Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
Document Type
- Part of Periodical (2867)
- Article (2263)
- Contribution to a Periodical (2161)
- Book (1979)
- Doctoral Thesis (1725)
- Review (926)
- Report (608)
- Working Paper (440)
- Part of a Book (196)
- Conference Proceeding (176)
Language
- German (13890) (remove)
Keywords
- Deutschland (99)
- Financial Institutions (43)
- Forschung (40)
- Ausstellung (39)
- Islamischer Staat (39)
- Digitalisierung (38)
- Frankfurt am Main (36)
- Terrorismus (36)
- Frankfurt <Main> / Universität (35)
- USA (34)
Institute
- Präsidium (5008)
- Medizin (1479)
- Gesellschaftswissenschaften (1062)
- Rechtswissenschaft (742)
- Neuere Philologien (650)
- Wirtschaftswissenschaften (639)
- Geschichtswissenschaften (630)
- Biochemie und Chemie (542)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (523)
- Kulturwissenschaften (465)
Eine Reise in die Welt der Universität : ExperienceCampus bietet studentische Campusführungen an
(2015)
Preise für Unternehmens-Gründer : INNOVATIONSFORUM prämiert die besten Startups des Goethe-Unibators
(2015)
Anlässlich des 4. INNOVATIONSFORUMs wurde der Goethe-Innovations-Preis an drei Startups des Unibators verliehen. Die Preise werden von der Vereinigung von Freunden und Förderern der Goethe-Universität aus dem Erlös der Veranstaltung gestiftet. Ein von Handelsblatt-Herausgeber Gabor Steingart moderiertes Podium mit vier Vorstandsvorsitzenden und rund 600 Gäste, darunter Vertreter der regionalen Wirtschaft und Studenten, waren der Rahmen für die Preisverleihung am 8. September 2015 auf dem Westend Campus. Dr. Friederike Lohse, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Freunde, und Universitätspräsidentin Prof. Birgitta Wolff gratulierten den Gewinnern.
»In der Praxis läuft nicht alles so glatt, wie man es sich vorstellt …« : »Starker Start« als Tutor
(2015)
In der vorliegenden Arbeit wurde das Auftreten einer Fatigue und Depression mit verschiedenen Messinstrumenten in den beiden Vergleichsgruppen Patienten mit einem Prostatakarzinom unter GnRH-Analoga-Therapie im Vergleich zu Patienten mit einem benignen Prostatasyndrom (BPS) untersucht.
Dabei wurde neben der Erhebung des sozioökonomischen Status eine Befragung mittels Brief Fatigue Inventory (BFI), EORTC-QLQ-C30 und dem Beck Depressions-Inventar (BDI) durchgeführt. Die Hypothese war, dass kein Unterschied im Vorhandensein der beiden Merkmale Fatigue und Depression zwischen den beiden Gruppen besteht.
Insgesamt konnten 102 Prostatakarzinom- und 100 BPS-Patienten in die zuvor von der Ethikkommission der Landesärztekammer Hessen genehmigte Studie eingeschlossen werden. Die Datenerhebung erfolgte an ambulanten Patienten in den urologischen Praxisstandorten Prof. Dr. Bickeböller (Frankfurt) und PD Dr. Engl (Oberursel).
In der Auswertung stellte sich ein signifikanter Unterschied hinsichtlich des Durchschnittsalters der Probanden (74,2 Jahre bei den Prostatakarzinompatienten, 70,1 Jahre bei den BPS-Patienten) dar. Bei der Schulbildung und dem Familienstand bestand kein signifikanter Unterschied.
Es konnte gezeigt werden, dass die Fatigue gemessen mittels BFI-Score keinen signifikanten Unterschied zwischen den beiden Gruppen erreichte. Der mittlere BFI-Score bei den Prostatakarzinompatienten lag bei 2,86 und bei den BPS-Patienten bei 2,79 Punkten. Von einer behandlungsbedüftigen, klinisch relevanten Fatigue spricht man nach allgemeinem Konsens bei einem Punktewert > 3. Diese lag bei 36,7% der Prostatakarzinompatienten und bei 33,7% der BPS-Patienten vor (p = 0,321).
Im EORTC-QLQ C30 Fragebogen ergaben sich signifikante Unterschiede für die Funktionscores Rollenfunktion (p = 0,038) und physische Funktion (p = 0,020) sowie für den Symptomscore Fatigue (FA-Score) (p = 0,047) zugunsten der BPS-Patienten, die jeweils bessere Werte erzielten. Dabei lag der durchschnittliche Punktewert der Rollenfunktion bei den Prostatakarzinompatienten mit 70,1 Punkten niedriger als bei den BPS-Patienten mit 77,5 Punkten. Der durchschnittliche Score für die physische Funktion lag bei den Prostatakarzinompatienten bei 71,0 Punkten (BPS-Patienten 78,4 Punkte) und der FA-Score bei 38,3 Punkten (BPS-Patienten 31,4 Punkte), wobei berücksichtigt werden muss, dass beim FA-Score niedrigere Punktewerte ein geringeres Ausmaß an Fatigue repräsentieren.
Der BDI offenbarte signifikante Unterschiede (Angabe in Mittelwerten) bei den Attributen „Selbstkritik“ (Prostatakarzinompatienten 0,23 Punkte, BPS-Patienten 0,44 Punkte, p = 0,015), „Energieverlust“ (Prostatakarzinompatienten 1,01 Punkte, BPS-Patienten 0,71 Punkte, p = 0,020) und „Verlust an sexuellem Interesse“ (Prostatakarzinompatienten 1,65 Punkte, BPS-Patienten 0,69 Punkte, p = 0,000). Von einer milden depressiven Symptomatik spricht man vereinbarungsgemäß ab einem BDI-Gesamt-Mittelwert von ≥ 14 Punkten. Der Mittelwert unserer beiden Vergleichsgruppen lag bei 10,29 (Prostatakarzinompatienten) und 8,6 (Patienten mit BPS) und war mit p = 0,608 nicht signifikant unterschiedlich. Eine Korrelation zwischen Fatigue und Depression konnte nicht erfolgen, da die Anzahl der Patienten mit einer moderaten/schweren Depression aufgrund der kleinen Fallzahl zu gering war.
Insgesamt konnte bei keinem der untersuchten Messinstrumente eine signifikante Korrelation zum Alter oder zum Familienstand festgestellt werden. Es zeigte sich ein signifikanter Unterschied (p = 0,029) im Vergleich der Schulbildung zum Ausmaß der Fatigue im FA-Score bei Prostatakarzinompatienten zuungunsten einer niedrigeren Schulbildung. Bei den BPS-Patienten konnte dieser Sachverhalt nicht gezeigt werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass kein signifikanter Unterschied der beiden Gruppen in Hinblick auf das Ausmaß der Fatigue gemessen mit dem BFI-Score und das Auftreten einer Depression gemessen mit dem BDI besteht. Der signifikante Unterschied der Fatigue gemessen mittels FA-Score des EORTC-QLQ-C30 Fragebogens kann mit einem von Knobel et al. beschriebenen floor/ceiling effect erklärt werden, der bei Karzinompatienten das Ausmaß der Fatigue aufgrund von physischen Einschränkungen überschätzt und bei gesunden Patienten unterschätzt.
Dass Patienten mit einer benignen Grunderkrankung wie dem Prostatasyndrom im gleichen Ausmaß an Fatigue leiden wie Prostatakarzinompatienten wurde in unserer Arbeit erstmalig gezeigt und bedarf der weiteren Forschung, da die bislang bekannten pathophysiologischen Faktoren der Fatigue kein ausreichendes Erklärungsmodell bieten. Eine gestörte Nachtruhe durch die vermehrt im Rahmen des BPS auftretende Nykturie kann als eine der Ursachen angenommen werden, diesbezüglich sollten zukünftig weitere Untersuchungen stattfinden.
Im Wirtschaftsregulierungsrecht treten immer häufiger Mehrpersonenverhältnisse auf: Die Regulierungsentscheidung der Regulierungsbehörde betrifft nicht nur den Adressaten, sondern hat mittelbar auch Wirkungen auf die Ausgestaltung der Wettbewerbsfreiheit der Konkurrenten. Materielles und Verfahrensrecht erlauben aber bisher kaum eine Beteiligung der Interessen des Dritten. Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft sind aufgefordert, hierfür Problemkonstellationen zu identifizieren und Lösungsvor-schläge zu unterbreiten.
Der Beitrag analysiert zunächst Dreiecksverhältnisse mit besonderem Blick auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht und schlägt als einen möglichen Weg zur Bewältigung daraus resultierender Probleme in Instrumenten der Kooperation vor, wie sie etwa im Gesundheitsrecht mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) existieren, auch wenn dieses Rechtsgebiet (zu Unrecht) als wenig als wegweisend wahrgenommen wird.
Die diesjährige DVPW-Tagung Ende September sorgte für einige Unruhen in den Reihen der Vereinigung und darüber hinaus. Dabei geriet die eigentliche Tagung zum Thema „Vorsicht Sicherheit. Legitimationsprobleme der Ordnung von Sicherheit“ durch die Querelen auf der Mitgliederversammlung fast völlig aus dem Blick. Einen guten und umfassenden Tagungsbericht, um die inhaltliche Debatte nicht gänzlich in Vergessenheit geraten zu lassen, stellten die Kollegen des Theorieblogs zusammen (siehe hier ), live bloggten die Kollegen des Sicherheitsblogs (siehe hier)...
2004 erschütterten Terroranschläge in London und Madrid die Welt. Die Reaktion der EU/EG im seinerzeit schnellsten Gesetzgebungsverfahren seit Bestehen: Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. 2009 sah der EuGH die Richtlinie trotzdem als Binnenmarktregelung an, mit der Harmonisierung auf dem Informationsmarkt herbeigeführt werden sollte. Äußerungen zum Inhalt – quasi als obiter dictum möglich gewesen – versagte er sich. 2010 beurteilte dann das BVerfG die bundesdeutsche Umsetzung, aber – ganz dem Verhältnis von EuGH und BVerfG entsprechend – nur den die europäischen Mindestvorgaben überschießenden Teil. Dieses Gesetz hatte national schon für reichlich Sprengstoff im Rechtsstaat gesorgt und u.a. den Rücktritt der beharrlich widersetzlichen Justizministerin bewirkt. ...
In silico Methoden spielen in der Wirkstoffentwicklung eine immer größere Bedeutung. Sie können eine Größe Hilfe in der Analyse des Targets oder beim Screening von neuen Liganden sein. Ihre Stärken liegen vorallem in der Zeit- und Kostenreduzierung während einer
Wirkstoffentwicklung.
Ziel der Arbeit war die Entwicklung neuer COX-2 Liganden mit Hilfe von in silico Methoden. Weil von der mCOX-2 keine Kristallstruktur in der PDB publiziert war, begann die Arbeit mit der Modellierung der mCOX-2. Dafür wurde aus der Sequenz der hCOX-2 aus UniProt mit der ID P35354 mit Hilfe der Kristallstruktur 3LN1 ein Homologie Modell entwickelt und im Anschluss über eine Validierungsmethode, den Ramachandran Plot, analysiert. Der Ramachandran Plot zeigte, dass 93.7% der Aminosäuren in favorisierten Regionen, 6.1% in
erlaubten Regionen, 0.2% in geduldeten Regionen und 0.0% in unerlaubten Regionen lagen. Mit diesem Modell wurde eine MD-Simulation durchgeführt, um die Energie des Modells zu
minimieren.
Die neuen Verbindungen wurden über drei verschiedene Ansätze designt. Im ersten Ansatz wurde die Software DOGS verwendet. Dabei handelt es sich um ein de novo Design Programm, welches nicht nur neue Verbindungen entwickelt, sondern auch deren Syntheseweg vorschlägt. Die vorgeschlagenen Verbindungen wurden über eine Docking-Studie analysiert, wobei die Verbindungen aus Abbildung 15 identifiziert werden konnten. Verbindung 22 wurde ohne weitere Variationen synthetisiert. Die Verbindungen 71 und 86 wurden aus der modellierten Verbindung 87, welche von DOGS vorgeschlagen wurde, weiterentwickelt. Dabei wurde Verbindung 71 als ein Fragment von Verbindung 85 entwickelt. Verbindung 86 wurde direkt aus Verbindung 87 entwickelt, wobei einige Variationen durchgenommen wurde. Hierbei sollte vorallem die Form von Verbindung 87 beibehalten werden.
Literatur verwendet, um ausgehend von den Verbindungen APHS und ASS neue COX-2 Inhibitoren zu entwickeln (siehe Abb. 16). Dabei wurden mehrere Verbindungen designt, wovon Verbindung 3 als ein leichter Inhibitor identifiziert werden konnte. 3 enthält keine für COX-Inhibitoren typische polare Gruppe, besitzt dafür aber eine Acetylgruppe, die gemäß in silico Untersuchungen in der Lage sein könnte, Ser530 in COX-2 zu acetylieren.
In der letzten Studie wurden mit Hilfe eines Fragment-basierten Designs neue Verbindungen entwickelt, wobei das Benzensulfonamid von Celecoxib aus der Kristallstruktur 1PTH extrahiert und mit kleinen Fragmente verknüpft wurde, welche zuvor über eine Docking-Studie analysiert wurden. Hieraus entwickelte sich Verbindung 35, die in einer kleinen SAR-Studie zu 70 optimiert werden konnte. Dabei konnte das Sulfonamid, welches typisch für Coxibe ist, gegen eine Carbonsäure ausgetauscht werden (69). Erst durch eine Vergrößerung der Verbindung um einen Benzyl-Rest am sekundären Amin von 69 führte zur potenten Verbindung 70.
Zusammenfassend konnten in dieser Arbeit fünf neue COX-2 Inhibitoren als Leitstrukturen entwickelt werden. Dabei kamen fortschrittliche in silico Methoden wie die De-Novo Design Software DOGS aber auch rationale Designmethoden zum Einsatz. Beide Methoden boten Vor- und Nachteile und haben jeweils zu guten Ergebnissen geführt. Bei der Entwicklung der vielversprechendsten Leitstrukturen 70 und 71 wurden die Vorteile beider Ansätze kombiniert.
Von Februar bis Juni 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Notfall-Liquiditätshilfen (emergency liquidity assistance, ELA) für griechische Banken von 50 auf etwa 90 Milliarden Euro ausgeweitet. Dies hat zu einer Diskussion unter Wissenschaftlern, Politikern und Praktikern geführt, ob diese Liquiditätshilfen rechtmäßig sind. Es wurde der Vorwurf erhoben, die EZB trage bewusst zu einer Konkursverschleppung der bereits insolventen griechischen Banken bei.
Wir nehmen diesen Vorwurf zum Anlass, die Grundsätze des ELA-Programms genauer zu betrachten und die Frage zu diskutieren, ob das Programm in der aktuellen Situation rechtmäßig war. Zunächst beschreiben wir hierfür aus finanzwirtschaftlicher Perspektive die komplexe Beziehung zwischen der Europäischen Union, der EZB und den griechischen Banken. Dabei gehen wir insbesondere auf die wirtschaftspolitischen Grundsätze einer Währungsunion mit einer unvollständigen Fiskalunion (oder Haushaltskonsolidierung) ein. Vor diesem Hintergrund analysieren wir dann die Entscheidung der EZB, weiterhin Liquiditätshilfen an griechische Banken bereitzustellen. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen der EZB nicht als Konkursverschleppung zu bezeichnen ist.
Mit Blick auf die gescheiterten Verhandlungen mit Griechenland, argumentiert Jan Krahnen im vorliegenden Policy Beitrag, dass eine zielführende Reformagenda nur von der gewählten Regierung Griechenlands formuliert werden kann. Die Euro-Staaten müssten Griechenland für die Zeitdauer einer Restrukturierungszeit eine Grundsicherung zusagen. Die EU-Staaten fordert Krahnen dazu auf, aus der Griechenlandkrise die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Auch die Eurozone brauche eine effektive Reformagenda. Die Verschuldungsdynamik innerhalb der Währungsunion, deren Auswüchse am Beispiel Griechenlands besonders deutlich werden, könne bei fehlendem guten Willen nur durch eine politische Union und eine in sie eingebettete Fiskalunion aufgelöst werden. Krahnen argumentiert, dass ein Weiterverhandeln über Restrukturierungsauflagen aus der derzeitigen verfahrenen Situation nicht herausführen wird. Entscheidend sei, ein mehr oder weniger umfassendes Paket zu schnüren, das Elemente eines teilweisen internationalen Haftungsverbunds mit Elementen eines partiellen nationalen Souveränitätsverzichts verbindet.
Negative Zinsen auf Einlagen – juristische Hindernisse und ihre wettbewerbspolitischen Auswirkungen
(2015)
Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld tun Banken sich schwer damit, die ihnen zur Verfügung gestellte Liquidität einer renditeträchtigen Nachfrage zuzuführen. Darüberhinaus müssen sie auf Liquiditätsüberschüsse, die im Rahmen der Einlagenfazilität des Eurosystems über Nacht bei den nationalen Zentralbanken der Eurozone deponiert werden, Strafzinsen entrichtet. Vor diesem Hintergrund könnten Banken durch negative Einlagenzinsen das Anliegen verfolgen, die Nachfrage nach Aufbewahrung von (Sicht)Einlagen zu verringern. Einer solchen Strategie stehen aber aus juristischer Sicht Hindernisse entgegen, soweit der beschriebene Paradigmenwechsel auch im Rahmen existierender Kundenbeziehungen einseitig vorgenommen werden soll. Die rechtlichen Hürden sind weder Ausdruck einer realitätsfernen Haarspalterei, noch eines verbraucherschützenden Furors. Vielmehr ermöglichen sie privaten und gewerblichen Bankkunden, im Zeitpunkt der angestrebten Zinsanpassung bewusst über die Verwendung ihrer liquiden Mittel zu entscheiden.
Kapitalanleger wie Versicherungsnehmer werden oft konfrontiert mit komplexen Produkten und nicht durchschaubaren Unternehmensstrukturen der Anbieter. Gleichzeitig stellt die mögliche Nichterfüllung ihrer Ansprüche häufig ein existenzielles Risiko dar. Deshalb ist es Ziel der Finanzregulierung, Rahmenbedingungen im Finanzdienstleistungsbereich zu schaffen, die wirtschaftliche Abläufe gewährleisten und gleichzeitig den Konsumenten schützen. Dem Nutzen der Regulierung stehen aber auch Risiken gegenüber, die im diesem Artikel am Beispiel der Versicherungsregulierung dargelegt werden.
In Absatz 3 des Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) wurde für die Verwendung von ESM Geldern festgelegt, dass diese nur dann zur Gewährung von Finanzhilfen verwendet werden dürfen, wenn „... dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren." Im vorliegenden Artikel argumentiert Alfons Weichenrieder, dass die nach dem griechischen Referendum entstandene Situation, die Stabilität des “Euro-Währungsgebiets insgesamt" nicht bedroht, so dass die Vergabe von neuen Krediten, zumal diese voraussichtlich unter weichen und im Zweifel nicht durchsetzbaren Auflagen vergeben würden, ein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundlagen des ESM wäre.
Die deutsche Steuerpolitik kombiniert hohe Steuersätze mit zahlreichen Ausnahmen. Das reißt Gerechtigkeitslücken, lenkt Investitionen in die falschen Zwecke und verkompliziert das Steuersystem mitunter bis zur Unkenntlichkeit. Bei der Erbschaftsteuer ist dies besonders augenfällig. Der Versuch mit minimalinvasiven Korrekturen Konsistenz in die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu bringen ist fast zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Vieles spricht stattdessen für deutlich abgesenkte Steuersätze und eine gleichzeitige Abschaffung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen.
Freund und Favorit: Begriffliche Reflexionen zu zwei Bindungstypen an spätmittelalterlichen Höfen
(2015)
Am Anfang der folgenden Überlegungen steht eine Irritation: Sie resultiert aus der Bourdieu’schen Theorie von der Existenz unterschiedlicher Kapitalformen – des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals –, die im sozialen Miteinander mehr oder weniger konvertierbar sein sollten und vom Individuum zur sozialen Positionierung eingesetzt werden können. Zur Erklärung der sozialen Dynamik spätmittelalterlicher Höfe ist dieses Modell gleichermaßen einleuchtend und hilfreich. Es weist aber mindestens eine Bruchstelle auf: So gut es viele (wenn auch nicht alle) Prozesse und Strategien des Handelns im höfischen Kontext erklärt, ist die Dynamik erst einmal angelaufen, so lässt es doch die Frage nach dem Eintritt in das Spiel offen. Woher kommt das Kapital, das Bewegung über die ständige Konvertierung hinaus ermöglicht? Oder anders gefragt: Wie gelingt Neuankömmlingen der Eintritt? ...
Viel zu selten erhält der Münchner NSU-Prozess die Öffentlichkeit, die seinem Gegenstand entsprechen würde. Der 249. Verhandlungstag wird jedoch in Erinnerung bleiben. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat ihr Schweigen gebrochen und zum ersten Mal über ihren neuen Anwalt Mathias Grasel eine Aussage verlesen lassen (vgl. Vollständiges Protokoll). Diese lässt sich mit dem Egotronic-Song "Von nichts gewusst" zusammenfassen. Dass die beiden Uwes Morde begangen haben? Nichts gewusst, erst später habe sie davon erfahren. Der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße? Nichts gewusst. Der Inhalt des NSU-Bekennervideos, das sie selbst per Post verschickt hat? Habe sie im Prozess zum ersten Mal gesehen. ...
Die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat eine beispiellose Reihe von Skandalen deutscher Sicherheitsbehörden öffentlich gemacht. In der vergangenen Woche hat ein Artikel in der Welt am Sonntag von den Journalisten Stefan Aust, Dirk Laabs und Per Hinrichs ein neues Kapitel in die Geschichte des NSU-Komplex eingefügt. ...
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Behauptung, Griechenland könne wegen Art. 125 AEUV nur außerhalb der Eurozone seine Schulden gegenüber anderen Euro-Staaten und EFSF bzw. ESM restrukturieren, beruht auf einem Denkfehler, wenn nicht gar auf einem Taschenspielertrick. Die Pringle-Rechtsprechung des EuGH zeigt: Das Europarecht schaufelt sich nicht sein eigenes Grab. Man muss es nicht erst umgehen, um die Ziele der Union wahrhaft zu verwirklichen.
Newsletter FamilyPlus 2/2015
(2015)
Der vorliegende Band vereint insgesamt 33 Beiträge von Archäologen, Historikern und Kunsthistorikern zur Geschichte kultureller Wechselbeziehungen zwischen Skandinaviern und den lokalen Gesellschaften vorwiegend in Altrussland und der Normandie in französischer und englischer Sprache. Er geht zurück auf die im Jahre 2009 in Sankt-Petersburg, Nowgorod, Staraja Russa und Caen veranstaltete Doppeltagung eines Projekts, das nicht umsonst "Deux Normandies" getauft wurde: Sein Ziel ist es, auf dem Stand aktueller methodologischer und theoretischer Erkenntnisse über kulturelle Interaktion eine vergleichende Perspektive auf zwei sehr unterschiedlich strukturierte Randzonen der viking world – die Normandie und die nordwestliche Rusʼ – und ihre Entwicklung zu eröffnen. Dabei wird auch die spätere kollektive, regionale Erinnerung an Beziehungen zu Skandinavien und damit ihre Politisierung thematisiert. Aus dieser empirischen Ausrichtung und der daraus resultierenden Vielstimmigkeit bezieht der voluminöse Band einen Großteil seines innovativen und ausgesprochen anregenden Charakters. Zudem stellt allein schon die hier versammelte Expertise zu den wikingerzeitlichen skandinavischen "Diasporen" mehr als genug Grund zur intensiven Lektüre dar. Insbesondere gilt dies für den vermittelten Überblick über die einschlägige russischsprachige Forschung der letzten Jahrzehnte; hier erfüllen die jeweiligen Aufsätze eine unverzichtbare Brückenfunktion. ...