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Das Leistungsfähigkeitsprinzip als zentraler Grundsatz der Einkommensbesteuerung ist in hohem Maße konkretisierungsbedürftig und damit für Wertentscheidungen offen. Diese Offenheit wird von der traditionellen Steuerrechtswissenschaft mit Wertungen gefüllt, die aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit äußerst problematisch sind. In diesem Aufsatz werden zunächst Einnahmenseite und Ausgabenseite des Einkommens für die Bemessung der Leistungsfähigkeit betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass die fehlende Berücksichtigung der Reproduktionsarbeit in Kombination mit dem Ehegattensplitting auf Seite der Einnahmen das Leistungsfähigkeitsprinzip erheblich verzerrt und die Verweigerung der vollen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beispielsweise auf Seite der Ausgaben das traditionelle Familienmodell weiterhin begünstigt. Einem solchen Steuerrecht, das die Genderperspektive systematisch ausblendet, stehen aber Verfassungsnormen entgegen, die im Folgenden anhand der argumentativen Leitlinien skizziert werden. Daher muss das Steuerrecht weiter entwickelt und an die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichberechtigung von Mann und Frau gekoppelt werden.
Am Montag, 30. Mai 2016 von 18.00-20.00h, laden das Institut für soziale Bewegungen (ISB) und die Gemeinsame Arbeitsstelle RUB/IGM zum 3. Bochumer Disput ein. Diskutiert wird zum Thema „Handelspolitik gerecht gestalten? Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) als politischer Prozess“.
CfP: "Digital -Dis-Orders"
(2016)
The 7th Annual Graduate Conference of the Cluster of Excellence „Normative Orders“ is taking place from 17 to 19 November 2016 at Goethe-University Frankfurt. The call for papers to this year’s conference theme „Digital <Dis>Orders“ (@digdis2016) is open until 30 June 2016.