustände überwinden helfen kann. Solche Berufung auf Vergangenes konnte sehr wohl zu radikalen Brüchen in der Gegenwart führen, unter diesem Anspruch musste sich alle Herrschaft im Europa der Frühen Neuzeit rechtfertigen, unter diesem Votum durfte legitimerweise Kritik geübt, schließlich legitimerweise Widerstand geübt werden. In diesem Sinne spricht die Forschung von »Rechtfertigungsnarrativen«; im sozialen, politischen, rechtlichen und religiösen Weltverständnis des frühneuzeitlichen Europa fanden sie Verwendung.
Was ist »Neoliberalismus« und wie ist es um ihn bestellt? Welche Rolle spielt der Begriff nach all den Abgesängen und Wiederbelebungen heute in Politik und den Sozialwissenschaften? Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, das unübersichtliche Feld der Forschungsrichtungen, die sich mit dem Neoliberalismus befassen, in Augenschein zu nehmen und die wichtigsten Debatten sowie ihre Fortentwicklungen vorzustellen, um die Orientierung zu erleichtern. Ausgehend von einem kurzen Überblick über aktuelle Stellungnahmen zum Neoliberalismus im politischen Diskurs werden die beiden wichtigsten theoretischen Perspektiven wird – Hegemonietheorie und Governmentality Studies –vorgestellt, aus denen der Neoliberalismus untersucht wird, um dann verschiedene der wichtigsten Schauplätze des Neoliberalismus abzuschreiten. Das kritische Interesse der größtenteils aus einer der beiden Perspektiven heraus arbeitenden Forscher richtet sich unter anderem auf die Rolle des Nationalstaats, den Umbau urbaner Räume, seine Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse oder die Art und Weise, wie das Leben im Neoliberalismus die Selbstverhältnisse der Subjekte transformiert. Der Artikel schließt mit Überlegungen zum theoretischen Preis, der für den ungeheuer weit gefasste Neoliberalismusbegriff zu zahlen ist und der nicht zuletzt in einer vermeintlichen Alternativlosigkeit besteht, die ironischerweise aus den zahllosen kritisch intendierten Beschwörungen des Neoliberalismus hervorgeht.
Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?
The Alor-Pantar Archipelago is still one of the most under-researched areas of Indonesia. However, in January 2009 I was able to collect data on anthropomorphic sculptures in the Tanjung Muna area of Pantar. The study used photographs of objects that had been purchased recently by European private art collectors in order to elicit responses regarding the local mythology. I was also able to interview local traders as well as the dealer who sold the sculptures, which allowed me to document information regarding their origin and former use, as well as the circumstances under which they had found their way on to the international art market. Traditional marriage rules as well as black magic played a central role. Furthermore, in the course of my research by chance I learned of a contemporary ancestor cult connected to the construction of a new clan house and of traditional (pre-Protestant) forms of healing.
In seiner ausführlichen Untersuchung unterschiedlicher philosophischer Ansätze zum Prinzip „Verantwortung“ führt Ludger Heidbrink (2003) aus, dass die Standardtheorie der „Verantwortung“ auf drei Pfeilern beruhe, „dem Subjekt der Verantwortung, dem Objekt der Verantwortung und der Instanz der Verantwortung“ (ebd.: S. 21 f.; Hervorhebung von B. H.). Dabei bezieht er sich auf einige philosophische Ansätze, die Verantwortung in einer mehrstelligen Relation verstehen: Eine Person hat (1) Verantwortung für etwas (2) vor und gegenüber jemandem (3) und wird nach Maßgabe von gewissen Kriterien beurteilt (4) (u. a. Lenk/Maring 1993; Höffe 1993). An dieser Definition wird deutlich, dass es sich bei „Verantwortung“ um ein zutiefst soziales Handlungsprinzip dreht, denn eine Person, die verantwortlich handelt, tritt immer in irgendeiner Form in Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt. So kümmern sich beispielsweise Eltern um ihre Kinder; Arbeitsnehmer stellen im Rahmen kollegialer Arbeitsteilung ein Produkt her oder erfüllen eine Dienstleistung für einen Kunden. Selbst wer sich gegenüber einem Tier oder der Natur verantwortlich verhält, erfüllt dabei eine moralische Norm, deren Einhaltung die Gesellschaft von ihm erwartet. Daran wird deutlich, dass eine Person, auch wenn sie sich in ihrem Handeln nicht direkt auf andere Menschen bezieht, gegenüber Personen oder Instanzen die Folgen ihres Verhaltens verantworten muss, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Rechenschaftspflicht letztlich auch in eine Interaktion mit anderen Menschen tritt. Nur von mündigen Menschen kann Verantwortung für ihr Handeln erwartet werden. Der intersubjektive Charakter des Verantwortungspostulats lässt normalerweise auch zu, dass sich die beteiligten Personen über die Voraussetzungen verständigen können, unter denen das geforderte Handeln möglich ist oder war. Denn meistens genügt allein der Willen einer Person nicht zur Übernahme von Verantwortung.
Aufgrund ihrer Fundierung im europäischen Naturrechtsdenken, ihrer Verstrickung mit der Geschichte des Kolonialismus und des Vorwurfs ihrer Funktionalisierung für eine westliche Interessenpolitik sind Menschenrechte als universeller normativer Maßstab weltweit umstritten. Im vorliegenden Beitrag sollen mit Martha C. Nussbaum und Gayatri Chakravorty Spivak die Menschenrechtskritik und die alternativen Menschenrechtskonzeptionen zweier feministischer Theoretikerinnen diskutiert werden, die je unterschiedliche Antworten auf den normativen Status der Menschenrechte und ihre politische Umsetzung in der postkolonialen Welt geben.
Rezension zu: Julian Millie: Splashed by the saint. Ritual reading and islamic sanctity in West Java
(2011)
"Vom Heiligen bespritzt. Rituelle Lesung und muslimische Heiligkeit in Westjava" ist der aus dem Englischen wörtlich übersetzte Titel einer modernen Ethnografie zum Sunda-Gebiet. Wie in einer klassischen Ethnografie wird ein bestimmtes Ritual ins Zentrum der Untersuchung gerückt. Es handelt sich dabei um eine Lesung, die sich auf "Heiligkeit" bezieht und deshalb vom Autor als karamat-Lesung (Arab.: karamat - charismatische und/oder mystische Kraft) bezeichnet wird. Die Lesungen finden entweder im privaten, häuslichen Umfeld oder in einem Pesantren (muslimisches Internat) statt, wo sie von jedem Interessenten besucht werden können. Kern des Rituals sind Texte über Abd al-Qadir al-Jaelani, den die Ritualteilnehmer als Mittler zu Allah verstehen, und an dessen Heiligkeit sie Anteil haben können. Interessant ist dabei, dass Abd al Qadir kein autochthoner Urahn ist. Der Legende nach wurde er 1088 n. Chr. in Gilan im Iran geboren und in Bagdad beerdigt, wo sein Grabmal zu einer Pilgerstätte von Muslimen aus aller Welt geworden ist. Erklärtes Ziel des Autors ist es, zu untersuchen, was ritualisiertes Lesen und die Rezitation sakraler Erzählungen über Islamische Frömmigkeit und über den Raum, den die Texte in der muslimischen Gesellschaft einnehmen, aussagen.
Anfang des 20. Jahrhunderts regierte Europa über ca. 85% des globalen Territoriums in Form von Kolonien, Protektoraten und Dependancen. Die koloniale Expansion war ein exorbitanter und gewalttätiger Prozess, der durch Ausbeutung, Versklavung und Diebstahl charakterisiert war. Es stellt sich deswegen die Frage, warum sich innerhalb der westlichen wissenschaftlichen Disziplinen lange Zeit nur eine kleine Minderheit diesem Ereignis analytisch angenommen hat. Keine große intellektuelle Anstrengung ist vonnöten, um zu verstehen, dass eine solch massive territoriale Expansion, die zum Teil über Jahrhunderte gewaltvoll erhalten wurde, erstens nicht nur durch militärische Präsenz möglich war, zweitens nicht mit der bloßen formalen Unabhängigkeit der kolonisierten Staaten zu einem Ende kommen konnte und schließlich kaum nur Spuren in den kolonisierten Ländern hinterlassen haben kann, sondern auch den globalen Norden prägten. Postkoloniale Studien nähern sich dieser Komplexität und irritieren dabei die Vorstellung einer zwangsläufigen, geradezu naturwüchsigen, kolonialen Beherrschung durch Europa. Sie werfen einen Blick auf die Mannigfaltigkeit kolonialer Interventionen und deren Wirkmächtigkeit bis in die heutigen Tage (etwa Randeria/Eckert 2009).
In ihrem Buch "Cultivating Humanity" formuliert Martha Nussbaum folgenden Appell: "(…) die Welt um uns herum ist unausweichlich international. Themen vom Handel bis zur Landwirtschaft – über die Menschenrechte bis hin zu der Linderung von Hungersnöten – fordern uns dazu heraus, den Blick über eng gefasste Gruppenloyalitäten hinaus zu wagen und weit entfernte Lebenswirklichkeiten zu berücksichtigen. (…) Die Kultivierung unserer Menschlichkeit in einer komplexen und ineinander verflochtenen Welt, bedarf eines Verständnisses über die Art und Weise in der gemeinsame Bedürfnisse und Ziele in unterschiedlichen Lebensverhältnissen je verschieden identifiziert und verfolgt werden" (1997, 10). Diese Forderung, die das liberale westliche Individuum dazu aufruft, sich angesichts zunehmender globaler Interdependenzen für Belange verantwortlich zu zeigen, die über das jeweilige Eigeninteresse hinausgehen, erscheint auf den ersten Blick als ein überaus lobenswertes Unternehmen.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Der vorliegende Beitrag versucht in Grundzügen zwei große thematische und theoretische Stränge zu bearbeiten, die im Begriff der Positiven Generalprävention miteinander verwoben sind. Der eine Strang kann dabei nicht mehr leisten, als erst einmal eine Ahnung von den Herausforderungen zu vermitteln, die das Völkerstrafrecht und seine Kriminologie an die im nationalen Strafrecht geläufigen Strafzwecke stellt; der andere Strang arbeitet dann ausführlicher kriminologisch, rechts- und normentheoretisch heraus, was das Völkerstrafrecht mit seinem Verfahren und seinen Sanktionen - immer gemessen an seinen eigenen immanenten und teilweise noch impliziten Ansprüchen - an expliziten Rechtswirkungen jedenfalls dann anstreben muss, wenn es, wie das nationalstaatliche Strafrecht auch, ein dezidiert präventiv ausgerichtetes Schuldstrafrecht sein und bleiben möchte. Beide Stränge treffen sich schließlich in der Überlegung, dass das Völkerstrafecht in vielfacher, hier dann auch näher erläuterter Weise eine „neue Form“ von Strafrecht ist, dessen Zweckbestimmung sich zwar der teleologischen Semantik des nationalen Strafrechts bedienen darf, die aber aus der Natur seines Gegenstandes heraus etwas ganz anderes und auch Neues bedeuten muss.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.